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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Auja, ich widerspreche der STVO.
Das ginge nur, wenn die aus Brüssel käme
O8NPPK9.png
 
… das kommt doch aus der Ecke mit den Aluhüten …
Eher Reichsbürger.
Aber da gibt's sicher auch eine große Schnittmenge.
 
Hast du den Bericht in deinem Link gelesen ?:confused:

Das wird wohl der Anlass der Frage sein, denn der Tenor dieses Threads geht, sagen wir mal zu 75%, in die andere Richtung.

Sagen wir mal zu dem Link vom BR eines: Es steht noch nichtmal drin, dass es darum eine Debatte gibt, dass sich Landesdatenschützer dazu äußern und dass es eine Einschätzung des Innenministeriums gibt. Völlig unabhängig davon, ob die entsprechenden Einschätzungen korrekt sind, müsste man ja zumindest auf die Kontroverse hinweisen. Man kann man also wohl getrost sagen: DER Link ist allemal Müll. Sehr peinlich für einen öffentlich-rechtlichen Sender.
 
Ich bleibe beim FAQ des Innenministeriums.
Das ist eine klare Aussage und sollte auch mit dem Justizministerium abgestimmt sein.

Widerspricht auch klar und genau den Aussage des Anwalts bei BR.

Bevor da nicht eine Klage zu dem Thema durchgelaufen ist, wird man wohl weiter alle Meinungen finden.
 
Ich bleibe beim FAQ des Innenministeriums.
Das ist eine klare Aussage und sollte auch mit dem Justizministerium abgestimmt sein.

ja, denke auch, dass die CSU sich da in Einigkeit mit der SPD übt. Ist ja auch bekannt, dass sich die CSU sehr immer mit anderen abstimmt oder sich an geltenden Gesetzen orientiert.
War ja auch bereits bei der PKW Maut so.

Denen glaube ich noch nicht mal, dasd die Erde rund ist.

Was anderes wäre es, wenn der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sich geäussert hätte. Hat er aber nicht.

Und eben noch nicht mal das Justizministerium. Aber die sind ja auch nicht so populistisch und wägen (etwas) mehr ab.

vg, Festan
 
Ich gebe zu, eine juristische Aussage vom BMI ist etwas seltsam.

Allerdings hat das Justizministerium eine Kontrollfunktion für Gesetze und Auslegungen, die vom Innenministerium ausgehen.
Das machen auch die Beamten aufs Lebenszeit, die mehr als einen Minister mit überdauern.

Ich habe es mir mal als PDF abgespeichert.
 
Was anderes wäre es, wenn der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sich geäussert hätte. Hat er aber nicht.

Und eben noch nicht mal das Justizministerium. Aber die sind ja auch nicht so populistisch und wägen (etwas) mehr ab.

Mann, was erzählst du denn da für einen haarsträubenden Blödsinn? :eek:
 
je mehr 'Quellen' hier genannt werden, um so 'panischer'
werden die Reaktionen von manchen 'Hobbyfotografen'...

liegt wohl auch daran, dass immer mehr 'Fachleute' immer
mehr krude Hypothesen aufstellen ohne gesichertes Wissen...

liegt auch - aus meiner Sicht - daran, weil der Gesetzgeber
nicht, oder nur mangelhaft, zur Klärung beiträgt...

wenn Ausführungsorgane, wie die Landesdatenschutzbeauftragte
schon nicht sicher sind, wie soll man da auf allen Fragen eine
allgemeingültige Antwort finden..?

es wird - wieder mal - so kommen, dass Fachgerichte der Politik
sagen wie es geht...
 
Anstatt hier irgendwelche obskuren Quellen zu studieren, könnte man die hier bereits genannten, halbwegs sicheren Quellen zur Recherche heranziehen:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

Ganz sicher ist es natürlich, die Kamera einfach an den Nagel zu hängen oder nur noch Ziegelwände zu fotografieren. Zumindest bis die ersten Gerichte entschieden haben.

Und hier noch mal die uns betreffende Stelle:
"Wie ist das Verhältnis zwischen gegebenenfalls divergierenden Grundrechten?
Erwägungsgrund 4 der Datenschutz-Grundverordnung stellt klar, dass das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist. Vielmehr muss es unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegen andere Grundrechte abgewogen werden."

Und daraus folgt, es bleibt wie es ist.
Das Fotografieren und Veröffentlichen von Personen ohne deren Zustimmung war schon immer "heikel", zumindest rechtlich, weniger praktisch. Grund sind die unterschiedlichen Rechtsgüter die hier aufeinander treffen.

Weiter vorne ist das Urteil des Verfassungsgerichts zum Thema Streetfotografie genannt und verlinkt.
Es ist auch weiterhin nicht damit zu rechnen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte bei einem anklopft, weil er beim Kölner-Dom-Bild nach reinzoomen seine Oma Erna erkennen konnte, die gerade drüber lief.
 
Kann man privat nun noch Urlaubsphotos machen oder nicht. Sind ja zig Personen drauf zu sehen.

Eine Antwort habe ich noch nicht gefunden
hier ist sie: ja. mach einfach weiter so wie bis jetzt.
ich habe mir viele meinungen verschiedener rechtsanwälte reingezogen. man darf weiterhin (fast) genau so fotografieren wie früher. die genehmigungen musste man auch früher einholen.
solange du keine fremden persönlichen daten verarbeitest oder weitergibst, musst du gar nix unternehmen. wenn doch, dann musst du deine agb's und datenschutzerklärung anpassen sowie diverse av-verträge mit den dienstleistern abschließen (google, bing, print labor, hoster usw.).
 
@michaelbrandtner....

Du schreibst schon richtig... 'es ist damit nicht zu rechnen'...

wollen mal für das Thema hoffen, dass es so kommt...

wenn die ersten 'Klagen' über eine 'nicht-zugestimmte-Veröffentlichung'
kommen, wird es spannend...
 
Wie oft sind denn diese Klagen bis jetzt gekommen? "nicht-zugestimmte-Veröffentlichung" gibt es nicht erst ab dem 25.05.....

entzieht sich meiner Kenntnis...

aber ich denke, da wird es in der Vergangenheit schon Beispiele geben...

meine Bedenken bezogen sich auf die künftige Handhabung der DS-GVO...
 
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