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Canon 24-70, never ending story

Tigerli

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich habe immer wieder ein Problem mit meinem Canon 24-70 2,8 L. Kurz nach dem Kauf war es einmal zur Justage wegen Dezentrierung und AF-Fehler am Weitwinkelende. Beides wurde behoben. Ein halbes Jahr ist wieder der AF im Weitwinkel sporadisch ausgefallen. Diesmal ist es in Willich repariert worden. Es sind ein paar Teile am Objektiv getauscht worden. Dann ging es wieder ein dreiviertel Jahr. Nun derselbe Fehler wieder.
Das Fehlerbild: Das Objektiv hörte einfach manchmal im Bereich zwischen 1,5 m und 3 m auf scharf zu stellen. Entsprechend hat man dann einen Back- oder Frontfokus, je nachdem wie nahe man am Objekt steht und in welche Richtung der AF drehen muss.
Letztlich bin ich dann also mal direkt zum Händler, wo ich es gekauft hatte. Der hat es ein drittes Mal zusammen mit meiner 40D eingeschickt, diesmal zu Canon nach Krefeld. Angeblich wurde das AF-System getauscht.
Das Ergebnis war folgendes:
1. Zum Drehen des Fokusrings ist jetzt eine Rohrzange notwendig, so stramm geht er.
2. Der AF macht sowohl an der 40D als auch an der 7D was er will. An beiden Kameras scheint es ein extremer Frontfokus über die gesamte Brennweite zu sein. An der 7D reicht bei der AF-Korrektur nicht mal +20. Wenn ich auf ein Objekt in ca. 10 m Entfernung fokussiere, ist ca. 1,5 m vor mir scharf. Das Objektiv ist jetzt über den kompletten Brennweitenbereich vollkommen unbrauchbar - ein knappes Kilo Altglas haben sie daraus gemacht!
3. Bei der 40D haben sie das obere Statusdisplay offenbar mit Schleifpapier behandelt. Die linke untere Hälfte ist komplett matt geschliffen; d.h. die 40D muss nochmal zum Display wechseln zu Canon.

Hier mal ein Beispieloto, wie die Bilder jetzt aussehen:

Der Fokus lag auf dem Swing-Transporter im Hintergrund (mittleres Messfeld)

Nun will der Händler es ein viertes Mal einschicken, damit Canon beurteilt, ob ich das Geld wiederbekomme oder ein neues Objektiv. Aber da habe ich so recht keine Lust mehr drauf, weil ich eigentlich sofort mein Geld wieder haben möchte, da der Fehler so offensichtlich ist.
Aber nun eine Frage an euch: Woran kann sowas noch liegen, wenn sie doch jetzt schon das ganze AF-System getauscht haben? Kann es irgendwie doch an der Kamera liegen? Ich hatte zwischenzeitlich aber schon zwei andere 24-70 auf meinen beiden Kameras, welche beide prinzipiell funktioniert haben. Ich verstehe das ganze einfach technisch nicht mehr und weiß nicht, mit welchen Argumenten ich dem Händler noch kommen kann. Nicht dass der jetzt wieder die 7D mitschicken lässt, auf dass sie mir daran auch wieder irgendwas kaputt machen. :(

Viele Grüße,
Stefan
 
Klingt nach einem beschädigten Leitungsband. Teste mal vom Stativ mit AI-Servo und halbgedrückten Auslöser, ob die Linse beim Zoomen den AF verschiebt.*

Am Body kann es eher nicht liegen, denn andere Linsen gehen ja dadran. Geringe Unterschiede sind normal, Deine vom 24-70er nicht.


*eigentlich kaum möglich, da ja direkt von Canon zurück


PS: 3x wurde nachgebessert und Fehler nicht behoben, ...Anspruch auf Umtausch ist gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingt nach einem beschädigten Leitungsband. Teste mal vom Stativ mit AI-Servo und halbgedrückten Auslöser, ob die Linse beim Zoomen den AF verschiebt.*

Das habe ich gerade mal getestet. Der AF ist schon in Weitwinkelstellung sehr unruhig im Servo-Modus und verschiebt sich ständig um ca. einen Meter hin und her. Drehe ich dann in den Telebereich rein, verschiebt sich der AF bei ca. 3m Objektabstand deutlich nach hinten.
Ich habe dasselbe gerade noch mit zwei anderen Objektiven probiert. Da bleibt er ziemlich ruhig bzw. bewegt sich eigentlich so gut wie gar nicht.
Das Ergebnis ist auch mit der 40D wie auch mit der 7D dasselbe. Interessant ist, dass der AF immer zwischen der korrekten Position (geschätzt) und der falschen Position wie wild hin- und herspringt.
Danke für den Tipp. Das ist schon mal ein Anhaltspunkt, mit dem ich dem Händler noch kommen kann.

PS: 3x wurde nachgebessert und Fehler nicht behoben, ...Anspruch auf Umtausch ist gegeben.

Weißt du, ob ich es hinnehmen muss, dass er das Objektiv dazu zunächst nochmal einschickt und wartet, was Canon zu meinem Wandlungsanspruch sagt? Oder kann ich sofort das Geld verlangen?
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Weißt du, ob ich es hinnehmen muss, dass er das Objektiv dazu zunächst nochmal einschickt und wartet, was Canon zu meinem Wandlungsanspruch sagt? Oder kann ich sofort das Geld verlangen?

Grundsätzlich entscheidest Du und nicht der Händler, ob umgetauscht oder repariert wird, solange es wirtschaftlich vertretbar ist (ist der Hasenfuß). Der Händler kann also selbst bestimmen, wann es für Ihn unwirtschaftlich wird, idR. ja auch begründet, sobald etwas benutzt wurde.
Aber zur Anfrage:
"Geld-zurück-Anspruch" besteht gemäß § 440 Satz 2 BGB erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Händlers – entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Verweist der Verkäufer den Kunden mit seiner Reklamation an den Hersteller, verhält er sich gesetzeswidrig: Hersteller haften nur zusätzlich mit dem Garantieversprechen.
"Geld-zurück" kann aber auch Gutschrift oder Gutschein bedeuten, ...kann er so machen. :p

Ich hoffe, das reicht Dir. ;)
 
"Geld-zurück-Anspruch" besteht gemäß § 440 Satz 2 BGB erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Händlers – entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
"Geld-zurück" kann aber auch Gutschrift oder Gutschein bedeuten, ...kann er so machen. :p

Der von dir genannte §440 BGB ist schon richtig. Der Titel des Paragraphen sagt auch schon aus, was beim Eintritt passiert. Der Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück, somit bekommt er auch das zurück, womit er bezahlt hat, nämlich sein Geld. Keine Gutschrift oder sowas.
Eine Gutschrift kann der Händler nur ausgeben, wenn er das Objektiv aus Kulanz umtauscht, weil es nicht gefällt oder so.

Auf das Einschicken würde ich mich nicht mehr einlassen. Es scheint ein systematischer Fehler zu sein, der mit großer Wahrscheinlichkeit nach ein paar Monaten wieder auftritt und dann hast du vielleicht keine Gewährleistung mehr. Da ja auch immer derselbe Fehler auftritt, ist ein Produktionsfehler schon recht offensichtlich.
Das beste wäre wohl die Wandlung des Kaufvertrages und ein Neukauf, dann hast du auch wieder neue Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
 
Es erinnert mich an meinem Problem, mit dem EF-S 17-55.
Bei erster Reklamation hat mir der Händler die Kontakdaten von Canon willich gegeben. Wurde aber nicht gehoben, danach habe ich es ein zweites und drittes Mal nach Willich gesendet, immer mit Nachricht an dem Händler. Problem immer noch nicht gelöst, Canon wollte es ein viertes Mal haben. Habe ich abgelehnt und auf Rückruf gebeten, die sollen mir erklären, was beim vierten Mal besser klappen würde bei der Reparatur. Nie eine Antwort bekommen. Nun habe ich es an dem Händler zurückgesendet zweck Wandlung des Kaufvertrags. Jetzt wird das Objektiv wieder geprüft:
Meldung vom Verkäufer:
zur Zeit findet die Überprüfung des Bezuges der Ware
sowie des Mangels statt. Bitte beachten Sie das die
Regelbearbeitungszeit von Wandlungen ca. 4-8 Wochen
dauern kann.
Eigentlich wollte ich es schon woanders ausprobieren und wenn ich ein gutes Exemplar finde, dort kaufen, traue mir aber nicht, falls es doch wieder vom Händler zurückkommt.
 
Es ist schon merkwürdig, was manche Händler so treiben, ...Werbung sieht anders aus (oder möchtest Du da jemals wieder was erwerben?).
Die Gesetzeslage ist da eindeutig und letztlich würde ich da nur noch schriftlich per Einschreiben eine Frist von 7Tagen setzen (Vertragspartner ist nun mal der Händler), ...bis dahin hat die Wandlung über die Bühne zu laufen. Bei Nichteinhaltung der Frist folgt eine Abgabe an Deinen Anwalt, somit kommen noch dessen Kosten, ggf. Kosten des Gerichts, sowie auflaufende Zinsausfälle etc. zustande, ...der Händler kann es sich ja 7 Tage lang überlegen. :rolleyes:

Der Fehler muss aber nachweisbar sein, ....ganz wichtig. ;)
 
Ja, aber der Händler hat auch das Recht zu prüfen, on was der Kunde erzählt richtig ist. Von Canon wurde nie erwähnt, dass das Objetkiv einen Defekt hat und es repariert wurde, oder nicht reparierbar ist. Es wurde immer nur die AF Justierung durchgeführt und das Objektiv an mir zurückgesendet. Ich hatte auch nicht damit gerechnet, dass die Wandlung solange dauern wurde. Ich habe es aber auch erst erfahren, seitdem der Händler dass Objektiv zurück hat!
 
Den Fehler nachzuweisen dürfte nicht allzu schwierig werden, wenn man sich das Beispielbild anschaut. Ich verstehe halt nicht, was der Händler da noch prüfen will, bzw. was Canon da noch prüfen soll, ob es kaputt ist. Der Händler kann ja selber mal versuchen, ein scharfes Bild mit dem Objektiv zu schießen.
Ich möchte da eigentlich morgen hinmarschieren und mit meinem Geld wieder gehen und nicht erst warten bis das Objektiv ein viertes Mal von Canon zurück ist, ehe ich vielleicht gnädigerweise mein Geld wiedersehe, wenn Canon das OK gibt und eingesteht, dass das Objektiv wirklich kaputt ist. Vor allem zweifle ich daran, dass Canon das eingesteht, denn wenn sie es nach der dritten Reparatur für in Ordnung befunden haben und zurückgeschickt haben, dann sind sie doch jetzt sicher von ihrer Arbeit überzeugt.
Reicht ja schon, dass sie nun erst mal von meiner 40D das Display wechseln müssen und ich die wieder einschicken muss, nachdem sie das bei der letzten Reparatur zerstört haben.
Wisst ihr, wie das aussieht - muss ich das vierte Mal einschicken dulden oder kann ich schon morgen auf mein Geld bestehen?
Und nochwas - ich hatte sowas ähnliches schon mal bei einem Laptop. Da habe ich dann nur das Geld zurückbekommen abzüglich einer Nutzungspauschale. Wie verhält sich das bei Objektiven? Kann ich den vollen Kaufpreis verlangen? Oder muss ich auch mit einer Nutzungspauschale einverstanden sein? Wenn ja, wie lange ist die Nutzungsdauer eines Objektivs? Nicht dass ich nach knapp zwei Jahren Nutzung fast kein Geld mehr dafür bekomme?
 
Den Fehler nachzuweisen dürfte nicht allzu schwierig werden, wenn man sich das Beispielbild anschaut. Ich verstehe halt nicht, was der Händler da noch prüfen will, bzw. was Canon da noch prüfen soll, ob es kaputt ist. Der Händler kann ja selber mal versuchen, ein scharfes Bild mit dem Objektiv zu schießen.
Ich möchte da eigentlich morgen hinmarschieren und mit meinem Geld wieder gehen und nicht erst warten bis das Objektiv ein viertes Mal von Canon zurück ist, ehe ich vielleicht gnädigerweise mein Geld wiedersehe, wenn Canon das OK gibt und eingesteht, dass das Objektiv wirklich kaputt ist. Vor allem zweifle ich daran, dass Canon das eingesteht, denn wenn sie es nach der dritten Reparatur für in Ordnung befunden haben und zurückgeschickt haben, dann sind sie doch jetzt sicher von ihrer Arbeit überzeugt.
Reicht ja schon, dass sie nun erst mal von meiner 40D das Display wechseln müssen und ich die wieder einschicken muss, nachdem sie das bei der letzten Reparatur zerstört haben.
Wisst ihr, wie das aussieht - muss ich das vierte Mal einschicken dulden oder kann ich schon morgen auf mein Geld bestehen?
Und nochwas - ich hatte sowas ähnliches schon mal bei einem Laptop. Da habe ich dann nur das Geld zurückbekommen abzüglich einer Nutzungspauschale. Wie verhält sich das bei Objektiven? Kann ich den vollen Kaufpreis verlangen? Oder muss ich auch mit einer Nutzungspauschale einverstanden sein? Wenn ja, wie lange ist die Nutzungsdauer eines Objektivs? Nicht dass ich nach knapp zwei Jahren Nutzung fast kein Geld mehr dafür bekomme?

Rechtsberatung gibt es nur beim Anwalt, hier erfährst Du nur Halbwahrheiten (ist nicht böse gemeint, aber ernst...).

Geh zum Händler, schildere Dein Problem und frage ihn, was Ihr machen könnt. Lege ihm auch dar, das Du nach den erfolglosen Reparaturen am liebsten Dein Geld zurück hättest bzw. ein neues Austausch-Objektiv.

Wenn er Dir keine befriedigende Lösung anbietet, bleibt nur der Anwalt. Ich befürchte aber, das sich Anwaltskosten nicht so "mir nichts, Dir nichts" auf den Händler abwälzen lassen. Ob Du eine Rechtsberatung in Anspruch nimmst ist erst einmal deine Privatsache. (Rechtsschutzversicherung vorhanden?).
 
Dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme, ist mir klar. Aber es hätte ja sein können, dass hier schon mal jemand einen ähnlichen Fall hatte und hätte es schildern können, wie das Problem gelöst wurde.
Bei mir ist aktuell der Stand, dass der Händler sagt, er will es ein viertes Mal einschicken, um zu beurteilen, ob meine erneute Reklamation rechtmäßig ist. Wenn ja, bekomme ich das Geld wieder. Aber ob mit oder ohne Abzug, da haben wir noch nicht drüber gesprochen. Ich wollte halt nur wissen, wie es in ähnlichen Fällen bei euch gelaufen ist.
 
Hat der Händler nicht das Recht, 3x nachzubessern, bevor eine Wandlung/Rückgabe erfolgt?
Auf ein 4. mal hätte ich! keine Lust...!

Hierzu sollte es im Netz (Verbraucherzentrale / AGB's des Shops etc...)
genügend Lektüre geben...
Nimm die Belege mit, von allen Reperaturen und dann zum Händler...
Warum testet ihr nicht direkt im Laden??

Viel Erfolg.
 
Mein Verständnis ist aber, so wie in meinen Fall, dass der Händler in der ersten 6 Monaten beweisen muss, dass der Objektiv einwandfrei war. Warum soll man sich auf eine Prüfung nach 3 oder 4 Justierungsversuche noch verlassen?
gruss
 
Und nochwas - ich hatte sowas ähnliches schon mal bei einem Laptop. Da habe ich dann nur das Geld zurückbekommen abzüglich einer Nutzungspauschale. Wie verhält sich das bei Objektiven? Kann ich den vollen Kaufpreis verlangen? Oder muss ich auch mit einer Nutzungspauschale einverstanden sein? Wenn ja, wie lange ist die Nutzungsdauer eines Objektivs? Nicht dass ich nach knapp zwei Jahren Nutzung fast kein Geld mehr dafür bekomme?

Zum Thema Nutzungspauschale:
http://www.rechtsanwalt-news.de/all...atzlieferung-kein-wertersatz-bei-nutzung-bgh/
 
Nochmal ein Update: Das Objektiv war jetzt tatsächlich ein viertes Mal bei Canon, um meine Gewährleistungsansprüche zu prüfen.
Das Objektiv kam jetzt von Canon zurück (nicht das Geld) und sie schreiben folgendes:

Bemerkungen: Ein Umtausch im Rahmen der Gewährleistung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die zeitlichen Zwischenräume [Anm. Es waren immer ein paar Monate dazwischen, die erste Reparatur aber in den ersten drei Monaten]. Es handelt sich nicht um fehlerhaft gelieferte Ware. Sie erhalten das Objektiv daher zurück.
Rep.-Arbeiten: Justagen: AF-System
Prüfen: Schärfe
Reparatur auf Garantie

Das heißt also, ich bekomme erst mal kein Geld wieder.
Ich habe daraufhin das Objektiv mit dem Chef des Händlers zusammen vor der Türe ausprobiert und siehe da, immernoch derselbe, krasse Fehlfokus (ähnlich wie auf dem vorigen Beispielbild). Der Chef hat sich das Problem dann auch selber zeigen und erklären lassen, hat noch einen Verkäufer zu Rate gezogen, der den Fehler auch auf einer 50D reproduzieren konnte. Er meinte, dass man die Unschärfe schon im Sucher sieht. Nun will der Chef morgen beim Canon-Außendienst anrufen und nochmal versuchen, eine Klärung herbeizuführen.
Ansonsten bleibt nur noch der Weg über Anwalt und Gericht, meinte der Chef; d.h. ich müsste den Händler verklagen und wenn ich gewinne, würde er mit dem Urteil wieder Canon verklagen. Dann könnte ich mein Geld zurückbekommen, wenn ich gegen den Händler vor Gericht gewinnen würde.
Noch hoffe ich aber, dass Canon endlich einlenkt.
Einfach nur traurig die Geschichte. :(
 
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