Romius
Themenersteller
Da ich mich von meiner M11P trenne, die Anzeige findest Du hier im Forum, verkaufe ich auch den Zusatzakku, den ich wie die Kamera direkt von Leica mit der Kamera im Februar diesen Jahres gekauft habe.
Eigentlich hat man einen Fehler gemacht und mir zu meiner schwarzen M11 den silbernen Akku beigelegt. Ich habe es allerdings nicht reklamiert, da ich es bei näherer Betrachtung sogar als Vorteil empfand, meine beiden Akkus unterscheiden zu können und wer schaut sich die Kamera schon von unten an. So kann ich sicherstellen, dass ich beide Akkus gleichermaßen einsetze, was sich ja positiv auf deren Lebensdauer auswirkt.
Somit ist mein silberner Akku in meinen Augen sowohl für die schwarze, wie auch die silberne M11 geeignet.
Der Neupreis liegt bekanntermaßen bei 175 Euro.Er ist erst 5 Monate jung und deshalb nicht oft im Einsatz gewesen.
Ich hätte gerne 130 Euro inklusive versichertem Versand bei DHL dafür. Wenn man die Versandkosten berücksichtigt, spart man also ca. 50 €.
Erfolgreich gehandelt im DSLR-Forum mit: Bildchef, Jediockenfoto, finne66, tracc, cyb, Langhantel, snufti, alphastar, Bibergeorges, esau, psg7, Ralle04, pecalo, alterschwede, SUKRAM17, hejosom, freiraum7, Et_voila_Michele, exilist, M-S-B, Taschenfreak, mar-ko, laugar, steinknies,Zima63, vdaiker, ruredder, grundstoffkonzentrat, uwwally, AndreasD, Glencoe68, akora, Zornflakes, Thomas-X100V
Das Kleingedruckte:
Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten und nur kaufen, wenn Sie mit diesen einverstanden sind:
Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
• Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
• Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend
aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Sachmängelgewährleistungsansprüche des
Käufers ausgeschlossen.
Eigentlich hat man einen Fehler gemacht und mir zu meiner schwarzen M11 den silbernen Akku beigelegt. Ich habe es allerdings nicht reklamiert, da ich es bei näherer Betrachtung sogar als Vorteil empfand, meine beiden Akkus unterscheiden zu können und wer schaut sich die Kamera schon von unten an. So kann ich sicherstellen, dass ich beide Akkus gleichermaßen einsetze, was sich ja positiv auf deren Lebensdauer auswirkt.
Somit ist mein silberner Akku in meinen Augen sowohl für die schwarze, wie auch die silberne M11 geeignet.
Der Neupreis liegt bekanntermaßen bei 175 Euro.Er ist erst 5 Monate jung und deshalb nicht oft im Einsatz gewesen.
Ich hätte gerne 130 Euro inklusive versichertem Versand bei DHL dafür. Wenn man die Versandkosten berücksichtigt, spart man also ca. 50 €.
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Das Kleingedruckte:
Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten und nur kaufen, wenn Sie mit diesen einverstanden sind:
Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
• Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
• Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend
aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Sachmängelgewährleistungsansprüche des
Käufers ausgeschlossen.