Bergsau
Themenersteller
Servus,
Ich hab da mal eine Frage an euch!
Ich hab heute in einer Zeitschrift mit 100.000 Auflagen pro Ausgabe, ein Bild von mir (Doppelseitig!) gefunden.
Das Bild wurde als Werbung für ein Hotel verwendet.
Dem Hotelmanager hab ich bei Fotoarbeiten in seinem Hotel dieses Bild als Birdschirmhintergrund aufgespielt, weil es Ihm so sehr gefallen hat.
Könnte bei einer Klage der Umstand, dass ich Ihm das Bild selber auf den Rechner gespielt habe, gegen mich verwendet werden?
Es besteht keine Rechnung und keine Schriftliche Erlaubnis dass er das Bild verwenden kann.
Viele Grüsse
Ich hab da mal eine Frage an euch!
Ich hab heute in einer Zeitschrift mit 100.000 Auflagen pro Ausgabe, ein Bild von mir (Doppelseitig!) gefunden.
Das Bild wurde als Werbung für ein Hotel verwendet.
Dem Hotelmanager hab ich bei Fotoarbeiten in seinem Hotel dieses Bild als Birdschirmhintergrund aufgespielt, weil es Ihm so sehr gefallen hat.
Könnte bei einer Klage der Umstand, dass ich Ihm das Bild selber auf den Rechner gespielt habe, gegen mich verwendet werden?
Es besteht keine Rechnung und keine Schriftliche Erlaubnis dass er das Bild verwenden kann.
Viele Grüsse