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stimmt. steht ja auch so auf den garantiekarten-Silvax- schrieb:Meines Wissens 1 Jahr.
Lumpi schrieb:Das heißt, dass man nach Ablauf des Garantiejahrs einen Schaden an der Kamera auftritt, man auf die Gutmütigkeit des Händlers setzen muss, da er insgesamt 24 Monate Gewährleistung anbieten muss.
Welche größeren Händler sind denn so gutmütig?
du verwechselst hier den sinn und zweck von garantie und gewährleistung.Lumpi schrieb:Das heißt, dass man nach Ablauf des Garantiejahrs einen Schaden an der Kamera auftritt, man auf die Gutmütigkeit des Händlers setzen muss, da er insgesamt 24 Monate Gewährleistung anbieten muss.
Welche größeren Händler sind denn so gutmütig?
Jens Zerl schrieb:Wenn Du nach Ablauf eines Jahres und vor Ablauf der Zweijahresfrist belegen kannst, dass die Kamera einen Mangel hat, dessen Ursache schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, dan muß auch ein nicht gutmütiger Händler Abhilfe schaffen.
devilstorm schrieb:Und genau hier liegt das Problem der Gewährleistung, die umgekehrte Beweislast. Wenn nach einem Jahr ein Fehler zu Tage kommt, der schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, dann wirst du es schwer haben dies nachzuweisen. Selbst wenn es so ist.
devilstorm schrieb:Und genau hier liegt das Problem der Gewährleistung, die umgekehrte Beweislast. Wenn nach einem Jahr ein Fehler zu Tage kommt, der schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, dann wirst du es schwer haben dies nachzuweisen. Selbst wenn es so ist.
Das Schlimmste an der Sache ist, dass sich selbst viele Händler oder das hochqualifizerte Beratungspersonal im Mädchen Markt und Uranus des Unterschieds (bewußt oder nicht) nicht bewusst sind. Da heißt es mal schnell man hätte 2 Jahre Garantie, dabei ist es nur ein Jahr. Und nun beweiß mal nach 1,5 Jahren, dass der Verkäufer XYZ dir das aber zugesichert hat...
Was mich interessieren würde, wie ist das eigentlich bei Objektiven. Nehmen wir das Tamron 28-75. Viele haben damit Probleme und schicken es auf Garantie zum justieren. Wenn ich das nach 1,5 Jahren auf Gewährleistung machen will, geht das? Also kann ich beweisen, dass eine Dejustierung schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat?
nein, beim händlerFox-Two schrieb:Die Beweislast liegt bei den ersten 6 Monate beim Hersteller
Möfter schrieb:Canon zeigt sich da aber sehr kulant.
Bei meiner 300D war nach ca. 16 Monaten die Spiegelmechanik am A.... Cam direkt zu Canon gesendet sie wurde dort anstandlos auf garantie Instandgesetzt.
Das Problem sind hier wohl eher Schäden die in Folge des Mangels auftreten, z.B. kalte Lötstellen. Der Mangel besteht zum Kaufzeitpunkt, das Gerät funktioniert aber noch. Mit der Zeit führt der Mangel jedoch dazu, dass das Gerät nicht mehr funktioniert...Lumpi schrieb:Aber sag mir bitte ein Mangel, der nach einem Jahr auftritt, der schon zu Beginn vorhanden war? Mir fällt keiner ein.
Na den gibts schon! Nehmen wir die Anlage aus meinem Beispiel, auf Garantie wird es mir mit sicherheit Repariert oder die Analge getauscht. Auf Gewährleisung müsste ich jetzt erstmal nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Ja mach das mal!fantomas schrieb:Gewährleistung hin oder Garantie her, für den Kunden entsteht in der Regel praktisch kein Unterschied.
Das Handeln von Geschäftsleuten unter ein ander ist ein anderes Thema, das ist klar.Fox-Two schrieb:PS: Zwischen Händlern gibt es nichtmal die 6 Monate. Also in den ersten 6 Monaten alles mal durchtesten. Sollte ja möglich sein.
devilstorm schrieb:Na den gibts schon! Nehmen wir die Anlage aus meinem Beispiel, auf Garantie wird es mir mit sicherheit Repariert oder die Analge getauscht. Auf Gewährleisung müsste ich jetzt erstmal nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Ja mach das mal!
Kulanz lasse ich hier mal außenvor, denn das ist ne ganz andere Sache
Das ist bloss eine Vermutung. Darum sehe ich hier nicht den Unterschied.devilstorm schrieb:Na den gibts schon! Nehmen wir die Anlage aus meinem Beispiel, auf Garantie wird es mir mit sicherheit Repariert oder die Analge getauscht. Auf Gewährleisung müsste ich jetzt erstmal nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Ja mach das mal!
devilstorm schrieb:@Jens
Wie schon gesagt, Kulanz ist ne feine Sache. Ich wollte nur für den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sensibilisieren...
devilstorm schrieb:Das ist bloss eine Vermutung. Darum sehe ich hier nicht den Unterschied.