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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Lass es mich mal so ausdrücken: Ich bin mir durchaus bewusst, dass es sich hier um einen schmalen Grad handelt, bei dem alle Randbedingungen berücksichtigt werden müssen. Ich könnte mich deinem süffisanten Ton im Hinblick auf meine Person angleichen und sagen: Ich bekomme es sicher hin und kann nichts dafür, wenn du dazu nicht in der Lage bist. :)

Ich persönliche habe übrigens keine Probleme mit der DSGVO. :)

Beruflich bin ich als Leiter der IT im deutschsprachigen Raum in einem globalen Telekommunikationsunternehmen tätig und musste die GDPR Compliance für diverse IT-Systeme veranworten. In diesem Rahmen habe ich intensiv mit unseren Compliance- und Rechtsabteilungen zusammengearbeitet. Es ist auffällig, dass ein /bd/ zu einem optimistischen Kurs mit erheblichem Risiko rät, während fast alle anderen auf minimales Risiko setzen und so abwarten, bis sich die Auslegung der DSGVO durch die Gerichte etabliert hat.

Wie weit Dein Rat Substanz hat sieht man ja deutlich an Deiner kuriosen Behauptung, dass die DSGVO auf einen Hobbyknipser im Kindergarten nicht anwendbar sei, weil es ja persönliche Beziehungen zu allen Eltern und somit auch deren Kindern gäbe.

Es muss jeder selbst entscheiden, wem er bzgl. der DSGVO Glauben schenkt und welchen Kurs er fährt, aber ich kann bzgl. Deiner Aussagen nur zu Vorsicht raten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal fernab jedweder persönlichen Ungereimtheiten untereinander. Der LDA Berlin will sich in den kommenden Wochen zusammensetzen und abstimmen, wie mit der DSGVO umgegangen werden soll. Was das heißt, weiß ich nicht. Nur findet wohl ein genauer Austausch zur Anwendbarkeit des KUG statt. Die Dame meinte, ich soll nochmal in nem Monat anrufen. Vielleicht wissen die dann mehr. Ich für meinen Teil hab mit einem Dozenten von mir, der soweit firm mit der DSGVO ist gequatscht und er meinte, dass für mich als Eventfotografen ein Aushang in allererster Linie wichtig und das Einverständniserklärungen mitunter bei der Buchung schon eingeholt werden sollten.

Ansonsten verhält es sich bei vielen Berliner Clubs bisher unverändert. Die meisten laden ihreParty fotos immer noch jede Woche noch. Das Thema wurde schlussendlich heißer gekocht als es war. Totale Rechtssicherheit gibt es aber wohl die nächsten Wochen / Monate.
 
das hat er so ja nicht gesagt. Zumindest so weit ich ihn verstanden habe, argumentiert er mit DSGVO Art. 2 Abs. 2 (der ja aber eben Bestandteil des DSGVO ist).

Ich könnte mir, bei entsprechenden Voraussetzungen und ebensolcher Gestaltung, sehr wohl vorstellen, dass der hier prinzipiell Anwendung finden könnte.

Voraussetzung wäre, dass sich die (Teil)Klasse/Gruppe auf gemeinsame Bilder einigt. Diejenigen, die nicht mit drauf sein wollen, werden nicht mitfotografiert.
Die Bilder werden außerhalb der üblichen Klassen/Gruppenzeiten gemacht und am besten auch außerhalb der Schule/Kindergartens. In der Freizeit also an einem Ort, wo man sich für die gemeinschaftlichen Bilder verabredet hat.

DAS möchte ich noch einmal kurz aufnehmen ... und einfach nur verschiedene Gedanken dazu aufschreiben.

1. Gedanke: Zunächst ... wo kein Kläger, da kein Richter:
Sollte man meinen. Allerdings kann es sich im Nachhinein herausstellen, dass bei z. B. einem Bild etwas "nicht stimmte".
Ein Beispiel: Ich hab' letztes Jahr die gesamte Grundschule auf einem Bild gehabt - da ging es um die fotografische Darstellung eines erreichten Spendenbeitrages - also ... alle Kinder auf dem Schulhof und mit den Kindern eine große Zahl dargestellt. War ne tolle Aktion, das Bild war super ... alle glücklich.
Am Abend vor der Veröffentlichung ruft mich eine Lehrerin an, dass bei einem Kind die Hose beim Knien "etwas" heruntergerutscht ist. Ich muss sagen, das wäre für das betroffene Kind nicht so ganz glücklich geworden. Ich hab' das dann noch ein wenig retuschiert - und alles war wieder gut.
Aber ... was denn nun, wenn das niemand bemerkt hätte. Wie gesagt - vorher waren alle glücklich mit den Bildern, zumindest die die es gesehen haben ... aber im Nachhinein kann das nicht mehr der Fall sein.

2. Gedanke - schließt sich daran an:
Die Einwilligung ALLER Eltern einzuholen ist bei so etwas schlichtweg unmöglich und macht den Sinn des Bildes auch kaputt.

3. Gedanke - praktisch ist so ein "ich find' die Bilder in Ordnung" eigentlich nur online möglich. Ich kann ja nicht mal eben jedes Bild per Beamer in der Turnhalle auf eine Leinwand werfen und dann per Handzeichen abstimmen lassen. Allerdings - indem ich jedem die Bilder online zur Verfügung stelle (auch mit Wasserzeichen versehen), hab' ich ja schon die Bilder veröffentlicht ...

4. Gedanke - genau das (Eltern die nicht einverstanden waren, möchten nicht, dass ihr Kind fotografiert wird)soll ja mit der Einverständniserklärung erreicht werden.
Hört sich theoretisch toll an, ist praktisch aber so gut wie nicht machbar. Zum einen verliere ich ab einer gewissen Anzahl von Kindern den Überblick, wer den nun fotografiert werden darf und wer nicht. Zum anderen ist es schwer möglich die Kinder in Gruppen einzuteilen:
"So Kinder, hier auf der linken Seite spielen alle die zusammen, die vom Fotografen fotografiert werden dürfen, rechts spielen die mit den doofen Eltern - äh..." Na, ich denke man versteht, was ich sagen möchte.
Oder ich muss halt nachträglich übelst retuschieren, sofern dies überhaupt möglich ist.

5. Gedanke - die Presse darf das übrigens - die ist mit der Auslegung "Große Gruppe" aus dem Schneider ... (es gibt Sonderrechte für Pressearbeit)
Vielleicht sollte man per se alles in Zeitungen abdrucken ...

6. Gedanke - Bilder werden außerhalb der Schule gemacht ... naja, möglich ... aber versuch dann mal alle zusammen zu bekommen, inkl. Lehrer ...

Wenn nun niemand solche Bilder selber machen kann oder will, kann man als private Gruppe doch jemand beauftragen, der das für jemanden macht (wie man auch als Pärchen gerne mal jemand fragt, ob der nicht ein Bild von einem machen könnte).

Bei einem Pärchen hast Du genau ZWEI Personen - die sind einfacher zu fragen. Zudem können die für sich selbst sprechen und (sofern Ü18) auch unterschreiben.


Wenn die Bilder nun innerhalb dieser Beteiligten getauscht werden und auch ansonsten nur innerhalb des persönlichen und familiären Umfeldes verbleiben, wüsste ich nicht, wieso das nicht vom DSGVO Art. 2 Abs. 2 gedeckt sein sollte.

Erster Gedanke: Wie werden die getauscht? Per Online-link - hipp hipp hurra !

Zweiter Gedanke: Lieschen Müller weiss dann, dass der Peter Meier Bilder von Tochter Lisa hat. Das möchte Lieschen Müller aber nicht, da der Peter immer so komisch guckt. (etwas überspritzt dargestellt, aber die Problematik kommt - denke ich - rüber)

Ich bin ja einer derjenigen, die eine zu weite Ausdehnung der Haushaltsausnahme kritisch gegenüber steht- auch und weil gerade das dem Sinn der DSGVO entgegen steht- hier aber sehe ich genau das nicht- ganz im Gegenteil. Die Bilder bleiben unter denjenigen, die hier dann zu diesem Zeitpunkt IMHO sehr wohl zum persönlichen Umfeld gezählt werden können.
Was anderes wäre es, wenn die Bilder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden würden- dann verstößt aber diese Person gegen die DSGVO und nicht der Fotograf.

Du machst es nicht besser, wenn Du andere - die sich noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben - auf gut deutsch voll in die Sch... rennen lässt. Das will man doch eigentlich auch nicht.

Ist aber natürlich auch nur (m)eine Meinung- meinen Arm drauf verwetten oder es als Fakt zu bezeichnen, würde ich mich nicht trauen.

vg, Festan

Tja, das genau ist das Problem von sehr sehr vielen Menschen derzeit, nicht nur den Fotografen ... und genau die Situation finde ich persönlich einfach so (sorry) Sch...
 
Zuletzt bearbeitet:
DAS möchte ich noch einmal kurz aufnehmen ... und einfach nur verschiedene Gedanken dazu aufschreiben.

1. & 2. Gedanke - schließt sich daran an:
Die Einwilligung ALLER Eltern einzuholen ist bei so etwas schlichtweg unmöglich und macht den Sinn des Bildes auch kaputt.

irrelevant, wenn DSGVO Art. 2 Abs. 2 greift

Ich würde übrigens nie auf/mit Einwilligung nach DSGVO fotografieren, schlichtweg weil das auf Zuruf widerrufen werden kann- so was tue ich mir nicht an und würde das dann lieber ganz sein lassen (bin ich froh, darauf beruflich nicht angewiesen zu sein).

3. Gedanke - praktisch ist so ein "ich find' die Bilder in Ordnung" eigentlich nur online möglich. Ich kann ja nicht mal eben jedes Bild per Beamer in der Turnhalle auf eine Leinwand werfen und dann per Handzeichen abstimmen lassen. Allerdings - indem ich jedem die Bilder online zur Verfügung stelle (auch mit Wasserzeichen versehen), hab' ich ja schon die Bilder veröffentlicht

nicht, wenn wenn DSGVO Art. 2 Abs. 2 greift und nur den fotografierten Personen oder deren gesetzlichen Vertretern zur Verfügung gestellt wird



das ist ein ganz anderes Szenario, als das, das ich aufgeschrieben hatte

6. Gedanke - Bilder werden außerhalb der Schule gemacht ... naja, möglich ... aber versuch dann mal alle zusammen zu bekommen, inkl. Lehrer ...

hat niemand gesagt, dass das leicht ist :ugly:

Bei einem Pärchen hast Du genau ZWEI Personen - die sind einfacher zu fragen. Zudem können die für sich selbst sprechen und (sofern Ü18) auch unterschreiben.

ebenfalls andere Baustelle- und einfacher wird das je nach Verarbeitungsgrundlage auch nicht wirklich- nur anders.

Erster Gedanke: Wie werden die getauscht? Per Online-link - hipp hipp hurra !

absolut gar kein Problem, wenn das nur innerhalb der Betroffenen statt findet und der Bereich ansonsten passwortgeschützt ist (und am besten auch noch verschlüsselt)

Zweiter Gedanke: Lieschen Müller weiss dann, dass der Peter Meier Bilder von Tochter Lisa hat. Das möchte Lieschen Müller aber nicht, da der Peter immer so komisch guckt. (etwas überspritzt dargestellt, aber die Problematik kommt - denke ich - rüber)

auch das ist nach DSGVO Art. 2 Abs. 2 irrelevant

Du machst es nicht besser, wenn Du andere - die sich noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben - auf gut deutsch voll in die Sch... rennen lässt. Das will man doch eigentlich auch nicht.

ich glaube, ich habe das einschränkend genug formuliert und auf die Unsicherheiten hingewiesen. Und mit dem letzten Satz das dann auch noch extra betont.

Zur Wahrheit gehört es aber auch zu sagen, dass es genau so möglich ist, dass ein Gericht einen Klassen/Kitaverbund als persönliches Umfeld definiert und Klassenfotos per se unter DSGVO Art. 2 Abs. 2 fallen.

Ehrlich gesagt würde ich das sogar eher erwarten als umgekehrt. Würde der Zielsetzung der DSGVO jedenfalls nicht zu wieder laufen. Nur sicher sein kann man leider nicht.

Tja, das genau ist das Problem von sehr sehr vielen Menschen derzeit, nicht nur den Fotografen ... und genau die Situation finde ich persönlich einfach so (sorry) Sch...

(y)

vg, Festan
 
Die DSGVO ist nun fast drei Monate in Kraft, der Thread hier ist 121 Seiten lang. Es dreht sich hier alls nur um das Thema "was wäre, wenn?".
Gibt es unter den tausenden Fotografen hier überhaupt jemanden, der in diesen drei Monaten schon mal einen Brief vom Anwalt in Bezug auf die DSGVO bekommen hat? Wenn es sich jemand nicht ins Forum posten traut, dann auch gerne per PM.
 
Ich kenne nur zwei Fälle als Beispiel:
Und das hat nun genau was mit der DSGVO zu tun? Eben: Nichts. :mad:
Was soll das also hier im Thread? Und als Antwort auf die Frage von crenz

Gibt es unter den tausenden Fotografen hier überhaupt jemanden, der in diesen drei Monaten schon mal einen Brief vom Anwalt in Bezug auf die DSGVO bekommen hat?

taugt das auch nichts. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Still geworden hier, schade, war ne absurd lustige Diskussion. Hat Spaß gemacht, die Verschwörungstheorien der "Juristen" zu lesen. Steht schwarz auf weiß in der offiziellen DSGVO , das Privatpersonen ausgenommen sind, selbst wenn sie soziale Netzwerke nutzen.

War viel Quatsch zu lesen wie "sobald man Bilder veröffentlicht, ist es nicht mehr Privat".

In der DSGVO steh aber, das dies für Privatpersonen weiter ausdrücklich erlaubt ist.

Oder dass bald Köpfe von Fotografen rollen, weil sie abgemahnt werden.

Der Witz: nichtmal Vereine, Behörden und Unternehmen (und für die gilt die DSGVO) werden im großen Stil abgemahnt.

Hier eine Bilanz :

https://www.tagesschau.de/inland/dsgvo-datenschutz-grundverordnung-101.html
 
Steht schwarz auf weiß in der offiziellen DSGVO , das Privatpersonen ausgenommen sind, selbst wenn sie soziale Netzwerke nutzen.

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War viel Quatsch zu lesen wie "sobald man Bilder veröffentlicht, ist es nicht mehr Privat".

ersetze "Quatsch" durch "Fakt" und es wird eine richtige Aussage

In der DSGVO steh aber, das dies für Privatpersonen weiter ausdrücklich erlaubt ist.



vg, Festan
 
ich werde mich hier nicht im KReis drehen. Wer die offizielle DSGVO nicht lesen will, dann ist es halt so. Die entsprechenden Stelle wurd hier schon oft genug verlinkt.

In dem Bericht der Tagesschau steht auch nochmal für wen die DSGVO gilt.

Wer es weiter nicht glaubt, brauch ja nicht mehr fotografieren, fertig :devilish:

Ich fotografier weiter ganz normal, wie Millionen andere auch. Ich bin Privatfuzzi, und zeigen tue ich die Fotos hier rein aus persönlichem Interesse. Weiter biete ich weder Ware noch Dienstleistungen an. Ich falle also gleich doppelt aus der DSGVO raus (y)

Jeder kann ja selber unter bmi.bund.de faq nach gucken (y)
 
Zuletzt bearbeitet:
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ersetze "Quatsch" durch "Fakt" und es wird eine richtige Aussage

vg, Festan

Also ich bin ja gar nicht so schlecht vernetzt. Und ich beziehe mich jetzt auf den fotografischen Bereich hauptsächlich gewerblich und auch zum Teil auf den privaten Bereich.
Und echt jetzt....die DSVGO ist aktuell in meinem Netzwerk kein Thema. Interessiert niemanden. Und auch im öffentlichen Leben nicht.
Scheint so das es eine Art Mischung aus nichtwissenden und aktiven Widerstand gibt.
Ich find das ganz beruhigend. Und die Zeit wird zeigen ob die hier gezeigte Panik und Aufruf zur Niederlegung der Kameras wegen Gesetztestreue irgendwann Realität wird.
 
Ich find das ganz beruhigend. Und die Zeit wird zeigen ob die hier gezeigte Panik und Aufruf zur Niederlegung der Kameras wegen Gesetztestreue irgendwann Realität wird.

es gibt (bis auf wenige Ausnahmen) ja auch weder Panik hier noch solche Aufrufe (eher Übertreibungen wie diese hier)- die DSGVO ist ein Gesetz wie jedes andere auch. Es ist einfach zu beachten, was einige Anforderungen und Schwierigkeiten mit sich bringt. Nicht mehr und nicht weniger.

Und mit der Frage, wen die DSGVO überhaupt betrifft, um die es eben gerade ging, hat es auch nichts zu tun.

vg, Festan
 
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ersetze "Quatsch" durch "Fakt" und es wird eine richtige Aussage





vg, Festan

Nur Unternehmen (und damit keine Privatpersonen) müssen die DSGVO beachten bzw. umsetzen. Dabei geht es jedoch am Ende um die Daten von Personen (personenbezogene "private" Daten zweifelsfrei; personenbezogene Daten im Kontext mit Unternehmen noch strittig).
 
nein, das ist auch bei mehrmaliger Wiederholung nicht richtig

vg, Festan

Lass es dir von einem Berater gesagt sein:

Erwägungsgrund Nr. 18:
"Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird."
 
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