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BG-Mitgliedschaft beenden

LeXani1984

Themenersteller
Hallo,

wollte mal fragen ob das so einfach geht bzw. was die verlangen (Berufsgenossenschaft Druck und Papier). Ich habe bisher ein Kleingewerbe angemeldet, komme dieses Jahr aber aus beruflichen Gründen wohl nicht dazu, das weiter zu betreiben. Deswegen will ich mir auch die Gebühren sparen und mich dort abmelden. Ich hab im Netz irgendwo gelesen dass es wohl schwerer ist mit der BG die Mitgliedschaft zu beenden als in einem Fitnessstudio...sehr ermunternt!

Muss ich mit meinem Gewerbeschein evtl. wieder ins Rathaus und das dort auch abmelden? Was ist zu tun? Wie gesagt,es handelt sich um ein Kleingewerbe ohne erwähnenswerten Gewinn!

Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

LG
 
Ja, weil die BG quasi ne Pflichtversicherung ist, und denen vollkommen wurscht ist, wieviel Umsatz gemacht wird.
Wenn du die BG verlassen willst, wirst du dein Gewerbe an den Nagel hängen müssen.
Ich weiß nicht, ob man ne Berufsgenossenschaft einfach wechseln kann (somit freiwillig bei einer anderen versichern).

Die Gebühren sparen und das Geschäft weiterbetreiben wird nicht funktionieren.
 
In Österreich gibts die Möglichkeit, das Gewerbe für eine begrenzte Zeit ruhen zu lassen - ev. gibts sowas in Deutschland ja auch.
 
Ich kenns zwar nicht vom Fotografieren, aber in anderen Branchen ist es auch so: Gewerbe angemeldet --> BG. Wenn du raus willst, ist wohl auch das Gewerbe futsch.:(

Gruß

Jan
 
Ja das wär ja kein Problem...muss ich also vorher das Gewerbe abmelden...aber wo?Rathaus? Finanzamt? Muss ich der BG dann ddas irgendwie noch bestätigen?
 
das Gewerbe würd ich da abmelden, wo ich es anmelden würde.
Die BG müsste dann eigentlich auch direkt beendet sein. Ob man aber anteilig Beiträge zurückerhält gibt wohl nur der Vertrag und die Geschäftsgrundlagen stichhaltig wieder. Ich nehme aber an, dass sie weg sind.
 
@LeXani1984
In den meisten Haushalten gibt's son kleines Gerät, dass nennt sich Telefon.
Damit kann man den Sachbearbeiter von der BG anrufen und ihm mitteilen, dass man dieses Gewerbe lediglich als Hobby betreibt und keine Einnahmen zu erwarten sind.
Da du keinen Arbeitnehmer beschäftigst und nur gelegentlich für Bekannte Fotos anfertigst, kannst du für die Pflichtvericherung Beitragsfreiheit beantragen.
So was lässt sich je nach Bundesland und BG in den meisten Fällen telefonisch regeln. ;)
 
Ging leider nicht telefonisch...musste tatsächlich mit meinem Anmeldeformular von damals ins Rathaus, Gewerbe abmelden und eine Kopie der Abmeldebescheinigung an die BG schicken...naja einfach ist was anderes,aber ging ja dann doch noch! Die im Rathaus hat als ABmeldedatum den 1.1.09 eingetragen,mal schauen ob ich dann gar nichts berechnet bekomme oder nur bis jetzt die Monate anteilig...! Bleibt abzuwarten!

Ja werde ich fürs nächste Jahr wenn ich wieder Zeit habe so machen wie ihr gesagt habt,das wusste ich leider vor 2 Jahren als ich das angefangen habe nicht! Danke für die hilfreichen Tips!

Lieben Gruß!
 
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