foto 2.0
Themenersteller
Hallo,
ich baute zur blauen Stunde auf einem öffentlichten Gehweg gegenüber einer Tankstelle mein Stativ samt Kamera auf, nach etwa 5min kamen 3 Burschen von der Tankstelle und wollen mir das Fotografieren verbieten. Zuerst wollte ich die drei schlagen, da die recht agrresiv rüber kamen aber nachdem ich den Tankwart damit beschäftigt habe die Polizei zu rufen haben sich die anderen 2 auch beruhigt (interessant fand ich auch dass die Polizei wirklich kam und zu einem Verkehrsunfall kommen die nicht).
Aber zurück zu meiner Frage. In Östereich hat der Gesetzgeber die Panoramafreiheit im UrhG verankert und da ist die rede vom öffentlichen Raum bzw. öffentlich zugänglichen Plätzen.
In der StVO wird als öffentlicher Raum jener Platz bezeichnet der für Jedermann gleich zugänglich ist und nicht abgesperrt, umzäumt, usw. ist, egal ob sich der Platz im privaten Besitz befindet.
Das würde ferner bedeuten dass mir der Tankwart/Tankstellenbetreiber (wenn wir es soweit treiben) das Fotografieren selbst direkt auf der Tankstelle nicht verbieten könnte bzw. mir kein Hausverbot erteilen könnte ?
Dass die burschen mit der heutigen Situation völlig in Unrecht waren ist mir klar, nur leider war die blaue Stunde vorbei bis die das verstanden haben.
Ist klar das ich keine juristische Beartung brauche, ist nur ein Talk was möglich wäre unter Fotografen.
ich baute zur blauen Stunde auf einem öffentlichten Gehweg gegenüber einer Tankstelle mein Stativ samt Kamera auf, nach etwa 5min kamen 3 Burschen von der Tankstelle und wollen mir das Fotografieren verbieten. Zuerst wollte ich die drei schlagen, da die recht agrresiv rüber kamen aber nachdem ich den Tankwart damit beschäftigt habe die Polizei zu rufen haben sich die anderen 2 auch beruhigt (interessant fand ich auch dass die Polizei wirklich kam und zu einem Verkehrsunfall kommen die nicht).
Aber zurück zu meiner Frage. In Östereich hat der Gesetzgeber die Panoramafreiheit im UrhG verankert und da ist die rede vom öffentlichen Raum bzw. öffentlich zugänglichen Plätzen.
In der StVO wird als öffentlicher Raum jener Platz bezeichnet der für Jedermann gleich zugänglich ist und nicht abgesperrt, umzäumt, usw. ist, egal ob sich der Platz im privaten Besitz befindet.
Das würde ferner bedeuten dass mir der Tankwart/Tankstellenbetreiber (wenn wir es soweit treiben) das Fotografieren selbst direkt auf der Tankstelle nicht verbieten könnte bzw. mir kein Hausverbot erteilen könnte ?
Dass die burschen mit der heutigen Situation völlig in Unrecht waren ist mir klar, nur leider war die blaue Stunde vorbei bis die das verstanden haben.
Ist klar das ich keine juristische Beartung brauche, ist nur ein Talk was möglich wäre unter Fotografen.