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FAQ: Fotografengewerbe in D

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

miwalter

Themenersteller
Hinweis: Der nachfolgende Text ist zwar nach bestem Wissen geschrieben aber stellt selbstredend keine Rechts- oder sonstige Beratung dar und kann auch völlig falsch sein. Im Zweifelsfall bitte mit Experten wie Steuerberatern sprechen. Bitte nehmt diesen Hinweis ernst.

Tach zusammen,

da hier öfter die Frage gestellt wird, ob und wie und überhaupt das mit der gewerblichen Fotografie funktioniert und welche Fotografie nun gewerblich ist oder nicht - dachte ich, versuchst du dich mal an einer Zusammenfassung, die dann hoffentlich alle Klarheiten beseitigt.

Gewerbetreibend vs. Freiberufler
Der Gewerbetreibende unterscheidet sich vom Freiberufler in der steuerlichen Behandlung und in der Anzahl der Pflichtmitgliedschaften bei diversen Vereinen. Der Gewerbetreibende fällt unter die Gewerbesteuer (zahlbar aber erst ab einem Ertrag - nicht Umsatz - von 24.500EUR pro Jahr, ist automatisch Mitglied in der Handwerkskammer (HWK) und der Berufsgenossenschaft Druck- und Papier (BG(DP)).
Der Freiberufler ist es nicht und zahlt auch keine Gewerbesteuer.

Wann Freiberufler bzw. Gewerbetreibender?
Freiberufler: Künstler, Designer, (Bild-)Journalist
Beispiel: Fotograf macht ein Bild - Interessent kommt - er verkauft es.

Gewerbetreibender Beispiel: Jemand kommt und sagt "mach mal ein Bild (da und davon)" - Fotograf macht das Bild - er verkauft es.

In der Regel darf man wohl davon ausgehen, dass eine fotografische Tätigkeit eine gewerbliche ist so sie auf dem Verkauf von Bilder oder von Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fotografie steht. Kein Gewerbetreibender ist z.B. ein Bildjournalist (u.U. auch dann nicht, wenn er gelegentlich mal ein Portrait verkauft). Ein Fotograf mit eigenem Studio dürfte wohl in der Regel ein Gewerbetreibender sein.

Wann ist man Gewerbetreibender?
Ein Gewerbe liegt generell vor wenn die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund der Tätigkeit steht. Dabei ist es vollkommen egal ob ich tatsächlich Geld verdiene oder nicht. Also bspw. dann, wenn die fotografische Tätigkeit regelmäßig bezahlt ist. Was unter "regelmäßig" zu verstehen ist liegt in der Beurteilung der zuständigen Finanzämter. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass eine auch nur gelegentliche Tätigkeit gegen Geld "regelmäßig" ist. Ein einmaliger Auftrag gegen Geld ist noch keine gewerbliche Tätigkeit.

Solltest du dein Gewerbe betreiben und es nicht anmelden bekommst du im Regelfall einen Brief der zuständigen Gemeinde die dich drauf hinweist, dass du es anzumelden hast. Es kann aber direkt bestraft werden (siehe Posting von Ska).

Beispieltätigkeiten: Hochzeiten, Partyfotografie, Bewerbungsbilder, Kalendershootings

Hobby
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.

Muss ich einen Meisterbrief haben?
Nein. Nein. Und noch mal: Nein.

Man muss noch nicht mal Geselle sein/gewesen sein. Ach im Grunde braucht man noch nicht mal wissen wie eine Kamera überhaupt funktioniert.

Einzige Ausnahme ist die Ausbildung im Fotografengewerbe. Wenn das gewünscht wird, muss ein Meisterbrief vorliegen (inklusive aller Vorläufertätigkeiten wie Lehre und Co.).

Gründung
Die Gründung erfolgt über die Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungsamt. Anschließend wird automatisch das Finanzamt, die zuständige Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft informiert.

Vor der Gründung ist unbedingt ein Steuerberater hinzuzuziehen - die steuerlichen Aspekte z.B. für die Einbringung von Equipment, für die Eröffnungserklärung und so weiter sind komplex und fehleranfällig.

Kostenpunkt: 35-75 EUR zzgl. Beratung beim Steuerberater (200 EUR p.a.)

Handwerkskammer & Berufsgenossenschaft
Zuständig für das Fotografenhandwerk ist die Handwerkskammer (HWK) und die Berufsgenossenschaft (BG) "Druck & Papier", für die eine Zwangsmitgliedschaft besteht, auch für Unternehmer ohne Angestellte!
(Hinweis: Die BG Druck und Papier ist die einzige BG mit Zwangsmitgliedschaft auch für Einzelunternehmer ohne Personal.)

NEU ab 1.1.2010:
Zuständige Berufsgenossenschaft: BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)

Beitragsbefreiung auf Antrag, wenn nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) im eigenen Unternehmen tätig!
(§46 Abs. 2 der Satzung)



Wenn bereits eine Mitgliedschaft in der IHK (Industrie- und Handelskammer) wegen einer anderen unternehmerischen Tätigkeit besteht, entfällt die Handwerkskammerpflicht (ggf. per Einspruch durchzusetzen).

Mitgliedsgebühren fallen ggf. für beide Origanisationen an. Wie hoch und ob es Regelungen zur Befreiung gibt kann dir nur die für dich zuständige Kammer mitteilen (die Beiträge werden in der Mitgliederversammlung beschlossen). Deshalb wende dich mit dieser Frage an die dort zuständigen Mitarbeiter.

Die BG nimmt bei Studiobetrieben die Gefahreneinstufung so vor wie ein klassischer Fotograf mit Dunkelkammer eingestuft worden wäre - also Umgang mit Chemikalien. Das lässt sich nicht verhindern und ist in sofern "in Ordnung".

Kostenaufstellungsbeispiel für das Land NRW, HWK Düsseldorf, BG Druck&Papier (Stand 2008):
Kammerbeitrag 150€/Jahr, im 1. Jahr beitragsfrei
BG Druck&Papier ab Anmeldung ca 230€/Jahr, keine Beitragsbefreiung
Gesamtmitgliedsbeiträge: 1. Jahr -> ca. 230€, ab dem Folgejahr ca. 380€ pro Jahr.

(Nochmal die Anmerkung: das kann im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kammern unterschiedlich sein. Erkundigungen bei der zuständigen Kammer sind deshalb absolute Pflicht!)



Rechnung schreiben
Bei geringen Einnahmen (< 17.500 EUR) besteht die Wahlmöglichkeit, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder nicht. Über diesem Umsatz muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Für das Unternehmen "Fotograf" ist das ein durchlaufender Posten. Man macht Inkasso fürs Finanzamt.
Hier sollte man unbedingt mit dem Steuerberater die Vor- und Nachteile durchgehen.

Ansonsten gelten die üblichen Regeln für das Ausstellen einer Rechnung.

Bargeldeinnahmen
Alle Bargeldumsätze sind in einem Kassenbuch zu erfassen. Hieraus muss der tagesaktuelle Kassenstand und die Ein- und Ausgänge innerhalb der Kasse ersichtlich sein. Das steuerliche Kassenbuch ist vergleichbar mit einem Geldbeutel: Der kann nie weniger als 0 enthalten. Und genau so ist ein Kassenbuch auch zu führen - aufpassen! Fehler hier führen unweigerlich zur Steuerprüfung!

Externe Beratung
Generell gilt, dass eine Fotografengewerbe nur mit Rücksprache mit einem Steuerberater gegründet und geführt werden sollte - er ist der Experte für die sehr komplexe Rechtslage im Steuerrecht und kann helfen viele Fallstricke zu umgehen. So wie man euch mit Fotoarbeiten beauftragt und nicht Papa nebenher die Hochzeit festhalten lässt - genau so beauftragt ihr einen Steuerberater und fragt nicht den Kumpel vom Kumpel.

Lg,
Mirko

P.S. Die nachfolgenden Korrekturen sind in diesen Text eingeflossen. Vielen Dank!
 
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AW: Fotografengewerbe

Hinweis: Der nachfolgende Text ist zwar nach bestem Wissen geschrieben aber stellt selbstredend keine Rechts- oder sonstige Beratung dar und kann auch völlig falsch sein. Im Zweifelsfall bitte mit Experten wie Steuerberatern sprechen. Bitte nehmt diesen Hinweis ernst.

Was muss ich bei der Meldung eines Gewerbes mit Büro oder Studio beachten?
Ska:" Wenn es ein reines Wohngebiet ist haste Pech, bei einem allgemeinen Wohngebiet kannste eventuell noch gegenargumentieren, weil dort nur Gewerbe zulässig sind, welche die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen.

Ein Büro mit Ausübung außerhalb wird dort keinen stören. Ein kleines Fotostudio ist dann wieder Auslegungssache. Ein richtiger Laden könnte schon zuviel sein. (zwecks störenden Kundenverkehrs)

Man könnte daher beim örtlichen Bauamt nachfragen wie genau das Gebiet ausgewiesen ist und ob diese dort ein Problem sehen."

Kann ich meine bestehende Ausrüstung weiter nutzen?
Ja - wie das im Detail genau gehandhabt wird und was man beachten muss erklärt euch der Steuerberater. Er kann euch auch erklären, wie und ob ihr die Ausrüstung dann auch weiterhin für private Zwecke nutzen könnt.

Links
mediafon-Ratgeber: Selbständige: Sehr ausführliche Informationen über die Selbständigkeit an sich (Kalkulation, Akquise, Geschäftsführung, Steuer und so weiter).

Rechtsfragen rund um die Fotografie: ausführlicher Text über die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Fotografie von arne9001.

Gewerbeordnung: Die rechtliche Grundlage ;)

MM-Photoconsulting: Ratgeber für die Karriere als (Mode-)Fotograf

Diskussion zu dem Thema: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=206902
 
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