Lichttraum
Themenersteller
Nachdem ich mit ACDSee pro den reinen Reinfall erleiden dürfte (schön verpackter digitaler Müll), versuchte ich vom Kaufvertrag wegen nicht behobener Mängel zurückzutreten.
In Deutschland ist die Gesetzeslage relativ klar: Treten Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, ist der Hersteller in der Beweispflicht, dass diese Mängel beim Kauf nicht vorlagen. Im Fall von ACDSee war es aber so, dass die Fehler zugegeben wurden und es fanden 5 oder 6 erfolglose Nachbesserungsversuche statt. In diesem Fall darf der Käufer nach geltendem Recht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nach dem Debakel mit dieser Müllsoftware wollte ich vom Kauf zurücktreten. ACDSee teilte mir jedoch mit, dass bei über das Internet gekauften Lizenzen man nur ein 30 tägiges Rückgaberecht hat. Ich könne nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Na dann, scluck! Wieder was neues gelernt: Ich habe nach dem Schließen meiner Brieftasche keine Rechte mehr. Toll!
Man gibt aber nicht so schnell auf: Dann verkaufe ich den digitalen Müll weiter. Penibel, wie ich nun bin, frage ich zunächst bei ACDSee nach, was man beim Verkauf der Lizenz beachten muss. Die Antwort:
Und dieser Punkt lautet:
Wunderbar! Die drehen mir einen digitalen Müll an. Ich darf den Sch*** nicht zurückschicken, um mein Geld wieder zu erhalten. Aber den Sch*** darf ich auch nicht weiterverkaufen.
Jetzt meine Frage: Ist tatsächlich in Deutschland so was Verbraucherunfreundliches rechtens?
Gibt es jemanden hier im Forum, der sich mit diesen Sachen auskennt?
Ich könnte vor Ärger kochen. Was für ein Verein ist diese Firma überhaupt?
Danke für eure Geduld!
René
In Deutschland ist die Gesetzeslage relativ klar: Treten Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, ist der Hersteller in der Beweispflicht, dass diese Mängel beim Kauf nicht vorlagen. Im Fall von ACDSee war es aber so, dass die Fehler zugegeben wurden und es fanden 5 oder 6 erfolglose Nachbesserungsversuche statt. In diesem Fall darf der Käufer nach geltendem Recht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nach dem Debakel mit dieser Müllsoftware wollte ich vom Kauf zurücktreten. ACDSee teilte mir jedoch mit, dass bei über das Internet gekauften Lizenzen man nur ein 30 tägiges Rückgaberecht hat. Ich könne nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Na dann, scluck! Wieder was neues gelernt: Ich habe nach dem Schließen meiner Brieftasche keine Rechte mehr. Toll!
Man gibt aber nicht so schnell auf: Dann verkaufe ich den digitalen Müll weiter. Penibel, wie ich nun bin, frage ich zunächst bei ACDSee nach, was man beim Verkauf der Lizenz beachten muss. Die Antwort:
Ein Weiterverkauf der Lizenz ist nicht gestattet. Weitere Informationen finden Sie in den Lizenzvereinbarungen unter 'Punkt 2.8 Übertragung'. Die Lizenzvereinbarungen finden Sie im Programm im Hilfe Menü unter 'Über ACDSee'.
Und dieser Punkt lautet:
2.8 Weitergabe– Sofern keine anderslautende Berechtigung vorliegt, darf diese Software sowie die darin gewährte Lizenz weder als Ganzes noch in Teilen kopiert, mit mehreren Benutzern gemeinsam verwendet, verbreitet, wiederverkauft, zum Wiederverkauf angeboten, übertragen oder unterlizenziert werden, mit Ausnahme der Erstellung einer Sicherungskopie für den Einsatz in Notfällen. Wenn Sie Informationen Über die Weiterverbreitung dieser Software erhalten möchten...
Wunderbar! Die drehen mir einen digitalen Müll an. Ich darf den Sch*** nicht zurückschicken, um mein Geld wieder zu erhalten. Aber den Sch*** darf ich auch nicht weiterverkaufen.
Jetzt meine Frage: Ist tatsächlich in Deutschland so was Verbraucherunfreundliches rechtens?
Gibt es jemanden hier im Forum, der sich mit diesen Sachen auskennt?
Ich könnte vor Ärger kochen. Was für ein Verein ist diese Firma überhaupt?
Danke für eure Geduld!
René