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Veröffentlichung von Privaten Nachrichten

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

RalliRaser

Themenersteller
Ich wurde von einem Moderator, im Zuge einer Verwahrnung wegen OT daurauf aufmerksam gemacht, dass nach seiner Auffassung die Offenlegung von Inhalten aus privaten Nachrichten, ohne die Zustimmung des Gesprächspartners, einen schweren Verstoß gegen die Vertraulichkeit dieser Kommunikationsform darstellt. Die Nutzungbedingungen in der aktuellen Fassung geben darüber keine Auskunft, daher wundert mich diese Aussage. Nach eben diesen Nutzungsbedingungen ist die vollständige oder auszugsweise Offenlegung von PN Inhalten nicht untersagt, respektive verboten.

Eine PN unterliegt nicht dem Briefgeheimnis, da sich die entsprechende Rechtsnorm § 202 StGB per Definiton dieses §§ nur auf den körperlichen Gegenstand (Papierbrief, Postkarte) beschränkt. Zumal ja auch grundsätzlich die Anonymität durch die Wahl eines Forennicks gewährleistet ist.

Auf Nachfrage, ob die Offenlegung nun gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt und wo dies in den Nutzungsbestimmungen nachzulesen ist, wurde ich ohne weitere Erklärung an Thomas Heil/Betreiber verwiesen. Da die Kontaktaufnahme mit Thomas Heil sehr schwierig ist, das Thema selbst allerdings eine Wichtigkeit für alle User darstellt, stelle ich meine Frage hier im Support Forum. Mich interessiert also die Meinung der Boardbetreiber, deren Verantwortungsbereich sich gem. den Nutzungsbestimmungen auf die Administratoren, Super-Moderatoren und Moderatoren ausdehnt.

Auszug aus den Nutzungsbedingungen:

1. Allgemein
...
...
...

Der Betreiber des DSLR-Forum, vertreten durch das gesamte DSLR-Forum Team (Administratoren, Super-Moderatoren und Moderatoren), behält sich das Recht vor, einzelne Bereiche, Themen oder Beiträge zu ändern, zu verschieben, zu löschen oder zu schließen. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf die Verfügbarkeit des DSLR-Forum oder einzelner Themen, Beiträge und Funktionen.

Ein Ermessenspielraum zu diesem Thema ist in den Nutzungsbedingungen nicht ersichtlich. Dieser würde im Übrigen durch die salomonische Klausel in Punkt 9. der Nutzungsbestimmungen verhindert. Es herrscht zwar in der BRD die Vertragsfreiheit, dennoch kann ein Vetrag nicht das geltende Gesetz ausschliessen oder einschränken, weil Gesetze eben verbrieftes Recht eines Bürgers darstellen. Punkt 9. der Nutzungbedingen besagt, dass anstelle einer unwirksamen Regelung einer Nutzungsregel die rechtliche Regelung tritt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass sich das Briefgeheimnis nicht auf PNs, Mails und andere elektronischen Übermittlungen bezieht. Auch ein Ausspähen von Daten kommt nicht in betracht.

Auszug aus den Nutzungsbedingungen

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Auch interessieren mich Meinungen und Erfahrungen von Forenusern zu diesem Thema.

Hier geht es nicht um die moralische Bewertung, das dies immer vom Inhalt einer PN abhängig ist, sondern um die Grundsätzlichkeit der Frage/Zulässigkeit. Hinzuweisen ist, dass natürlich ein Persönlichkeitsrecht verletzt werden kann bei der Offenlegung von Inhalten aus privaten Nachrichten - das aber passiert auch bei öffentlichen Beiträgen und kommt eben auf den Inhalt an. Es ist nach meiner Auffassung durchaus wichtig, voll, auszugsweise oder sinngemäße Zitate aus einer PN öffentlich wiederzugeben, wenn dies zu besseren Darstellung notwendig wird. Der Respekt gegenüber eines User sollte ohnehin immer gewahrt bleiben.
 
Meine Meinung:
Der Name PN (= persönliche Nachricht) sollte dir sagen, dass sie eben an dich persönlich gerichtet ist.

J.
 
Solange der Absender anoym und nicht nachvollziehbar bleibt, ist das ok, Passagen zu veröffentlichen, um das Thema an sich zu diskutieren. Die übliche Art, den Schreiber zur eigenen Befriedigung an den öffentlichen Pranger zu stellen, ist jedoch daneben.
 
Es herrscht zwar in der BRD die Vertragsfreiheit, dennoch kann ein Vetrag nicht das geltende Gesetz ausschliessen oder einschränken, weil Gesetze eben verbrieftes Recht eines Bürgers darstellen.

Das Gesetz sieht aber ein Hausrecht vor, in diesem Falle ein virtuelles. Insofern kann der Besitzer auch eigene Regeln erlassen, sofern sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Das von dir zitierte Briefgeheimnis wird von den geschilderten Umständen nicht berührt. Das "PN-Geheimnis" ist eine zusätzliche Regel, die über die bestehenden Gesetze hinaus geht, aber diese nicht bricht. Insofern ist das alles im juristisch grünen Bereich.

Und daß man private Nachrichten nicht einfach so veröffentlichen sollte, finde ich jetzt von der moralischen Seite her auch recht intuitiv begreifbar.
 
Und daß man private Nachrichten nicht einfach so veröffentlichen sollte, finde ich jetzt von der moralischen Seite her auch recht intuitiv begreifbar.

Aber genau die moralische Seite will der TO nicht wissen. Die ist eine Sache, aber legt jeder für sich enger oder weiter aus.

Mich würde das Thema auch interessieren. Wo ist die Verbindlichkeit für ALLE?
 
Genau.
Damit rechnet in der Regel auch der Sender.

Man muss nicht alles mit irgendwelchen Gesetzen und Paragraphen begründen.

Verboten oder nicht verboten ist meine Frage. Wenn z.B. ein Mod in seiner Eigenschaft als Mod eine PN schreibt, nennt sich diese Nachricht immernoch PN, der Anlass ist aber offziell. Man muss nicht an dem Begriff "Privat" hängenbleiben, denn er hat keinerlei verbindliche Bedeutung - und eine moralische Wertung interssiert nicht. Es geht im Großen und Ganzen um die Verbindlichkeit von Nutzungsregeln, die, wenn sie gegen geltendes Recht verstossen einen Grund für eine Abmahnung darstellen. Um solche Dinge im Sinne eine funktionierenden Community ggf. zu verhindern sollte man dieses Thema ebenso ernst nehmen, wie auch das Thema "Händlerbereich" gerade weil es sich hier um ein gewerbliches Forum handelt.
 
Das Gesetz sieht aber ein Hausrecht vor, in diesem Falle ein virtuelles. Insofern kann der Besitzer auch eigene Regeln erlassen, sofern sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Das von dir zitierte Briefgeheimnis wird von den geschilderten Umständen nicht berührt. Das "PN-Geheimnis" ist eine zusätzliche Regel, die über die bestehenden Gesetze hinaus geht, aber diese nicht bricht. Insofern ist das alles im juristisch grünen Bereich.

Und daß man private Nachrichten nicht einfach so veröffentlichen sollte, finde ich jetzt von der moralischen Seite her auch recht intuitiv begreifbar.


Bitte nenne mir mal eine gültige Rechtsnorm zu dieser Behauptung: Hausrecht, PN-Geheimnis.

Was du da schreibst ist leider Unsinn.
 
Nein - zwar offiziell, aber nicht öffentlich.

Könntest du als Forenleitung einfach meine Frage beantworten?

@ fleshcult

Steht doch deutlich im betreffenden Beitrag. Die Forenleitung will sich rechtlich nicht einer Gefahr aussetzen, was ich sehr begrüße, nach meiner Auffassung ist sie rechtlich schlecht beraten. Würde es sich hierbei um ein privates Forum handeln, wäre das alles weniger dramatisch. Kommt jetzt ein Forenbetreiber daher, der ebenfalls ein gewerbliches Forum betreibt, wäre es in der augenblicklichen Lage selbst für einen Junganwalt ein Kinderspiel den Betreiber abzumahnen.

Es mag vielleicht nicht so aussehen, aber ich stehe durchaus hinter dieser Community. Auch wenn ich hier Anwendungsweisen kritisiere. Aber ohne Feedback keine Verbesserung.
 
Eine PN unterliegt nicht dem Briefgeheimnis, ...

Aber dem Persönlichkeitsrecht und darüber hat der PN Versender durchaus das Recht zu bestimmen ob oder ob nicht eine persönliche Nachricht veröffentlich werden darf oder nicht.

http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1061.html

"Auf die unautorisierte Veröffentlichung von E-Mail-Nachrichten im eigenen Blog oder auf der eigenen Homepage sollte grundsätzlich verzichtet werden, um bereits im Vorwege möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen – und das zwar unabhängig von der Tatsache, ob in der E-Mail der Veröffentlichung der Inhalte widersprochen wird oder nicht."

Hier handelt es sich zwar um die Veröffentlichung von privaten E-Mails, aber PN's und Veröffentlichung im Forum würde ich in denselben Kontext stellen.

Moralisch steht es ausser Frage, dass man sowas ohne Zustimmung des Absenders einfach nicht tut.

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber dem Persönlichkeitsrecht und darüber hat der PN Versender durchaus das Recht zu bestimmen ob oder ob nicht eine perösnliche Nachricht veröffentlich werden darf oder nicht.

Gerald

Nein, das bestimmt das Gesetz. Die Persönlichkeitsrechte werden nur dann verletzt, wenn ein "verletzender" Inhalt veröffentlicht wird.

Edit: Dein Link gibt eine Meinung wieder, kein Recht. Eine Rechtsauffassung dazu habe ich auch, die aber fusst rein auf dem Recht in seiner aktuellen Fassung.
 
Aber dem Persönlichkeitsrecht und darüber hat der PN Versender durchaus das Recht zu bestimmen ob oder ob nicht eine persönliche Nachricht veröffentlich werden darf oder nicht.
http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1061.html
Gerald

irgendwas ist falsch

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

§ 823 Schadensersatzpflicht sagt doch nix über emails.....

"Veröffentlichen von privaten E-Mail-Nachrichten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. §823 BGB" kann also nur falsch sein

denn gemäß §823 BGB gehts da um ganz was anderes..... :confused:
 
irgendwas ist falsch

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

§ 823 Schadensersatzpflicht sagt doch nix über emails.....

"Veröffentlichen von privaten E-Mail-Nachrichten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gem. §823 BGB" kann also nur falsch sein

denn gemäß §823 BGB gehts da um ganz was anderes..... :confused:

Man sollte mit solchen Puplikationen immer vorsichtig sein. Leider stösst man immer wieder auf Halbwissen und der lesende User wundert sich dann, wenn seine Rechtsangelegenheit aufgrund solcher "Tips" in die Hose geht.
 
eben drum schaute ich ins Gesetz §823 BGB und da steht genau nix über PN und Emails :D

ich hoffe mit "man" meintest du nicht mich


Nein, ich meinte das generell. Das Recht und die jeweiligen §§ werden interpretiert. Da kommen zum teil abartige Argumentationen zu Tage. Aber es finden sich immer wieder Richter, die sich dem anschliessen, das ist dann die Rechtsprechung, der Punkt wo regelmäßig der Spruch zu hören ist: "Recht haben ist das Eine, Recht bekommen das Andere"

Dennoch würde mich jetzt mal eine konkrete Aussage der Forenleitung interessieren.

Weil hier gerade die Persönlichkeitsrechte so bemüht werden: Einem User zu verbieten einen PN Inhalt offenzulegen, kann ggf. ebenfalls gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen. Nur mal so zum Nachdenken. Dann wird der Sinn der Persönlichkeitserechte und der Abstand zum eigentlichen Thema (zulässig/unzulässig) vielleicht etwas klarer.
 
:ugly:
Bitte nenne mir mal eine gültige Rechtsnorm zu dieser Behauptung: Hausrecht, PN-Geheimnis.

Was du da schreibst ist leider Unsinn.

Wieso sollte ich jetzt für dich Google anschmeißen? Nur weil deine Meinung die meine als Unsinn bezeichnet? ;)

Die PN-Geschichte ist rechtlich tatsächlich hier nicht geschützt. Aber wie gesagt, der Betreiber hat ein virtuelles Hausrecht (-> Google) und kann seine Regeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei bestimmen.


Ich stimme dir in dem Punkt zu, daß klar in den Nutzungsbedingungen definierte Regeln, das Miteinander im Forum einfacher machen. Es ist aber so, daß es immer wieder nicht definierte Situationen gibt, und da sollte man als User einem guten Moderator auch einen gewissen Ermessensspielraum zugestehen.

Im Zusammenhang PN-Geheimnis finde ich übrigens die Forenfunktion, eine PN per Melde-Button an einen Moderator weiterzuleiten, widersprüchlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
:ugly:

Wieso sollte ich jetzt für dich Google anschmeißen? Nur weil deine Meinung die meine als Unsinn bezeichnet? :ugly:

Die PN-Geschichte ist rechtlich tatsächlich hier nicht geschützt. Aber wie gesagt, der Betreiber hat ein virtuelles Hausrecht und kann seine Regeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei bestimmen. Dazu gehört im Extremfall sogar, daß User komplett ohne Grund vom Forum ausgeschlossen werden können.


Es gibt kein Hausrecht. Juristisch gibt es nur das Hausrecht im Sinne des GG, hier die unverletzbarkeit der Wohnung.

Was du meinst ist die Vertragsfreiheit. Diese Rechts regelt, dass ein Forenbetreiber seine Nutzungsbedingungen frei Schnautze gestalten kann. Diese Vertragsfreiheit wird allerdings durch die bestehenden Rechte beschränkt. Es darf kein Bürger in seinen Rechten beschnitten werden.

Man sollte nicht auf der einen Seite mit der Moral argumentieren und auf der anderen Seite in Feld führen, dass ein Forenbetreiber auch grundlos einen User vor die Tür setzen kann - weil: Das macht man doch nicht. ;)
 
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