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Ein vierstelliger Betrag ist "nahezu glimpflich"? Zu akzeptieren diesen Betrag zu bezahlen ist "rauswinden"? :confused:

Wir sind alle Besucher hier im Thread, die gesamte Situation überblicken die teilnehmenden Parteien... warten wir ab wie es vor Gericht gewertet wird.
 
Für mich wäre so also nichts übrig geblieben, während die Gegenseite dank meiner Rechnung alles zu 100% von der Steuer absetzen kann.
Also kostet der Gegenseite das ganze eigentlich gar nichts und ist fein raus.

:confused: Lass uns mal nachrechnen: Zahlung an Dich + eigene Anwaltskosten = Null. Ja nee, is klar... :rolleyes:
 
Also Zahlung - Anwaltskosten = Null

:confused: Der Gegner wollte an den TO angeblich was Vierstelliges zahlen und muss dazu den eigenen Anwalt zahlen. Das ist Null? Ernsthaft?

Dass dem TO unterm Strich praktisch nichts übrig bleibt, war mir schon nach diesem Post klar:

es wird eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. verlangt. (Die Mwst. ist in dem angebotenen Betrag bereits enthalten)
Dies darf der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH v.21.12.2016 X-IR 27/14) von mir auch verlangen.

Das zitierte BFH-Urteil befasst sich mit der Steuerbarkeit von wettbewerbsrechtlichem Aufwendungsersatz: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=34501

Also sieht die Rechnung bilanziell natürlich aus wie folgt:

Aufwendungen (Anwaltskosten u.a.)
- Aufwendungsersatz
-----------------------
= 0

Trotzdem müsste der Gegner den Aufwendungsersatz an den TO und außerdem noch dazu die Kosten des eigenen Anwalts zahlen. Und das ist gewiß nicht Null. Der Kollege auf der Gegenseite verlangt genausoviel wie der Mandatar des TO.
 
Interessante Entwicklung.

Also geht es dir doch nicht um dein Recht oder ums Prinzip, sondern um einen netten Zahltag. Wenn das anderes wäre dann hättest du dem Deal bei dem dir keine Kosten entstehen, der Gegenseite aber schon, doch ruhig zustimmen können. Dafür wird jetzt noch mehr wertvolle Gerichtszeit blockiert.

Ich hoffe ja, dass der Richter dir Recht gibt aber urteilt, dass beide Parteien ihre jeweiligen Kosten zu tragen haben. Dann hätten wenigstens beide Seiten aus der Sache etwas gelernt. (y)

Was ist daran verwerflich wenn die Gegenseite für das unrechtmäßige nutzen des Bildes blechen muss? Ich find´s völlig normal... der Moment, wo die Gegenseite mit einem blauen Auge hätte davonkommen können lag meines Erachtens vor der ersten Kontaktaufnahme mit einem Richter... Wer das Bild so nicht löscht, kann dann auch dafür zahlen.

Ich würde mir zudem nicht anmaßen darüber zu urteilen mit welchen Dingen die Gerichte "belastet" werden... unser Rechtsstaat ist so aufgebaut,... auch das ist doch sein gutes Recht :confused:
 
Nun das ist schnell erklärt.
Ursprünglich habe ich dem Vorschlag zugestimmt unter der Voraussetzung, der Beklagte bezahlt mir einen kleinen vierstelligen Betrag und zusätzlich meine Anwalts- und sonstigen Kosten.

Nun kam eben heraus, das meine Anwaltskosten in diesem Betrag schon enthalten seien.[...]
Allerdings wären die 19% Mwst. ebenfalls in diesem zu zahlenden Betrag enthalten gewesen. (Pauschal heisst hier das Zauberwort im Schreiben)
Dazu kommt, dass Anwälte einen gewissen Betrag berechnen können, wenn es zu einem Vergleich kommt.
Auch diese Kosten wären schon mit einberechnet gewesen.
ah, ok. wieder was gelernt...

Für mich wäre so also nichts übrig geblieben, während die Gegenseite dank meiner Rechnung alles zu 100% von der Steuer absetzen kann.
Also kostet der Gegenseite das ganze eigentlich gar nichts und ist fein raus.
Und das sehe ich nun mal nicht ein.
[...]
magst du den juristischen und steuertechnischen Laien das einmal in Kurzform erklären, wie sowas funktioniert? (oder jemand anderes, der sich mit Steuerrecht weit genug auskennt) Weil mir fällt es grad schwer, wie es funktionieren soll/kann, daß sich jemand eine (geldliche) Strafe komplett über die Steuer wiederholen kann. Schließlich müßte derjenige seinen Steuersatz/-last soweit runterdrücken können, daß er den kompletten Betrag zurückerhält. und dazu ist, soweit ich weiß, normalerweise mehr als der absolute Betrag nötig, was sich anrechnen lässt.

cya v3g0
 
...
magst du den juristischen und steuertechnischen Laien das einmal in Kurzform erklären, wie sowas funktioniert? (oder jemand anderes, der sich mit Steuerrecht weit genug auskennt) Weil mir fällt es grad schwer, wie es funktionieren soll/kann, daß sich jemand eine (geldliche) Strafe komplett über die Steuer wiederholen kann. Schließlich müßte derjenige seinen Steuersatz/-last soweit runterdrücken können, daß er den kompletten Betrag zurückerhält.
...
Da liegt - wie so oft bei diesem Thema - irgendwo ein Missverständnis vor. Wenn man was von der Steuer absetzen kann, heißt das nie, dass man den gesamten Betrag zurück bekommt. :rolleyes:
 
Soweit mir bekannt, kann man Geldbußen und Strafzahlungen nicht von der Steuer absetzen.

Würde der T.O. dem Streitgegner allerdings eine Kostenrechnung stellen, dann könnte dieser die Ausgaben, soweit sie gewerblich für ihn wären, von seiner Einkommensteuer mindernd abziehen.

Der T.O. müsste dies aber als Einnahmen verbuchen und entsprechend Steuern dafür bezahlen.

Beispiel:
Bei einem (fíktiven) Steuersatz von 20% wären das 200 Euro an Steuerersparnis bei einer Kostenrechnung von 1000 Euro netto für den Gegner, für den T.O. wären das dann 200 Euro an Steuern, beim selben Steuersatz, sofern er nicht weitere Kosten (Anwalt, etc.) noch steuermindernd von den Einnahmen abziehen könnte.
 
Letztes Update zur Geschichte...

Nach meinem letzten Schreiben ist die Gegenseite nun doch eingeknickt und hat sich dazu bereit erklärt alle Kosten zu übernehmen um eine Gerichtsverhandlung abzuwenden.

Letzt endlich sieht es so aus, dass mir ein vierstelliger Betrag überwiesen wird und auch meine Anwaltskosten extra übernommen werden.

Die Rechnung die ich stellen muss enthält nur die Umsatzsteuer meines Anwaltes damit ich selbst diese absetzen kann.
Der Betrag der mir überwiesen wird ist Steuerfrei wie ich heute erfahren habe.
Das bedeutet, ich muss davon nichts an den Fiskus abtreten.

Bei der Ratenvereinbarung eines dreistelligen Betrages*ist es geblieben was mein Geld angeht, das finde ich zwar nicht ganz in Ordnung für eine Firma die meine Bilder veröffentlicht hat, ich habe mich aber trotzdem dazu bereit erklärt dies anzunehmen.
Das heisst, die Gegenseite überweist bis Mitte/Ende 2020 jeweils xxx€/Monat Zinsfrei auf das Konto meines Anwalts.
Wie seine Kosten abgerechnet werden, dazu habe ich keine Information.
Die erste Rate wurde bereits überwiesen.

Auf alle Fälle ist die Gegenseite mit einem Betrag von unter 3000€ davon gekommen.
Wäre das alles vor Gericht gegangen, wären Kosten von knapp 25.000€ im Raum gestanden. (Nicht für mich, aber insgesamt)

Ich möchte dazu sagen, ich habe auf alle weiteren Forderungen verzichtet.
Dazu gehören die Kosten für die Veröffentlichung von mir fotografierter Personen, einer Klage derer auf Schmerzensgeld, auf das Schmerzensgeld für die Veröffentlichung das Bild meines Familienangehörigen und sekundär auf die Strafe die die Gegenseite hätte zahlen müssen.

Noch ein kleiner Nachtrag an alle die es trotzdem nicht geschafft haben ihre persönliche Meinung darzubringen...
Liebe Leute ich finde es sehr Schade, dass es hier nicht möglich ist einfach zu berichten und ich des öfteren der Gier nach Geld bezichtigt wurde.
Darum ging es mir niemals.
Ich bin lediglich der Meinung, dass ein solches Fehlverhalten eines "angeblich professionellen" Fotografen nicht straflos ausgehen darf, nur weil er sich beleidigt fühlt.

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, wenn Euch so etwas passiert, seid nicht zu "faul /scheu" etwas dagegen zu unternehmen, ihr seid im Recht!
Klar muss man erst mal in die Tasche greifen um den eigenen Anwalt zu bezahlen, aber das alles bekommt man am Ende wieder zurück.
Es besteht da auch kein Aufwand, insgesamt habe ich acht Mails beantwortet und das war es aber auch.
Lasst Euch nicht einschüchtern von Schreiben der Gegenseite und beharrt auf Eurem Recht!
Mich wollte die Beklagte bzw. dessen Anwalt auch auf 500€ "runter drücken".
Dies hätte nicht mal meine Anwaltskosten gedeckt.
Gebt einfach nicht nach und macht Druck!

So und nun kann dies hier geschlossen werden....
 
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