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µFT 3-jährige Gewährleistungsverlängerung

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jako-oh!

Themenersteller
Hallo, ich nochmal. Ich möchte mir hier im Forum eine M1 Mark II kaufen. Laut Besitzer hat die Kamera eine Garantieverlängerung von 3 Jahren, gekauft für 99.- direkt bei Olympus. Da ich auf den Seiten von Olympus, zum Thema Übertragbarkeit der 3-jährigen Geweährleistungsverlängerung nichts gefunden habe und Olympus zur Zeit auch telefonisch nicht erreichbar ist stelle ich hier mal meine Frage.

Ist die dreijährige Gewährleistungsverlängerung auch auf den neuen Besitzer der Kamera übertragbar und falls ja, wie ?

Gruss
 
Die Garantie und auch die Verlängerung sind bei Olympus ausdrücklich übertragbar. Dazu registriert man sich mit der Kamera bei Olympus und gibt Seriennummer, Kaufdatum und -belegdaten ein, sowie die Daten der Verlängerung. Im Garantiefall schickt man am Besten aber trotzdem Kopien der Unterlagen mit, so hat es bei meinen wenigen Fällen (bin beim Foto-Hobby eigentlich immer "nur" Gebrauchtkäufer) in den letzten Jahren immer gut geklappt.:top:
 
Die Rechte des Kunden aus der ursprünglichen gesetzlichen Gewährleistung und aus der Herstellergarantievon OLYMPUS bleiben von der „Gewährleistungsverlängerung für 3 Jahre“ unberührt.
Jegliche Ansprüche aus der „Gewährleistungsverlängerung für 3 Jahre“ können entweder gegenüber
dem Händler oder direkt gegenüber der OLYMPUS Europa SE & Co. KG auf dem auf der entsprechenden OLYMPUS-Website beschriebenen Weg geltend gemacht werden.
 
Ist die dreijährige Gewährleistungsverlängerung auch auf den neuen Besitzer der Kamera übertragbar und falls ja, wie ?
Verbindlich kann dir das nur Olympus beantworten, deshalb schließe ich hier.
 
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