• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Juli 2025.
    Thema: "Unscharf"

    Nur noch bis zum 31.07.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Fotorecht, veröffentlichung von Tieren

Christine

Themenersteller
Hallo,
ich hab dieses Jahr von einer Bekannten mein Pferd auf der Koppel fotografieren lassen. Was mit den Bildern passieren soll wurde nie geregelt - nun ist eines der Bilder in einer Zeitschrift erschienen.

Darf man Bilder einfach so ohne schriftliche Erlaubnis veröffentlichen? Es ist nur ein Pferd auf dem Fotos und kein Mensch. Die Koppel war Privatgrund.
 
Ja.
Ich denke:
Tiere gelten rechtlich als Gegenstände und bedürfen somit keiner gesonderten Freigabe. Einziger Hebelpunkt wäre vielleicht der Privatgrund - ist der Aufnahmestandpunkt öffentlich zugänglich? - keine Chance (Panoramafreiheit) - ist er durch einen zu überwindenden Zaun gesichert (rundrum) und es konnte kein Tele verwendet werden um zur gleichen Aufnahme zu kommen? Dann hättest du vielleicht eine Chance, aber eben nur rein theoretisch. Soweit die Situation wie ich sie einschätzen würde.
 
Soweit ich weiß, gilt dies nur bei Tierquälerei.
Bei Fotos müsste ein Tier "Rechte" haben und diese hat es noch nicht.

Aber wenn ich erlaubt habe auf dem Grund zu fotografieren dann kann ich da wohl nichts machen, oder?
 
Es könnte durchaus sein, dass du da was machen kannst. Schließlich kann auch ein Zoo das Veröffentlichen der im Zoo gemachten Tierbilder verbieten. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Sonderfall ist oder ob die es vielleicht doch nicht verbieten dürfen, aber das wäre ein Ansatzpunkt für genauere rechtliche Überlegungen, denke ich.
 
Ich weiss, dass es bei einigen Zoos gleich am Eingang Schilder gibt mit dem Hinweis, Fotos nur mit Genehmigung veröffentlichen zu dürfen. Ich denke, in Deinem Fall, Christine, ist es etwas anderes, da es eine private Fotoerlaubnis gab und Du wahrscheinlich nicht ausdrücklich auf Deine Erlaubnis zur Veröffentlichung hingewiesen hast.
Mal ganz im Ernst: Ist das wirklich so schlimm ? ich würde mich freuen, wenn mein Tier in einer Zeitschrift erscheinen würde, solange nicht jemannd eines meiner (!) Fotos benutzt:)
 
Ich dachte genau DAS ist seit ein paar Jahren nicht mehr der Fall?
Früher hieß es "Sachbeschädigung", wenn man ein Tier verletzt hat.
Inzwischen dürfte das nichtmehr als Gegenstand laufen, wenn ich mich richtig erriner.

tiere sind gemäß §90 BGB wie sachen zu behandeln. bei tierquälerei greift dann aber als spezielleres gesetz das Tierschutzgesetz.
 
tiere sind gemäß §90 BGB wie sachen zu behandeln. bei tierquälerei greift dann aber als spezielleres gesetz das Tierschutzgesetz.

Fast richtig. § 90a BGB ist der richtige Paragraf ;)

[edit]

Juchu, erster post nach fast vier Monaten :D

[edit 2]

Ich dachte genau DAS ist seit ein paar Jahren nicht mehr der Fall?
Früher hieß es "Sachbeschädigung", wenn man ein Tier verletzt hat.
Inzwischen dürfte das nichtmehr als Gegenstand laufen, wenn ich mich richtig erriner.

Heute heißt es auch noch Sachbeschädigung, wenn man Tiere verletzt. Der Sachbegriff im StGB ist nicht identisch mit dem Sachbegriff im Zivilrecht.
 
Ein Tier fällt in die Gruppe der Sachen. Strafrechlich gibt es aber weitere Normen die das "Verletzen" von Tieren anders auf eine höhere Ebene des "Unrechs" stellen.
Trotzdem ist ein Tier nie träger von Rechten und Pflichten. Da aber Zoos, wie schon geschrieben wurde, gegen die vermarktung/veröffentlichung von Tierbilern zu Wehr setzen können ist mir die Rechtslage nicht ganz klar.
 
Ja, das ist etwas was ich nicht verstehen kann. Eine Erlaubnis eine Aufnahme zu machen beinhaltet ja auch alle Rechte an der Aufnahme wenn kein übergeordnetes Recht dagegen steht wie z.B. Rechte ab eigenen "Ab"bild im KunstUrhG das es hier um die Rechte des Abgebildeten geht.
Nun haben Tiere keine wirklichen Rechte, abgesehen von den Auflagen der Tierhaltung.
 
Ja, das ist etwas was ich nicht verstehen kann. Eine Erlaubnis eine Aufnahme zu machen beinhaltet ja auch alle Rechte an der Aufnahme wenn kein übergeordnetes Recht dagegen steht wie z.B. Rechte ab eigenen "Ab"bild im KunstUrhG das es hier um die Rechte des Abgebildeten geht.
Nun haben Tiere keine wirklichen Rechte, abgesehen von den Auflagen der Tierhaltung.

Aber der Zoo hat Rechte an den Tieren. Deswegen sind Fotos in Zoos oft nur ohne besondere Genehmigung für den nichtkommerziellen Gebrauch erlaubt (am besten man fragt mal nach, auf was sich die Rechte erstrecken). Es ist im Grunde genommen ähnlich, als wenn man jemanden im eigenen Haus herumführt, der gerne Fotos machen will. Dem sagt man vorher dann auch: Ja, du darfst Fotos machen, aber damit darfst du kein Geld verdienen/ich will nicht, dass die in irgendwelchen Zeitungen, Zeitschriften, im Fernsehen oder im Internet auftauchen. Veröffentliche die also bitte nicht.
 
Ja, der Zoo mag ja die Rechte an den Tieren haben so wie ich die Rechte an meinem Fahrrad habe. Nur kann ich nicht verhindern, dass jemand auf öffentlichen Grund ein Foto von meinem Fahrrad macht.
Nun ist der Zoo ja kein öffentlicher Grund und man kann mir Untersagen dort Fotos zu machen. Vrtraglich kann der Zoo mir erlauben, Fotos lediglich zu privaten Zwecken zu machen. Wie macht der Zoo das dann? Unterschreibe ich das am Eingang? Oder ist das nur teil der AGBs des Zoos?

Für den Threadopener bedeutet dies dann, wenn der Besitzer der Koppel, keine Beschränkungen gegenüber dem Fotografen geäussert hat und das Fotografieren dann erlaubt war, dass er keinen Ansatz hat dagegen vorzugehen, oder?
 
Hallo,
ich bin mir da nicht ganz sicher, ob allein deshalb, weil das Pferd vom Gesetz als Sache angesehen wird, schon jeglicher Schutz vor unberechtigten Abbildungen dahin ist. Es gibt sicher individuelle "Sachen", die nicht so ohne Weiteres fotografiert und veröffentlicht werden dürfen.
Grundsätzlich hat der Eigentümer einer Sache im übrigen auch alle Rechte hinsichtlich dieses Gegenstandes (§ 903 BGB)
Da müßte man mal tiefer einsteigen und mal schauen, was die Rechtsprechung zu solchen vergleichbaren Fällen gesagt hat.
Auf jeden Fall würde ich dem "Freund" mal die Meinung sagen und fragen, was er für die Veröffentlichung bekommen hat. Vielleicht klinkt er ja schon freiwillig was davon aus.
Viele Grüße
Horst
 
Hallo,

da Du Deiner Bekannten das Fotogrfieren ohne Einschränkungen erlaubt hast - wirst Du da wohl nichts machen können denke ich.

Beim fotofieren von Models z.B. wird diese ganze Frage der Weiternutzung der Bilder ausführlich über einen Model-Vertrag geregelt, dass es da im Nachgang keine Missverständnisse gibt.
Bei Privatpersonen ist das auch so ne Sache - kommt da immer drauf an wo das Bild gemacht wurde. Heimlich durch den heimischen Garten-Zaun fotofiert ist was anderes, als wenn jemand auf einer öffentlichen Veranstaltung mitten in der City fotofiert wird. Hier gibt es klare gesetzliche Regeln - im zweiten Fall kann man sich da wohl nicht so richtig gegen verwehren (das glit auch für sog. Personen des öffentl. Lebens - wie z.B. Politiker. Die dürfen sobald sie auf der Straße auftauchen wohl immer fotofiert werden.) Im ersten Fall wohl schon.

Auch wenn jemand Fremdes Dein Tier fotofiert hätte - auf einer öffentlich zugänglichen Weide (oder besser dem Feldweg nebenan) - dann glaube ich nicht, dass Du da was gegen machen kannst.

Jetzt aber mal abgesehen davon - warum stört Dich die Veröffentlichung denn so sehr ?

MfG Sven
 
Nun ist der Zoo ja kein öffentlicher Grund und man kann mir Untersagen dort Fotos zu machen. Vrtraglich kann der Zoo mir erlauben, Fotos lediglich zu privaten Zwecken zu machen. Wie macht der Zoo das dann? Unterschreibe ich das am Eingang? Oder ist das nur teil der AGBs des Zoos?
Richtig ist, dassder Zoo Privatgrund ist. Damit ist zunächst einmal das Fotografieren verboten, auch wenn es nicht ausdrücklich angeschrieben steht. Der Hausherr (der Zoo, Koppelbesitzer, ...) kann das Fotografieren dulden oder auch explizit gestatten und natürlich auch festlegen was mit den Aufnahmen passieren darf oder auch nicht. Dazu zählt eben unter anderem die Verwendung, privatgebrauch oder kommerziell, Internetveröffentlichung oder nur Prints.

Da es zunächst verboten ist kann der Zoo natürlich einfach in die Satzung, Benutzungsbedingungen oder wie immer es heisst einen Passus aufnehmen mit dem das Fotogafieren für bestimmte Zwecke gestattet wird oderprivataufnahmen stillschweigend dulden. Daraus darf aber weder ein Recht für die Zukunft noch zur Veröffentlichung abgeleitet werden.

Für mehr suche doch mal nach 'Property-Release'.

Gruß,
Günter
 
Hab mehrere juristische Datenbanken auf dem Rechner und daher mal kurz recherchiert:

Grundsätzlich sind Sachen - also auch Tiere (siehe Posts oben) - abbildungsfrei.

Fremde Gegenstände, Tiere und Gebäude grundsätzlich von jedem ohne weiteres fotografiert oder gefilmt werden können.

Laut BGH stellt das Fotografieren einer fremden Sache keine Beeinträchtigung des Eigentums dar, da die Benutzung der Sache durch den Eigentümer aufgrund des Vorgangs des Fotografierens weder be- noch verhindert wird ( BGH NJW 1989, 2251, 2252 ). Daher muss für die Herstellung solcher Fotos auch keine Einwilligung des Eigentümers vorliegen oder nachträglich eingeholt werden.

Ausnahme:

A) Kann eine Sache nur von befriedetem Besitztum aus fotografiert werden, hat der Eigentümer das Recht, den Zutritt zu seinem Grundstück oder das Fotografieren selbst zu verbieten.

Aufnahmen sind daher z.B. unzulässig, wenn der Fotograf über eine Grundstücksmauer klettert, um das dahinter befindliche Haus - welches von außen nicht einsehbar ist - zu fotografieren. Ist das Gebäude oder der Gegenstand allerdings von der Straße aus zu sehen, darf rechtsmäßig forgrafiert werden.

Zum Zoo: Wird befriedetes Besitztum im Rahmen einer Veranstaltung oder ähnlichem betreten, z.B. bei Besuch eines Konzertes, einer Ausstellung oder einer Kirche, kann der Berechtigte die Herstellung von Fotos und Filmen verbieten oder von bestimmten Bedingungen, wie der Zahlung eines Entgelts, abhängig machen.


B) Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Aufnahme
Ebenso unzulässig sind Aufnahmen, durch deren Herstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt wird.

Das ist beim Fotografieren von Gegenständen der Fall, die derart eng mit einer Person verbunden sind, dass durch das Ablichten in deren Privatspäre eingedrungen wird. Ein Beispiel hierfür ist das Fotografieren von Tagebüchern.


Achso, Fazit: Es sollte mangels ausdrücklichen Verbots Deinerseits zulässig gewesen sein, dass Bild zu veröffentlichen.
 
Hab ... mal kurz recherchiert:

....

schöne Recherche :-) sowie kurz, verständlich und imho richtig geschrieben.

Achso, Fazit: Es sollte mangels ausdrücklichen Verbots Deinerseits zulässig gewesen sein, dass Bild zu veröffentlichen.

nur bei dem Fazit, da komm ich nicht mit.
Die o.g. Urteile beziehen sich auf das Fotografieren.
Die Veröffentlichung der rechtmäßig fotografierten Bilder ist davon imho nicht abgedeckt.
 
Servus,

unabhängig von der aktuellen Rechtslage... warum fragst du nicht einfach deine Bekannte, warum sie das Bild weitergegeben hat und warum sie dich vorher nicht gefragt hat und und und.

Mit meinen "Bekannten" kann ich meist auch ohne Paragraphen und Anwälte sprechen...

Bei der Rechtslage würde mich nur eins interessieren:
Wenn ich einer Person die Erlaubnis erteile, Fotos auf meinem Grund und Boden und von meinem Eigentum aufzunehmen, trete ich damit automatisch ALLE Rechte ab (sprich: private Nutzung, gewerbliche Nutzung) oder muss der Fotograf IMMER bei gewerblicher Nutzungsabsicht diese auch AUSDRÜCKLICH kund tun?

Grüße,

Tyndal
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten