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Privat eine Rechnung schreiben

Fox-Two

Themenersteller
Ich wurde gebeten für ein paar Bilder eine Rechnung zu schrieben, über 60€ brutto, also gerade mal Aufwandsentschädigung. Hat jemand schonmal so eine Rechnung geschrieben und kann sie mir zeigen. In den vielen Threads zum Thema stehen oft auch Beiträge die nicht richtig sind oder von Leuten die etwas vealtetes schreiben.
Ich will also als Privatmann eine Rechnung schreiben.

Vielen Dank im vorraus.

PS: Wenn es doch einen Thread/Beitrag gibt wo alles (richtig) drinsteht, nur her damit.
 
Du kannst als Privatmann eine Quittung schreiben, Rechnung darfst du soweit ich weiß nicht schreiben. Wenn der dem du sie gibst diese beim Finanzamt angibt, und das muss er, dann werden die bei dir nachfragen ob du dann auch die Umsatzsteuer gezahlt hast. Und dann dreht sich das Bürokratenkarussell.
 
Fox-Two schrieb:
Ich würde dann wohl eine Steuer-Nr. beantragen, das geht wohl recht schnell.

Im Notfall steht die Steuernummer oben rechts auf Deinem letzten Steuerbescheid. Es muss keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Nur Firmen brauchen rechnungen mit Steuernummer. Da reicht auch Deine ganz normale.

Gruss
Boris
 
Fox-Two schrieb:
Ich würde dann wohl eine Steuer-Nr. beantragen, das geht wohl recht schnell.
ist doch albern.
schreib eine quittung mit dem endbetrag und kurzer beschreibung, wofür. wenn das ein paar mal im jahr passiert und du den freibetrag übersteigst, gibst du das in der steuererklärung an (die du ja wohl sowieso abgibst, oder?)
 
Natürlich kannst Du eine Rechnung schreiben. Sorge nur dafür, daß die Tätigkeit freiberuflich ist und in einen solchen Bereich fällt, wo keine BG und IHK was von Dir will (da gab es ja schon genügend Threads zu). Umsatzsteuer darfst Du nicht und brauchst Du nicht zu berechnen bis zu einer gewissen Summe (Kleingewerbe glaube ich).

Wenn Du das ganze dann ganz wasserdicht machen willst, dann trägst Du den Kram bei der nächsten Steuererklärung noch in die Anlage GSE bei den freiberuflichen Einkünften ein. Es gibt da einen Freibetrag, entweder es waren ca. 800,- EUR oder 800,- DM/anno, so genau weiß ich das nicht mehr. Ruf da einfach mal beim Finanzamt an, die können Dir genau die Höhe für diese Bagatelleinkünfte nennen.

Grüße

Vierstein

EDIT:
scorpio war schneller
 
Quittung für "Aufwandsentschädigung" mit dem Vermerk "...der Empfämger ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt..." - mehr brauchste nicht ...
 
Fox-Two schrieb:
Ich wurde gebeten für ein paar Bilder eine Rechnung zu schrieben, über 60? brutto, also gerade mal Aufwandsentschädigung.

[...]

Ich will also als Privatmann eine Rechnung schreiben.
.

Geh mal auf eine kostenlose Beratung beim Steuerberater und sprich ihn darauf an.

Verrechne um Gottes Willen keine USt. und hol Dir ebensowenig eine Steuernummer vom Finanzamt. Soviel kann ich Dir schon einmal sagen.
 
BernieF schrieb:
Geh mal auf eine kostenlose Beratung beim Steuerberater und sprich ihn darauf an.

Verrechne um Gottes Willen keine USt. und hol Dir ebensowenig eine Steuernummer vom Finanzamt. Soviel kann ich Dir schon einmal sagen.

Wieso?
Ich habe es bis jetzt geschafft, so ca. alle 2 Jahren GSE ausfüllen zu müssen, d.h. ich bekomme jedes Jahr eine neue Steuernummer (Wechsel Privat -> Freiberufler und wieder zurück).
Mein Verhältnis zum FA hat da bis jetzt nicht drunter gelitten und die sind immer noch freundlich. Die Sachbearbeiter finden das nämlich genauso bescheuert.

Grüße

Vierstein
 
Vierstein schrieb:
Wieso?
Ich habe es bis jetzt geschafft, so ca. alle 2 Jahren GSE ausfüllen zu müssen, d.h. ich bekomme jedes Jahr eine neue Steuernummer (Wechsel Privat -> Freiberufler und wieder zurück).

Willst Du jetzt (siehe OP) wegen einer Rechnung in Höhe von 60 EUR Brutto eine Umsatzsteuer verrechnen, abführen, voranmelden usw.? Wirklich?

Ich kann diese Fragen zu diesen Verrechnungsangelegenheiten offen gesagt absolut nicht nachvollziehen. Das wirklich einzig relevante ist, was der Steuerberater vor Ort (oder das Finanzamt, aber mit denen ist das Frage-Antwort Spiel i.d.R. mühsamer) vorschlägt. Was ich im Internet schon für Tips und Hinweise gehört habe... da brichst Du im besten Fall in schallendes Gelächter aus und im schlimmsten Fall ist es schon fahrlässig.

Ich würde mir nie in einem öffentlichen Forum mit mehr oder weniger anonymen Teilnehmer Hinweise zur Abwicklung meiner Finanzamtgeschichten holen. Denn im Fall der Fälle bin nur ich dran und keiner von Euch; der Hinweis auf das Internet und seine Tips bewirkt heute beim Finanzamt nicht einmal mehr ein Lächeln.

Da empfiehlt doch tatsächlich einer: hol Dir eine Steuernummern.

Und der OP hätte das vielleicht noch holladoro gleich gemacht. Frisch fröhlich USt. verrechnet, evt. aufs Abführen vergessen... geht ja nur um 60 EUR.

Na, habe die Ehre.

Die Steuerberater bieten kostenlose Erstberatung an. Solche Dinge lassen sich im Rahmen dieser Erstberatung locker abhandeln; und nur damit ist man auf der wirklich sicheren Seite.
 
BernieF schrieb:
Willst Du jetzt (siehe OP) wegen einer Rechnung in Höhe von 60 EUR Brutto eine Umsatzsteuer verrechnen, abführen, voranmelden usw.? Wirklich?

Nö! Schön alles ohne USt freiberuflich abrechnen und dann in GSE angeben (Bei mir war es nix mit Fotografie, sondern technisch-wissenschaftliche Artikel). Dann bekommst Du eine neue Steuernummer (zumindest hier), im nächsten Jahr hast Du nix gemacht, also auch kein GSE ausgefüllt, schwups, gibt's wieder eine neue Steuernummer. Hast Du im darauf folgenden Jahr wieder was gemacht, geht das ganze Spiel von vorne los.

Kann es sein, daß Du Steuernummer mit der Umsatzsteuer-ID verwechselst?

Grüße

Vierstein
 
Ich werde wohl doch mal jemanden fragen, der sich damit auskennt. ;)
Aber danke an alle Beitragsschreiber. :top:
 
Hi Fox-Two,

schreiben kannst Du was Du willst. Die Frage ist was der Empfänger damit machen will?

Will er die Rechnung/Honorarnote/Quittung beim Finanzamt (FA) einreichen und geltend machen, dann muß da wohl eine Steuernummer rauf, da das FA diese sonst nicht anerkennt. Ist glaube seit 2003 so um die Schwarzarbeit ein wenig einzudämmen. Damit ist dann eine Querprüfung beim FA möglich, sprich das was Dein Kunde als Rechnung geltend macht, muß bei Dir zwangsläufig als Einnahme verbucht sein - Einnahme aus selbständiger Tätigkeit. Und dafür mußt Du bei der Steuererklärung eine extra Anlage ausfüllen. Steuern zahlst Du erst ab einem best. Bertrag, denn Du mit 60,00 EUR sicher nicht überschreitest. Nur das möchte das FA gerne selber feststellen. :-)

Ust würde ich auf keinen Fall ausweisen. Das zieht nur einen elenden Rattenschwanz nach sich!

Daher sollte auf der Rechnung/Honorarnote/Quittung etwas stehen wie "...der Empfämger ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt..." oder "Die Leistung ist nach §19 UstG (Kleinunternehmerregel) umsatzsteuerfrei.".

Keine Gewähr für Vollständigkeit. :-)

Grüße
Dirk
 
Fox-Two schrieb:
Ja, die Rechnung/Honorarnote/Quittung wird beim Finanzamt eingereicht.

Und das geht nach meiner Kenntnis nicht ohne Steuernummer des Auftragnehmers. Zumindest mahnt meine Steuerberaterin das immer an! :-)
Auch der Auftraggeber sollte daran interessiert sein eine "gültige" Rechnung zu erhalten.

Hast Du also noch keine Steuernummer wirst Du wohl eh Kontakt zum FA aufnehmen müssen (Antrag auf Erteilung einer Steuernummer).

Allerdings ist noch zu bemerken das es wohl einen Höchstbetrag gibt, bis zu welchem die Angaben des Rechnungserstellers nicht unbedingt auf der Rechnung/Quittung stehen müssen (z.B. Kaufbeleg für Kaffee fürs Büro bei Aldis usw.). Dieser liegt aber unter 60,00 EUR.

HTH!

Grüße
Dirk
 
wookie_berlin schrieb:
Und das geht nach meiner Kenntnis nicht ohne Steuernummer des Auftragnehmers. Zumindest mahnt meine Steuerberaterin das immer an! :-)
Auch der Auftraggeber sollte daran interessiert sein eine "gültige" Rechnung zu erhalten.

Hast Du also noch keine Steuernummer wirst Du wohl eh Kontakt zum FA aufnehmen müssen (Antrag auf Erteilung einer Steuernummer).

Allerdings ist noch zu bemerken das es wohl einen Höchstbetrag gibt, bis zu welchem die Angaben des Rechnungserstellers nicht unbedingt auf der Rechnung/Quittung stehen müssen (z.B. Kaufbeleg für Kaffee fürs Büro bei Aldis usw.). Dieser liegt aber unter 60,00 EUR.

HTH!

Grüße
Dirk



Lt Steuerberater NRW muss erst ab 100€ eine STN oder eine UstID.Nr drauf sein (auf Quittung wohlgemerkt, Rechnung andere Baustelle), sonst käme ich bei der Barkasse echt in Stress.

Also wie schon so viele völlig richtig geschreiben haben Quittung (Zweckformheftchen aus Zeitungsladen) und gut ist, dann kannste das getrost vergessen....STN wäre völlig unverhältnismässig. (Ausser Du machst das 20x Pro Monat)

Also locker bleiben und nochwas: Die FAs haben echt keine Zeit so einem Kleinscheiss wirklich nachzugehen, da trifft Dich eher der Blitz beim Sch..... Die akzeptieren das meiste in den Grössenordnungen des Erstschreibers im "vereinfachten Verfahren" und Stichproben sind bei "augenscheinlicher Plausibilität" super selten.
Vergesst bitte nicht die Grössenordnungen der Anfrage unabhängig ob Ihr in Teilen Recht habt oder nicht. Querabgleiche bei Kleinstbeträgen einzeln sind so gut wie unmöglich

Sven

Edit: Habe in den letzten 5 Jahren 3 Sonderprüfungen im Kreuz Sie wollten was anderes nicht kapieren haben aber ALLES gefilzt. Die Quittungen haben die dabei sowas von ignoriert dabei keine Detailprüfungen nur Plausibilität
 
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