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Wer darf Luftbilder anfertigen und verkaufen?

Birdie

Themenersteller
Hallo zusammen,

wir hatten heute einen Besuch an der Tür, der uns freundig ein Luftbild unseres Hauses verkaufen wollte.

Nur hatten wir nirgends eines in Auftrag gegeben.

Nun die Frage: Wer darf denn eigentlich Luftbilder von UNSEREM haus machen?
Ich sehe das vergleichbar mit dem berühmten Foto über einen hohen Zaun, für das mna eine Leiter braucht, um das Haus zu sehen. Das ist ja auch nicht erlaubt (ohne Zustimmung des Besitzers des Hauses).

Kann man sich dagegen Schützen/wenn ja wie?

Tschau
 
Eigentlich jeder, solange er das vom öffentlichen Raum aus tut (der Luftraum über der BRD ist zunächst öffentlich, einzelne Sperrgebiete EDRs ausgenommen) und die Mindestfllughöhen einhält (500 Fuss ground, über bewohntem Gebiet 1000 Fuss ground auf Überlandflügen 2000 Fuss ground sofern es das Wetter erlaubt).

Luftbilder sind mittlerweile nicht mehr genehmigungspflichtig, was die Veröffentlichung angeht.

Mit freundlichem Gruss
Krohmie
der froh ist, das er nicht halb Stuttgart und den Daimler um Erlaubnis fragen muss.

Stuttgart-1.jpg
 
Jeder darf solche Aufnahmen machen, seit 1990 braucht man dafür keine Genehmigung mehr (mit Ausnahme von militärischen Anlagen...).

Verboten sind hier nur Aufnahmen, die ins innere des Hauses blicken lassen.

Erinnere dich an die von dir angesprochene Panoramafreiheit wenn du beim nächsten Urlaub vom Hotelzimmer aus den Straßenzug fotografierst, oder von einer Burg das Nachbardorf oder vom Fernsehturm die Stadt oder von der Brücke oder oder oder... all diese Häuslebesitzer könnten was gegen deine Fotos haben, die du nicht ohne den erhöhten Standpunkt hättest machen können.

Alternativ kannst du natürlich einen entsprechenden Vermerk auf dein Hausdach malen - sowas wie "urheberrechtlich geschützes Haus und Grundstück, fotografieren verboten" - statt Farbe kannst du auch andersfarbige Dachziegel nehmen.
 
:) Nette Idee, aber wird wohl wg. Solar nicht klappen ;-)

Das Thema sind ja auch nicht solche Bilder wie das gezeigte oben. Wenn wer das ganze Dorf ablichtet hab ich damit kein Problem, aber wenn man NUR unser Haus darauf hat und das auch in allen Details gut erkennbar... da würd' ich auch den Man neben der Burg verstehen, wenn ihm jemand sein Grundstück abknipst...
 
Ein Kumpel von mir hat eine Firma zur Luftbild-Vermessung, die fotografieren mit einer Auflösung und Höhengenauigkeit von 2cm. :)

Genutzt wird das für alles mögliche von der Bauplanung bis hin zu Mengenbestimmung von Kohle und Abraumhalden und auch für ormale Kartografie.

Und das ist flächendeckend legal (die Auftrageber sind oft sogar öffentlich).

Mit freundlichem Gruss
Krohmie
 
Zuletzt bearbeitet:
...aber wenn man NUR unser Haus darauf hat und das auch in allen Details gut erkennbar... da würd' ich auch den Man neben der Burg verstehen, wenn ihm jemand sein Grundstück abknipst...

Ist halt eben erlaubt - ich ärger mich da nicht mehr drüber.

Als Hausbesitzer muss man sich eben vieles gefallen lassen - plötzlich spaziert einer von der Stromversorgung über dein Grundstück, dann einer vom Wasserwerk, der Schornsteinfeger glaubt auch, er dürfe alles...

Ich muss auch sagen, dass mir das Satelliten-Bild von Google-Maps besser gefällt als die Aufnahme aus dem Helikopter, von den Details nimmt sich das kaum was.

Also gegen das fotografieren bist du machtlos - in wie weit du gegen das Klingelputzen (Kaltaquise / Haustürgeschäft) vorgehen kannst weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
in wie weit du gegen das Klingelputzen (Kaltaquise / Haustürgeschäft) vorgehen kannst weiß ich nicht.

Dagegen kann man nichts machen. Man kann höchstens beim ersten Besuch ein Hausverbot erteilen. Danach wäre ein weiterer Besuch Hausfriedensbruch. Aber naja, ich würd sowas gelassen sehen.
Solange die Leute freundlich sind und einem nichts unterjubeln wollen, sollen sie klingeln. Es gibt dann ein "nein danke" und das wars.

Lästig werden nur so Vertreter, die einem Zeugs unterjubeln wollen, sich für was ausgeben, was sie nicht sind, mir ihre Religion aufschwatzen wollen oder sonstwas unseriöses wollen.

Bei google kann man übrigens alle militärischen Anlagen schon bewundern. Da sind nur Teile Amerikanischer Anlagen zensiert.
 
Jeder darf solche Aufnahmen machen, seit 1990 braucht man dafür keine Genehmigung mehr (mit Ausnahme von militärischen Anlagen...).
Man braucht keine Genehmigung für das Fotografieren militärischer Anlagen... :cool:

Man braucht höchstens eine für das Fotografieren in militärischen Anlagen. Von außen kann man die Dinger grundsätzlich fotografieren, so lange man mag. (Wenn man bestimmte Fotos Al Qaida oder den Taliban zukommen lässt, oder dem russischen Geheimdienst, dann macht man sich u.U. strafbar...)

Alternativ kannst du natürlich einen entsprechenden Vermerk auf dein Hausdach malen - sowas wie "urheberrechtlich geschützes Haus und Grundstück, fotografieren verboten" - statt Farbe kannst du auch andersfarbige Dachziegel nehmen.
Das Urheberrecht am Haus gehört dem Architekten, nicht dem Hauseigentümer.
 
Als Hausbesitzer muss man sich eben vieles gefallen lassen - plötzlich spaziert einer von der Stromversorgung über dein Grundstück, dann einer vom Wasserwerk, der Schornsteinfeger glaubt auch, er dürfe alles...

Sofern du bzw dein Haus am Wasser-, Strom-, Antennen- oder Telefonnetz hängt, haben die einen sog. Gestattungsvertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Gestattungsvertrag
Du bist sogar verpflichtet, den Damen und Herren jederzeit ungehindert Zutritt zu gewähren.
 
Zuletzt bearbeitet:
:eek: was hast du dort angestellt?:)

Warte erst mal bis google kommt, dann kann jeder dein Haus finden...:devilish:

Google hat jeden von uns längst besucht......auf Google Earth kann ich mein Auto sehen, das vorm Haus steht.
Zu den Militärischen Anlagen: vor ca. 15 Jahren arbeitete ich mit Luftbildern. Auf einem dieser Bilder war eine Kaserne zu sehen. Ich musste damals unterschreiben, daß ich die Daten streng geheim halte. Ich fand es damals ziemlich lächerlich, da am Tag tausende Autos an der Kaserne vorbeifahren und jeder in den Kasernenhof von der Straße reinsieht. Heute sind die Bilder auf Google Earth für jedermann einsehbar, sogar die einzelnen Fahrzeuge kann man unterscheiden.
 
Zu den Militärischen Anlagen: vor ca. 15 Jahren arbeitete ich mit Luftbildern. Auf einem dieser Bilder war eine Kaserne zu sehen. Ich musste damals unterschreiben, daß ich die Daten streng geheim halte. Ich fand es damals ziemlich lächerlich, da am Tag tausende Autos an der Kaserne vorbeifahren und jeder in den Kasernenhof von der Straße reinsieht. Heute sind die Bilder auf Google Earth für jedermann einsehbar, sogar die einzelnen Fahrzeuge kann man unterscheiden.
Das war schon vor 25 Jahren eher lächerlich, denn auch da gab es schon Aufklärungssatelliten in Ost und West, die nicht nur einzelne Fahrzeuge, sondern fast deren Nummernschilder auflösen konnten... (Von der Luftaufklärung durch SR-71-Flugzeuge, die in bis zu 20km Höhe entlang der Grenze zum Warschauer Pakt flogen und aus dieser Höhe mehrere 100km in das WP-Gebiet hineinfotografieren konnten mal ganz zu schweigen...)
 
20km Höhe, in der Stratosphäre? Bissl hoch oder, heute gibts für Wissenschaftler doch nur ein handvoll Flugzeuge die so hoch kommen.
 
Auf Microsoft Bing Maps könnt ihr schon Luftaufnahmen eurer Häuser sehen. "Luftbild -> Vogelperspektive" - Die Auflösung der Fotos ist aber i.d.R. schlechter als die von Google Maps. Dafür stehen einem häufig Perspektiven aus vier Himmelsrichtungen zur Verfügung.
 
Zuletzt bearbeitet:
So interessant, wie ich die SR71 finde,
es wäre dennoch nett, wenn wir zum Threadthema zurückfinden könnten.

Luftbilder und die Rechtslage

Danke

Mit freundlichem Gruss
Krohmie
 
Man braucht keine Genehmigung für das Fotografieren militärischer Anlagen... :cool:

Man braucht höchstens eine für das Fotografieren in militärischen Anlagen. Von außen kann man die Dinger grundsätzlich fotografieren, so lange man mag. (Wenn man bestimmte Fotos Al Qaida oder den Taliban zukommen lässt, oder dem russischen Geheimdienst, dann macht man sich u.U. strafbar...)

Das stimmt so nicht ganz - siehe § 109g Strafgesetzbuch:

"Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist."

Vom Fotografieren militärischer Anlagen würde ich also tunlichst die Finger lassen.

Ansonsten sind Luftaufnahmen meines Wissens (ich bin allerdings auch kein Rechtsexperte) generell zulässig, so lange sie nicht die Privatsphäre verletzen.

Gruß
Petra
 
Das stimmt so nicht ganz - siehe § 109g Strafgesetzbuch:

Dann kann man ja mal damit anfangen alle deutschen Google-Earth Mitarbeiter zu verhaften...

Ansonsten gibt es glaub ich kaum eine Kaserne, die keinen Tag der offenen Tür hat, bei dem die Besucher auch munter (legal) fotografieren.
Die Soldaten selber machen auch überall Bilder. Ärger gibts nur, wenn die Bilder der Bundeswehr schade, indem man sie z.B. an die Presse weiterleitet oder man Dinge ablichtet, wie Schädel, die nicht gezeigt werden sollen.
Die Waffensysteme sind auch bekannt und die Bundeswehr gibt selber Bilder davon raus.
 
Dann kann man ja mal damit anfangen alle deutschen Google-Earth Mitarbeiter zu verhaften...

Ansonsten gibt es glaub ich kaum eine Kaserne, die keinen Tag der offenen Tür hat, bei dem die Besucher auch munter (legal) fotografieren.
Die Soldaten selber machen auch überall Bilder. Ärger gibts nur, wenn die Bilder der Bundeswehr schade, indem man sie z.B. an die Presse weiterleitet oder man Dinge ablichtet, wie Schädel, die nicht gezeigt werden sollen.
Die Waffensysteme sind auch bekannt und die Bundeswehr gibt selber Bilder davon raus.

Nein, kann man nicht, denn: "... und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet"

Das setzt eine Wissen, eine Absicht voraus. Dieser Paragraph ist so gefasst, das man Dir, wenn "nötig" das Fotografieren verbieten kann und Dir als Spion noch was anhängen kann.

Mit freundlichem Gruss
Krohmie
 
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