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Ballon über der Wüste: Copyright

tulponaut

Themenersteller
Hallo,

ich habe eine Frage zu einem meiner Bilder, das einen Ballon über der Namib Wüste zeigt: Eine kritische Sache bzgl. Copyright (das Muster der Ballonhülle). Ich dachte zunächst, ich dürfte dieses Bild publizieren und es wurde auch von einer weniger bedeutenden Stockagentur angenommen. Dann habe ich es bei XXX (/editiert/) eingereicht - und siehe da, es wurde mit dem Vermerk "Copyright Probleme" abgelehnt. Ist es ein Grenzfall und ich kann das Bild über die andere Agentur veröffentlichen? Oder sollte ich es dort schnellstens löschen?

Vielen Dank im voraus für Eure Anregungen, Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du Antworten in Richtung Copyright suchst, wirst du deine Frage anders formulieren und konkrete Agenturen bzw. deren Namen aus dem Geschehen heraushalten müssen, da das unter die Rubrik "Händler und Dienstleister" fällt, die momentan nicht diskutiert werden kann bzw. darf.
Sei den Mods also nicht böse, wenn sie dir vermutlich ziemlich bald den Thread dichtmachen und stell die Problematik allgemeiner zur Diskussion.
 
Der Spezialfall das hier ein Ballonexperte unter uns ist dürfte gering sein. Jeder Laie wird dir wohl sagen das ist ein x-beliebiger Ballon, spezialisten erkennen vielleicht sofort den hersteller des Ballons oder sogar den expliziten Fahrer des Ballons, da nur er dieses geschützte Design verwenden darf.
Der Interpretationsraum ist also extrem groß, da wirst du Fach-Spezis fragen müssen.
 
Dann habe ich es bei shutterstock eingereicht - und siehe da, es wurde mit dem Vermerk "Copyright Probleme" abgelehnt.
Die haben, was solche Sachen betrifft, sehr freundlich ausgedrückt einen an der Waffel.

Ist es ein Grenzfall und ich kann das Bild über die andere Agentur veröffentlichen? Oder sollte ich es dort schnellstens löschen?
Auf dem Bild ist weit und breit nichts zu sehen, das urheberrechtlich geschützt sein könnte... :rolleyes:
 
Ich glaube nicht das es hier um die Deutschland-Farben geht.
Was steht den am dem Schriftzug in der Mitte des Ballons? (Bei der größe leider nicht zu lesen)
 
Ich glaube nicht das es hier um die Deutschland-Farben geht.
Was steht den am dem Schriftzug in der Mitte des Ballons? (Bei der größe leider nicht zu lesen)

Hallo Icetray: da steht VS-HAI, und es ist eine gemalte Figur darunter. O.K., dann kann ich das Bild also wohl nicht veröffentlichen... Gruß, Andreas
 
Hallo Icetray: da steht VS-HAI, und es ist eine gemalte Figur darunter. O.K., dann kann ich das Bild also wohl nicht veröffentlichen... Gruß, Andreas

Ich denke, genau das ist das Problem. Dieses VS-HAI interpretiere ich als Erkennungszeichen, ähnlich einem Autokennzeichen. Auf Flugzeugen, Helikoptern,...gibt es diese Zeichen, ich wurde auch schon einmal angehalten, dieses Zeichen zu retuschieren.
 
Das ist ja interessant. Und ich hatte den Zeichen keinerlei Bedeutung beigemessen. Vielleicht submitte ich es nach 1 Woche nochmal mit retuschiertem Nummernschild... Vielen Dank für Deine Hilfe, Andreas
 
Dient zwar nicht der Diskussion über's Copyright sondern eher der Allgemeinbildung:

Wenn der Ballon über Namibia fotografiert wurde, dürfte die Kennung eher mit V5- denn mit VS- beginnen.

Viel Erfolg beim Wiedereinstellen mit anonymisiertem "Kontrollschild"
 
Wie, hat sich der Bundestag etwa nicht die Deutschlandflagge schützen lassen? ;)
Die Bundesflagge unterliegt ganz eigenen gesetzlichen Vorschriften, aber nicht alles, was Schwarz-Rot-Gold bemalt ist, ist eine Bundesflagge.

Urheberrechtlichen Schutz gäbe es da ohnehin nicht, weil der für "amtliche Veröffentlichungen" nicht gilt.

Die Bundesflagge ist genau wie das Bundeswappen durch §90a StGB vor Verunglimpfung geschützt:

StGB §90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Auf "nicht beschimpfende Weise" darf man die Bundesflagge völlig nach eigenem Belieben benutzen, die Bundesdienstflagge (Bundesflagge mit Bundeswappen drin) wiederum gar nicht, auch wenn es während der Fußball-WM geduldet wurde. (Und auch die Bundeskriegsflagge der Bundesmarine - Bundesdienstflagge mit Zackenschwanz - überhaupt nicht.)

Die Verwendung von Bundes- und Landeswappen ohne Erlaubnis der zuständigen "Inhaber-Behörde" ist eine Ordnungswidrigkeit (§124 OwiG), die Verwendung von Stadt- und Kreiswappen wird meistens auch von einer Genehmigung abhängig gemacht, obwohl die Rechtslage dazu völlig ungeklärt ist.
 
Ich glaube nicht das es hier um die Deutschland-Farben geht.
Was steht den am dem Schriftzug in der Mitte des Ballons? (Bei der größe leider nicht zu lesen)
Egal was da steht (und wenn es eine geschützte Marke wäre), es steht einer Veröffentlichung des Fotos nicht grundsätzlich im Wege.

Shutterstock bemängelt allerdings auch die Ohrmarken von Kühen auf Fotos - vermutlich in Unkenntnis der Tatsache, daß in der ganzen EU keine Kuh ohne Ohrmarke herumlaufen oder herumstehen darf, weil das eine Ordnungswidrigkeit wäre...
 
Dient zwar nicht der Diskussion über's Copyright sondern eher der Allgemeinbildung:

Wenn der Ballon über Namibia fotografiert wurde, dürfte die Kennung eher mit V5- denn mit VS- beginnen.

Viel Erfolg beim Wiedereinstellen mit anonymisiertem "Kontrollschild"

Auf dem kleinen Bild kann man es nicht erkennen, kann auch V5 sein...aber am besten weg damit. Einmal drüberstempeln und die Sache passt.
 
Auf dem kleinen Bild kann man es nicht erkennen, kann auch V5 sein...aber am besten weg damit. Einmal drüberstempeln und die Sache passt.
Das nennt man übrigens "Bildmanipulation"... :evil:

Bei einer Nachrichtenagentur fliegt man dafür raus und bekommt lebenslanges Beschäftigungsverbot.
 
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das nennt man übrigens "Bildmanipulation"...

Bei einer Nachrichtenagentur fliegt man dafür raus und bekommt lebenslanges Beschäftigungsverbot.
Genau da liegt der Unterschied zur "Stockagentur": dort fliegt man (oder wenigstens nur das Bild) raus, wenn man nicht manipuliert (siehe Problem im Eingangsthread). :rolleyes:
Nein. Bei einer "richtigen" Stockagentur kriegt man dafür genauso Ärger.

Microstockagenturen machen sowas, bei seriösen "Makro"stockagenturen würden sie Dir genauso was husten, wenn Du Bilder manipulierst. (Und ja - ich kenne genügend Stockagenturen, wo selbstverständlich so ein Foto akzeptiert würde, bzw. jedenfalls nicht wegen der Nummer abgelehnt würde, und die ihre Fotografen regelmäßig immer wieder daran erinnern, möglichst überhaupt nicht in den Bildern rumzupfuschen.)
 
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