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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

zwei Fragen:

- was ist wenn die Ausrüstung von jemand anderem beschädigt wird? Wenn die Kamera z.B verliehen war?
- ich habe zwei kleine Kinder, ist ein Schaden durch sie mitversichtert?

Danke!
 
Hallo,

zwei Fragen:

- was ist wenn die Ausrüstung von jemand anderem beschädigt wird? Wenn die Kamera z.B verliehen war?
- ich habe zwei kleine Kinder, ist ein Schaden durch sie mitversichtert?

Danke!

Der unentgeltliche Verleih ist über die Fotoversicherung gedeckt. D.h. für den Ausleiher besteht der selber Versicherungsschutz wie für Dich.

Wenn die Kinder ungewollt an deine Ausrüstung kommen und diese beschädigen, so ist dies natürlich ebenfalls versichert.

Gruß
Sven
 
Kann man auch Video-gear mit versichern ?

Hallo,

natürlich kannst Du auch alle Arten von Videoausrüstung über die Fotoversicherung versichern.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich möchte gerne eine Fotoversicherung abschließen. Verstehe ich richtig, dass auch von mir gemietete Ausrüstung bei einem Verleiher abgedeckt ist? Wie kalkuliere ich die Deckungssumme und ab wann kann ich sie wieder reduzieren, wenn ich ein Objektiv mit einem Einzelwert meiner sonstigen ganzen eigenen Ausrüstung nur für 3 Wochen ausleihe?

Danke,

Morris
 
Hallo Sven,

ich möchte gerne eine Fotoversicherung abschließen. Verstehe ich richtig, dass auch von mir gemietete Ausrüstung bei einem Verleiher abgedeckt ist? Wie kalkuliere ich die Deckungssumme und ab wann kann ich sie wieder reduzieren, wenn ich ein Objektiv mit einem Einzelwert meiner sonstigen ganzen eigenen Ausrüstung nur für 3 Wochen ausleihe?

Danke,

Morris

Hallo Morris,

dazu ruf am besten einmal unter 0251-789000 bei uns an. Damit wir die Summen und Möglichkeiten klären können.

Gruß
Sven
 
Hallo,
wie gehe ich damit um wenn der Zeitwert laut Preissuchmaschine aktuell höher ist als der Neuwert bei Markteinführung, Beispiel Pentax K-3 II bei idealo.

Bzw. wie soll der aktuelle Zeitwert ermittelt werden wenn ein Produkt vom Hersteller nicht mehr angeboten wird und nur noch gelegentlich Restbestände in den Angeboten auftauchen.

Gruß und Danke
Peter
 
Hallo Sven,

ich habe die Versicherung mit TOP-Klausel und habe nun ein gebrauchtes Objektiv von einem Händler gekauft.

Ich habe eine Rechnung über den Gebraucht-Kauf mit meinem Namen und der Seriennummer - genügt das als Nachweis für den Versicherungsfall oder muss ich dennoch "Fotos auf aktueller Zeitung" machen, da es ja kein Neu-Kauf ist?

Vielen Dank sagt

Marko
 
Hallo,
wie gehe ich damit um wenn der Zeitwert laut Preissuchmaschine aktuell höher ist als der Neuwert bei Markteinführung, Beispiel Pentax K-3 II bei idealo.

Bzw. wie soll der aktuelle Zeitwert ermittelt werden wenn ein Produkt vom Hersteller nicht mehr angeboten wird und nur noch gelegentlich Restbestände in den Angeboten auftauchen.

Gruß und Danke
Peter

Hallo Peter,

wenn Du den Wert in einer Preissuchmaschine gefunden hast handelt es sich wahrscheinlich nicht um den Zeitwert sondern um den übertriebenen Preis für eines der letzten Neugeräte. Bitte gebe einfach den letzten bekannten regulären Neupreis an.

Hallo Sven,

ich habe die Versicherung mit TOP-Klausel und habe nun ein gebrauchtes Objektiv von einem Händler gekauft.

Ich habe eine Rechnung über den Gebraucht-Kauf mit meinem Namen und der Seriennummer - genügt das als Nachweis für den Versicherungsfall oder muss ich dennoch "Fotos auf aktueller Zeitung" machen, da es ja kein Neu-Kauf ist?

Vielen Dank sagt

Marko

Hallo Marko,

bei gebraucht gekauften Gegenständen benötigen wir immer die entsprechenden Fotonachweise.

Gruß
Sven
 
Sooo, liebe Forumler/-innen,

hiermit möchte ich mich in den Urlaub abmelden und diesen Tread in der Zeit meiner Abwesenheit schließen.

Ab dem 18.11.2019 stehe ich euch wie gewohnt wieder zur Verfügung.

In der Zwischenzeit richtet eure Fragen bitte direkt an unser Büro:

Telefon : 0251-789000
Mail : info@fotoversicherung.com

Zur kleinen Spannungssteigerung möchte ich schon jetzt andeuten, dass es Ende November / Anfang Dezember wesentliche Verbesserungen unserer Bedingungen geben wird, die dann natürlich nicht nur für Neukunden sondern auch für unsere Bestandskunden gelten werden!

Gruß
Sven
 
Dann habe ich direkt mal eine Frage, sorry, wenn die in den letzten Hundert Seiten schonmal drankam :D

Sind Slider und Motoren auch mitversicherbar?
Und wo sind die Grenzen zum grob fahrlässigen, oder ist das ebenfalls mit versichert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann habe ich direkt mal eine Frage, sorry, wenn die in den letzten Hundert Seiten schonmal drankam :D

Sind Slider und Motoren auch mitversicherbar?
Und wo sind die Grenzen zum grob fahrlässigen, oder ist das ebenfalls mit versichert?


Hallo,

gerne kannst Du Slider und Motoren über unsere Fotoversicherung mitversichern.

Grobfahrlässig sind einfach gesagt Dinge, bei denen sich jeder Mensch an Kopf packt wie jemand so etwas machen konnte und sich dann wundert das, dass Teil kaputt geht oder gestohlen wurde.

Gruß
Sven
 
Ab sofort gelten unsere neuen, wesentlich verbesserten Bedingungen zur Fotoversicherung!

Neuer, zusätzlicher Versicherungsschutz bei

  • Materialfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Flugsand
  • Grober Fahrlässigkeit

Jetzt ist auch ein Neuwertersatz bei einem Zeitwert unter 50% möglich!


Die Summen der kostenlosen Klauseln haben wir erheblich erhöht:

Kleinteileklausel:
Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten etc. sind kostenlos bis 750 EUR max. 20% der Versicherungssumme mitversichert

Vorsorgeklausel:
Neugekaufte Gegenstände bis 10.000 EUR max. 40% der Versicherungssumme sind kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, auch wenn eine Anmeldung versehentlich vergessen wird

Mietgeräteklausel:
Gemietete Gegenstände sind bis 10.000 EUR max. 50% der Versicherungssumme
kostenlos mitversichert

Verbessertes Schadenfreiheitsrabattsystem.

Und viele weitere Verbesserungen!

Nähere Infos findet Ihr auf unserer Homepage unter: www.fotoversicherung.com

Die neuen Forumsanträge und Bedingungen sind nachstehend verlinkt:

Antrag mit Geräteliste:
https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-DSLR-Forum-ONLINE-FV-12-2019.pdf

Antrag mit TOP-Klausel:
https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-DSLR-Forum-ONLINE-FV-TOP-12-2019.pdf

Bedingungen:
https://www.fotoversicherung.com/download/AVB-PF-10-2019-KLV-12-2019.pdf

Natürlich gelten alle Verbesserungen auch für unsere Bestandskunden!

Bei Fragen stehe ich euch hier gern zur Verfügung!

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Flugsand und Konstruktionsfehler

Die Fotoversicherung ist eine Allgefahrendeckung d.h. alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, gilt versichert. Flugsand war früher ausdrücklich ausgeschlossen, jetzt nicht mehr, gilt also versichert.

Konstruktionsfehler sind gem. §3 Abs. 2 b nach Garantie/Gewährleistungsablauf eingeschlossen. Vorher sind Sie von der Garantie/Gewährleistung abgedeckt.

Gruß
Sven
 
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