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Wichtig: Haftpflichtversicherung

Smarti

Themenersteller
Das ist wichtig für alle, die Ihre Kamera verleihen oder sich eine leihen wollen.

Aus den Versicherungsbedingungen:

§4 Ausschuss, ausgeschlossen sind:
.
.
.

6. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen,

a) die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht
erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind und alle sich
daraus ergebenden Vermögensschäden;
(Quelle: BdV)
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo

sollte aber bekannt sein, dass geliehenes material nicht gegen schaden versichert ist.
jedoch muss man nicht alles verleihen was zu schaden kommt.

gruss

rené
 
katze13409 schrieb:
hallo

sollte aber bekannt sein, dass geliehenes material nicht gegen schaden versichert ist.
jedoch muss man nicht alles verleihen was zu schaden kommt.

gruss

rené

Sollte... scheint aber nicht so zusein.


:)
 
AW: Wichtig: Haftpflichtversicherung Schweiz

In der Schweiz sieht das so aus, z.B. bei der Privathaftpflicht der "Zürich", auszug aus den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen):

".. Ferner sind versichert:

Ansprüche aus Schäden an Sachen einschliesslich Fahrräder und Motorfahrräder, die von einer versicherten Person vorübergehend übernommen worden sind, z.B. Miete, Leihe, zum Gebrauch, zur Verwahrung, Bearbeitung. Nicht unter diese Deckung fallen jedoch Schäden an übernommenen Pferden und an der dazugehörenden Reit- oder Fahrausrüstung."


Wie die PRIVATHaftpflicht sagt, gilt dies für Privatpersonen. Wer beruflich fotografiert, für den kommen andere Bedingungen zur Anwendung.
 
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