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Wie würdet ihr es machen...?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_36935
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Gast_36935

Guest
Hallo, liebe Foristis ...

ich denke z.Zt. über ein Problem nach, bei dem ich (noch) nicht zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen bin ...

folgende Lage ...

ein Fotograf A betreibt ein kleines Studio und ist - bedingt durch seinem Umsatz - vorsteuerabzugsberechtigt ...

nun ergibt sich aus familiären Gründen, dass er unter der Woche zwei Tage und am Abend generell nicht im Studio ist ...

eine befreundete Fotografin B - nach §19 Umsatzsteuergesetz als 'Kleinunternehmerin' tätig - bietet Fotograf A an tageweise und evtl. Abends das Studio zu nutzen ... das kommt ihr sehr entgegen, da sie selbst kein festes Studio hat und Fotograf A weiss, dass das Studio bei ihr in guten Händen ist ...

wie kommen die beiden jetzt - aus rechtlicher und finanztechnischer Sicht betrachtet :D - zusammen ..?

eine Möglichkeit - die ich präferiere - Fotograf A stellt Fotografin B die Überlassung des Studios gegen eine monatliche Studio-Miete in Rechnung ... A deklariert die Miete als Einnahme und B sie als Ausgaben bei der Einkommensteuer (korrigiert) ...

ich denke, bis hierhin war's nicht so schwer, oder :angel: ..?

aber jetzt kommt's ...

Fotografin B die nach §19 ja nicht die 19% MwSt auf ihren Rechnungen auszuweisen braucht/darf wird von Kunden gebeten ihnen eine Rechnung für, z.B. Bewerbungsfotos zu erstellen in der die MwSt ausgewiesen ist die sie brauchen um die Kosten der Bilder bei der Einkommensteuer (korrigiert) gelten zu machen ... was tun ...?

die Kunden fortschicken und bitten anderen Tag wiederzukommen wenn Fotograf A im Studio ist und der Rechnungen mit ausgewiesener MwSt erstellen kann ... oder das Fotografin B einfach eine Rechnung OHNE MwSt unter ihrem Namen ausstellt ...?

würden diese Rechnungen vor den Augen der FA überhaupt berücksichtigt, wenn die jeweiligen Kunden sie als Ausgabe für Werbungskosten einreichen würden ...?

was denkt ihr ... wie macht frau/man(n) es richtig ..?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: wie würdet ihr es machen...?

ein Fotograf A betreibt ein kleines Studio und ist - bedingt durch seinem Umsatz - vorsteuerabzugsberechtigt ...

eine befreundete Fotografin B - nach §19 Umsatzsteuergesetz als 'Kleinunternehmerin' tätig -

eine Möglichkeit - die ich präferiere - Fotograf A stellt Fotografin B die Überlassung des Studios gegen eine monatliche Studio-Miete in Rechnung ... A deklariert die Miete als Einnahme und B sie als Ausgaben bei der Umsatzsteuer ...

Wie wollt Ihr das gegenüber dem Kunden klarmachen der ins Studio kommt?Warum machst Du nicht einen Deal mit Ihr das die Rechnung offziell Du schreibst und Du es Ihr weitergibst? Der Kunde wird hier sehr verwirrt werden.


Fotografin B die nach §19 ja nicht die 19% MwSt auf ihren Rechnungen auszuweisen braucht/darf wird von Kunden gebeten ihnen eine Rechnung für, z.B. Bewerbungsfotos zu erstellen in der die MwSt ausgewiesen ist die sie brauchen um die Kosten der Bilder bei der Umsatzsteuer gelten zu machen ... was tun ...?

Wie soll ein normaler Angestellter der kein Gewerbe hat die Umsatzsteuer zurückbekommen ?

Als Werbungskosten kann er die REchnung der Fotografin B ja problemlos ansetzen.
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Moment, Moment :D ...

der Kunde 'sieht' erst einmal den jeweiligen Fotografen ... von dem gentleman agreement zwischen beiden weiß ja der Kunde ja nichts ... warum auch ..?

wenn Fotografin B jetzt in IHRER Zeit im Studio eine Dienstleistung anbietet und sie auf ihrem Namen diese den Kunden in Rechnung stellt, hat Fotograf A ja damit erst einmal nichts damit zu tun ...

beide Parteien verbindet nur das Studio ... Fotografin B arbeitet ja nicht für Fotograf A ...

EDIT: sorry ... hast natürlich Recht nicht bei der Umsatzsteuer sondern bei der Einkommensteuerabrechnung kann der Kunde die Ausgaben für die Bewerbungskosten gelten machen ...
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Aber Du hast doch ein Schild außen drauf wo der Name vom Fotograf A steht oder?
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

ja, okay ... das sehe ich aber nicht als Hemmnis an ... Fotograf A ist es wichtig, das - neben der Möglichkeit der entspannten familiären Umstände - sein Studio täglich geöffnet ist ...
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Klar aber stell Dir mal vor Du gehst in einem Laden und da steht Huber drauf und dann steht da eine Frau Meier und sagt Sie bekommen die Rechnung von der Firma Meier?

Wär für mich als Kunde verwirrend.

Jedoch würde Frau Meier die Rechnung über Hr. Huber schreiben fällt es mir als Kunde gar nicht auf.
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

darüber habe ich auch schon nachgedacht .. das Problem - zumindestens verstehe ich es so - ist, wenn Fotografin B die Rechnung unter dem Namen des Fotografs A ausstellt - z.B. 'im Auftrag' - wäre Fotografin B doch Angestellte von Fotograf A und damit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und nicht mehr als eigenständige Selbstständigkeit zu betrachten ... oder sehe ich das falsch ..?
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Irgendwo gibts hier ein Denk- oder Kommunikationsproblem :

Wenn diese Fotografin B "Bewerbungsfotos" erstellt, dann sind dies doch in der Regel Bilder für Nichtunternehmer, sprich für Arbeitnehmer.
Normale Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Diese können zwar Bewerbungskosten (egal ob nun mit oder ohne Vorsteuer) bei ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen, haben aber mit Umsatzsteuer, Vorsteuer etc. nix am Hut.
Im Gegenteil : Würde die Fotografin auf ihre Umsatzsteuerbefreiung verzichten (und zwar gemerell .. man kann also nicht mal so, mal so agieren), würde sie ihre Leistung dem Endkunden gegenüber um die entsprechende USt "verteuern".

Und wenn nun doch ein "Gewerbetreibender" eine Rechnung braucht, hat sie doch auch kein Problem : Angenommen, sie bekäme 100 Euro für ihre Leistung, dann würde sie auch nur 100 Euro berechnen. Wenn Fotograf A die Rechnung schreiben würde, wären es ja auch 100, allerdings + 19 Euro USt = 119 Euro. Der Kunde (Gewerbetreibender) zieht 19 Euro als Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung ab und ist ebenfalls nur mit 100 Euro belastet
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

ja ... die Kommunikation ;) ... nochmal explizit ...

der vorsteuerabzugsberechtigte Fotograf A stellt der 'Kleinunternehmerin' B zeitweise sein Studio zur Verfügung ...

beide Unternehmer sind selbstständig und führen ihre Unternehmen unabhängig voneinander ...

Fotografin B - die Kleinunternehmerin nach §19 UStG - weist in ihren Rechnungen KEINE 19% MwSt aus ... Kunden von IHR wünschen aber Rechnungen mit ausgewiesener MwSt, da sie - die Kunden - die Kosten für die Fotos als WERBUNGSKOSTEN bei der Einkommensteuererklärung deklarieren wollen/können ...

meine Frage ist nun ... erkennt das FA eine Rechnung OHNE ausgewiesene MwSt der Fotografin B an ... oder nicht ...?
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Wenn ich Privatperson C bin und bei irgenwem Bewerbungsfotos beauftragt habe, kann ich die Kosten in meiner Steuererklärung absetzen.

Sollte es mich hier interessieren, ob A oder B oder beide oder keiner Umsatzsteuer abgeführt hat?

Oder wie muss ich diesen Thread jetzt verstehen?

Gruß
Never
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Fotografin B - die Kleinunternehmerin nach §19 UStG - weist in ihren Rechnungen KEINE 19% MwSt aus ... Kunden von IHR wünschen aber Rechnungen mit ausgewiesener MwSt, da sie - die Kunden - die Kosten für die Fotos als WERBUNGSKOSTEN bei der Einkommensteuererklärung deklarieren wollen/können ...

Das eine ist Umsatzsteuergesetzgebung, das andere Einkommenststeuergesetzgebung und beide haben nichts miteinander zu tun. Eines folgt dem Ziel der Ergebnisneutralität, das andere eben nicht.

Nach einer Rechnung mit ausgeweisener Umsatzsteuer zu fragen, ist nur bei vorhandenenr Vorsteuerabzugsberechtigung des Kunden sinnvoll. Da dies bei Privatpersonen nicht der Fall ist, ist eine solche Fragestellung durch den Kunden Blödsinn.



meine Frage ist nun ... erkennt das FA eine Rechnung OHNE ausgewiesene MwSt der Fotografin B an ... oder nicht ...?

Ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: wie würdet ihr es machen...?

[...]

Nach einer Rechnung mit ausgeweisener Umsatzsteuer zu fragen, ist nur bei vorhandenenr Vorsteuerabzugsberechtigung des Kunden sinnvoll. Da dies bei Privatpersonen nicht der Fall ist, ist eine solche Fragestellung durch den Kunden Blödsinn.

[...]

nochmal bitte ... es geht hier/mir NICHT um die verschiedenen Steuerformen Umsatz-, bzw. Einkommensteuer ...

die NICHT-VORSTEUERABZUGBERECHTIGTE Fotografin B hat einen Kunden, der die entstandenen Kosten der Werbungsfotos bei der EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG als Werbungskosten beim FA absetzen möchte ... reicht dafür die Rechnung der NICHT-VORSTEUERABZUGBERECHTIGTEN 'Kleinunternehmerin' bei der FA aus ...?
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

ja, für den einkommenssteuerpflichtigen Privatmann ist es völlig unerheblich, ob seine Fotografin Umsatzsteuer abführt oder nicht.

Der Privatmann setzt seine Rechnung gegen seine Einkommenssteuer ab. Dafür reicht die Rechnung, egal ob darauf MwSt. steht oder nicht.
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

ja, für den einkommenssteuerpflichtigen Privatmann ist es völlig unerheblich, ob seine Fotografin Umsatzsteuer abführt oder nicht.

das war auch gar nicht meine Frage ... sorry, wenn es hier falsch verstanden wurde ...

Der Privatmann setzt seine Rechnung gegen seine Einkommenssteuer ab. Dafür reicht die Rechnung, egal ob darauf MwSt. steht oder nicht.

da bist Du ganz sicher ...? ich eben leider nicht :o ...
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

Wenn Du es hundertprozent wissen willst, warum rufst Du dann nicht mal beim Finanzamt an? Die müssen es ja wissen, oder?
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

ja, das ist 'ne pragmatische Lösung :top: ...
 
AW: wie würdet ihr es machen...?

danke für deine Einschätzung ... keine Frage ... Umsatzsteuern zahlen ja sowohl Fotograf A wie Fotografin B ...

ich höre nur immer wieder die Frage ob die 19% MwSt auf der Rechnung ausgewiesen werden ... darum manifestierte sich bei mir der Eindruck, das könnten halt nur vorsteuerabzugberechtigte Unternehmer ...
 
Moin

wo liegt eigentlich ....DAS Problem :confused:

beide Fotografen haben ihre "eigene Firma"...(Steuernummer)
rechnen damit jeder für sich ab (beim Finanzamt)

dabei ist es völlig egal ob der eine VIEL Umsatz(+Gewinn) macht, der andere weniger :eek:

Rechnungen schreiben müssen beide sowieso >>> getrennt :cool:

so und nun das Studio...
der Inhaber vermietet es gegen Honorar an "den anderen"...feddich und gut ist es:top:
(Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung!)

das einzige Problem dabei...
beide Fotografen müssen einen Modus finden...wie das ganze "über die Bühne" gehen soll...
heißt einen "Vertrag" schließen, inkl. diverser Variablen :angel:

Das machte man schon seit Urzeiten....
ich kenne hunderte von ähnlichen Fällen, wo meist einer ein Studio hatte,
aber noch Partner suchte...

aber gleich dazu...solche Konstrukte gingen meist auch nach spätestens einem Jahr wieder auseinander :o
....wenn nämlich Fotograf B...mehr Umsatz/Honorare/Gewinne machen konnte...als der Studiobetreiber A :p
Mfg gpo
 
schon richtig ... beide schreiben Rechnungen ... aber es war mir nicht so ohne weiteres klar, ob die Rechnungen von Fotografin B - die Kleinunternehmerin, die KEINE 19% MwSt auf ihren Rechnungen ausweist - auch beim FA 'schmerzlos' anerkannt werden, wenn sie keine MwSt ausweist ...

wenn das FA sagt, okay, wir erkennen die Rechnung von B an, ist dem KUNDEN, der die Rechnung bei der Einkommensteuer einreicht ja gedient ...

aber noch mal die ein oder andere Frage zu dem zweiten Teil der vorherigen Antwort ...

wenn Fotograf A der Fotografin B gegen vertraglich festgelegter Monatsgebühr sein Studio zur Verfügung stellt, wird er dieses als Einnahmen und sie als Ausgabe deklarieren ... soweit okay ...

wenn Fotografin B nun für Fotograf A Aufträge übernimmt, wie sieht es da finanztechnisch und steuerrechtlich aus...?

mögliche Konstellationen ...

a. Fotografin B ist in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei Fotograf A angestellt ... Fotograf A muss Sozialabgaben abführen ... Fotografin B braucht eine Steuerkarte ... soweit richtig...?

b. Fotografin B ist als freie Mitarbeiterin von Fotograf A tätig ... sie überweist die monatlichen Gebühren für das Studio an dem Studiobesitzer - Fotograf A ... kann sie Aufträge unter dem Namen des Studiobesitzer leisten, wenn dieser ihr dieses anbietet ... muss sie dafür bei Fotograf A beschäftigt sein ... muss Fotograf A Sozialabgaben für Fotografin B abführen ... darf Fotografin B Rechnungen unter dem Kopf von Fotograf A schreiben ...?

habt ihr dafür eine Idee/Lösung/Anregung, die auch vor den strengen Augen des FA Bestand hat ...?

schon mal ein 'dickes Dankeschön' ...
 
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