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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich hätte eine Frage zur TOP-Versicherung. Ich finde die insbesondere deswegen attraktiv, weil ich leider zu denen gehöre, die ihr Equipment öfters mal wechseln. Somit ist es natürlich schön, wenn man keine Liste mit den zu versichernden Gegenständen vorlegen und ggf. 1-2 Mal im Jahr aktualisieren muss.

Nun steht aber auf der Homepage, dass im Schadensfall bei der TOP-Versicherung als Besitznachweis eine Händlerrechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden MUSS. Als Hilfe KANN man aber wohl auch vor einem Schadensfall als Besitznachweis Fotos der Gegenstände inclusive Seriennummer vorlegen.

Heißt das "MUSS" in diesem Fall wirklich, dass die Rechnung ausschließlich auf mich ausgestellt sein darf? Ich kaufe relativ oft gebraucht, deswegen wäre die TOP-Versicherung in dem Fall für mich dann leider raus, wenn es so ist. Oder würde es auch reichen, wenn der Vorbesitzer mir eine Abtretungserklärung unterschreibt, dass er das Equipment, was auf der Rechnung mit seinem Namen ausgewiesen ist, an mich verkauft hat?
 
Ich hätte eine Frage zur TOP-Versicherung. Ich finde die insbesondere deswegen attraktiv, weil ich leider zu denen gehöre, die ihr Equipment öfters mal wechseln. Somit ist es natürlich schön, wenn man keine Liste mit den zu versichernden Gegenständen vorlegen und ggf. 1-2 Mal im Jahr aktualisieren muss.

Nun steht aber auf der Homepage, dass im Schadensfall bei der TOP-Versicherung als Besitznachweis eine Händlerrechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden MUSS. Als Hilfe KANN man aber wohl auch vor einem Schadensfall als Besitznachweis Fotos der Gegenstände inclusive Seriennummer vorlegen.

Heißt das "MUSS" in diesem Fall wirklich, dass die Rechnung ausschließlich auf mich ausgestellt sein darf? Ich kaufe relativ oft gebraucht, deswegen wäre die TOP-Versicherung in dem Fall für mich dann leider raus, wenn es so ist. Oder würde es auch reichen, wenn der Vorbesitzer mir eine Abtretungserklärung unterschreibt, dass er das Equipment, was auf der Rechnung mit seinem Namen ausgewiesen ist, an mich verkauft hat?

Hallo,

da es bei Verträgen mit TOP-Klausel keine Geräteliste gibt, benötigt der Versicherer einen Nachweis das die beschädigten Gegenstände Dir gehören.
Dies ist sinnvoll, nur mit Händlerrechnungen auf deinem Namen oder Fotos die VOR einem Schadenfall eingereicht werden müssen, möglich. Ansonsten könnte jeder Freund, Nachbar, Bekannte im Nachhinein eine Bestätigung schreiben und sein nicht versichertes, beschädigtes Gerät wäre über deinen Vertrag versichert :)

Gruß
Sven
 
Ansonsten könnte jeder Freund, Nachbar, Bekannte im Nachhinein eine Bestätigung schreiben und sein nicht versichertes, beschädigtes Gerät wäre über deinen Vertrag versichert :)

Das ist natürlich logisch und muss selbstverständlich verhindert werden.

Ich bin nur immer noch nicht 100% sicher, ob es so funktioniert, wie ich es für mein Equipment bräuchte. Ich habe z.B. meine Z7 gebraucht gekauft, auf der mir vorliegenden Rechnung steht also ein anderer Name als meiner. Würde es nun reichen, den Body mit Seriennummer (und vielleicht als Nachweis noch mit meinem Perso) auf einer Tageszeitung abzulichten vor einem eventuellen Schadensfall? Du schreibst ja, dass diese Variante ODER eine auf meinen Namen ausgestellte Rechnung vorliegen muss.

Auf der Homepage steht aber, dass im Schadensfall eine auf meinen Namen ausgestellte Händlerrechnung vorliegen MUSS und man mit solchen Fotos vorher das ganze dokumentieren KANN. Für mich liest sich das so, als müsse die auf meinen Namen ausgestellte Rechnung zwingend vorliegen und ich könnte mit einem Foto lediglich das Ganze noch wasserdichter machen. In dem Fall wäre gebraucht gekaufte Ware oder sogar eine anonym ausgestellte Rechnung, selbst wenn ich die Ware neu gekauft habe, ein Ausschlusskriterium für die TOP-Versicherung.
 
Das ist natürlich logisch und muss selbstverständlich verhindert werden.

Ich bin nur immer noch nicht 100% sicher, ob es so funktioniert, wie ich es für mein Equipment bräuchte. Ich habe z.B. meine Z7 gebraucht gekauft, auf der mir vorliegenden Rechnung steht also ein anderer Name als meiner. Würde es nun reichen, den Body mit Seriennummer (und vielleicht als Nachweis noch mit meinem Perso) auf einer Tageszeitung abzulichten vor einem eventuellen Schadensfall? Du schreibst ja, dass diese Variante ODER eine auf meinen Namen ausgestellte Rechnung vorliegen muss.

Auf der Homepage steht aber, dass im Schadensfall eine auf meinen Namen ausgestellte Händlerrechnung vorliegen MUSS und man mit solchen Fotos vorher das ganze dokumentieren KANN. Für mich liest sich das so, als müsse die auf meinen Namen ausgestellte Rechnung zwingend vorliegen und ich könnte mit einem Foto lediglich das Ganze noch wasserdichter machen. In dem Fall wäre gebraucht gekaufte Ware oder sogar eine anonym ausgestellte Rechnung, selbst wenn ich die Ware neu gekauft habe, ein Ausschlusskriterium für die TOP-Versicherung.

Da zitiere ich mal direkt aus den Bedingungen:

-------
Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des
Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall
auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung
eingereicht werden
, auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit
und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.
-------

Heisst also, wenn Du keine Rechnung hast, kannst Du alles ohne Nachteile durch Fotos nachweisen :)

Gruß
Sven
 
Genau das habe ich heute getan mit meinem neuen-teilweise gebraucht erworbenen- Equipment.
Es bleibt einem irgendwie aber ein komisches Gefühl ob die Bilder auch ausreichen im Ernstfall.
Nicht falsch verstehen...kein Misstrauen! Du bist hier schon ewig vertreten und das hat wohl Gründe!(y)
Aber man bekommt ja keine Bestätigung ob's passt oder nicht...
 
Da zitiere ich mal direkt aus den Bedingungen:

-------
Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des
Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall
auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung
eingereicht werden
, auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit
und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.
-------

Heisst also, wenn Du keine Rechnung hast, kannst Du alles ohne Nachteile durch Fotos nachweisen :)

Gruß
Sven

Prima, vielen Dank für die Bestätigung. Da ich im Öffentlichen Dienst arbeite, bin ich beim Wort "MUSS" immer in Alarmbereitschaft, weil das dann nämlich keine Ausnahmen und keinen Interpretationsspielraum zulässt. Und da steht halt "müssen vorgelegt werden", weswegen ich daraus geschlossen habe, dass Fotos lediglich der Unterstützung dienen können, aber nicht für sich alleine gültig sind.
Ich habe jetzt tatsächlich mal "hilfsweise" im Duden nachgeschlagen und synonym kann auch "ersatzweise" genutzt werden. Wieder was gelernt. ;) Für mich wäre "alternativ" klarer gewesen. :D

Aber jetzt hat es sich ja geklärt. Jetzt muss ich nur noch überlegen, wie ich die Funktionsfähigkeit eines Objektivs mit einem Foto nachweisen kann. Die Abbildungsleistung, das Funktionieren des Autofokus etc. lässt sich so ja nicht festhalten. :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig.Ich habe mit der zu versichernden Kamera mit jedem Objektiv das in die Versicherung eingeschlossen sein soll Bilder der aktuellen Zeitung gemacht und darauf geachtet das die Exifs drin sind.Mit 600mm Tele schwierig...:lol:
Hoffe das reicht.Mehr als die Funktion kann man damit nicht nachweisen!
 
Richtig.Ich habe mit der zu versichernden Kamera mit jedem Objektiv das in die Versicherung eingeschlossen sein soll Bilder der aktuellen Zeitung gemacht und darauf geachtet das die Exifs drin sind.Mit 600mm Tele schwierig...:lol:
Hoffe das reicht.Mehr als die Funktion kann man damit nicht nachweisen!

Das in Verbindung mit den Aufnahmen des äusserlichen Zustands reicht als Nachweis aus. :)

Gruß
Sven
 
Also so ganz verstehe ich die TOP Versicherung jetzt nicht.

Ich schließe diese ja ab, um alles mit drin zu haben, jeden Krust und Kram den ich eben so benötige fürs fotografieren. Dafür spare ich mir dann die nervige Liste.

Muss ich wirklich, wie es auf dem Brief von euch steht, für alle Teile älter als 3 Monate zum Einschluss in die TOP Vers. ein Bild machen?

Weil dann wäre das echt murks und kein bisschen besser als die Listenführung. Ich müsste also alles zusammenkratzen was ich eventuell versichert haben will und ablichten. Stative, Stativköpfe, Taschen, Blitze, usw usw

Da komme ich ja mit Bilder machen gar nicht mehr hinter her. :confused:
 
Also so ganz verstehe ich die TOP Versicherung jetzt nicht.

Ich schließe diese ja ab, um alles mit drin zu haben, jeden Krust und Kram den ich eben so benötige fürs fotografieren. Dafür spare ich mir dann die nervige Liste.

Muss ich wirklich, wie es auf dem Brief von euch steht, für alle Teile älter als 3 Monate zum Einschluss in die TOP Vers. ein Bild machen?

Weil dann wäre das echt murks und kein bisschen besser als die Listenführung. Ich müsste also alles zusammenkratzen was ich eventuell versichert haben will und ablichten. Stative, Stativköpfe, Taschen, Blitze, usw usw

Da komme ich ja mit Bilder machen gar nicht mehr hinter her. :confused:

Das ist leider so wenn man ältere Sachen versichern möchte, egal ob mit oder ohne Listenführung, sonst könnte man die Versicherung ja erst abschließen wenn ein Schaden vorliegt und direkt kassieren.

Das wäre nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft, da zugunsten von Versicherungsbetrügern die Beiträge für alle steigen würden.

Bei Gegenständen die während der Laufzeit neu gekauft werden oder die bei Abschluss der Versicherung nicht älter als 3 Monate sind reicht ja die Vorlage der
Rechnung.

Gruß
Sven
 
Das ist leider so wenn man ältere Sachen versichern möchte, egal ob mit oder ohne Listenführung, sonst könnte man die Versicherung ja erst abschließen wenn ein Schaden vorliegt und direkt kassieren.

Das wäre nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft, da zugunsten von Versicherungsbetrügern die Beiträge für alle steigen würden.

Bei Gegenständen die während der Laufzeit neu gekauft werden oder die bei Abschluss der Versicherung nicht älter als 3 Monate sind reicht ja die Vorlage der
Rechnung.

Gruß
Sven

Die Kleinteile Klausel gibt es in der TOP Versicherung so nicht?

Ich habe ja nur die Versicherungsart gewechselt, in dieser Zeit gekaufte Dinge sind ohne Bilder mitversichert, oder gilt hier wirklich der Wechsel in die TOP Versicherung?
 
Die Kleinteile Klausel gibt es in der TOP Versicherung so nicht?

Ich habe ja nur die Versicherungsart gewechselt, in dieser Zeit gekaufte Dinge sind ohne Bilder mitversichert, oder gilt hier wirklich der Wechsel in die TOP Versicherung?

Beim Wechsel in die TOP-Klausel bleibt der alte Vertrag bestehen, er wird nur geändert. Daher benötigst Du für Gegenstände die Du seit Vertragsbeginn gekauft hast nur die Anschaffungsrechnung als Nachweis.

Gruß
Sven
 
Beim Wechsel in die TOP-Klausel bleibt der alte Vertrag bestehen, er wird nur geändert. Daher benötigst Du für Gegenstände die Du seit Vertragsbeginn gekauft hast nur die Anschaffungsrechnung als Nachweis.

Gruß
Sven

Okay danke, dann muss ich mich trotzdem leider hinsetzen und alles ablichten...

Speicherkarten und der Kleinkram ist aber nach wie vor Pauschal mit drin? Oder muss ich die in der TOP auch abfotografieren?
 
Okay danke, dann muss ich mich trotzdem leider hinsetzen und alles ablichten...

Speicherkarten und der Kleinkram ist aber nach wie vor Pauschal mit drin? Oder muss ich die in der TOP auch abfotografieren?

Für Kleinteile gelten, egal ob ein Vertrag mit oder ohne Listenführung besteht, die gleichen Regeln wie für die restliche Ausrüstung.

Gruß
Sven
 
Für Kleinteile gelten, egal ob ein Vertrag mit oder ohne Listenführung besteht, die gleichen Regeln wie für die restliche Ausrüstung.

Das würde heißen, auch alle Kleinteile zu fotografieren? Speicherkarten, Stativköpfe, Schnellwechselplatten, Handschlaufen, Gurte usw usw?
 
Das würde heißen, auch alle Kleinteile zu fotografieren? Speicherkarten, Stativköpfe, Schnellwechselplatten, Handschlaufen, Gurte usw usw?

Soweit sie bei Abschluss der Versicherung älter als 3 Monate waren oder keine ordnungsgemässen Rechnungen vorliegen, ist das aus vorgenannten Gründen leider so.

Gruß
Sven
 
Ich habe die Fotoversicherung jetzt schon ein paar Jahre und nun wenige Wochen nach der Hauptfälligkeit gekündigt, da ich meine Ausrüstung hier im Forum verkauft habe.

Meine Bitte die Versicherung mit sofortiger Wirkung wegen Risikofortfall aufzuheben wurde heute allerdings abgelehnt, da ein Risikofortfall bei der Fotoversicherung mit Top-Klausel nicht möglich sei.

Ich kann das rechtlich nicht beurteilen und werde das angesichts des geringen Betrages auch so hinnehmen, möchte aber hier jeden darauf hinweisen, dass abweichend von den über die Jahre immer wieder gemachten Aussagen von Sven Pöpping hier im Forum (s.u) die Aufhebung des Vertrages beim Verkauf der Ausrüstung u.U eben doch nicht möglich ist.

Also Vorsicht, falls sich jemand vielleicht auf diese Aussagen verlässt.

bei einem kompletten Risikofortfall kannst Du die Versicherung aufheben lassen wenn die Vertragsmindestlaufzeit von einem Jahr rum ist.
Gruß
Sven

Wenn Du keine Ausrüstung mehr besitzt, kannst Du deine Versicherung wegen Risikofortfall kündigen.

Sende uns einfach eine unterschriebene Kündigung wegen Risikofortfall
Gruß
Sven
 
Ich habe die Fotoversicherung jetzt schon ein paar Jahre und nun wenige Wochen nach der Hauptfälligkeit gekündigt, da ich meine Ausrüstung hier im Forum verkauft habe.

Meine Bitte die Versicherung mit sofortiger Wirkung wegen Risikofortfall aufzuheben wurde heute allerdings abgelehnt, da ein Risikofortfall bei der Fotoversicherung mit Top-Klausel nicht möglich sei.

Ich kann das rechtlich nicht beurteilen und werde das angesichts des geringen Betrages auch so hinnehmen, möchte aber hier jeden darauf hinweisen, dass abweichend von den über die Jahre immer wieder gemachten Aussagen von Sven Pöpping hier im Forum (s.u) die Aufhebung des Vertrages beim Verkauf der Ausrüstung u.U eben doch nicht möglich ist.

Also Vorsicht, falls sich jemand vielleicht auf diese Aussagen verlässt.

Hallo,

eine Kündigung wegen Risikofortfall ist natürlich nur bei Verträgen mit einer Geräteliste möglich, denn der Risikofortfall muss nachgewiesen werden.
Dies ist ohne bekannte Risiken natürlich nicht möglich. In der TOP-Klausel sind z.B. auch Laptops und Tablett PC´s versichert, sowie sämtliche Kameras. Das man wirklich nichts mehr von alle dem besitzt ist zudem sehr unwahrscheinlich.

Eine fristgerechte Kündigung zur Hauptfälligkeit ist natürlich jederzeit möglich.

Gruß
Sven
 
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