Ein sogenanntes "Copyright" Zeichen, Logo, Schriftzug, oder dergleichen bringt rechtlich betrachtet absolut garnichts.
Wenn das Bild dem Anspruch eines Lichtbildwerkes gerecht wird, dann besteht ab dem Moment der Aufnahme sowieso der Urheberrechtsschutz, und wenns nur ein Lichtbild ist (kein Lichtbildwerk), dann hat der Fotograf trotzdem an diesem Bild als "Hersteller" erstmal alle Rechte, welche sich eigentlich nur in der Dauer des Schutzes und den Rechten gegenüber "Nachahmern" zum UrhG. unterscheiden.
Wie gesagt, dieser Schutz der Werke besteht IMMER, ohne irgendwas anmelden oder eintragen zu lassen - und völlig egal, ob ein riesiges (C) das Bild verschandelt...
Die nächste Seite der (C)-Geschichte ist wohl, das die Fotografen damit versuchen wollen, das Bild so zu "schädigen", das es zumindest für den einfachen "Langfinger" im Internet nicht mehr möglich ist das Logo zu entfernen, und er somit immer damit leben muss, und das Bild nicht für seins ausgeben kann (z.B. riesige Wasserzeichen queer übers Bild). Kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen... Ich brings nicht übers Herz meine Bilder derartig zu entstellen, den meisten "kleinen" Bilderdieben ist das Wasserzeichen piepegal, und der Profi hat auch das schlimmste Logo in ne Stunde rausgestempelt - so what?
Was ich nachvollziehen kann, sind Lichtbildwerke, die mit einer Art Signatur versehen werden. Hinweis auf den Fotografen, oder das Studio, und das in einer Art, die dem Bild schmeichelt, und zur Gesamtheit beiträgt. Das ist natürlich dann schon eine weiterer künstlerischer Akt in der EBB, und lange nicht so einfach, wie über ne Stapelverarbeitung in ARIAL BLACK BOLD + Rand "Copyright (C) 2009 by Hans Martin von und zu Hinz und Kunz, Thanks to my Wife Erika!" automatisiert einmal übers komplette Bild stempeln zu lassen
Just my 2 cents