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Preisfrage - Bildveröffentlichung

  • Themenersteller Themenersteller Gast_102157
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_102157

Guest
Moin moin,

ich habe vor kurzem eine Email bekommen, von einem Verleger, der ein paar meiner Fotos einmalig für einen Artikel verwenden möchte.
Das hat mich natürlich gefreut und nun soll ich ihn anrufen, damit wir die Details besprechen können.

Bevor ich das tue, möchte ich aber gern euren Rat einholen, was ich zu beachten habe (Preis, Vertrag, Bildrechte usw.).

Ist schließlich meine erste Veröffentlichung und ich hab da auch sonst nicht so viel Erfahrung...:(

  • es geht um ca. 6-8 Fotos (er sagte evtl. für andere Projekte später, weitere Zusammenarbeit)
  • das Magazin ist ein Informations- und Unterhaltungsmagazin (eine Art Stadtmaganzin mit Veranstaltungstipps, Artikel über Aktuelle Geschehnisse, regionaler Werbung, aktueller Busfahrplan usw.)
  • das Magazin ist kostenlos
  • erscheint ab Mai einmal montlich
  • Auflage 5000 Stück

Ich weiß nun nicht, wie ein "Verkaufsvertrag" aussehen kann und was ich rechtlich zu beachten habe.

Ein ganz wichtiger Punkt: kann ich die Bilder verkaufen, auch wenn das Magazin kostenlos erscheint?
Und wenn ja, wieviel Geld kann ich für ein Foto ungefähr verlangen? Ich will mir die Sache ja auch nicht mit überzogenen Preisen verderben, würde die Fotos aber auch ungern "verschenken"

Wie macht man so eine "Übergabe" der Fotos am Geschicktesten?

Würde mich über Hilfe mehr als nur freuen!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Preisfrage

Hast du ein Gewerbe?

Nein, ich bin noch Schüler und mache das Ganze vollkommen privat.
 
Hat den Vorteil dass ich beim Verkauf von Bildern eine Rechnung ausstellen kann ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.
 
Ohjeohjeohje.

Vorweg: das hier ist keine steuerliche oder Rechtsberatung in irgendeiner Form, keine der Aussagen ist irgendwie bindent oder beinhaltet eine Garantie whatsoever.

Ich VERSUCHE mal, ein wenig Ordnung in das Chaos hier zu bringen, bevor alles zu spät ist :o

1. Verweis auf die FAQ: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664

2. frag im Zweifel einen Steuerberater! Selbst als Schüler!

3. "Journalisten" und das Gewerbe
- Journalisten sind Freiberufler, keine Gewerbetreibenden. Es gibt nur einen essentiellen Unterschied zwischen diesen beiden selbstständigen (!) Tätigkeitsarten: man braucht keinen Gewerbeschein (und zahlt keine Gewerbesteuer)
- dennoch bleiben alle PFLICHTEN (insbesondere die Steuererklärung, Steuernummer, Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt, etc.) bestehen
- weiteres in der FAQ

3. Fotografen und das Gewereb
- Fotografen sind MANCHMAL Gewerbetreibend - dazu bitte in die FAQ schauen

4. warum ist das in deinem Fall nicht relevant?

Es gibt eine sog. "Privatrechnung". Diese kann jeder Privatmensch einfach so stellen. Wichtig ist, sich zu informieren, wie sie aussehen muss. Entscheidend ist hier vor allem, dass keine Umsatz/Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Eine Privatrechnung kann man dann stellen, wenn man etwas "berechnen" will, was man nicht "als Gewerbe" betreibt. Besonders wichtig ist, dass es eine "EINMALIGE" Aktion ist. Spätestens wenn man die dritte Rechnung in dieser Form ausstellt, wird einem das Finanzamt die Buchse runterziehen, und die Gewerbeaufsicht wird eine Gewerbeanmeldung fordern.

Wenn du also hier zum ersten mal Bilder verkaufst, darfst du völlig legitim eine solche Privatrechnung dafür ausstellen, und du darfst auch völlig legitim das Geld annehmen. Da davon auszugehen ist, dass du als Schüler ja keine sonstigen Einnahmen hast, und unter allen Freibeträgen bleiben wirst (ca. 7000€ pro Jahr bei der Einkommenssteuer), musst du auch nicht befürchten, Steuern zahlen zu müssen. Ausser du hast eben schon einen Nebenjob, für den du Steuern zahlst, dann fallen natürlich auch auf diese zusätzliche Einkommen Steuern an.

Jetzt kommt noch die kurze Antwort auf die eigentliche Frage:

http://www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php

(Preise nach den Empfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM))

In der "Freigabe der Bildrechte", die du dem Verlag ausstellst, sollte klar geregelt sein, wo die Bilder wie veröffentlicht werden dürfen. Es gab dazu mal einen Link auf eine AGB, die man anhängen kann, vielleicht findest du die hier mit der Forensuche wieder. Vermutlich hat der Verlag da aber auch ein vorbereitetes Clearing, welches du dann unterschreiben sollst. Hierbei auf jeden Fall sehr genau darauf achten, dass du KEINE Exclusivrechte erteilst. Die können auch umschrieben sein. Sprich: behalte dir vor, das Bild auch noch anderweitig zu verkaufen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Steuerberater in der Regel auch nicht. Erstberatungen haben eine Tendenz zur kostenlosigkeit ;)

Richtig ist aber auch, dass die Finanzämter da nicht nur auskunftswillig, sondern auch auskunftspflichtig sind.

Man muss aber etwas Glück haben mit dem Sachbearbeiter :o
 
"Berufen" kann man sich schlussendlich sowieso auf nichts, ausser bspw. auf eine fertige Steuererklärung vom Steuerberater, in der selbiger Mist gemacht hat.

Aber ich glaube auch das Thema Rechnung und Steuer ist in diesem Thread gar nicht so das zentrale :D

Auf meinen Beitrag zu dem Thema kann sich ja auch niemand "berufen".
 
Aber ich glaube auch das Thema Rechnung und Steuer ist in diesem Thread gar nicht so das zentrale :D
Vollkommen richtig. Aber:
Der der TO ist noch Schüler (= jung, unerfahren?!) Und wenn der TO sich auf die z.B. (telefonische) kostenlose Aussage eines Mitarbeiters des Finanzamtes verlässt, nur weil es ihm hier so geraten wurde, kann ihm das zum Nachteil werden. Und nur deshalb finde ich, daß eine Richtigstellung auch in dem Thread geschehen sollte.
Man (das Forum) will dem TO doch helfen und nicht ins offene Messer schicken ;)



"Berufen" kann man sich schlussendlich sowieso auf nichts, ausser bspw. auf eine fertige Steuererklärung vom Steuerberater, in der selbiger Mist gemacht hat.

Auf meinen Beitrag zu dem Thema kann sich ja auch niemand "berufen".

Deshalb kosten vernindliche Aussagen ja auch Gebühren. Die gibts dann schriftlich und man kann sich darauf berufen.
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Die MFM Liste kannte ich sogar schon, aber ich konnte das Magazin nicht so 100%ig einordnen. Das was nahe käme, veranschlägt 45 Euros. Das finde ich übertrieben.
Ich denke mal, ich werde ihm nach allen Ratschlägen 15 Euro/Foto anbieten.

Tausend dank! :)

Edit: So, haben eben kurz telefoniert.
Wir treffen uns am Dienstag in einem Cafe und machen die Details klar. Von Geld haben wir jetzt am Telefon noch nicht geredet (ich depp war wieder zu feige), das muss dann noch kommen.

Als "Vertrag" würde ich ihm jetzt einfach einen Zettel mit Anschrift, Name usw. vorlegen. Wie aber regele ich das mit einzelen Fotos? Dateinamen? Vorschaubildchen??
Darunter dann halt Preis pro Lizenz oder wie?
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag doch mal an, ob die Dich nicht als freien Mitarbeiter führen wollen. Die überweisen dann ein Honorar X am Monatsende und am Jahresende kommen dann die Aufstellungen, was sie Dir in welchem Monat überwiesen haben. Dieses Schreiben reichst du mit den Belegen Deiner Ausrüstung beim Finanzamt ein.
Tasche, Objektiv, Akkus,...., wichtig die Kilometer nicht vergessen. Ich habe dann das so dargelegt, dass Fotografieren nur ein Hobby ist und ich mich ja nicht wehren kann, wenn ich Geld dafür erhalte. Allerdings habe ich in der Jahresrechnung auch viel draufgelegt. :angel:

Zu den Verträgen: Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Habe da ein tolles Beispiel: Ich habe eine zeitlang für die Rhein-Zeitung fotografiert. Abgemacht für die Lokalausgabe waren 20.- Euro (20.000er Auflage) pro Foto. Hobby eben. Das ging dann auch ganz gut, bis ich dann Fotos gemacht habe von einem Feuerwerk. Diese Fotos kamen dann nicht nur in die Lokalausgabe, sondern in die Gesamtausgabe. (weit über 100.000er Auflage) überwiesen wurden 20 Euro....:grumble: Doch die Geschichte wurde dann noch besser. Am nächsten Tag war ein Foto von einem Bekannten in der Rhein-Zeitung - allerdings arbeitet der für eine andere Lokalredaktion... Kurzes Telefonat - Schock - dieser bekam 120 Euro. :grumble:

Also Vertrag schriftlich machen und wie schon ein Vorredner erwähnte, verkaufe nur die einmaligen Nutzungsrechte. Viele versuchen einem einen Vertrag unterzujubeln, in dem die quasi von einer Zeitschrift bis hin zum Internet alles mögliche machen dürfen. Im endeffekt bist du für die Fotos verantwortlich.
 
Als freier Mitarbeiter, das wäre natürlich ein Traum! :)

Aber die Frage noch: wie fixiere ich die Bilder im Vertrag? Mit Vorschaubildern, Dateinamen?

und dann sowas wie: ,,hiermit verkaufe ich Herrn **** diese und jene Fotos für **Euro für einmalige Nutzung in ****. Alle weiteren Rechte vorbehalten" ?
 
Leider Falsch! ;)

Rechtsverbindliche Aussagen sind kostenpflichtig.

Kostenlos sind nur die Aussagen, auf die man sich nicht berufen kann - also die, für die Tonne ;)
Ist aber vielleicht auch unterschiedlich in verschiedenen Bundesländer.

Gruß
der Worldimprover


Ja und nein...
Wenn man bzgl. seiner Steuererklärung eine rechtsverbindliche Aussage möchte (z.B. ob das Finanzamt dieses oder jenes zum Abzug anerkennt) dann ist es kostenpflichtig.
Die Auskunft über die Behandlung eines unstrittigen Sachverhalts wie in diesem Fall ist kostenlos und Verpflichtung des Finanzamts.

Ich denke aber, dass das alles ein bisschen an der Situation vorbeigeht. Wenn der Threadstarter ein paar Bilder verkauft und den Preis wissen möchte dann muss man ja nicht direkt mit den Steuern ankommen.
Ich glaube auch kaum, dass man wenn man ein paar Bilder verkauft (auch regelmäßig) ein Gewerbe anmelden muss. Das braucht man erst, wenn man als Kaufmann ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Gewerbebetrieb ist nicht ein Handelsgewerbe, wenn ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Ich denke bei einem Fotografen, der ein paar Bilder im Monat verkauft und sich davon auch nicht ernähren muss ist das nicht der Fall.
Im Gewerbebetrieb ist man ja schnell drin, aber wenn man damit als Schüler ein paar Euro verdient, dann ist man aber noch lange nicht einkommensteuerpflichtig.
Aber wo wir uns gerade damit so beschäftigen... kennt jmd. zufälligerweise Rechtssprechung bzgl. Fotografen und deren Behandlung als Gewerbetreibende oder Freiberufler?

Schönen Sonntag,

Philipp
 
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