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EÜR - Kleingewerbe, was darf abgerechnet werden?

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Terrorgiraffe

Themenersteller
Hallo zusammen!

Ich habe dieses Jahr ein Gewerbe (Fotografie) mit Kleinunternehmerregelung eröffnet und bin mir nicht ganz sicher, was alles in die EÜR einbezogen werden darf.

<Thema entfernt/gestoppt>
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das sind ziemlich klare Fragen für deinen Steuerberater - inklusive rechtsverbindlicher Auskunft.
 
Für die Fragen benötigst Du eigentlich nur das Finanzamt, die sind auskunftspflichtig und wissen bescheid.
Es sind grundlegende Fragen, die sie Dir grundlegend beantworten werden.
Ein Steuerberater kann zusätzlich noch die Abschreibungsmodelle etc. Besprechen um den für Dich optimalen Fall herauszuholen.

"Rechtsverbindlich" beim Steuerberater ist so eine Sache, bloss weil er meint, dass man das soundso machen kann, sieht das Dein FA noch lange nicht so. Wäre Steuerrecht so einfach, dass man immer eine eindeutige Antwort bekäme, könnte das ja jeder...

Also ab zum FA oder rufe an, bei mir waren die sehr nett und haben sich Zeit genommen, später hab ich mir dann aber doch einen Steuerberater geholt ;-)
 
Damit ist an dieser Stelle alles gesagt.
Seht bitte von nicht-fotografischen Themen ab.

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