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Bilder auf eigener Seite präsentieren: Recht am eigenen Bild

arni-g

Themenersteller
Hallo!

hier gehts um folgendes:

In Kürze soll ENDLICH meine Homepage online gehen... Darin mehrere Galerien enthalten, unter anderem auch eine mit Event-Bildern, sprich einige Beispiele von Hochzeiten/Feiern etc (ca 50 Bilder)... Mit der Seite möchte ich für mich werben, also eher kommerzieller Ansatz.

Folgt man jetzt den "Regeln", so müsste ich theoretisch jede Person, die in meinen Galerien erscheint persönlich fragen, ob das Bild auch verwendet werden darf und ggf auch was schriftliches einholen...

Das gestaltet sich meiner Meinung nach allerdings etwas schwierig, da manch so ein Event auch wohl 1-2 Jahre zurückliegt und ich den Kontakt zu den einzelnen Personen gar nicht so einfach herstellen könnte.

Was ich mir zunächst vorgestellt habe, zumindestens die Hauptinitiatoren anzusprechen, damit sie mir quasi "für alle" das ok geben. Das wäre schonmal nett, jedoch natürlich nicht die komplette Lösung.

Also was tun?
"Hauptleute" fragen, die sollen (falls möglich) den anderen sagen, sich die Seite anzugucken und ggf protestieren?

Und wie verfährt man bei zukünftigen Veranstaltungen?
Ich kann ja schlecht 200 Leute im Vorfeld was unterschreiben lassen...:confused:

Wäre schön jmd schildern könnte, wie ihr das so handhabt!
Mit der SuFu hab ich leider nichts finden können.

thx
 
Die Antwort ist doch ganz einfach: Ohne Genehmigung der Abgebildeten ist eine (ge)werbliche Nutzung nicht erlaubt.
Ob Dir das Mühe bereitet oder nicht, steht nicht zur Debatte.
Das "OK" der "Hauptakteure" nutzt Dir auch nichts, denn sie können nicht über die Persönlichkeitsrechte anderer verfügen.
 
Das ist mir (wie geschrieben) schon klar...

Deswegen auch eher die Frage, wie die Leute das hier so handhaben... Reinstellen und auf Proteste warten? Oder wie ist es üblich damit umzugehen?

Und eher für die Zukunft zu betrachten...
Wie würde man da im Vorfeld vorgehen? Wenn überhaupt...

thx
 
Die Antwort ist doch ganz einfach: Ohne Genehmigung der Abgebildeten ist eine (ge)werbliche Nutzung nicht erlaubt.

heißt das wenn ich in der Stadt Leute knipps und die Bilder für private Zwecke online stell ist das ok? Ich dachte immer selbst das sei verboten.

Gruß Donut
 
Folgt man jetzt den "Regeln", so müsste ich theoretisch jede Person, die in meinen Galerien erscheint persönlich fragen, ob das Bild auch verwendet werden darf und ggf auch was schriftliches einholen...

Nicht nur theoretisch, auch ganz praktisch und rechtlich korrekt.

Oder du nimmst die Variante No Risk, no Fun.
Wobei der "Fun" dann nicht bei dir liegt, wenn du eine Abmahnung bekommst.
 
Deswegen auch eher die Frage, wie die Leute das hier so handhaben...
Ich würde meine Entscheidungen ja nicht unbedingt davon abhängig machen, was andere so tun. Diejenigen, die rechtswidrig handeln werden sich sicherlich nicht mit einem kleinen Obulus beteiligen, wenn "der Fall der Fälle" eintritt. ;)

Your choice!
 
In Kürze soll ENDLICH meine Homepage online gehen... Darin mehrere Galerien enthalten, unter anderem auch eine mit Event-Bildern, sprich einige Beispiele von Hochzeiten/Feiern etc (ca 50 Bilder)... Mit der Seite möchte ich für mich werben, also eher kommerzieller Ansatz.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Wie würde es dir gefallen, wenn jemand deine Feier fotografiert, damit du ein paar Erinnerungen hast, und später findest du sie für jeden sichtbar im Internet.
 
Wie soll man das denn alles verstehen???

Bei uns in der Disco werden regelmäßig Bilder geknipst und auf eine HP gestellt.
Die ist doch auch Kommerziell und keiner gibt ausdrücklich sein OKAY dazu.

Ich war auch schon des öfteren in der Zeitung, entstanden auf öffentlichen
Veranstaltungen wie Kirmes, Straßenfesten ect.pp.

Dann darf das doch auch nichtn so sein. Kann ich dagegen etwa etwas
unternehmen???? Weil ist doch auch nichts privates.



micha
 
Ich würde meine Entscheidungen ja nicht unbedingt davon abhängig machen, was andere so tun. Diejenigen, die rechtswidrig handeln werden sich sicherlich nicht mit einem kleinen Obulus beteiligen, wenn "der Fall der Fälle" eintritt.

hast ja Rescht...;)


Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Wie würde es dir gefallen, wenn jemand deine Feier fotografiert, damit du ein paar Erinnerungen hast, und später findest du sie für jeden sichtbar im Internet.

naja...

...wenn es ein Berufsfotograf ist, der mich im guten Licht präsentiert, diese Bilder ja auch mit meinem Einverständnis gemacht hat...
...und sie (sein Werk) auch nur auf seiner Seite zu seiner eigenen Eigenwerbung nutzt (kein Weiterverkauf), dann finde ich das überhaupt nicht schlimm, warum auch?!

aber ich hab evtl einen anderen Zugang zu, das ist mir schon klar...

Die Schwierigkeit gestaltet sich einfach bei der "Masse"... Die "Hauptakteure" könnten man ja locker fragen und in 99,99999999999% Prozent der Fälle würden sie eh nichts gegen haben... die können aber nicht für alle sprechen, das ist mir klar.
Was anderes als mit deren Hilfe alle anderen "abzuklappern" wird wohl nicht übrig bleiben...

Aber keine Tipps für die Zukunft? Einfach bei dem Nachhinein-Abklapper-Prinzip bleiben?
Leider noch nichts gehört wie es jmd macht...

zu pelusa:

Die Disko (soweit Betreiber nich blöd) hat mit Sicherheit irgendeine Klausel in den AGBs, wo du automatisch mit dem Bezahlen des Eintritts der ganzen Geschichte zustimmst... oder hofft einfach auf Nichtbeachtung, eher unwahrscheinlich

Die anderen Sachen, wie du schon selbst sagst, öffentliche Veranstaltungen, da darfst du, solange du nicht der Hauptbestandteil des Bildes bist einfach so ohne gefragt zu werden, abgebildet werden, quasi als Beiwerk... Sofern das nicht der Fall ist, hast du auch ein Recht an "deinem" eigenen Bild.

Gruß
 
Wie soll man das denn alles verstehen???

Bei uns in der Disco werden regelmäßig Bilder geknipst und auf eine HP gestellt.
Die ist doch auch Kommerziell und keiner gibt ausdrücklich sein OKAY dazu.

Ich war auch schon des öfteren in der Zeitung, entstanden auf öffentlichen
Veranstaltungen wie Kirmes, Straßenfesten ect.pp.

Dann darf das doch auch nichtn so sein. Kann ich dagegen etwa etwas
unternehmen???? Weil ist doch auch nichts privates.



micha

In der Disco laufen Partyfotografen herum, die knipsen normalerweise, wenn die Besucher posieren. Dazu sind sie in der Regel mit dem Veranstalternamen gekennzeichnet oder verteilen Karten. Was solltest du da unternehmen? Die Siuation war beim Knipsen völlig klar.

Und auf Straßenfesten, Kirmes etc. bist du in der Regel auch nur Beiwerk, nicht rechtlich bedenklich.
 
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so, dass es ab einer gewissen Anzahl von Personen (fünf!?) auf dem Foto eine Regelung gibt, welche von einer Gruppe ausgeht und das gezielte darstellen einer einzelnen Person ausschließt. Jetzt mal so ganz salopp formuliert. Wenn ein Fotograf also eine Menschenmenge vor der Kirche ablichtet, müsste doch theoretisch niemand einen rechtlichen Anspruch auf Löschung der Bilder haben - mal ganz von der menschlich/moralischen Seite abgesehen.

Gruß
 
"Reinstellen und auf Proteste warten? Oder wie ist es üblich damit umzugehen? "

Das ist eine ganz schlechte Methode... :o

1. Wenn es Gruppenfotos sind und so ca. 8-10 Leute auf dem Bild zu sehen sind, brauchst Du laut Kunsturhebergesetzt nicht zu fragen.
2. Wenn es weniger Leute sind, solltest Du fragen.
3. Wenn es nur 1, 2 oder 3 Leute sind, mußt Du fragen.



Zitat von ebberschem
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so, dass es ab einer gewissen Anzahl von Personen (fünf!?) auf dem Foto eine Regelung gibt, ...

Lies bitte das Ausgangsposting und Du wirst feststellen, dass deine Frage mit dem Thema hier nichts zu tun hat.

Das finde ich nicht, die Frage ist berechtigt.
Auch finde ich, das der Moderator nicht wegen jeder kleinen "themenfremden" Äußerung schimpfen muß. Gewisse Themen überlappen sich nun mal, das ist nicht schlimm.
Da gab es schon andere Themen, wo die Diskussionen voll aus dem Ruder lief. Da ist da Einschreiten dann sinnvoll... :grumble:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde einfach davon ausgehen, wenn Du das Ok des Brautpaares hast, sind auch die anderen Personen kein Problem. Kein Hochzeits-Fotograf wird wohl 100 oder mehr "Model-Releases" einholen.

Es ist eine Grauzone, aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Vermeide einfach, Leute in unvorteilhaften Situationen oder Mimiken abzubilden, und Dir wird nichts passieren :)

bei Gruppenfotos (im Zweifelsfalle ist ein Gruppe einer mehr als ein Paar) ist es sowieso nicht notwendig.
 
Naja, eine Parallele kann man ja schon zur Disco ziehen. Da ist kaum ein Unterschied zur Hochzeit. Wir haben eine Veranstaltung, einen Veranstalter, einen Fotografen und Gäste.
Der Unterschied ist ja nur die Auslegung der Willenserklärung, die so eh auf wackligen Füssen steht in der Disco.
In einer Disco gehen die Gäste davon aus, dass der Fotograf die Bilder veröffentlicht. Oft teilt er dies auch explizit vor dem Foto. Und selbst wenn nicht, könnte man das "Posten" als konkludente Erklärung verstehen, da man davon ausgehen kann dass diese Bilder zur Veröffentlichung bestimmt sind. §22 KUG ist hier die Anlaufstelle wie auch §23 Abs.1 Nr. 3 KUG. - Ob jetzt eine Hochzeit als Versammlung gesehen werden kann ist zweifelhaft. Aber jeder Gast einer Hochzeit hat damit zu rechnen fotografiert zu werden, kann dies aber auch vermeiden. Diese Bilder werden in der Regel ja auch "öffentlich zur Schau gestellt", wenn auch nicht immer im Internet.
Es ist schon der rechtlich sichere Weg die Bilder nicht zu zeigen. Dennoch, so klar ist die Sache nun auch nicht. Idealer weise sollten Hochzeitseinladungen mit einer Fotoklausel versehen werden ..... [ ] Fleisch , [ ] Fisch , [ ] Foto :rolleyes:;)

Kpathsea schrieb:
....Wie würde es dir gefallen, wenn jemand deine Feier fotografiert, damit du ein paar Erinnerungen hast, und später findest du sie für jeden sichtbar im Internet.
Was wären wir denn nur für ein Volk wenn uns das einfach egal sein könnte ....
ein entspanntes vielleicht :)
 
Was glaubst du wieso ich nen Ordner voller Bildfreigaben bei mir rumfliegen habe... du darfst Bilder noch nicht mal öffentlich zeigen wenn der/die Abgebildete nicht explizit zugestimmt hat.

So isset einfach. Kein Weg dran vorbei, keine Haarspalterei. Wenn du Menschen als Motiv hast musst du immer nen Stapel Verträge mit dir rumschleppen.
 
Lies bitte das Ausgangsposting und Du wirst feststellen, dass deine Frage mit dem Thema hier nichts zu tun hat.

Wieso hat der Hinweis das Recht am eigenen Bild über Gruppenaufnahmen auszuhebeln nichts mit dem Problem / der Fragestellung des TO zu tun?

Und da hätte Ich jetzt gerne ne sehr gute Begründung!

Er könnte ja seine Eventfotografie rechtlich völlig Einwandfrei mit eine Bildauswahl von Übersichten / Motiven mit mehr als 7 Personen und Details auf denen Keine Personen Erkennbar sind präsentieren .

Damit hätte er eine Rechtlich sichere Lösung ohne Dutzende Personen Ausfindig machen zu müssen.

mfg christian
 
Hochzeit und Disco unterscheiden sich schon deutlich. Bei einer Hochzeitsfeier kann ich es normalerweise NICHT vermeiden, fotografiert zu werden. Jedenfalls nicht ohne Krach mit der Verwandschaft zu bekommen.
Im gegenzug gehe ich aber davon aus, dass diese Hochzeitsfotos auch nur bei der Verwandschaft landen und NICHT im Internet.
Du solltest auch bedenken, dass - wenn die Fotos ein oder zwei Jahre alt sind - manche Leute nicht Fotos von sich und dem Ex-Partner im Internet sehen wollen :eek:

Grüße, Torsten
 
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