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Ausfallhonorar?

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***elvis***

Themenersteller
Mal angenommen Ihr habt vor ein paar Wochen über myHammer z.B. vereinbart eine Hochzeit zu fotografieren.

Ein kurzes Telefonat nach Zuschlag um die grundlegenden Dinge zu besprechen, aber zwischen Tür und Angel. Vereinbart wurde in der Woche vorher nochmal die Details zu klären, sprich wann genau und wo. Im myHammer-System sind keine Kontaktdaten hinterlegt, sodass nur die Möglichkeit der eMail über MyHammer bleibt.

In der Woche vorher bittet Ihr um entsprechende Rücksprache (eMail) da Ihr ja garnicht wisst wo ihr hin sollt. Zwei Tage vorher eine Mail, ein Tag vorher eine Mail. Ingesamt in der Woche vor dem Termin vier eMails. Keine Reaktion.

Weiter angenommen der Auftrag sind 2h + an und abreise (jeweis 40 min) und der Auftragswert sind 200,-€. Jetzt habt Ihr den Tag ja verplant und konntet keinen weiteren Termin annehmen.

Wie berechnet Ihr denn bei sowas das Ausfallhonorar? Normaler Stundensatz oder der vereinbarte Stundesatz des Auftrages. Eine Tagespauschale. Oder würde man in einem solchen Fall garkein Ausfallhonorar einfordern können?

DAnke für Eure Kommentare.
 
AW: Ausfallhonorar ?

abgesehen davon, dass ich für 200 € diesen Job nicht machen würde (was hier aber nicht zur Diskussion steht) ist es üblich die komplette vereinbarte Summe als Ausfallhonorar anzunehmen, da der Job ja nicht abgesagt wurde.

Beste Grüße

grave
 
AW: Ausfallhonorar ?

Auch wenn es jetzt OT ist, aber wie kommt man an die Kontaktdaten des Auftraggebers? Mein Angebot war öfter mal das günstigste, meist bedingt dadurch, daß das Ganze nahezu vor meiner Haustür stattfinden sollte. Aber bei mir hat sich nie ein Auftraggeber gemeldet, Kontaktdaten bekam ich auch nicht. Er meine wohl auch nicht.
 
AW: Ausfallhonorar ?

abgesehen davon, dass ich für 200 € diesen Job nicht machen würde ...

war auch nur ein Beispiel, fiktive Zahelen.

...ist es üblich die komplette vereinbarte Summe als Ausfallhonorar anzunehmen, da der Job ja nicht abgesagt wurde...

das ist doch mal ein Hinweis. Danke
 
AW: Ausfallhonorar ?

Im myHammer-System sind keine Kontaktdaten hinterlegt, sodass nur die Möglichkeit der eMail über MyHammer bleibt.


Also myHammer hatte ich immer noch so im Kopf das beim Zuschlag Du die Kontaktdaten bekommst. Du kannst Dich doch ohne Kontaktdaten gar nicht kompl. anmelden?




Weiter angenommen der Auftrag sind 2h + an und abreise (jeweis 40 min) und der Auftragswert sind 200,-€. Jetzt habt Ihr den Tag ja verplant und konntet keinen weiteren Termin annehmen.

Wie berechnet Ihr denn bei sowas das Ausfallhonorar? Normaler Stundensatz oder der vereinbarte Stundesatz des Auftrages. Eine Tagespauschale. Oder würde man in einem solchen Fall garkein Ausfallhonorar einfordern können?

Kontrollier doch vorher mal zur Sicherheit die AGBs von myHammer, ob der Auftrag rechtlich überhaupt zu Stande gekommen ist. Ich hatte noch in Erinnerung das es dort so einen doofen Passus gab, den jeder akzeptieren mußte der sich bei myHammer angemeldet hatte.
 
AW: Ausfallhonorar ?

Also myHammer hatte ich immer noch so im Kopf das beim Zuschlag Du die Kontaktdaten bekommst.

Das hab ich auch gedacht und mir das mal angeschaut. Hab aber auch nix gefunden.

Alles sehr Merkwürdig mit myHammer.... und die Kunden sind ja wohl auch nicht die wunschkunden die man sich so vorstellt....

Danke Euch
 
AW: Ausfallhonorar ?

Bin ganz froh, daß ich da nicht mehr aktiv bin. Nun kostet das ja Geld. Jeden Monat was bezahlen und dann doch keinen Auftrag bekommen? Nö.
 
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