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Vertrag für Fotoaufnahmen

carphunter3

Themenersteller
Servus an das Forum,

ich möchte für einen Bekannten das Fotografieren seiner Gesellschaft übernehmen. Könnt Ihr mir sagen, mit wem ich den Vertrag für Fotoaufnahmen abschließe? Kennt Ihr einen Link für benannten Vertrag?
Verträge mit einer einzelnen Person, ist kein Thema. Aber wenn z.B. 20 Gäste anwesend sind, hoffe ich, dass ich nicht mit jeder einzelnen Person einen Vertrag abschließen muss.

Ich danke im Voraus für Eure Meinungen
 
wenn die bilder veröffentlicht werden sollen: im prinzip mit jedem einzelnen. und wie sieht das mit der location aus? theoretisch müsstest du auch hier eine fotoerlaubnis haben.
 
Die Frage ist doch: Was willst du denn eigentlich vertraglich regeln? Wenn du die Bilder einer ausufernden Junggesellenparty mit lauter Nacktmodellen hinterher an eine weltweite Werbekampagne für Kondome verkaufen möchtest, dann bietet sich eine detailierte vertragliche Regelung tatsächlich an. Am besten über einen Medienanwalt.
Sollte es sich um private Bilder handeln, dann würde ich sagen: Fotografieren, dem Freund die CD geben und viel Spaß haben. Man muss nicht für jedes Privatbild einen Vertrag abschließen.
 
ich danke für Eure Antworten
 
Wir können da nur wärmstens den TFP Mustervertrag empfehlen.

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf
;)

Leider passt dieser Vertrag nicht wirklich hier - oder soll der arme Fotograf jedem Menschen auf dem Bild eine CD mit den Bilder schicken????

Praktischer ist einfach die offene Frage, ob jemand nicht damit einverstanden ist, dass er fotografiert wird. Auch mündliche Verträge sind bindend und für (höchst seltenen) Fall, dass sich jemand nachträglich beschwert, können die anderen Teilnehmer der Veranstaltung bezeugen, dass der Fotograf gefragt hat -> Problem gelöst
 
...ob jemand nicht damit einverstanden ist...

Schweigen als Zustimmung ist zwar grundsätzlich möglich, in diesem Fall aber wohl eher nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Mensch verpflichtet wäre, immer "nein" zu sagen, wenn er nicht gebunden werden will. Bei Schenkungen oder Kaufleuten in einem gewissen Rahmen ist das ja okay, aber doch nicht unter Privatleuten. Noch absurder wird die Geschichte dadurch, dass nur einfach mal so "in den Raum hinein" gefragt wird. Damit kommt man im Streitfall sicherlich nicht besonders weit.
 
Worum es geht, habe ich doch als Frage an das Forum gerichtet.
Größere Gesellschaft eines Bekannten und Du der Fotograf.

Entsprechend deiner Angaben hat dir Schwabenpfeil eine ausreichend umfassende Antwort im Post #3 schon gegeben.

Wenn du der Meinung bist dir könnte großes Ungemach entstehen, wenn du für einen Freund/Bekannten SEINE Gesellschaft/Veranstaltung auf SEINEN Wunsch hin fotografierst und ihm die Bilder zu seiner PERSÖNLICHEN PRIVATEN Nutzung gibst - dann lass es bleiben.
 
Wenn dein Bekannter die Bilder veröffentlicht, ist es SEIN PROBLEM.

Du lieferst ihm Bilder einer geschlossenen Veranstaltung, und wenn sich die Gäste in Pose stellen um Fotografiert zu werden -> alles wunderbar.
 
Worum es geht, habe ich doch als Frage an das Forum gerichtet.
Größere Gesellschaft eines Bekannten und Du der Fotograf.

Aber WAS du eigentlich vertraglich geregelt sehen willst, das willst du nicht kundtun, und deshalb ist auch eine wirklich sinnvolle Antwort nicht möglich. Geht es um das Honorar, die Nutzungsrechte deinerseits, Nutzungsrechte für den Veranstalter, Nutzungsrechte der abgebildeten Personen? Oder wolltest du fragen, wie die Rechtslage allgememein bei sochen Veranstaltungen aussieht? Ist die größere Gesellschaft eine private Hochzeits- oder Geburtstagsgesellschaft, eine Betriebsfeier oder handelt es sich um einen Ball für ...? Du wirst ohne diese Informationen keine vertwertbare Antwort erhalten.
 
Schweigen als Zustimmung ist zwar grundsätzlich möglich, in diesem Fall aber wohl eher nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Mensch verpflichtet wäre, immer "nein" zu sagen, wenn er nicht gebunden werden will. Bei Schenkungen oder Kaufleuten in einem gewissen Rahmen ist das ja okay, aber doch nicht unter Privatleuten. Noch absurder wird die Geschichte dadurch, dass nur einfach mal so "in den Raum hinein" gefragt wird. Damit kommt man im Streitfall sicherlich nicht besonders weit.

Es wird ja gerade nicht ungefragt in den Raum hereinfotografiert, das ist in der Tat problematisch. In diesem Beispiel wird jedoch konkret gefragt und auch Privatpersonen können durch Schweigen zustimmen.

Zitat:
http://www.presserecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild-2/

"Wesentlich häufiger als die konkrete Zustimmung sind jedoch die Fälle, in denen die abgebildete Person stillschweigend, in der Sprache der Juristen „konkludent“, in die Aufnahme und deren Veröffentlichung eingewilligt hat. Hier ist wichtig, dass in dem bloßen Dulden der Fotografie noch keine Einwilligung gesehen werden kann. Vielmehr muss die Person zum Ausdruck bringen, mit den Aufnahmen einverstanden zu sein. Dies kann zum Beispiel durch „Posen“ geschehen, sprich die Person merkt, sie wird fotografiert und setzt sich bewusst in Szene."
 
Das Schweigen alleine ist in so einem Falle auf gar keinen Fall als Zustimmung zu sehen. Wie du selbst schreibst, kann konkludent zugestimmt werden. Das Nichtweglaufen, wenn fotografiert wird, ist aber definitiv keine konkludente Zustimmung.
 
Aber WAS du eigentlich vertraglich geregelt sehen willst, das willst du nicht kundtun, und deshalb ist auch eine wirklich sinnvolle Antwort nicht möglich. Geht es um das Honorar, die Nutzungsrechte deinerseits, Nutzungsrechte für den Veranstalter, Nutzungsrechte der abgebildeten Personen? Oder wolltest du fragen, wie die Rechtslage allgememein bei sochen Veranstaltungen aussieht? Ist die größere Gesellschaft eine private Hochzeits- oder Geburtstagsgesellschaft, eine Betriebsfeier oder handelt es sich um einen Ball für ...? Du wirst ohne diese Informationen keine vertwertbare Antwort erhalten.

Es handelt sich um eine Geburtstagsfeier. Mir geht es darum, dass ich nicht alle dort anwesenden Gäste persönlich kenne. Es wird auch kein Honorar festgelegt, ist halt ein Freundschaftsdienst. Die fertigen Bilder werde ich ihm auf einer DVD übergeben. Eigentlich geht es mir darum zu erfahren, wie man sich generell bei solchen Veranstaltungen verhält. Selbiges wäre der Fall, bei einer Hochzeit. Sollte man um sicher zu gehen, mit dem Gastgeber ein Vertrag abschließen? Kennt Ihr einen Vordruck?
 
So auf den ersten Blick fällt mir eigentlich nichts ein, was einen Vertrag bei einer Privatveranstaltung, bei der noch nicht einmasl Geld fließt, notwendig machen sollte. Vor was hast du eigentlich Angst? Wobei Gesellschaftsfotografen die Angst ausstrahlen, die haben ein ganz anderes Problem. Also würde ich raten: Hingehen, Spaß haben, fotografieren. Ist alles nicht so dramatisch.
 
Was würdest du denn mit dem Gastgeber aushandeln wollen/können?

Ich möchte das die Gesellschaft über die fotografischen Arbeiten in Kenntnis gesetzt wurde, sich keiner belästigt fühlt und mein Name weiterhin seriös bleibt. Ich bin mir halt nicht ganz sicher. Der eine oder andere könnte sich doch die Frage stellen, was passiert mit dem Bildmaterial.
 
Wenn es sich um eine private Veranstaltung handelt sollte es doch nicht so problematisch sein. Wenn jemand frägt, kannst demjenigen ja sagen, dass Du für den Jubilar Fotos machst. Wenn jemand nicht fotografiert werden will, wird er das schon zum Ausdruck bringen.
Wenn Du Dich gegenüber Deinem Bekannten absichern willst (wenn das nötig sein sollte) mach eine Vereinbarung, dass die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten beachtet werden und Du aus der Verantwortung bist
 
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