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Baustelle von aussen fotografieren?

MrNase

Themenersteller
Hey ho!

Die Suche spinnt gerade (3x versucht, nur ne weiße Seite) und bei Google finde ich keine Texte sondern nur Fotos von Verbotsschildern an Baustellen. ;)

Es geht darum, dass hier im Ort ein neues (Kohle-)Kraftwerk gebaut wird (nicht ohne Protest, aber das ist ein anderes Thema). Ich würde gerne, zuerst aus privatem Interesse (Weiterverkauf an die Lokalzeitung nicht ausgeschlossen), diese Baustelle von außen (ohne das Gelände zu betreten) fotografieren.

Der Betreiber hat einen Wall rund um die Baustelle aufgeschüttet, ich war bereits früher vor Ort aber da konnte man nur von 2 Stellen etwas erkennen. Die eine Stelle war der Eingang und dort hat man mich ziemlich unfreundlich abgewiesen (es wurde mit der Polizei gedroht), die andere Stelle war zu weit entfernt um etwas erkennen zu können.

Mittlerweile sind die Gebäude schon recht hoch und man muss nicht unbedingt durch einen Zaun kriechen. ;)

Darf ich nun alles und uneingeschränkt fotografieren (und dann auch verkaufen) oder gibt es da Einschränkungen?
Wie gesagt, ich habe nicht vor das Gelände zu betreten. :)


Wie verhalte ich mich im Falle eines groß angelegten Polizeieinsatzes (der die Beamte sicherlich freuen wird :ugly:)?
 
Hattest du diesbezüglich nicht schon Probleme?

Von öffentlichem Gelände (Straße etc.) darfst du fast alles fotografieren.
Wenn du auf dem Feld stehst, das einem Bauern gehört, könnte der die Polizei rufen …

Unser nahes Kernkraftwerk kann man problemlos fotografieren - man muss nur damit rechnen, dass der Sicherheitsdienst vorbeischaut und nach dem Rechten sieht.
 
Ich hatte damit schon mehrfach Probleme, ja. :D
Allerdings befand ich mich da auf dem Gelände derer die Probleme verursachten (Parkhaus, Einfahrt zum Kraftwerk etc.).

Es ist also so, dass nur der derjenige das fotografieren untersagen kann auf dessen Grundstück ich stehe?
Eine wirkliche Begründung warum ich beim ersten Mal nicht fotografieren durfte hat man mir nicht geliefert aber ich wollte auch keinen Ärger provozieren denn die Beamten sind wohl alles andere als gut gelaunt wenn sie wegen solcher Lapalien antanzen müssen.
 
Soweit ich die Rechtslage korrekt verstanden habe, darfst Du alles, was Du von öffentlichem, frei zugänglichem Grund aus frei einsehen kannst, auch fotografieren. Das nennt sich Panoramafreiheit. Gut. Es gibt gewisse Ausnahmen, die z.B. militärische Sicherheitsbereiche usw. betreffen.

Dass heisst aber nicht, dass Du, wenn die um die Baustelle einen Sichtschutz errichtet haben, auf dem öffentlichen Grund eine Leiter aufstellen darfst, um über den Sichtschutz rüber zu gucken. Das wäre dann wahrscheinlich nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt.

Der Wachschutz droht Dir mit der Polizei?
Sag ihm, er könne die Polizei gerne rufen, damit Du ihn dann wegen Nötigung anzeigen kannst, wenn er dich weiterhin bedroht.

Soweit ich das aus bisherigen Forenbeiträgen in Erinnerung habe, wurde dann praktisch nie die Polizei gerufen. Und wenn doch, hat die Polizei dann auch in den meisten Fällen den Wachschutz darüber aufgeklärt, dass das Fotografieren in der Form erlaubt sei. Es gab auch schon Berichte, wo Fotografen dann von sich aus die Polizei angerufne haben, und neben den Wachleuten stehend dem Notruf gesagt haben, sie bräuchten eine Polizeistreife, weil sie Strafanzeige gegen Personen, die sie zu nötigen versuchten, erstatten wollen. Dann waren diese Wachleute meist ganz schnell verschwunden.
 
Es geht darum, dass hier im Ort ein neues (Kohle-)Kraftwerk gebaut wird (nicht ohne Protest, aber das ist ein anderes Thema). Ich würde gerne, zuerst aus privatem Interesse (Weiterverkauf an die Lokalzeitung nicht ausgeschlossen), diese Baustelle von außen (ohne das Gelände zu betreten) fotografieren.
Das kannst Du auch bei gewerblichem Interesse.

Der Betreiber hat einen Wall rund um die Baustelle aufgeschüttet, ich war bereits früher vor Ort aber da konnte man nur von 2 Stellen etwas erkennen. Die eine Stelle war der Eingang und dort hat man mich ziemlich unfreundlich abgewiesen (es wurde mit der Polizei gedroht), die andere Stelle war zu weit entfernt um etwas erkennen zu können.
Von außen kannst Du eine Baustelle fotografieren und veröffentlichen solange Du willst. Wenn Du Bauarbeiter mit auf dem Bild hast, mußt Du ggf. deren "Recht am eigenen Bild" beachten, wobei eine Großbaustelle immer ein "Ereignis der Zeitgeschichte" ist, und ein paar kleine Bauarbeiter auf einer großen Baustelle außerdem noch "unwesentliches Beiwerk" sind.

Darf ich nun alles und uneingeschränkt fotografieren
Ja.
(und dann auch verkaufen)
Ja, mit siehe oben.

Wie verhalte ich mich im Falle eines groß angelegten Polizeieinsatzes (der die Beamte sicherlich freuen wird :ugly:)?
Druckst Dir vorher das KUG aus, und bittest die Polizisten, dort ggf. nachzulesen, wenn sie den Gesetzestext gerade nicht präsent haben sollten.

Allerdings hat die Polizei was besseres zu tun, als sich um das Fotografieren von Baustellen von außen zu kümmern.

Da wollte sich mal einer aufblasen, das ist alles.
 
Soweit ich die Rechtslage korrekt verstanden habe, darfst Du alles, was Du von öffentlichem, frei zugänglichem Grund aus frei einsehen kannst, auch fotografieren. Das nennt sich Panoramafreiheit.
Nicht wirklich. Die "Panoramafreiheit" regelt das Veröffentlichen von Fotos und Zeichnungen von urheberrechtlich geschützten Gebäuden. Urheberrechtliche Ansprüche kann nur der Architekt geltend machen, nicht der Gebäudeeigentümer, und schon gar nicht ein Bauarbeiter.

Gut. Es gibt gewisse Ausnahmen, die z.B. militärische Sicherheitsbereiche usw. betreffen.
Militärische Sicherheitsbereiche sind nur insofern relevant, als das Fotografieren in ihnen verboten ist. Von außen kann man militärische Sicherheitsbereiche durchaus fotografieren.
("Sicherheitsgefährdendes Abbilden", welches nach §109g StGB strafbar ist, setzt immer voraus, daß durch die Abbildung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Verbündeten oder die "Schlagkraft der Truppe" gefährdet wird, was ggf. nachzuweisen wäre, eine blose Behauptung reicht nicht aus.)

Dass heisst aber nicht, dass Du, wenn die um die Baustelle einen Sichtschutz errichtet haben, auf dem öffentlichen Grund eine Leiter aufstellen darfst, um über den Sichtschutz rüber zu gucken. Das wäre dann wahrscheinlich nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt.
Die interessiert aber eh nur urheberrechtlich.

Der Wachschutz droht Dir mit der Polizei?
Sag ihm, er könne die Polizei gerne rufen, damit Du ihn dann wegen Nötigung anzeigen kannst, wenn er dich weiterhin bedroht.
Nein. "Nötigung" (§240 StGB) ist die "rechtswidrige Drohung" mit Gewalt oder einem "Übel". Die Polizei rufen zu wollen, um eine Situation klären zu lassen, ist a) niemals rechtswidrig und b) auch nie ein "Übel".

Soweit ich das aus bisherigen Forenbeiträgen in Erinnerung habe, wurde dann praktisch nie die Polizei gerufen. Und wenn doch, hat die Polizei dann auch in den meisten Fällen den Wachschutz darüber aufgeklärt, dass das Fotografieren in der Form erlaubt sei.
Jau.

Es gab auch schon Berichte, wo Fotografen dann von sich aus die Polizei angerufne haben, und neben den Wachleuten stehend dem Notruf gesagt haben, sie bräuchten eine Polizeistreife, weil sie Strafanzeige gegen Personen, die sie zu nötigen versuchten, erstatten wollen. Dann waren diese Wachleute meist ganz schnell verschwunden.
Nur wenn die Wachleute mit Gewalt gedroht haben sollten. Sonst sicher nicht.
 
Militärische Sicherheitsbereiche sind nur insofern relevant, als das Fotografieren in ihnen verboten ist. Von außen kann man militärische Sicherheitsbereiche durchaus fotografieren.
("Sicherheitsgefährdendes Abbilden", welches nach §109g StGB strafbar ist, setzt immer voraus, daß durch die Abbildung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Verbündeten oder die "Schlagkraft der Truppe" gefährdet wird, was ggf. nachzuweisen wäre, eine blose Behauptung reicht nicht aus.)

Daruf würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Das Fotografieren der Antennenanlagen der ehemaligen Echelon-Site in Mietraching (bei Bad Aibling) war auch von aussen verboten. Die US-MP hat dieses Fotografierverbot auch ziemlich rigoros durchgesetzt und regelmäßig recht bekommen.
 
Wie gesagt, ich habe nicht vor das Gelände zu betreten.

Dafür müßtest Du natürlich zweifelsfrei wissen, wo das Grundstück des Eigentümers beginnt. Das muß nicht zwangsläufig mit einem Zaun oder einer Absperrung zusammenfallen.
Ansonsten würdest Du die Fotos auf seinem Grund und Boden machen - und da kann er Dich sehr wohl verjagen.
 
Danke für eure Kommentare!

Frei nach dem Motto „Es gibt nix gutes, außer man tut es.“ habe ich heute mal mein Glück versucht. Leider ist die Baustelle so gut abgeriegelt, dass Fotos nur aus einer gewissen Entfernung möglich sind.

Es begann aber eigentlich wie immer: Kaum nähert man sich der Baustelle wird ein dunkler Geländewagen losgeschickt der in der Nähe parkt und einen dann verfolgt bis man aus dem Industriegebiet raus ist.
Ich sage nur: Danke fürs Adrenalin, ich habe mich gefühlt wie 007. :angel::evil:

Das Bildmaterial hat keinen künstlerischen Anspruch, es dokumentiert aber gut die schiere Größe der Gebäude und ich hoffe die Presse kann was damit anfangen. :)
 
Es ist also so, dass nur der derjenige das fotografieren untersagen kann auf dessen Grundstück ich stehe?
Eine wirkliche Begründung warum ich beim ersten Mal nicht fotografieren durfte hat man mir nicht geliefert ...
Der Eigentümer, der Besitzer oder deren Beauftragte dürfen dir auf ihrem Grundstück das Fotofieren verbieten - auch ohne Angabe von Gründen.
Das nennt sich Hausrecht. ;)
 
Der Eigentümer, der Besitzer oder deren Beauftragte dürfen dir auf ihrem Grundstück das Fotofieren verbieten - auch ohne Angabe von Gründen.
Das nennt sich Hausrecht. ;)
Jein.

Das "Hausrecht" gibt dem Inhaber desselben (das kann der Eigentümer oder Besitzer sein, aber auch ein Mieter) das Recht, zu bestimmen, wer sich auf seinem Grundstück aufhalten darf und wer nicht. Nicht mehr, nicht weniger.

Verhaltensvorschriften kann man nicht direkt aus dem Hausrecht ableiten. Man kann nur sagen: "Sie dürfen dieses Grundstück nur betreten, wenn Sie nicht fotografieren." Fotografiert der dann doch, kann man ihn entfernen lassen, aber eine Rechtsgrundlage, gegen eine eventuelle Verwendung der Fotos vorzugehen, gibt das "Hausrecht" direkt eigentlich nicht.*)

Noch schwieriger wird es, wenn man das nicht vorher sagt. Natürlich kann ich - ob der nun fotografiert oder nicht - jemanden sagen: "Ich habe hier das Hausrecht und fordere Sie auf, das Gelände umgehend zu verlassen." Geht der dann nicht: Hausfriedensbruch.

Nur: wenn der schon fotografiert hat, dann hilft mir mein Hausrecht nix.

Dann muß ich schon andere Rechtsgrundlagen finden, um ihm anschließend eine Veröffentlichung, Verwendung usw. der Fotos untersagen zu lassen.

Das Wettbewerbsrecht kann ein Hebel sein, aber nur dann, wenn die Verwendung der Fotos einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Also wenn ich z.B. selber Fotos meiner Baustelle vermarkte.

Recht am eigenen Bild kann ein Hebel sein - aber natürlich nur, wenn das verletzt wurde. Der "Spanner-Paragraph" (§201a StGB) theoretisch auch, allerdings wird es einem sehr schwerfallen, eine Baustelle als "höchstpersönlichen Lebensbereich" zu interpretieren... :D

______________________________________________

*) Der Inhaber des Hausrechts kann verfügen: "Langhaarige Männer, Haarlänge über 5cm, dürfen mein umfriedetes Besitztum nicht betreten." Betritt dann ein Mann mit Haarlänge von 20cm dieses umfriedete Besitztum, dann ist das Hausfriedensbruch.

Der Inhaber des Hausrechts kann den Betreffenden von der Polizei entfernen lassen, und Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen.

Er kann aber nicht verlangen, daß der Betreffende sich anschließend die Haare schneiden lässt, um den durch ihn begangenen Hausfriedensbruch zu "heilen".

Davon abgesehen ist es durchaus denkbar, daß bestimmte Forderungen des Inhabers des Hausrechts als "sittenwidrig" und somit rechtswidrig anzusehen sind. Und unter Umständen wird das Hausrecht auch durch gesetzliche Vorschriften begrenzt, bei der Deutschen Bahn AG zum Beispiel, die in ihren Bahnhöfen trotz unbestrittenen Hausrechts diverse Dinge hinnehmen muß - weil sie z.B. eine Beförderungspflicht hat und niemandem, der in Besitz einer Fahrkarte ist oder eine solche erwerben will, ohne schwerwiegende Gründe das Betreten des Bahnhofes oder des Zuges verbieten darf.

Im Normalfall wird nie mehr passieren als daß man vom Inhaber des Hausrechts aufgefordert wird "Verlassen Sie das Gelände!" Dem sollte man dann Folge leisten, sonst ist es wirklich "Hausfriedensbruch" im Sinne des §123 StGB:
§ 123 StGB Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Ob eine Baustelle ein "befriedetes Besitztum" ist, hängt letztlich von den Details ihrer Absperrung ab, und an Baustellen hängen üblicherweise ja auch Schilder "Betreten für Unbefugte verboten!"

Allerdings: es ist durchaus nicht automatisch "widerrechtlich", ein fremdes Grundstück zu betreten, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen! Und man ist damit auch nicht automatisch "unbefugt". Es ist nämlich absolut zulässig, ein fremdes Grundstück zu betreten, um den Inhaber des Hausrechts anzusprechen. Zum Beispiel, um sich über Emissionen zu beschweren, die von seinem Gelände ausgehen. Oder um einen Brief zu übergeben. Oder auch: um zu fragen, ob man dort vielleicht mal fotografieren darf.

Wie gesagt: im Normalfall geht man, wenn man aufgefordert wird, das Gelände zu verlassen, und damit ist dann auch schon, rechtlich, buchstäblich "Ende Gelände".
 
Zuletzt bearbeitet:
Daruf würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Das Fotografieren der Antennenanlagen der ehemaligen Echelon-Site in Mietraching (bei Bad Aibling) war auch von aussen verboten. Die US-MP hat dieses Fotografierverbot auch ziemlich rigoros durchgesetzt und regelmäßig recht bekommen.

Bei Anlagen des US Militärs besteht ein besonderes Fotografierverbot, da deren Grund als Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten gilt, und deshalb deutsche Gesetze irrelevant sind. Ich wurde darauf schon einmal sehr eindrücklich hingewiesen, als ich ein Bild eines US Militärhospitals für den lokalen Fernsehsender machen wollte. Das Hospital ist frei einsehbar und mitten in einer Wohngegend, dort werden auch keine geheimen Tests durchgeführt - trotzdem! Bilder jeglicher Art unerwünscht, bei Uneinsichtigkeit hätte man die deutsche Polizei gerufen, und mir das Band abnehmen lassen - und die Polizei hat mir bestätigt, dass sie das auch hätten tun müssen, weil die US Army im Recht war.
 
Man darf Grundstücke auch betreten um seinen Bienenschwarm zu verfolgen, sollte der mal wieder ausgebüxt sein. (§ 962 BGB)
:D
 
Das Bildmaterial hat keinen künstlerischen Anspruch, es dokumentiert aber gut die schiere Größe der Gebäude und ich hoffe die Presse kann was damit anfangen. :)

Und wenn sie keinen künstlerischen Anspruch habe, interessant sind solche Bilder nach ein paar Jahren auf jeden Fall und nach Jahrzehnten - so man sie noch lesen kann - sowieso.

Bei Anlagen des US Militärs besteht ein besonderes Fotografierverbot, da deren Grund als Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten gilt, und deshalb deutsche Gesetze irrelevant sind.

Wenn man aber von deutschem Hoheitsgebiet aus fotografiert, dürfte es ja unerheblich sein, ob die US-MP oder eine dort angestellte Putzkraft mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft auffordert, die Bildaufnahmen zu unterlassen, weil die US-MP dort sicherlich keine besonderen Rechte hat. Oder doch? Müsste die US-MP als offizielle Polizei eines anderen Staates nicht erst einen Rechtshilfeantrag (oder wie das heißt) stellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man aber von deutschem Hoheitsgebiet aus fotografiert, dürfte es ja unerheblich sein, ob die US-MP oder eine dort angestellte Putzkraft mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft auffordert, die Bildaufnahmen zu unterlassen, weil die US-MP dort sicherlich keine besonderen Rechte hat. Oder doch? Müsste die US-MP als offizielle Polizei eines anderen Staates nicht erst einen Rechtshilfeantrag (oder wie das heißt) stellen?

Du darfst das schon fotografieren.Nur kannst du meist nicht so schnell schauen, wie dann die Polizei neben dir steht, und dir was von einem § aus dem Polizeigesetz von wegen Anlagen unter besonderem Schutz, blablabla.
Was im Endeffekt heißt, du darfst fotografieren, aber mußt dich ausweisen und deine Personalien werden aufgenommen.
 
Es gäbe noch eine andere Möglichkeit.
Finde eine Zeitung die Interesse an den Fotos hätte.
Und dann lass entweder die einen Fototermin klarmachen, oder Du läßt Dir einen Schrieb ausstellen - freier Mitarbeiter MrNase Fots für einen Bericht blabla Stempel Unterschrift.
Und damit wirst Du persönlich oder per Post vorstellig, aber nicht bei dem Sicherheitsdienst, sondern bei jemandem der Dir auch weiterhelfen kann.
Im allgemeinen gibt es bei größeren Betrieben eine Pressestelle.

Dann bekommst Du eine Begleitperson, einen Helm, Sicherheitsschuhe und kannst meistens fotografieren was Du willst. Je nach Situation kann man dann sogar Bagger und Bauarbeiter (oder den Sicherheitsdienst) dort postieren lassen, wo man es gestaltungstechnisch für nötig hält.
 
Uff, ich wusste gar nicht dass das Thema so komplex ausarten könnte. :)

leih dir nen 400mm oder 500mm Objektiv und du hast riesige Bilder ;)
200mm waren in diesem Fall genug. Aufgrund des Windes waren eh keine Arbeiter unterwegs und so viele Details gibt es aus der Ferne nicht zu sehen. Der Turm ist so riesig, da bin ich mit 70mm schon überfordert. ;)


Man darf Grundstücke auch betreten um seinen Bienenschwarm zu verfolgen, sollte der mal wieder ausgebüxt sein. (§ 962 BGB)
:D
Gut, das werde ich mir merken... Da brauche ich halt nur noch die passende Ausrüstung… ;)
Tausche Canon gegen Königin!


Und wenn sie keinen künstlerischen Anspruch habe, interessant sind solche Bilder nach ein paar Jahren auf jeden Fall und nach Jahrzehnten - so man sie noch lesen kann - sowieso.
Davon gehe ich mal aus. Ich habe nun die Stellen ausgekundschaftet von denen man sehr gute Aufnahmen machen kann und wenn ich das alle 2 Monate wiederhole dürfte eine gute Doku dabei herauskommen. :)
 
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