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Hertstellergarantie bei Canon - wie lange?

Lumpi

Themenersteller
Wie lang ist eigentlich die Herstellergarantie bei Canon in der Fotosparte?
 
Das heißt, dass man nach Ablauf des Garantiejahrs einen Schaden an der Kamera auftritt, man auf die Gutmütigkeit des Händlers setzen muss, da er insgesamt 24 Monate Gewährleistung anbieten muss.

Welche größeren Händler sind denn so gutmütig?
 
Lumpi schrieb:
Das heißt, dass man nach Ablauf des Garantiejahrs einen Schaden an der Kamera auftritt, man auf die Gutmütigkeit des Händlers setzen muss, da er insgesamt 24 Monate Gewährleistung anbieten muss.

Welche größeren Händler sind denn so gutmütig?

Verstehe nicht was das mit Gutmütigkeit zu tun haben soll? Wenn Du nach Ablauf eines Jahres und vor Ablauf der Zweijahresfrist belegen kannst, dass die Kamera einen Mangel hat, dessen Ursache schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, dan muß auch ein nicht gutmütiger Händler Abhilfe schaffen.
 
Aber sag mir bitte ein Mangel, der nach einem Jahr auftritt, der schon zu Beginn vorhanden war? Mir fällt keiner ein.
 
Lumpi schrieb:
Das heißt, dass man nach Ablauf des Garantiejahrs einen Schaden an der Kamera auftritt, man auf die Gutmütigkeit des Händlers setzen muss, da er insgesamt 24 Monate Gewährleistung anbieten muss.

Welche größeren Händler sind denn so gutmütig?
du verwechselst hier den sinn und zweck von garantie und gewährleistung.
die - gesetzliche - gewährleistung ist dazu da, die mangelfreiheit der ware beim kauf zu gewährleisten.
die -freiwillige! -herstellergarantie soll garantieren, dass eine ware über einen bestimmten zeitraum mangelfrei bleibt.
 
Jens Zerl schrieb:
Wenn Du nach Ablauf eines Jahres und vor Ablauf der Zweijahresfrist belegen kannst, dass die Kamera einen Mangel hat, dessen Ursache schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, dan muß auch ein nicht gutmütiger Händler Abhilfe schaffen.

Und genau hier liegt das Problem der Gewährleistung, die umgekehrte Beweislast. Wenn nach einem Jahr ein Fehler zu Tage kommt, der schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, dann wirst du es schwer haben dies nachzuweisen. Selbst wenn es so ist.

Das Schlimmste an der Sache ist, dass sich selbst viele Händler oder das hochqualifizerte Beratungspersonal im Mädchen Markt und Uranus des Unterschieds (bewußt oder nicht) nicht bewusst sind. Da heißt es mal schnell man hätte 2 Jahre Garantie, dabei ist es nur ein Jahr. Und nun beweiß mal nach 1,5 Jahren, dass der Verkäufer XYZ dir das aber zugesichert hat...

Was mich interessieren würde, wie ist das eigentlich bei Objektiven. Nehmen wir das Tamron 28-75. Viele haben damit Probleme und schicken es auf Garantie zum justieren. Wenn ich das nach 1,5 Jahren auf Gewährleistung machen will, geht das? Also kann ich beweisen, dass eine Dejustierung schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat?

Gruß
Thomas
 
devilstorm schrieb:
Und genau hier liegt das Problem der Gewährleistung, die umgekehrte Beweislast. Wenn nach einem Jahr ein Fehler zu Tage kommt, der schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, dann wirst du es schwer haben dies nachzuweisen. Selbst wenn es so ist.

Die Beweislast liegt bei den ersten 6 Monate beim Hersteller danach beim Käufer. Das macht auch Sinn, da nur in den seltesten Fällen ein Fehler erst nach 6 Monaten auffällt. Ich kenne keinen dem das passiert ist, nur Leuten, die selber den Schaden verursachten und die Gewährleistung ausnutzen wollten.

PS: Zwischen Händlern gibt es nichtmal die 6 Monate. Also in den ersten 6 Monaten alles mal durchtesten. Sollte ja möglich sein. ;)
 
devilstorm schrieb:
Und genau hier liegt das Problem der Gewährleistung, die umgekehrte Beweislast. Wenn nach einem Jahr ein Fehler zu Tage kommt, der schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, dann wirst du es schwer haben dies nachzuweisen. Selbst wenn es so ist.

Das Schlimmste an der Sache ist, dass sich selbst viele Händler oder das hochqualifizerte Beratungspersonal im Mädchen Markt und Uranus des Unterschieds (bewußt oder nicht) nicht bewusst sind. Da heißt es mal schnell man hätte 2 Jahre Garantie, dabei ist es nur ein Jahr. Und nun beweiß mal nach 1,5 Jahren, dass der Verkäufer XYZ dir das aber zugesichert hat...

Was mich interessieren würde, wie ist das eigentlich bei Objektiven. Nehmen wir das Tamron 28-75. Viele haben damit Probleme und schicken es auf Garantie zum justieren. Wenn ich das nach 1,5 Jahren auf Gewährleistung machen will, geht das? Also kann ich beweisen, dass eine Dejustierung schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat?

Wo ist denn das Problem? Welcher Mangel könnte das denn sein, der sich im ersten Jahr versteckt und erst im zweiten zum Vorschein kommt, man es aber nicht beweisen kann? Mir fällt keiner ein. Bei allen anderen Sachen hilft auch eine Garantie nichts, da - selbst wenn dann die Beweislast beim Hersteller liegt - es diesem nicht schwerfallen dürfte zu beweisen, dass beispielsweise ein zerbrochener Spiegel o.ä. zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorlag.

In Wirklichkeit sind die Garantiebedingungen von Canon sogar sehr großzügig: Man kann innerhalb des ersten Jahres seine Kamera einschicken und überprüfen lassen, was kostenlos ist, selbst wenn gar kein Defekt an dem Gerät ist. Das ist eine rein freiwillige Serviceleistung. Man kann Canon schwerlich vorwerfen, dass sie dies nicht zwei Jahre lang tun.

Was das Tamron-Objektiv betrifft, so gelten da natürlich nicht die Canon-Garantiebedingungen. Aber auch Canon-Objektive kann man im ersten Jahr überprüfen und justieren lassen - dass ein Objektiv sich nach 1,5 Jahren herstellungsbedingt so verändert, dass es zu einem Garantiefall würde, halte ich für ausgeschlossen.

Gruß,
Jens
 
Canon zeigt sich da aber sehr kulant.

Bei meiner 300D war nach ca. 16 Monaten die Spiegelmechanik am A.... Cam direkt zu Canon gesendet sie wurde dort anstandlos auf garantie Instandgesetzt.

Jetzt aktuell bei meinem 580EX der auch schon ca. 1 1/2 jahre auf dem Buckel hat. Ebenfalls direkt zu Canon gesendet und heute in der Post die Bestätigung gehabt, das er auf Garantie instand gesetzt wird.
 
Zitat:
Was mich interessieren würde, wie ist das eigentlich bei Objektiven. Nehmen wir das Tamron 28-75. Viele haben damit Probleme und schicken es auf Garantie zum justieren. Wenn ich das nach 1,5 Jahren auf Gewährleistung machen will, geht das? Also kann ich beweisen, dass eine Dejustierung schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat?

Hallo,
ich hab mein Tamron zwei Wochen vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit (ich glaub die geben, wie Sigma 2 Jahre Garantie) zum justieren geschickt, das wurde ohne Probleme erledigt.

Gruß
Michael
 
Möfter schrieb:
Canon zeigt sich da aber sehr kulant.

Bei meiner 300D war nach ca. 16 Monaten die Spiegelmechanik am A.... Cam direkt zu Canon gesendet sie wurde dort anstandlos auf garantie Instandgesetzt.

Das wurde aber nicht auf Garantie instandgesetzt, sondern auf Kulanz - d.h. Du hattest keinen Anspruch darauf. Aber nach allem was ich bisher gehört habe zeigt sich Canon oft sehr kulant.
 
Gewährleistung hin oder Garantie her, für den Kunden entsteht in der Regel praktisch kein Unterschied.
Dass man hier irgendwas beweisen muss glaube ich auch nicht. Wie sollte denn das Gehen? Gutachter?
Beweislast hier, umgekehrte Beweislast hin, wir sind doch nicht vor Gericht.
Die Praxis ist viel einfacher als manche das hier darstellen, meinetwegen könnt ihr reden von Kulanz oder was auch immer; Hauptsache mein Problem wird gelöst, und das wird es immer so lange ich das Gerät nicht als Hammer benutzt habe.

gruss
 
Lumpi schrieb:
Aber sag mir bitte ein Mangel, der nach einem Jahr auftritt, der schon zu Beginn vorhanden war? Mir fällt keiner ein.
Das Problem sind hier wohl eher Schäden die in Folge des Mangels auftreten, z.B. kalte Lötstellen. Der Mangel besteht zum Kaufzeitpunkt, das Gerät funktioniert aber noch. Mit der Zeit führt der Mangel jedoch dazu, dass das Gerät nicht mehr funktioniert...
Also ich weiß ja nicht wie es euch geht aber ich musste schon mehr als ein mal eine Garantie rechtmäßig in anspruch nehmen.

Ich hätte da ein Beispiel. Meine Tschibo Kompaktanalge. Nach einiger Zeit hat auf einmal das Display angefangen zu flackern. Ich hab die Analage nicht Fallen gelassen oder ähnliches und zum Kaufzeitpunkt hat das Display funktioniert.

fantomas schrieb:
Gewährleistung hin oder Garantie her, für den Kunden entsteht in der Regel praktisch kein Unterschied.
Na den gibts schon! Nehmen wir die Anlage aus meinem Beispiel, auf Garantie wird es mir mit sicherheit Repariert oder die Analge getauscht. Auf Gewährleisung müsste ich jetzt erstmal nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Ja mach das mal!

Kulanz lasse ich hier mal außenvor, denn das ist ne ganz andere Sache

Fox-Two schrieb:
PS: Zwischen Händlern gibt es nichtmal die 6 Monate. Also in den ersten 6 Monaten alles mal durchtesten. Sollte ja möglich sein.
Das Handeln von Geschäftsleuten unter ein ander ist ein anderes Thema, das ist klar.
Und mal durchtesten ist gut. Um bei meinem Beispiel zu bleiben. Ich hab sie ja getestet, was hätte ich noch machen sollen. Mal schnell aufschrauben, alle Lötstellen untersuchen, Bauteile durchmessen und dadurch die Garantie verliehren :grumble: ;)

Gruß
Thomas
 
devilstorm schrieb:
Na den gibts schon! Nehmen wir die Anlage aus meinem Beispiel, auf Garantie wird es mir mit sicherheit Repariert oder die Analge getauscht. Auf Gewährleisung müsste ich jetzt erstmal nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Ja mach das mal!

Kulanz lasse ich hier mal außenvor, denn das ist ne ganz andere Sache

Und genau aus dem aufgeführten Grund kommt die Kulanz eben ins Spiel. Du kannst davon ausgehen, dass Hersteller ihre Produkte sehr genau kennen - d.h. wenn Du einen Fall einreichst, dann ist schnell klar, ob der Fehler herstellungsbedingt sein kann oder nicht.

Damit Du in solchen Fällen eben nicht deinem Händler irgendwelche Dinge beweisen mußt, sind Unternehmen mehr oder weniger kulant (Canon wohl mehr als Tschibo). Würden die Tasten Deiner Kamera nach 1,5 Jahren nicht mehr funktionieren, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Canon dies nicht auf Kulanz reparieren würde.

Wenn man hier von Fällen liest, wo etwas nicht repariert werden sollte, so stellte sich meist der Händler quer - gleiche Fehler wurden anderen Berichten zufolge von Canon selbst oft repariert (sogar beim Thema Verschluss!). Deswegen würde ich bei einem Canon-Produkt die Gewährleistung des Händlers links liegen lassen und die Ware auch außerhalb der Garantiezeit direkt an Canon schicken.

Die Problematik betrifft also wohl weniger den Ernstfall selbst, als vielmehr das Wissen darum, dass man keinen Rechtsanspruch auf Kulanzleistungen hat und so nicht mit dem guten Gefühl, rundum abgesichert zu sein, durch die Gegend laufen kann. Ich denke bei Canon braucht man sich diesbezüglich nicht so viele Gedanken zu machen.

Gruß,
Jens
 
devilstorm schrieb:
Na den gibts schon! Nehmen wir die Anlage aus meinem Beispiel, auf Garantie wird es mir mit sicherheit Repariert oder die Analge getauscht. Auf Gewährleisung müsste ich jetzt erstmal nachweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Ja mach das mal!
Das ist bloss eine Vermutung. Darum sehe ich hier nicht den Unterschied.
Dass manche Händler sich aus der Verantwortung drückt passiert oft; es gibt ja sogar welche die einem Fahrlässigkeit einreden wollen. Alle Tricks werden da durchgezogen, und ich habe mich nie abwimmeln lassen. Das tut leider die Mehrheit der Personen und glaubt noch den Schwachsinn. Habe das Gefühl, die Jungs beim Service mancher Kaufhaus werden entsprechend abgerichtet, erstmal abzuwimmeln.

gruss
 
@Jens

Wie schon gesagt, Kulanz ist ne feine Sache. Ich wollte nur für den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sensibilisieren...
Übrigen Tschibo gibt 3 Jahre Garantie auf ihre Produkte. Das mit meiner Anlage ist daher kein Problem.
Und da muss ich sagen nehm ich lieber 3 Jahre Garantie als, als 1 Jahr Garantie und 1/2 oder 1 Jahr auf Kulanz zu hoffen...

@fantomas
Nix da Vermutung, das ist so. Es hat auch nix mit abwimmeln zu tun. Repariert bekommst du es nur ist das Risiko eine (rechtmäßige) Rechnung geschickt zu bekommen, wenn du was auf Gewährleistung einschickst, immer da und nicht zu vernachlässigen.

Gruß
Thomas
 
devilstorm schrieb:
@Jens

Wie schon gesagt, Kulanz ist ne feine Sache. Ich wollte nur für den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sensibilisieren...

Wird hier ja schon seit Jahren diskutiert... ;)

devilstorm schrieb:
Das ist bloss eine Vermutung. Darum sehe ich hier nicht den Unterschied.

In der Praxis hast Du sicherlich Recht, rechtlich gibt es eben den Unterschied, dass man bei Garantie einen Rechtsanspruch darauf hat, dass das Gerät kostenlos repariert wird, sofern der Hersteller nicht beweisen kann, dass der Mangel nicht unter die zugesicherten Garantiebestimmungen fällt.

D.h. wenn Canon sich weigern würde einen Mangel zu beheben, könnte man vor Gericht ziehen und Canon würde dazu verdonnert, den Mangel zu beheben. Wenn die Kamera hingegen nach einem Jahr und einem Tag explodiert dann hat man rechtlich gegenüber Canon gar keine Handhabe.

Wie gesagt, bei Canon gibt es da wirklich keinerlei Probleme, es gibt aber sehr wohl Unternehmen, wo soetwas von Bedeutung ist.

Gruß,
jens
 
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