Ich zieh den Thread aufgrund neuer "Erkenntnisse" mal wieder hoch.
Ohne in die Details gehen zu wollen, z.B., dass so ein Aushang formalen Anforderungen genügen muss, die hier -> nachzulesen sind (beginnend mit dem letzten Absatz auf Seite 2), ist das keine neue Erkenntnis.
Siehe hierzu erneut "Datenschutz für Fotografen".