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Bericht zur Fotogenehmigung im Kölner Stadtanzeiger

Tänzer

Themenersteller
Im Kölner Stadtanzeiger ist heute im Stadtteil ein Artikel drin, wie die Stadt mit Fotogenehmigungen in der Kölner Flora umgeht. Ab sofort müssen gewerbliche Fotographen 32 Euro pro Stunde für eine solche Fotogenehmigung zahlen.
Ah, ich sehe gerade, daß der Artikel auch schon im Internet steht: http://www.ksta.de/html/artikel/1238966913030.shtml
 
Danke für den Hinweis!!!

Hab ich heute auch schon gelesen.

Ich finde das eine Frechheit. Da wollen sie halt einfach wieder abkassieren.

Und "die Stadt nehme keinen Eintritt für den Besuch der Flora und irgendwie müsse der Garten finanziert werden." kann ich auch nicht nachvollziehen.

Dann sollen sie nen kleinen Eintritt nehmen, es aber auch durchgehend schön anlegen.

Und für sowas zahlt man ja auch Steuern ;)
 
...
Ich finde das eine Frechheit. Da wollen sie halt einfach wieder abkassieren.
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Dann sollen sie nen kleinen Eintritt nehmen, es aber auch durchgehend schön anlegen.

Das sehe ich auch so. Wenn, dann sollte die Stadt auch konsequent sein und gleiches auch im Rheinpark und all den anderen Parks, z.B. am Fühlinger See, ebenfalls einführen.

Vorallem, woran wird der gewerbliche Fotograph festgemacht? Ist ein gewerblicher Fotograph jemand, der einen Reflektor dabei hat oder jemand, der mit einer zwei- bzw. einstelligen EOS knippst? Und das sollen dann die Parkwächter beurteilen. Hervorragend, sage ich dazu nur, so bleibt das Hochzeitsfoto garantiert in "bester" Erinnerung und das durchsetzen eines solchen Fotoverbots wird eine Spielwiese für Parkwächter, die schlechte Laune haben oder sonst irgendwelche Probleme.
 
das durchsetzen eines solchen Fotoverbots wird eine Spielwiese für Parkwächter, die schlechte Laune haben oder sonst irgendwelche Probleme.
Bingo. Genau das ist das Problem.

Gott geht mir unsere Verwaltung auf die Nerven. Das hat man davon wenn nichts demokratisch geregelt ist.
 
Wo ist das Problem, dem gewerblichen (Hochzeits-)Fotografen wird seine Kalkulation um 32+Mwst teurer und fertig.

Gewerbliches Fotografieren ist eine Sondernutzung, und für die kann und darf die Parkverwaltung eine Gebühr verlangen, unabhängig von normalen Eintrittspreisen oder nicht.

Die selbstverständliche Erwartungshaltung gefälligst eine schöne gepflegte Kulisse für lau gestellt zu bekommen ist ein wenig einseitig gedacht.
 
Die selbstverständliche Erwartungshaltung gefälligst eine schöne gepflegte Kulisse für lau gestellt zu bekommen ist ein wenig einseitig gedacht.
Es ist nun wirklich nicht so, dass ich nicht gut genug Steuern zahle. Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Luftatmungssteuer... ach ne, die noch nicht, sonstiges-für-jeden-Mist-Steuer.

Ich denke dann so: irgendwas darf auch mal umsonst sein, schlussendlich zahlt der gewerbliche Fotograf ja einen Teil seiner Einnahmen wieder an die Stadt.

Es ist schlicht einfach nur Abzocke. Und jeder der da sagt "ist doch ok, bezahlen für öffentliche Leistungen ist doch super" zahlt entweder sowieso keine/kaum Abgaben oder hat keinen Taschenrechner.

Hmpf.

Edit: Oh und noch was. 32 EUR teurer werden in der Hochzeitsfotografie, wo die allermeisten Brautpaare ein Budget in Höhe eines guten Abendessens einplanen (und Zeit für die Vorspeiße, aber anderes Thema), ist gleichbedeutend mit: dann eben nicht.
 
Immer die gleiche langweilige Leier, wir zahlen nicht zu 100% Pauschalsteuern/Abgaben, manches ist aus guten Gründen auch ereignisabhängig.

Das ist so ein Beispiel, wems nicht passt, andere Kulisse suchen.
 
Hallo,

ich sehe da jetzt nicht unbedingt ein grosses Problem. Der Preis ist ja ok, wenn man das mit normalen fees für Locations vergleicht. Was natürlich ärgerlich ist, das die Location Gemeingut ist und deren Unterhalt ja schon von unseren Steuern bezahlt ist.

Es ist aber auch so, dass Du überall, für kommerzielle Aufnahmen auf öffentlichen Grund eine Strassensundernutzungserlaubnsi benötigst.

Hier bei uns wird da auch heftig abkassiert, wenn man es rechtmässig meldet und beantragt.

Gruss
Boris
 
Wo ist das Problem, dem gewerblichen (Hochzeits-)Fotografen wird seine Kalkulation um 32+Mwst teurer und fertig.

Die eigentliche Sauerei ist doch was ganz anderes:
Die Stadt hült sich in Schweigen, wie sie "professionelle" von "nicht-professionellen" Fotographen unterscheiden will.

  1. Ab wann ist ein Fotograph denn ein gewerblicher Fotograph?
  2. Wer entscheidet das?
  3. Woran erkennt man einen gewerblichen Fotographen?
  4. Was ist mit den Fotographen, welche für Kalendare, Bildbände und Zeitschriften knippsen? Dürfen diese dann - obwohl ebenso gewerblich wie Hochzeitsfotographen - Bilder für lau machen?
Bin ich schon gewerblicher Fotograph, wenn ich bspw. im Rheinpark (wo zur Zeit noch keine Fotogenehmigung erforderlich ist) Fotos von der Kleinbahn mache?

Diese ganze Sache ist einfach nicht zu Ende gedacht, das ist doch das Problem. Wenn, dann sollte diese Regelung für alle gelten, welche gewerbliche Aufnahmen machen. Von mir aus als Pauschbetrag, einmal im Jahr Betrag n zahlen und man darf dann gewerbliche Aufnahmen machen.
Solange aber nur willkürlich vorgegangen wird, bin ich dafür, daß es eben kostenfrei ist.

Gerüchten zufolge gibt es auch Hobbyfotographen, welche eine beachtliche Ausrüstung besitzen und damit sogar in der Flora ihre Familienmitglieder fotographieren.
 
Hmmm ich denke SO kompliziert ist die Regelung "wer gewerblich ist" auch wieder nicht (das einem Parkwächter, der vermutlich ungeschult ist, klarzumachen ist leider was anderes :o )
Hochzeitsfotografie (Profi-Auftragsarbeit) : Klarer Fall oder ?!
Beziehungsweise jegliche Auftragsfotografie (so nenn ich das jetzt einfach mal) - also wenn irgendwas mit der Absicht fotografiert wird, vermarktet zu werden --> Kalender oder wasweissichwasalles

Wenn jetzt Herr Müller mit seiner 1D Mk3 und dem 600/4 da rein geht und einfach zu seinem Vergnügen Fotos macht, ist er trotz krasser Ausrüstung erstmal Amateur, der seinem Hobby nachgeht - allerdings darf er die Bilder dann halt nicht verkaufen, wenn sie gut geworden sind - da hätte er vorher eben den Profi-Obolus zahlen müssen.

So seh ich das zumindest
 
Hmmm ich denke SO kompliziert ist die Regelung "wer gewerblich ist" auch wieder nicht (das einem Parkwächter, der vermutlich ungeschult ist, klarzumachen ist leider was anderes :o )

Richtig, genau das ist der entscheidende Punkt, gerade, wenn man eine entsprechende Ausrüstung hat. Also wird es wohl dazukommen, daß demnächst vermehrt Fotographen mit "professionell" aussehender Ausrüstung eine Aufforderung bekommen werden, das Gelände zu verlassen.
Und da kann man tausendmal über den Verwendungszweck diskutieren. Das ist alles richtig, aber wenn der Parkwächter unter Druck gerät - und das wird er bei einigen Zeitgenossen - macht er vom Hausrecht Gebrauch.
Und das ist nicht in Ordnung.

...
Beziehungsweise jegliche Auftragsfotografie (so nenn ich das jetzt einfach mal) - also wenn irgendwas mit der Absicht fotografiert wird, vermarktet zu werden --> Kalender oder wasweissichwasalles

Auftragsfotographie ist ein gutes Wort für diese Diskussion, denn ich möchte das Spektrum der gesamten Fotographie im Kontex der Entscheidung der Stadt Köln auch gerne diskutieren. Es gibt eben nicht nur Hochzeitsfotographie in der Flora.

Aber damit geht es doch weiter. Weshalb müssen explizit Hochzeitsfotographen bezahlen und Fotographen für Kalender eben nicht? Weil Hochzeitsfotographen leichter zu erkennen sind, als Fotographen, welche eine Blume knippsen?
Ich sehe hier eine arge Schieflage.
 
Die eigentliche Sauerei ist doch was ganz anderes:
Die Stadt hült sich in Schweigen, wie sie "professionelle" von "nicht-professionellen" Fotographen unterscheiden will.
Steht außer Frage - es geht ja um "gewerbliche" Fotografen, nicht um "professionelle" Fotografen

Bin ich schon gewerblicher Fotograph, wenn ich bspw. im Rheinpark (wo zur Zeit noch keine Fotogenehmigung erforderlich ist) Fotos von der Kleinbahn mache?
Du bist gewerblicher Fotograf, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast.
Gewerbe hat etwas mit Gewinnerzielungsabsicht zu tun.
Sprich: Stellst du die Bilder bei einer Stock-Agentur ein oder druckst damit Kalender, die du verkaufst oder machst du ein Pay-Shooting - dann fällt der Beitrag an.

Diese ganze Sache ist einfach nicht zu Ende gedacht, das ist doch das Problem. Wenn, dann sollte diese Regelung für alle gelten, welche gewerbliche Aufnahmen machen.
Tut sie doch. Im Beitrag sind lediglich Beispiele angeführt. Der Blümchen-Fotograf für Stock-Fotos muss genauso bezahlen wie der Hochzeitsfotograf.

Gerüchten zufolge gibt es auch Hobbyfotographen, welche eine beachtliche Ausrüstung besitzen und damit sogar in der Flora ihre Familienmitglieder fotographieren.
Ja, und diese müssen nicht bezahlen.

Natürlich wird ein Parkwächter, der einen Hobbyisten mit Portys, Reflektoren und Visagistin sieht, erstmal an einen gewerblichen denken.
Was passiert?
Name und Adresse wird erfasst, dir geht ein Beitragsbescheid zu.
Gegen diesen legst du dann Einspruch ein und begründest den mit Privataufnahmen. Fertig.
Beharrt die Stadt auf gewerblichen Aufnahmen, beharrst du auf gewerblicher Anerkennung deiner Ausrüstung, die du dann steuermindernd absetzen kannst.

Ich verstehe jetzt die Aufregung nicht ganz.
Auch bei Sportveranstaltungen gibt es gewerbliche Fotografen, die eine Akkreditierung bezahlen müssen und private Fotografen, die nichts bezahlen müssen - und auch da kommt immer wieder die Problematik auf: Wer ist gewerblich?

Gibt noch so viele Ungerechtigkeiten...
ein gewerblicher Fotograf muss eine Sicherheitswarnweste im Auto liegen haben, ein privater Fotograf braucht die nicht... buuuuuuuuuuh

EDIT:
Aber damit geht es doch weiter. Weshalb müssen explizit Hochzeitsfotographen bezahlen und Fotographen für Kalender eben nicht? Weil Hochzeitsfotographen leichter zu erkennen sind, als Fotographen, welche eine Blume knippsen?
Ich sehe hier eine arge Schieflage.
Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Kalender-Fotograf nicht zahlen muss? Das kann ich nirgendswo lesen...
 
Öhm naja - auch da ließe sich das einfach Regeln: Die Parkwächter schulen ;)

Und einfach klarmachen (sowohl den Fotografen - zB durch Aushänge oder Infos im Netz - als auch den Parkwächtern) wer gewerblich Fotografieren will, der muss zahlen und zwar egal ob das Hochzeit oder Kalender oder Akt oder Stock oder was auch immer ist. Einfach vorher zur Stadt gehen, zahlen, Bescheinigung mit in den Park nehmen --> alles ist gut.

Und ansonsten darf da auch jeder fotografieren (wie gesagt - schult die Parkwächter!) nur muss ihm dann halt auch klar sein - verkaufen is nich !
Wer's doch macht --> Bußgeldkatalog festlegen
 
moin,:)
Was passiert?
Name und Adresse wird erfasst, dir geht ein Beitragsbescheid zu.
Gegen diesen legst du dann Einspruch ein und begründest den mit Privataufnahmen. Fertig.
Beharrt die Stadt auf gewerblichen Aufnahmen, beharrst du auf gewerblicher Anerkennung deiner Ausrüstung, die du dann steuermindernd absetzen kannst.
ich glaube das ist viel zu kurz gedacht. sollte der verdacht amtlich festgestellt werden, wird wohl dann die finanzbehörde auf dich zukommen. sie müssen ja, weil der verdacht der steuerhinterziehung vorliegt. letztendlich der ganze rattenschwanz von ihk und versicherungen auch noch. wie willst du nun wieder legen das es nicht so ist. das wird eine schwierige aufgabe, vor allen weil die ämter erstmal handeln, also fakten schaffen und somit die vorderrungen auf dich zukommen. na prost !
DIRK.
 
Du bist gewerblicher Fotograf, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast.
Gewerbe hat etwas mit Gewinnerzielungsabsicht zu tun.
Sprich: Stellst du die Bilder bei einer Stock-Agentur ein oder druckst damit Kalender, die du verkaufst oder machst du ein Pay-Shooting - dann fällt der Beitrag an.

Ja, das ist mir alles klar. Nun verleg den Ort der Diskussion doch mal in den Park und erkläre das dem Parkwächter. Meinst Du, daß dieser Lust auf eine solche Diskussion hat? Wenn er jemanden mit einer entsprechenden Ausrüstung sieht, wird er dagegen vorgehen und nicht diskutieren. Gerät er unter Druck, macht er vom Hausrecht gebrauch. So wirds aussehen.

Tut sie doch. Im Beitrag sind lediglich Beispiele angeführt. Der Blümchen-Fotograf für Stock-Fotos muss genauso bezahlen wie der Hochzeitsfotograf.

Schön, steht so auf dem Papier so. Wie ist das kontrollierbar? Woran macht man einen gewerblich Blumen fotographierenden Knippser fest? Das Blumenfotographieren dürfte eine Nummer unauffälliger ablaufen als Hochzeitsfotographie.
 
Die Kölner... irgendwoher muss das Geld ja kommen.

Was haltet ihr Profis denn davon, einfach mal einen Brief an die Führung zu schreiben mit dem Angebot, den Parkwächtern einen kleinen 1 Stündigen Lehrgang anzubieten, mit den Unterschieden zwischen Profis und Amateur.


??!


Wenn ich eine Hochzeitsgesellschaft sehe, wo sicherlich nicht nur der Fotograf und das Paar dabei sind, wird die Parkanlage (ich kenne sie nicht, weiß nicht, ob man da frei rumlaufen darf oder auf den Wegen bleiben "soll") ausgenutzt. Der Fotograf bekommt für die Aufnahmen Geld. Also soll er halt auch zahlen. Ferner kann man wohl sowas einberechnen, wenn ich vorher ein Gespräch mache mit dem Hochzeitspaar und das Thema Shooting Park aufkommt, berechne ich halt 50 € mehr in die Pauschale. Mein Gott, regt ihr euch auf!


Wenn nun unser jüngerer Fotograf mit seinem Porty in die Parkanlage geht, so muss man halt entscheiden, ist das ein TFP Shooting, oder ein PAY-Shooting.


Wie wäre es denn, der Stadt ein Angebot zu unterbreiten mit der Grundlage:

Wer im Park Fotos machen möchte (es geh ja hier eher um Personen-bezogene Aufnahmen oder?) der muss ein Vertrag mit sich führen, von dem der Fotograf eine Kopie hinterlegt, oder halt vorzeigt. Sollten dann bei einem TFP Shooting doch Bilder verkauft werden, so müssen hierfür Gebühren nachträglich abgegeben werden.

Hat das Shooting-"Paar" keinen Vertrag vorzuweisen, so muss man auch zahlen, weil sie dem nicht nachgekommen sind.

etc.
pp.
 
Dass ihr mit den absurdesten Regelungsvorschlägen kommt und dann auch noch behauptet, das wäre eine einfache, effektive Lösung, da wird mir echt ganz anders :eek:

Was ist mit dem Pressefotografen der zum Gebüschbrand eilt um die Löscharbeiten zu dokumentieren? Rennt der erst mal in die Stadtverwaltung, um sich eine Bescheinigung über die Parkgebühr zu holen? Muss der Hobby-Fotograf jetzt immer eine eidesstattliche Versicherung dabei haben, dass er die Bilder nicht gewerblich nutzen will?

Es gibt doch im Grunde zwei Probleme: erstens ist ein vollkommen überzogener und kostenintensiver Papierkrieg nötig, wenn alles so läuft wie es die Stadt will. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, denn für einen Außenstehenden gibt es während des fotografierens keine Möglichkeit, zu erkennen oder zu überprüfen, wer gewerblich arbeitet und wer nicht. "Klack" macht es bei allen, Hobbyfotografen haben oftmals größere Ausrüstungen als Profis, das Kriterium fällt also sowieso raus.

Die Folge wird sein, dass das ganze entweder eine Papierleiche bleibt, weil jeder angibt, Privat zu fotografieren, oder - was ich viel eher befürchte - es läuft wie an vielen privaten Stellen wo unfreundliche Aufpasser die Besucher gängeln, sie mögen doch hier bitte nicht fotografieren und mit so einer Kamera machen die das doch bestimmt gewerblich.

Vielleicht wird es am Ende wie auf vielen Konzerten? Wer mit einer DSLR ankommt, dem wird einfach unterstellt, dass er die Bilder nicht für sich machen würde und er muss sie am Eingang abgeben. Mir schaudert bei den ganzen Gedanken die sich dann aufdrängeln.

Am besten wird der Park dicht gemacht und man kann gegen einen kleinen Eintritt da drin machen was man will außer öffentlich urinieren und sich volllaufen lassen - da wären wenigstens alle gleichgestellt und der ansonsten unvermeidlichen Willkür wäre größtenteils beigekommen...

Hätten die die Ubahn statt neben dem Stadtarchiv nicht an der Gebührenstelle vom Ordnungsamt oder wie immer die verantwortliche Stelle heisst bauen können? Absurd ohne BEispiel, sehr traurig dass jemand sowas auch noch für eine gute Idee hält ...
 
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