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Infos: Nutzung fremder Musik

uldmedia

Themenersteller
Da dies ein wichtiges Thema ist über das leider viele Falschinfos kursieren hier die wichtigsten Fakten bezüglich der Nutzung fremder Musik in eigenen Werken:

1: Rein privat darf man fremde Musik für eigene Werke natürlich frei nutzen - wenn aber öffentliche Vorführungen, die Verbreitung auf Bild- und Tonträgern oder ein zugänglich machen auf eigenen oder fremden Web-Seiten geplant ist, ist das keine private Nutzung mehr auch wenn keinerlei kommerzielle Absicht dabei besteht.

2: Egal ob es sich um GEMA-pflichtige Musik (Musiker sind Mitglied der GEMA) oder um GEMA-freie Musik (Musiker sind kein Mitglied der GEMA) handelt - man braucht als erstes die Erlaubnis der Rechteinhaber (Musiker/Verlag) um die Musik nutzen zu dürfen.

3: Dabei unterscheidet man zwischem dem Filmherstellungsrecht, das einem erlaubt die Musik in seinem Werk zu nutzen, und dem Filmeinblendungsrecht, das einem erlaubt dafür eine bestehende Aufnahme zu nutzen.

4: Weitere Rechte sind die Aufführungs- und Senderechte sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, die bei GEMA-pflichtiger Musik von der GEMA oder im Ausland von den jeweiligen GEMA-ähnlichen Verwertungsgesellschaften erworben werden müssen.

5: Bei GEMA-pflichtiger Musik reicht es aber nicht aus sein Werk bei der GEMA anzumelden und die GEMA-Gebühr zu zahlen. Erst wenn man die Erlaubnis des Rechte-Inhaber hat (gerade bei bekannten Stücken wirds dies aufwendig und teuer - wenn man die Erlaubnis überhaupt bekommt) darf man die Musik nutzen und muss jede Aufführung / Veröffentlichung der GEMA melden und dafür zusätzlich eine Gebühr entrichten, die abhängig von der Anzahl der Zuschauer / verkauften Exemplare ist.

6: GEMA-freie Musik bedeutet nicht das diese Musik rechtefrei ist und man sie frei nutzen darf. Bei den Verlagen, die GEMA-freie Musik (Royalty Free Music) zur kommerziellen Nutzung anbieten, gibt es 2 Variationen - der Kaufpreis der CD enthält bereit die Nutzungslizenz für die Titel darauf oder aber der Kaufpreis für die CDs ist nur eine Art Schutzgebühr und für jeden Titel, den man nutzen möchte, muss eine Lizenz gekauft werden.

7: Wer also GEMA-freie Musik solcher Verlage einfach nutzt oder meint er dürfe zum Beispiel die vom Freund erworbene CD mit GEMA-freier Musik ebenso nutzen kann eine böse Überraschung erleben.

8: Übrigens auch wer von befreundeten Musikern umsonst Musik für seinen Film bekommt (auch wenn diese extra dafür komponiert wurde) muss jede Vorführung / Veröffentlichung melden und die entsprechende GEMA-Gebühr zahlen, wenn die Musiker Mitglied bei der GEMA sind.

9: Bei klassischer Musik ist zwar das Urheberrecht abgelaufen, aber wer jetzt meint einfach eine CD mit klassischer Musik verwenden zu dürfen sollte bedenken, dass auch die Musiker, welche die CD eingespielt haben, ein dem Urheberrecht verwandtes Leistungsschutzrecht haben, das von der GVL vertreten wird. Bedeutet klassische Musik selbst einspielen ist kein Problem, aber bei der Nutzung einer fremden Aufnahmen braucht man auch wieder die Erlaubnis diese zu nutzen.


Gruß
Daniel
 
PS: Hab extra einen neuen Thread eröffnet, da das Thema in meinen Augen zu wichtig ist um in dem "Es passiert schon Nichts" Thread zu der GEMA und Youtube Diskussion unter zu gehen.


Gruß
Daniel
 
Wenn man hier schon so detailliert auf die Rechte un Co eingeht...

Wenn ein Künstler in de GEMA ist und ich von Ihm Musik für "umme" bekomme, dann muss ich es trotzdem melden wenn ich mein Filmwerk mit der Musik unterlege und öffentlich aufführe? Auch wenn er die Musik z.B. unter der CC-Lizenz, mit der expliziten Erlaubnis der Weitergabe/Abwandlung unter der Namensnennung des Künstlers, gestellt hat?

Wie ist das bei internationalen Künstlern die Ihre Werke unter die CC stellen?
 
Ja wenn du Musik öffentlich vorführst musst du immer bei der GEMA dich melden.

Weitere Infos bekommt man bei der GEMA selbst , die sind sehr freundlich und helfen kompotent weiter . (Verdienen ja schliesslich auch gutes Geld damit ;-P)

MfG
B.DeKid
 
@DarkVision:

Wenn ein Musiker Mitglied bei der GEMA ist muss er alle seine Werke bei dieser melden.

Um das zu umgehen müsste er diese Komposition unter einem anderen Namen rausbringen, was aber meines Wissen nach nicht ganz korrekt wäre.

Daher sind die Musiker, die GEMA-freie Musik anbieten, auch kein Mitglied bei der GEMA.


Aber die GEMA-Gebühr ist relativ moderat - sie liegt bei DVDs bei etwas über 5% vom Händlerabgabepreis wenn 100% des Films mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegt ist.

Sind nur 50% des Films damit unterlegt werden auch nur etwas über 2,5% vom Händlerabgabepreis fällig.

Allerdings gibt es eine Mindesabgabe pro DVD (weiss den Wert jetzt nicht mehr auswendig) für den Fall das die DVDs zum Beispiel kostenlos abgegeben werden.


Gruß
Daniel
 
Wie ist das bei internationalen Künstlern die Ihre Werke unter die CC stellen?

Diese werden auch keine Mitglieder einer GEMA-ähnlichen Verwertungsgesellschaft sein.

Bei ausländischen Musiker, die Mitglied bei einer GEMA-ähnlichen Verwertungsgesellschaft sind läuft es analog wie in Deutschland.

Bei Musikern aus der Schweiz und Österreich weiss ich, dass deren Verwertungsgesellschaften mit der GEMA zusammen arbeiten so dass man als deutsches Label / Vertrieb seine Veröffentlichungen bei der GEMA melden kann.


Gruß
Daniel
 
Hier mal ein praktisches Beispiel damit die Sache etwas klarer wird:

Ich drehe einen Kurzfilm und möchte diesen mit Stücken von drei verschiedenen Musikern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unterlegen.


Schritt 1:
Ich muss die Musiker oder deren Produktionfirmen kontaktieren und mir die Erlaubnis holen die gewünschten Titel nutzen zu können. [Filmherstellungsrecht]
(Bei bekannter Musik in der Regel ein sehr teures Vergnügen wenn ich überhaupt die Erlaubnis bekommen sollte)

Schritt 2:
Hab ich die Erlaubnis (Lizenz) erworben muss ich eventuell noch die Plattenfirma (falls nicht identisch mit dem Produzenten) bezahlen, damit ich ihre CD für die Vertonung nutzen darf. [Filmeinblendungsrecht]
Hierfür wäre dann die GLV zuständig.

Alternative:
Ein befreundeter Musiker schreibt mir die Musik (kostenlos oder gegen kleines Geld), spielt diese ín seinem Homestudio ein und gibt mir die CD zur Vertonung.


Beim Schnitt fertige ich nun eine Musik Schnittliste an die mir genau sagt welches Lied ich wann benutzt habe.

Also zum Beispiel:
Lied 1: 2min 30sec bis 3min 43sec
Lied 2: 4min 12sec bis 6min 54sec
usw.

Als Produzent habe ich damit erstmal meine Schuldigkeit getan.



Schritt 3:
Ich verkaufe den Film an ein österreichisches DVD-Label. Dieses muss nun die DVD-Auflage und die Musik Schnittliste der österreichischen "GEMA" melden. Da diese mit der GEMA und dem schweizerischen Pedant zusammenarbeitet läuft alles über sie.

Schritt 4:
Ein schweizer Veranstalter will meinen Film auf seinem Event zeigen. Auch hier ist der Versanstalter für die Meldung bei der schweizer "GEMA" zuständig.

Schritt 5:
Ich will einen Trailer auf meiner Produzenten Seite veröffentlichen. Diesen muss sich selbst der GEMA melden und für die Nutzung zahlen.

(Ein Problem hierbei ist, dass nicht nur ein Film sondern auch ein Trailer zu einem noch so harmlosen Kurzfilm in Deutschland eine FSK Freigabe benötigt, wenn nicht sicher gestellt ist das keine Kinder oder Jugendliche ihn zu Gesicht bekommt)


Gruß
Daniel
 
1: Rein privat darf man fremde Musik für eigene Werke natürlich frei nutzen - wenn aber öffentliche Vorführungen, die Verbreitung auf Bild- und Tonträgern oder ein zugänglich machen auf eigenen oder fremden Web-Seiten geplant ist, ist das keine private Nutzung mehr auch wenn keinerlei kommerzielle Absicht dabei besteht.

Heißt das, dass das Hochladen auf Youtube schon nicht mehr in den "rein privaten" Gebrauch zählt? Wäre zumindest einleuchtend, immerhin mache ich mein Video ja dann für Viele zugänglich.

Aber gibt es da nicht noch weitere Abstufungen? Also um einen Song als Hintergrund für ein Youtube-Filmchen zu benutzen soll man quasi dieselben Rechte einholen wie bei einem profissionellen DVD-Dreh?

Das würde mich interessieren. Erstens, weil ich es wirklich verrückt fände wie stark manche Regelungen an der Realität scheinbar inzwischen vorbeigehen und zweitens weil ich mich selbst gerade darüber informiere, da ich mich mit Video (vorallem Trailer auf Youtube) beschäftige.

Würde mich über eine Antwort freuen.
Nikitaa
 
Heißt das, dass das Hochladen auf Youtube schon nicht mehr in den "rein privaten" Gebrauch zählt?

Ist wie Du schon vermutet hast ist das definitiv kein privater Gebrauch.


Aber gibt es da nicht noch weitere Abstufungen? Also um einen Song als Hintergrund für ein Youtube-Filmchen zu benutzen soll man quasi dieselben Rechte einholen wie bei einem profissionellen DVD-Dreh?

Grundsätzlich ist da kein Unterschied, da der Urheber das Recht hat zu entscheiden was mit seiner Musik passiert.

Es soll zwar eine Vereinbarung zwischen der Gema und Youtube gegeben haben so dass Nutzer legal Musikvideos hochladen oder eigene Clips mit Gema-pflichtiger Musik unterlegen konnten.

Aber erstens bin ich mir nicht sicher ob die Aussage so stimmt. Überdies ist der Vertrag mittlerweile ausgelaufen und die jetztige Regelung kenne ich nicht - scheint aber deutlich eigenschränkter zu sein, wenn man sieht was länderspezifisch geblockt ist oder entfernt wurde.

Und zweitens ist es in meinen Augen ein Unterschied, ob ein Fan sein Lieblingslied mit einer selbst erstellten Bilderfolge unterlegt oder ob jemand einen Kurzfilm dreht und diesen mit Ausschnitten aus passenden Musikstücken unter legt.


Das würde mich interessieren. Erstens, weil ich es wirklich verrückt fände wie stark manche Regelungen an der Realität scheinbar inzwischen vorbeigehen und zweitens weil ich mich selbst gerade darüber informiere, da ich mich mit Video (vorallem Trailer auf Youtube) beschäftige.

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis sonst gäbe es schon lange keine Fan-Fiction oder Fan-Filme mehr, da diese alle gegen Urheberrechte verstossen.

Aber die letztendliche Entscheidung was an Urheberrechts-Verstössen geduldet wird oder nicht trifft alleine der Urheber.


Wichtig ist halt erstmal zu wissen was erlaubt und verboten ist - wenn man das weiss kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht Probleme mit dem Urheber zu bekommen.


Gruß
Daniel
 
@dzigibibi:

Wie meinst Du das mit Vertrauen?

Sollte Dein Musiker-Freund Mitglied bei der Gema sein musst Du die Gema-Gebühr zahlen auch wenn er Dir seine Musik kostenlos zu Verfügung stellt. Er hat schließlich mit der Mitgliedschaft die Gema beauftragt seine Aufführ- und Wiedergaberechte wahr zunehmen.


Gruß
Daniel
 
Ich habe das darauf bezogen, dass man Probleme mit dem Urheber bekommt. Deshalb dachte ich, wenn man dem Urheber vertraut und er einverstanden ist, bzw. nichts sagt, passiert wohl nichts. Außer ein Prüfer findet's raus.
 
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