uldmedia
Themenersteller
Da dies ein wichtiges Thema ist über das leider viele Falschinfos kursieren hier die wichtigsten Fakten bezüglich der Nutzung fremder Musik in eigenen Werken:
1: Rein privat darf man fremde Musik für eigene Werke natürlich frei nutzen - wenn aber öffentliche Vorführungen, die Verbreitung auf Bild- und Tonträgern oder ein zugänglich machen auf eigenen oder fremden Web-Seiten geplant ist, ist das keine private Nutzung mehr auch wenn keinerlei kommerzielle Absicht dabei besteht.
2: Egal ob es sich um GEMA-pflichtige Musik (Musiker sind Mitglied der GEMA) oder um GEMA-freie Musik (Musiker sind kein Mitglied der GEMA) handelt - man braucht als erstes die Erlaubnis der Rechteinhaber (Musiker/Verlag) um die Musik nutzen zu dürfen.
3: Dabei unterscheidet man zwischem dem Filmherstellungsrecht, das einem erlaubt die Musik in seinem Werk zu nutzen, und dem Filmeinblendungsrecht, das einem erlaubt dafür eine bestehende Aufnahme zu nutzen.
4: Weitere Rechte sind die Aufführungs- und Senderechte sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, die bei GEMA-pflichtiger Musik von der GEMA oder im Ausland von den jeweiligen GEMA-ähnlichen Verwertungsgesellschaften erworben werden müssen.
5: Bei GEMA-pflichtiger Musik reicht es aber nicht aus sein Werk bei der GEMA anzumelden und die GEMA-Gebühr zu zahlen. Erst wenn man die Erlaubnis des Rechte-Inhaber hat (gerade bei bekannten Stücken wirds dies aufwendig und teuer - wenn man die Erlaubnis überhaupt bekommt) darf man die Musik nutzen und muss jede Aufführung / Veröffentlichung der GEMA melden und dafür zusätzlich eine Gebühr entrichten, die abhängig von der Anzahl der Zuschauer / verkauften Exemplare ist.
6: GEMA-freie Musik bedeutet nicht das diese Musik rechtefrei ist und man sie frei nutzen darf. Bei den Verlagen, die GEMA-freie Musik (Royalty Free Music) zur kommerziellen Nutzung anbieten, gibt es 2 Variationen - der Kaufpreis der CD enthält bereit die Nutzungslizenz für die Titel darauf oder aber der Kaufpreis für die CDs ist nur eine Art Schutzgebühr und für jeden Titel, den man nutzen möchte, muss eine Lizenz gekauft werden.
7: Wer also GEMA-freie Musik solcher Verlage einfach nutzt oder meint er dürfe zum Beispiel die vom Freund erworbene CD mit GEMA-freier Musik ebenso nutzen kann eine böse Überraschung erleben.
8: Übrigens auch wer von befreundeten Musikern umsonst Musik für seinen Film bekommt (auch wenn diese extra dafür komponiert wurde) muss jede Vorführung / Veröffentlichung melden und die entsprechende GEMA-Gebühr zahlen, wenn die Musiker Mitglied bei der GEMA sind.
9: Bei klassischer Musik ist zwar das Urheberrecht abgelaufen, aber wer jetzt meint einfach eine CD mit klassischer Musik verwenden zu dürfen sollte bedenken, dass auch die Musiker, welche die CD eingespielt haben, ein dem Urheberrecht verwandtes Leistungsschutzrecht haben, das von der GVL vertreten wird. Bedeutet klassische Musik selbst einspielen ist kein Problem, aber bei der Nutzung einer fremden Aufnahmen braucht man auch wieder die Erlaubnis diese zu nutzen.
Gruß
Daniel
1: Rein privat darf man fremde Musik für eigene Werke natürlich frei nutzen - wenn aber öffentliche Vorführungen, die Verbreitung auf Bild- und Tonträgern oder ein zugänglich machen auf eigenen oder fremden Web-Seiten geplant ist, ist das keine private Nutzung mehr auch wenn keinerlei kommerzielle Absicht dabei besteht.
2: Egal ob es sich um GEMA-pflichtige Musik (Musiker sind Mitglied der GEMA) oder um GEMA-freie Musik (Musiker sind kein Mitglied der GEMA) handelt - man braucht als erstes die Erlaubnis der Rechteinhaber (Musiker/Verlag) um die Musik nutzen zu dürfen.
3: Dabei unterscheidet man zwischem dem Filmherstellungsrecht, das einem erlaubt die Musik in seinem Werk zu nutzen, und dem Filmeinblendungsrecht, das einem erlaubt dafür eine bestehende Aufnahme zu nutzen.
4: Weitere Rechte sind die Aufführungs- und Senderechte sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, die bei GEMA-pflichtiger Musik von der GEMA oder im Ausland von den jeweiligen GEMA-ähnlichen Verwertungsgesellschaften erworben werden müssen.
5: Bei GEMA-pflichtiger Musik reicht es aber nicht aus sein Werk bei der GEMA anzumelden und die GEMA-Gebühr zu zahlen. Erst wenn man die Erlaubnis des Rechte-Inhaber hat (gerade bei bekannten Stücken wirds dies aufwendig und teuer - wenn man die Erlaubnis überhaupt bekommt) darf man die Musik nutzen und muss jede Aufführung / Veröffentlichung der GEMA melden und dafür zusätzlich eine Gebühr entrichten, die abhängig von der Anzahl der Zuschauer / verkauften Exemplare ist.
6: GEMA-freie Musik bedeutet nicht das diese Musik rechtefrei ist und man sie frei nutzen darf. Bei den Verlagen, die GEMA-freie Musik (Royalty Free Music) zur kommerziellen Nutzung anbieten, gibt es 2 Variationen - der Kaufpreis der CD enthält bereit die Nutzungslizenz für die Titel darauf oder aber der Kaufpreis für die CDs ist nur eine Art Schutzgebühr und für jeden Titel, den man nutzen möchte, muss eine Lizenz gekauft werden.
7: Wer also GEMA-freie Musik solcher Verlage einfach nutzt oder meint er dürfe zum Beispiel die vom Freund erworbene CD mit GEMA-freier Musik ebenso nutzen kann eine böse Überraschung erleben.
8: Übrigens auch wer von befreundeten Musikern umsonst Musik für seinen Film bekommt (auch wenn diese extra dafür komponiert wurde) muss jede Vorführung / Veröffentlichung melden und die entsprechende GEMA-Gebühr zahlen, wenn die Musiker Mitglied bei der GEMA sind.
9: Bei klassischer Musik ist zwar das Urheberrecht abgelaufen, aber wer jetzt meint einfach eine CD mit klassischer Musik verwenden zu dürfen sollte bedenken, dass auch die Musiker, welche die CD eingespielt haben, ein dem Urheberrecht verwandtes Leistungsschutzrecht haben, das von der GVL vertreten wird. Bedeutet klassische Musik selbst einspielen ist kein Problem, aber bei der Nutzung einer fremden Aufnahmen braucht man auch wieder die Erlaubnis diese zu nutzen.
Gruß
Daniel