• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Darf man am Eibsee (Privateigentum) fotografieren?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

BSD

Themenersteller
Ich lese dass der Eibsee Privateigentum ist. Das heißt doch dann, dass dort erzeugte Fotos eigentlich nicht ohne Erlaubnis kommerziell verwertet oder veröffentlicht werden dürfen. Dennoch finde ich zahlreiche Fotos im Internet auch in kommerzieller Verwendung von denen ich nicht glaube, dass sie alle lizensiert sind.

Hat von euch mal jemand am Eibsee fotografiert und sich über die Rechtslage informiert? Bzw. kennt sich damit allgemein jemand aus?

Ich weiß, dass man letztlich einen Anwalt fragen sollte, aber dennoch wäre es interessant falls irgendwer sich schon schlau gemacht hat.
 
Bei dieser Frage stellt sich für gewöhnlich nicht die Frage nach dem abgelichteten Motiv, sondern nach dem Standort des Fotografen. Fremder Leute Dinge abzulichten ist zumeist rechtlich unproblematisch (andernfalls dürfte man fast garnichts fotografieren ;)), zum Problem kann es aber in Einzelfällen werden, wenn von privatem Grund aus fotografiert wird. Näheres erläutert dir sicher gerne ein Fachanwalt, weil das keine Ja/Nein Frage ist.
 
Der See gehört dem Hotel. Es gibt eine Übersicht was verboten ist, aufgrund schlechter Erfahrungen auch Drohnen.
Ich denke, es kommt immer auf den Aufwand an den man treiben will. Stellt es keine große Behinderung dar, dürfte es kein Problem sein, rückst Du mit Team und Transportern an empfiehlt sich die vorherige Genehmigung
 
Ich lese dass der Eibsee Privateigentum ist. Das heißt doch dann, dass dort erzeugte Fotos eigentlich nicht ohne Erlaubnis kommerziell verwertet oder veröffentlicht werden dürfen.
[...]

Ich weiß, dass man letztlich einen Anwalt fragen sollte, aber [...]

Moin!

Das Einfachste und naheliegenste wäre es doch,
einfach den Eigentümer zu kontaktieren!

mfg hans
 
Bei dieser Frage stellt sich für gewöhnlich nicht die Frage nach dem abgelichteten Motiv, sondern nach dem Standort des Fotografen. Fremder Leute Dinge abzulichten ist zumeist rechtlich unproblematisch (andernfalls dürfte man fast garnichts fotografieren ;)), zum Problem kann es aber in Einzelfällen werden, wenn von privatem Grund aus fotografiert wird. Näheres erläutert dir sicher gerne ein Fachanwalt, weil das keine Ja/Nein Frage ist.

(y) Damit ist eigentlich alles gesagt: Wer es noch viel genauer wissen will, einfach mal nach "Panoramafreiheit" googeln. Wenn es die Panoramafreiheit nicht gäbe, dürfte man ja kaum noch "Gegend" ;) fotografieren. In irgendeiner Ecke des Bildes könnte ja ein Fitzelchen Privatbesitz zu finden sein. ;):rolleyes:
 
Bei uns in NRW ist das - auf Wald bezogen - nicht nur ein Fitzelchen, was in privater Hand ist, in Meck-Pomm auf der anderen Seite nur sehr wenig:
https://www.wald-prinz.de/waldbesitzer-wem-gehort-der-wald/665#Privatwald

Moin!

Wenn ich mich auf einer öffentlichen Fläche befinde und
in das Grundstück hinein fotografiere und niemandes Privatatmosphäre störe, gibt es wohl keine Beschränkungen.
Ohne Erlaubnis betreten und/um Fotos zu machen,
darf ich das Grundstück aber nicht.

Ich kann mir aber schwer vorstellen,
dass es gerade beim Eibsee, einem Erholungsgebiert, großartige Beschränkungen gibt.

mfg hans
 
Ich kann mir aber schwer vorstellen,
dass es gerade beim Eibsee, einem Erholungsgebiert, großartige Beschränkungen gibt.
Bedenke den maximal ärgerlichen Ausgang des Rechtsstreit um Sansoucci. Öffentlicher Besitz, frei zugänglich, aber weils einer Stiftung gehört (zu 100 Prozent im Besitz des Staates) können sie die Nutzung der Fotografien, die von ihrem Gelände aus erstellt wurden, stark einschränken und untersagen.
 
Ja das ist nicht ganz leicht. Frage ich den Eigentümer und der sagt "nein" weiß ich natürlich nicht ob das auch die Rechtslage ist und wecke vielleicht "schlafende Hunde".

Mit Panoramafreiheit kommen wir nicht weiter, weil der ganze See Privatbesitz ist. Fotografiere ich also vom Ufer aus stehe ich auf Privateigentum - welches aber "öffentlich zugänglich" sein soll. Wie ist die Rechtslage dann?

Gehe ich zum Anwalt wird der mir wahrscheinlich 3-4 Referenzurteile raus suchen und dann sagen, dass man es aber letztendlich rechtssicher nur sagen kann, wenn es zu einem Urteil in der Sache gekommen ist.

Das einzige was mir also etwas nutzt wäre jetzt die Aussage eines erfahrenen Naturfotografen, der mir dann etwa sagt: "Also ick hab das schon 1000 mal jemacht und da passiert nüscht und wenn doch macht der Anwalt nen Vergleich und es ist kein großes Ding" oder sowas in der Art. Oder er sagt halt: "Lass es ich hab das auch gemacht und war danach insolvent". Sowas in der Art suche ich.
 
Bei dieser Frage stellt sich für gewöhnlich nicht die Frage nach dem abgelichteten Motiv, sondern nach dem Standort des Fotografen. Fremder Leute Dinge abzulichten ist zumeist rechtlich unproblematisch ...

Nee, das stimmt pauschal so absolut nicht!
Du darfst z.B. den Pariser Eiffelturm nachts nicht fotografieren und veröffentlichen, egal ob vom Privatgrundstück oder von der Strasse aus!

Dabei ist der Eibsee doch sogar noch viel hübscher ...
 
Das einzige was mir also etwas nutzt wäre jetzt die Aussage eines erfahrenen Naturfotografen, der mir dann etwa sagt: "Also ick hab das schon 1000 mal jemacht und da passiert nüscht und wenn doch macht der Anwalt nen Vergleich und es ist kein großes Ding" oder sowas in der Art. Oder er sagt halt: "Lass es ich hab das auch gemacht und war danach insolvent". Sowas in der Art suche ich.
Ach so: Du suchst jemanden, der dein Händchen hält und sagt: "Nur Mut, tue es einfach! Es wird schon niemand beißen!":devilish:

Googel doch einfach mal nach:´Eibsee photografieren erlaubt`
z.B.
Der Eibsee – Fotografieren in der Karibik Bayerns
oder
Eibsee & Umgebung: Ausflugsziele, Tipps & Fotospots

Wenn dir diese Links keinen Mut machen, du kannst mit obiger Recherche auch selbst welche finden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal im Nachbar-"Universum" wieviele (>1200) Eibseeaufnahmen dort veröffentlicht sind. Die Besitzeranwälte hätte da viel zu tun und würden sich zum einen eine goldene Nase verdienen, - zum anderen würde der Besitzer eine derart schlechte Presse bekommen, das es sich sehr negativ auf sein Hauptgeschäft auswirken würde.
 
Da dir hier niemand eine verbindliche Antwort geben kann ( das wäre nämlich hier unerlaubte Rechtsberatung) mache ich mal zu.

Hilfreiche Hinweise hat es ja genug gegeben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten