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(Diskussion) Wettbewerbsbeiträge März 2016, Thema: "Makros"

Frosty

Moderator
Teammitglied
Themenersteller
Die Diskussion ist hiermit eröffnet.

Seit einiger Zeit wird das Thema des nachfolgenden Wettbewerbs schon vorab bekannt gegeben. Dadurch verlängert sich der Zeitraum, indem die Wettbewerbsfotos erstellt werden können.

Der Wettbewerbsstrang selbst, in den die Wettbewerbsbeiträge hochgeladen werden, wird jedoch erst am Anfang des kommenden Monats erstellt.
 
Naja aufgrund der allgemeinen Wettbewerbsregeln ( https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=403564 ) würde ich sagen Focus stacking gehöhrt zu den Techniken der Bildbearbeitung wie DRI oder HDR, da auch beim focusstacking mehrere Bilder zu einem Endbild verechnet werden.

Ich könnte mir Durchausvorstellen, das man für die Grenze durchaus ein ähnliches Mass heranzieht wie bei dem thema Details (keine Makros) vom November 2015. Das hiesse definitiv einen Bildausschnitt von Kleiner 10cm....

Wäre demnach soetwas Regelkonform?
 

Anhänge

Stackong gehört für große Maßstäbe mMn zu Standardbearbeitung bei Makros, daher frag ich.
10cm wären an Apsc ja etwa 1:4.22.
sind auch größere Maßstäbe erlaubt (zB 5:1) oder zählt das nichtmehr zu Makros? (Ich mein das heisst dann Mikrofotografie irgendwann, weiß aber nicht ab welchem Maßstab).
 
Stacking ist nicht erlaubt, weil das Montagen wären, die gem. den Regeln nicht zulässig sind.

Die reale Breite der Abbildung auf dem Foto darf maximal 6 cm bei Querformataufnahmen betragen.


Statt dessen einen Maßstab vorzugeben wäre aufgrund der sehr unterschiedlichen Sensorgrößen nicht sinnvoll.
 
Die reale Breite der Abbildung auf dem Foto darf maximal 6 cm bei Querformataufnahmen betragen.
Statt dessen einen Maßstab vorzugeben wäre aufgrund der sehr unterschiedlichen Sensorgrößen nicht sinnvoll.

Wie wäre es denn mit dieser Definition? (letzter Absatz in blau):

"Als Makrofotografie bezeichnet man im allgemeinen die Fotografie von Objekten mit einem Maßstab von ca. 1:5 bis 1:1 (bzw. auch bis 5:1). Der genaue Maßstab ab wann man von Makrofotografie spricht ist je nach Benutzergruppe etwas unterschiedlich definiert, die Norm DIN 19040 zum Beispiel fasst den Bereich der Makrofotografie etwas großzügiger mit 1:10 bis 10:1. Fakt ist aber je näher man an 1:1 (oder gar darüber hinaus) kommt, desto eher sprechen wir von Makrofotografie.
Eine gängige Definition ist, dass alles was kleiner als eine Postkarte ist und formatfüllend auf den Sensor gebracht wird als Makrofoto gezählt werden kann."

Zitiert aus: http://www.foto-howto.de/fotografieren/makrofotografie-die-grundlagen/
 
Ich definiere die Makrofotografie bewußt enger. Für mich beginnt sie sogar, gemessen am Kleinbildformat, erst nahe 1:1. Bei Postkartengröße erwarte ich deshalb eine deutlich vergrößerte Darstellung.

Mit der "6 cm - Vorgabe" für die lange Seite, gewähre ich schon zusätzlichen Spielraum, damit die Bildgestaltung erleichtert wird und zusätzliche Tiefenschärfe erzielbar ist. Gemessen an APS-C entspricht das bereits dem Maßstab von 1:2,5.
 
Irgendwo fängt auch Mikrofotografie an (heißt das so?). Wäre ein (Quer-) formatfüllendes Motiv <5mm Größe noch möglich (Apsc 5:1)?
 
1:1 bedeutet, dass 1cm des Motivs auf 1cm Bildsensor abgebildet wird.
Bei apsc (der Sensor ist etwa 2,37 cm lang) würde dann bei 1:1 ein 2,37cm langes Motiv genau die Länge des Bildes ausfüllen.
Bei 5:1 würde 1/5 cm auf 1cm des Sensors abgebildet werden (also würd bei dem Maßstab ein 2,37/5 = 0,475cm langes Motiv das Bild ausfüllen) und entsprechend würde bei 1:5 1 cm des Motivs auf 5 cm des Sensors abgebildet werden.. d.h. es wäre ein 2,37*5 = 11,85cm langes Motiv formatfüllend.

EDIT:
Bei anderen Sensorgrößen ergeben sich natürlich bei gleichem Maßstab andere formatfüllende Größen
 
Kann jemand einem Makro-Dummie mal erklären, was genau damit gemeint ist?
siehe Beispielbild im Anhang:

Das Foto ist gerade noch gültig. Wäre das Foto stärker beschnitten, so daß das Lineal nur bis zur 5 cm - Markierung im Bild wäre, wärs auch in Ordnung. Könnte man dagegen aber sogar noch die 7 cm - Markierung sehen, wäre die Vorgabe nicht mehr erfüllt.
 

Anhänge

Ich weiß, Frage 2 für Makro-Dummies :confused: (ich hoffe ihr verzeiht mir trotzdem):

Was ist, wenn der Bildausschnitt in der richtigen Größe (nur) durch Freistellung erreicht worden ist?

dampfnudel
 
Du meinst, der abgebildete Gegenstand ist 6 cm groß und freigestellt, du hast aber drum herum noch Platz? Das würde nicht zählen.
Anders ausgedrückt: wenn du zusammen mit deinem Motiv einen Meterstab scharf abbildest (so wie in Frostys Beispiel), dann dürfen auf diesem nicht mehr als 6 cm erkennbar sein.
 
Wie schaut's mit dem Thema Retrostellung und free- lensing aus? Ich habe mittlerweile nachberechnet und komme definitiv nicht ohne eine der Methoden auf einen entsprechenden massstab runter...

Heißt ja dann ich hätte in den exif keine Angabe über blende glas und Brennweite zu bieten...
 
Wie schaut's mit dem Thema Retrostellung und free- lensing aus? Ich habe mittlerweile nachberechnet und komme definitiv nicht ohne eine der Methoden auf einen entsprechenden massstab runter...

Heißt ja dann ich hätte in den exif keine Angabe über blende glas und Brennweite zu bieten...

Böse Zungen könnten Behaupten, das man den "Forencrop" eh nicht nachrechnet. Dann hast du von deinem Sensor zusammengeschnitten genug Reserven mit jedem X-Beliebigen Objektiv arbeiten zu können. :evil:
 
Heißt ja dann ich hätte in den exif keine Angabe über blende glas und Brennweite zu bieten...
Einfach einen kurzen Hinweis zur techn. Realisation hinzufügen, wenn die Exifs techn. bedingt unvollständig oder ungenau/irreführend sind.

Und wie schon erwähnt, ist auch ein Beschnitt des Fotos ausreichend um die Vorgaben zu erfüllen.
 
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