RalliRaser
Themenersteller
Ich wurde von einem Moderator, im Zuge einer Verwahrnung wegen OT daurauf aufmerksam gemacht, dass nach seiner Auffassung die Offenlegung von Inhalten aus privaten Nachrichten, ohne die Zustimmung des Gesprächspartners, einen schweren Verstoß gegen die Vertraulichkeit dieser Kommunikationsform darstellt. Die Nutzungbedingungen in der aktuellen Fassung geben darüber keine Auskunft, daher wundert mich diese Aussage. Nach eben diesen Nutzungsbedingungen ist die vollständige oder auszugsweise Offenlegung von PN Inhalten nicht untersagt, respektive verboten.
Eine PN unterliegt nicht dem Briefgeheimnis, da sich die entsprechende Rechtsnorm § 202 StGB per Definiton dieses §§ nur auf den körperlichen Gegenstand (Papierbrief, Postkarte) beschränkt. Zumal ja auch grundsätzlich die Anonymität durch die Wahl eines Forennicks gewährleistet ist.
Auf Nachfrage, ob die Offenlegung nun gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt und wo dies in den Nutzungsbestimmungen nachzulesen ist, wurde ich ohne weitere Erklärung an Thomas Heil/Betreiber verwiesen. Da die Kontaktaufnahme mit Thomas Heil sehr schwierig ist, das Thema selbst allerdings eine Wichtigkeit für alle User darstellt, stelle ich meine Frage hier im Support Forum. Mich interessiert also die Meinung der Boardbetreiber, deren Verantwortungsbereich sich gem. den Nutzungsbestimmungen auf die Administratoren, Super-Moderatoren und Moderatoren ausdehnt.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen:
Ein Ermessenspielraum zu diesem Thema ist in den Nutzungsbedingungen nicht ersichtlich. Dieser würde im Übrigen durch die salomonische Klausel in Punkt 9. der Nutzungsbestimmungen verhindert. Es herrscht zwar in der BRD die Vertragsfreiheit, dennoch kann ein Vetrag nicht das geltende Gesetz ausschliessen oder einschränken, weil Gesetze eben verbrieftes Recht eines Bürgers darstellen. Punkt 9. der Nutzungbedingen besagt, dass anstelle einer unwirksamen Regelung einer Nutzungsregel die rechtliche Regelung tritt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass sich das Briefgeheimnis nicht auf PNs, Mails und andere elektronischen Übermittlungen bezieht. Auch ein Ausspähen von Daten kommt nicht in betracht.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen
Auch interessieren mich Meinungen und Erfahrungen von Forenusern zu diesem Thema.
Hier geht es nicht um die moralische Bewertung, das dies immer vom Inhalt einer PN abhängig ist, sondern um die Grundsätzlichkeit der Frage/Zulässigkeit. Hinzuweisen ist, dass natürlich ein Persönlichkeitsrecht verletzt werden kann bei der Offenlegung von Inhalten aus privaten Nachrichten - das aber passiert auch bei öffentlichen Beiträgen und kommt eben auf den Inhalt an. Es ist nach meiner Auffassung durchaus wichtig, voll, auszugsweise oder sinngemäße Zitate aus einer PN öffentlich wiederzugeben, wenn dies zu besseren Darstellung notwendig wird. Der Respekt gegenüber eines User sollte ohnehin immer gewahrt bleiben.
Eine PN unterliegt nicht dem Briefgeheimnis, da sich die entsprechende Rechtsnorm § 202 StGB per Definiton dieses §§ nur auf den körperlichen Gegenstand (Papierbrief, Postkarte) beschränkt. Zumal ja auch grundsätzlich die Anonymität durch die Wahl eines Forennicks gewährleistet ist.
Auf Nachfrage, ob die Offenlegung nun gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt und wo dies in den Nutzungsbestimmungen nachzulesen ist, wurde ich ohne weitere Erklärung an Thomas Heil/Betreiber verwiesen. Da die Kontaktaufnahme mit Thomas Heil sehr schwierig ist, das Thema selbst allerdings eine Wichtigkeit für alle User darstellt, stelle ich meine Frage hier im Support Forum. Mich interessiert also die Meinung der Boardbetreiber, deren Verantwortungsbereich sich gem. den Nutzungsbestimmungen auf die Administratoren, Super-Moderatoren und Moderatoren ausdehnt.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen:
1. Allgemein
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Ein Ermessenspielraum zu diesem Thema ist in den Nutzungsbedingungen nicht ersichtlich. Dieser würde im Übrigen durch die salomonische Klausel in Punkt 9. der Nutzungsbestimmungen verhindert. Es herrscht zwar in der BRD die Vertragsfreiheit, dennoch kann ein Vetrag nicht das geltende Gesetz ausschliessen oder einschränken, weil Gesetze eben verbrieftes Recht eines Bürgers darstellen. Punkt 9. der Nutzungbedingen besagt, dass anstelle einer unwirksamen Regelung einer Nutzungsregel die rechtliche Regelung tritt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass sich das Briefgeheimnis nicht auf PNs, Mails und andere elektronischen Übermittlungen bezieht. Auch ein Ausspähen von Daten kommt nicht in betracht.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Auch interessieren mich Meinungen und Erfahrungen von Forenusern zu diesem Thema.
Hier geht es nicht um die moralische Bewertung, das dies immer vom Inhalt einer PN abhängig ist, sondern um die Grundsätzlichkeit der Frage/Zulässigkeit. Hinzuweisen ist, dass natürlich ein Persönlichkeitsrecht verletzt werden kann bei der Offenlegung von Inhalten aus privaten Nachrichten - das aber passiert auch bei öffentlichen Beiträgen und kommt eben auf den Inhalt an. Es ist nach meiner Auffassung durchaus wichtig, voll, auszugsweise oder sinngemäße Zitate aus einer PN öffentlich wiederzugeben, wenn dies zu besseren Darstellung notwendig wird. Der Respekt gegenüber eines User sollte ohnehin immer gewahrt bleiben.