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Bild gestohlen

Bergsau

Themenersteller
Servus,

Ich hab da mal eine Frage an euch!

Ich hab heute in einer Zeitschrift mit 100.000 Auflagen pro Ausgabe, ein Bild von mir (Doppelseitig!) gefunden.

Das Bild wurde als Werbung für ein Hotel verwendet.

Dem Hotelmanager hab ich bei Fotoarbeiten in seinem Hotel dieses Bild als Birdschirmhintergrund aufgespielt, weil es Ihm so sehr gefallen hat.

Könnte bei einer Klage der Umstand, dass ich Ihm das Bild selber auf den Rechner gespielt habe, gegen mich verwendet werden?

Es besteht keine Rechnung und keine Schriftliche Erlaubnis dass er das Bild verwenden kann.


Viele Grüsse
 
Wenn du ihm nicht erlaubt hast das Bild zu verwenden. Also ihm die Nutzung des Bildes erlaubst darf er es auch nicht verwenden.

Schmeiss mal die Suche an da findest du vieles zu dem Thema. Oft lohnt es sich nicht da mit rechtlichen Schritten vorzugehen. Ich würde das Hotel mal anrufen/schreiben und dein Problem schildern.
 
Mach dich über die rechtliche Lage schlau und geh den kurzen Dienstweg und setz dich einfach mit dem Hotel in Verbindung.
Wahrscheinlich ist es nicht bös gemeint gewesen, aber darum geht es ja nicht.
Vielleicht springen ein paar Tage Gratisurlaub o.ä raus.


Ach ja...Gratulation zu deiner ersten Veröffentlichung :D
 
Wenn Du willst, kannst Du ein paar Kröten verlangen ( nachträgliche Lizenzierung oder fiktive Lizenzgebühr) und gut ist.
Der Nutzer muss nachweisen, dass er das Recht dazu hatte.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-verwandte-schutzrechte.html#licht
 
Anrufen, höflich um fällige Lizenzgebühr (doppelter Betrag natürlich) bitten, anschließend das gleiche noch mal per Brief mit Fristsetzung. Wenn keine Kohle kommt zum Anwalt gehen.
 
hmmmm.....also die große Keule mit Rechnung und Anwalt rausholen find ich hierbei deutlich überzogen. Auch wenn es rein rechtlich sicher gerechtfertigt wäre.

bei Fotoarbeiten in seinem Hotel....
Hattest Du denn dafür ein Location Release? Sonst dürftest Du die Bilder auch nirgends veröffentlichen.

ich würde da erstmal ein freundliches Gespräch - am besten persönlich - suchen und die Lage erklären ohne direkt zu fordern. Vielleicht kann man sich ja dann auf einen ordentlichen Folgeauftrag (Wellnessbereich, Panorama o.ä.) einigen der dann richtig bezahlt wird und ein paar Tage kostenlosen Urlaub, das wäre für beide Seiten dann ein Gewinn.

Wenn man es sich mit dem Laden bzw. dem Manager verscherzen möchte und auch nie wieder dort fotografieren oder Urlaub machen möchte dann ab zum Anwalt.
 
ich würde da erstmal ein freundliches Gespräch - am besten persönlich - suchen und die Lage erklären ohne direkt zu fordern. Vielleicht kann man sich ja dann auf einen ordentlichen Folgeauftrag (Wellnessbereich, Panorama o.ä.) einigen der dann richtig bezahlt wird und ein paar Tage kostenlosen Urlaub, das wäre für beide Seiten dann ein Gewinn.

Und wenn ich dem Autohändler einen Wagen vom Hof KLAUE, dann soll der mich auch erst mal lieb fragen, ob er auch mal fahren darf, weil er ja sonst riskiert, dass ich da nie wieder ein Auto kaufe?:evil:

Man kann sicherlich fragen, wie es dazu gekommen ist, bevor man einen Anwalt einschaltet. Aber als Geschäftsmann sollte der Hotelmanager schon wissen, dass man sich nicht einfach überall bedienen darf.
 
Etwas änhliches ist unserem Büro aus Versehen auch schon passiert: Mehrere Fotos zu einem Bauwerk von verschiedenen Fotografen. Zu den meisten hatten wir entsprechende Genehmigungen. Dummerweise ist eines verwendet worden, für das wir nichts hatten. Fotograf hat angerufen und nach Absprache eine Rechnung gestellt, die anstandslos bezahlt worden ist.

Gleich einen Zwegenaufstand zu machen und mit überzogener Rechnung plus Anwalt zu kommen, ist deutlich übertrieben. Da hätten wir die Zahlung wohl auch "etwas" in die Länge gezogen und erst einmal prüfen lassen. ;)
 
Hallo,

Servus,
Könnte bei einer Klage der Umstand, dass ich Ihm das Bild selber auf den Rechner gespielt habe, gegen mich verwendet werden?
Es besteht keine Rechnung und keine Schriftliche Erlaubnis dass er das Bild verwenden kann.

Ja, es könnte bei einer Klage gegen Dich verwendet werden.
Du deutest an, dass zwar keine Rechnung besteht, aber ggf. Leistungen des Hotels an Dich geflossen sind.
Dies würde dann natürlich von der Gegenseite angeführt. Es stellt sich dann die Frage,
wie glaubhaft sie dies darstellen kann.


Grüsse
 
Eigentlich immer das selbe Lied, man gibt/schenkt irgendwem ein Bild, ohne zu sagen, was da an Nutzungsrechten mitkommt und am Ende gibt es Streit.
 
Das Bild wurde ohne Einwilligung des Rechteinhabers in gewerblicher Form genutzt.
Die Frage, ob der Fotograf das Bild hätte machen dürfen oder nicht, ist spätestens durch die Annahme des Bildes durch den Manager beantwortet: JA. Er durfte. Schlimmstenfalls erfolgte die Legitimation also nachträglich.

Dem Fotografen steht eine Entschädigung nach dem doppelten Satz der MFM-Gebühren zu. Die unentgeltliche Überlassung als Bildschirmhintergrund beeinträchtigt dies in keinster Weise und kann auch nach objektivem Empfängerhorizont nicht als Freibrief zur beliebigen Verwendung des Bildes interpretiert werden.
 
Das Bild wurde ohne Einwilligung des Rechteinhabers in gewerblicher Form genutzt.

Kommt drauf an, was bei der Übergabe der Bilddatei gesagt/vereinbart wurde; oder eben nicht gesagt/vereinbart wurde.

Wenn man jemandem ein Bild als Datei gibt, dann kommt da ein Nutzungsvertrag zustande und den sollte man dann auch konkretisieren. Ansonsten darf man sich nicht wundern, wenn der andere einen falsch versteht.
 
Kommt drauf an, was bei der Übergabe der Bilddatei gesagt/vereinbart wurde; oder eben nicht gesagt/vereinbart wurde.

Wenn man jemandem ein Bild als Datei gibt, dann kommt da ein Nutzungsvertrag zustande und den sollte man dann auch konkretisieren. Ansonsten darf man sich nicht wundern, wenn der andere einen falsch versteht.

Eben. Der Hotelier denkt er hat dem Fotografen nen Haufen Schotter für Bilder gezahlt und jetzt kommt der an...
 
Der TO hat aber davon nichts erwähnt.

Er hat auch kein Wort dazu gesagt, was er dem anderen bei der Übergabe des Bildes gesagt oder nicht gesagt hat.

Insoweit ist es unseriös, da einfach anzunehmen, daß das alles so gelaufen ist, daß er mit seiner Position Recht hat und der andere den Schwarzen Peter hat.
 
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