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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Karnevalsumzug

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Rokkor Lens

Themenersteller
Hallo,

ich habe eine Frage zur DSGVO. Ich habe einen Karnevalsumzug fotografiert und natürlich sind auf den Fotos Passanten/Zuschauer sichtbar. Wie sieht das mit der Veröffentlichung z.B. bei Facebook aus? Die örtlichen Medien habe ähnliche Fotos/Videos vom Umzug bereits online gestellt. Hat die Presse hier mehr Rechte oder kann ich meine Bilder auch posten da der Umzug öffentlich war und kein Passant direkt im Fokus steht?

Danke
 
Zur Rechtsberatung im konkreten Einzelfall frage bitte einen Rechtsgelehrten, wie z.B. einen Fachanwalt für Medienrecht.

Hier ist das nicht erlaubt und du würdest hier auch nur völlig unmaßgebliche persönliche Meinungen erhalten, die rechtlich absolut keinerlei Gewähr haben und dir genau so viel Sicherheit bieten: keine. Nicht mal als Richtschnur oder Anhalt würden die taugen.

Deshalb: Klick.
 
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