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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich hatte heute einen Videodreh mit einem Fackeljongleur. Dabei ist irgendwann eine brennende Fackel gegen das Objektiv geschlagen. Zum Glück ging alles gut und nichts wurde beschädigt aber das gibt einem doch zu denken. Die Frage lautet: wäre das Objektiv im Schadensfall versichert gewesen?

In diesem Fall muss grundsätzlich erst der Verursacher haften, nur wenn von diesem nichts zu bekommen ist würde die Fotoversicherung einspringen und dann Regress beim Verursacher nehmen.

Hallo,

habe jetzt gesucht, aber nichts gefunden:
Zahlt die Versicherung auch bei einem unverschuldetem (also Equipment normal in der Wohnung gelagert,...) Pilzbefall?

Grüße

Lordfelice

Pilzbefall ist immer ein schwieriger Fall, hier müssen die betroffenen Gegenstände
eingesandt und auf Feststellbarkeit der Ursache geprüft werden. Eine allgemeine Aussage kann ich daher hier nicht treffen.


Eine konkrete Rückfrage zum Änderungsantrag (der scheint sich seit meiner letzten Änderung geändert zu haben...).

Ich habe zwei Objektive verkauft, die ich ausschließen möchte und zwei, die ich mir gekauft habe (eines vor kurzem, eines schon vor einigen Jahren), die ich einschließen möchte.

So wie ich das neue Änderungsantragsformular verstehe, muss ich nicht mitteilen, welche Objektive ich verkauft habe (und welche somit ausgeschlossen werden), sondern auflisten, was (weiter/neu) versichert sein soll, richtig? Was rausfällt erkennt ihr dann eigenständig?

Zwei der bisher schon versicherten Objektive, die eingeschlossen bleiben sollen, habe ich gebraucht gekauft und damals mit Zeitungsfotos nachgewiesen. Im Änderungsformular ist eine Spalte mit "Neukaufdatum". Dort trage ich einfach "gebraucht" ein, oder?
Muss ich dann erneut für die weiter zu versichernden Objektiv einen Nachweis (Foto vor Zeitung) einreichen oder wird das bei Prüfung als bereits efolgt erkannt?

Vielen Dank!

Der Änderungsantrag hat sich nicht geändert, es gibt nur zwei Verschiedene, einen für Einzelteile und einen für eine neue Gesamtlist. Beide kannst Du unter folgendem Link downloaden:

http://www.fotoversicherung.com/downloads/

Für Dinge die bereits durchgehend im Vertrag eingeschlossen waren und für die alle Nachweise vorliegen musst Du natürlich keine neuen einreichen.

Gruß
Sven
 
In diesem Fall muss grundsätzlich erst der Verursacher haften, nur wenn von diesem nichts zu bekommen ist würde die Fotoversicherung einspringen und dann Regress beim Verursacher nehmen.

Sprich, wenn ich zu dicht an das Geschehen herangehe stehe ich schlecht da?
 
Sprich, wenn ich zu dicht an das Geschehen herangehe stehe ich schlecht da?

Nein, als Verursacher hatte ich hier den Jongleur gesehen, Du hast ja auch für "eigene Doofheit ;)" deine Fotoversicherung. Nur grobe Fahrlässigkeit wäre nicht
versichert, also wenn Du Dich z.B. absichtlich in den Feuerkreis stellst :)

Gruß
Sven
 
OSTERÜBERRASCHUNG :) - Unsere neue TOP-Klausel, damit könnt Ihr eure gesamte Ausrüstung zu einer pauschalen Summe ohne lästige Geräteliste versichern !

Es wird keine Unterversicherung angerechnet, d.h. Ihr wählt einfach den Betrag für den Ihr eure Ausrüstung auf erstes Risiko versichern wollt und bis zu diesem ist eure gesamte Ausrüstung abgesichert.

Hier ein Link zur Klausel:
http://www.fotoversicherung.com/download/BRUTTO-Tarif-D-TOPklausel-PF2016-050_Kopie.pages.pdf

Bei Fragen stehe ich euch hier wie immer gern zur Verfügung !

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
OSTERÜBERRASCHUNG :) - Unsere neue TOP-Klausel, damit könnt Ihr eure gesamte Ausrüstung zu einer pauschalen Summe ohne lästige Geräteliste versichern !

Es wird keine Unterversicherung angerechnet, d.h. Ihr wählt einfach den Betrag für den Ihr eure Ausrüstung auf erstes Risiko versichern wollt und bis zu diesem ist eure gesamte Ausrüstung abgesichert.

Hier ein Link zur Klausel:
http://www.fotoversicherung.com/download/TOPklausel-PF2016-050.pdf

Bei Fragen stehe ich euch hier wie immer gern zur Verfügung !

Gruß
Sven

Der Link geht bei mir nicht. Wenn ich über die Downloadseite gehe komme ich über diesen Link:

http://www.fotoversicherung.com/download/BRUTTO-Tarif-D-TOPklausel-PF2016-050_Kopie.pages.pdf

auf die PDF.

Ich habe erst vor ein paar Tagen meine Rechnung erhalten. Ich müsste also bis nächstes Jahr mit der Änderung warten (wobei ich mir noch überlegen muss, ob ich das überhaupt will).
 
Der Link geht bei mir nicht. Wenn ich über die Downloadseite gehe komme ich über diesen Link:

http://www.fotoversicherung.com/download/BRUTTO-Tarif-D-TOPklausel-PF2016-050_Kopie.pages.pdf

auf die PDF.

Ich habe erst vor ein paar Tagen meine Rechnung erhalten. Ich müsste also bis nächstes Jahr mit der Änderung warten (wobei ich mir noch überlegen muss, ob ich das überhaupt will).


Hallo Markus,

vielen Dank für den Hinweis zum Fehler im o.g. Link ! Ich hab Ihn jetzt korrigiert :)

Das Umsteigen auf die TOP-Klausel jeweils zur Hauptfälligkeit möglich, wobei wir eine Vorlaufzeit von etwa 4 Wochen zur Hauptfälligkeit benötigen.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

mich würde interessieren, ob meine Ausrüstung auch versichert ist, wenn ich sie (auf Rechnung) verleihe?

Wenn ich jetzt also beispielsweise meinem Betrieb ein Objektiv für einen Drehtag verleihe und dann eine Rechnung schreibe, ist das Objektiv dann über mich versichert, oder haftet dann mein Betrieb und dessen Versicherung?

Oder wenn ich einem Freund meine Kamera samt Objektiven und allem verleihe, ob jetzt umsonst oder auf Rechnung, wie wäre hier ein Schadenfall versichert?

Gruß,

Luca
 
Hallo Markus,

vielen Dank für den Hinweis zum Fehler im o.g. Link ! Ich hab Ihn jetzt korrigiert :)

Das Umsteigen auf die TOP-Klausel jeweils zur Hauptfälligkeit möglich, wobei wir eine Vorlaufzeit von etwa 4 Wochen zur Hauptfälligkeit benötigen.

Gruß
Sven

Ein Wechsel der aktuellen Versicherung auf die TOP-Klausel ist also nicht so ohne weiteres möglich?
Ich bin auch gerade wieder dabei Stück für Stück meine Ausrüstung zu ändern und da ist mir das Ausfüllen eines Änderungsantrags für jeden Kauf und Verkauf einfach zu lästig.

Ich würde auch gern auf die TOP-Klausel wechseln, muss aber bis Januar warten? Das finde ich jetzt nicht sehr elegant gelöst.
Wenn ich mein Auto verkaufe, wird der Vertrag doch auch geich beendet und ein neuer wird abgeschlossen.
 
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Hallo Sven,

mich würde interessieren, ob meine Ausrüstung auch versichert ist, wenn ich sie (auf Rechnung) verleihe?

Wenn ich jetzt also beispielsweise meinem Betrieb ein Objektiv für einen Drehtag verleihe und dann eine Rechnung schreibe, ist das Objektiv dann über mich versichert, oder haftet dann mein Betrieb und dessen Versicherung?

Oder wenn ich einem Freund meine Kamera samt Objektiven und allem verleihe, ob jetzt umsonst oder auf Rechnung, wie wäre hier ein Schadenfall versichert?

Gruß,

Luca

Moin,
bitte entschuldigt die durch die Osterzeit ein wenig verspäteten Antworten :)

Der unentgeldliche Verleih gilt über die Fotoversicherung versichert, der gewerbliche Verleih, wenn Du also Geld für den Verleih nimmst, allerdings nicht.



Ein Wechsel der aktuellen Versicherung auf die TOP-Klausel ist also nicht so ohne weiteres möglich?
Ich bin auch gerade wieder dabei Stück für Stück meine Ausrüstung zu ändern und da ist mir das Ausfüllen eines Änderungsantrags für jeden Kauf und Verkauf einfach zu lästig.

Ich würde auch gern auf die TOP-Klausel wechseln, muss aber bis Januar warten? Das finde ich jetzt nicht sehr elegant gelöst.
Wenn ich mein Auto verkaufe, wird der Vertrag doch auch geich beendet und ein neuer wird abgeschlossen.

Du kannst die TOP-Klausel zur Hauptfälligkeit in deinen Vertrag einschließen, meist klappt das bei bei einem Wechsel der versicherten Gegenstände oder Erhöhung der Versicherungssumme auch während des Versicherungsjahres.

Gruß
Sven
 
Nachdem ich per Mail keine Antwort erhalten habe frage ich mal hier in die Runde...

Noch jemand mit nicht abgebuchten Beiträgen zur Versicherung? Ich hab zwar die Rechnung erhalten aber der Betrag wurde in den letzten zwei Monaten nicht abgebucht.

Hab bereits vor einer Woche an info@fotoversicherung.com geschrieben, ohne Rückmeldung.

P.S. Ich versuchs mal nächste Woche per Telefon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn der Unterschied zur Deklarationsverzichtklausel?

Und was bedeutet "auf erstes Risiko versichert" in der TOP Klausel? Das steht in der Deklarationsverzichtklausel nicht.

Genau das ist der Unterschied zur Deklarationsverzichtsklausel, bei dieser musst Du zwingend den tatsächlichen Gesamtwert deiner Ausrüstung angeben, bei der Top Klausel kannst Du einen Dir ausreichend erscheinenden Staffelwert wählen. z.B. bei einem tatsächlichen Ausrüstungswert von 8.000 € eine Versicherungssumme von 5.000 € ohne das eine Unterversicherung angerechnet wird. Nur der Maximalbetrag der Entschädigung ist in diesem Fall halt auf 5.000 € begrenzt.

Nachdem ich per Mail keine Antwort erhalten habe frage ich mal hier in die Runde...

Noch jemand mit nicht abgebuchten Beiträgen zur Versicherung? Ich hab zwar die Rechnung erhalten aber der Betrag wurde in den letzten zwei Monaten nicht abgebucht.

Hab bereits vor einer Woche an info@fotoversicherung.com geschrieben, ohne Rückmeldung.

Wie ist das rechtlich... stehe ich nun ohne Versicherungsschutz da?

Warum Du keine Antwort bekommen hast kann ich Dir nicht sagen, es ist eigentlich gewährleistet das auf jede Mail innerhalb eines Arbeitages geantwortet wird. Ich kann Dich aber berügen wenn unsere Buchaltung tatsächlich versäumt haben sollte deinen Beitrag abzubuchen besteht auch weiterhin Versicherungsschutz, erst wenn Du innerhalb von 14 Tagen nach einer Mahnung nicht gezahlt hast (z.B. Bei einer falsch angegebener Bankverbindung) würde der Versicherungsschutz entfallen.

Sende mir mal eine PN mit deinem Namen und deiner Versucherungsschein Nr. dann las ich den Vorgang Morgen prüfen.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich hätte noch zwei Fragen zu der neuen TOP-Klausel, die evtl. auch von allgemeinem Interesse sind; daher stelle ich sie hier im Forum:

a) Bisher war es nicht möglich, eine ActionCam (z.B. GoPro o.ä.) zu versichern. In der neuen TOP-Klausel heißt es nun allerdings schlicht, dass Videokameras versichert sind. Einschränkungen dazu werden nicht genannt. Nun ist eine ActionCam nach meinem Verständnis ja durchaus eine Videokamera - bedeutet das, dass nun auch ActionCams versicherbar bzw. im Rahmen der TOP-Klausel versichert sind?

b) Im Rahmen der TOP-Klausel ist es ja nach meinem Verständnis nicht nötig, jeden versicherten Gegenstand einzeln vorab zu melden. Wie wird mit gebraucht gekauften Gegenständen umgegangen? Ich verstehe es so, dass es mindestens vorteilhaft ist, eventuell sogar notwendig, alle gebraucht gekauften Gegenstände weiterhin mit dem Verfahren "Foto auf Tageszeitung" vorab bei Ihnen einzureichen. (Wäre ja auch kein Problem, man muss es halt nur wissen bzw. vorab beachten). Liege ich hier richtig?

Für eine Beantwortung wäre ich dankbar, die TOP-Klausel klingt wirklich nach einem attraktiven Produkt das auf die Bedürfnisse der Kunden eingeht!

M. Höller
 
Ich bin auch von der Top Variante ein wenig verwirrt. Eine Geräteliste ist auch bei Anmeldung nicht notwendig? Ich kann also meine gebraucht gekauften Geräte bei Vertragsabschluss auf der aktuellen Tageszeitung fotografieren und bei einem Schadensfall dann erst einreichen um den Besitz und Zustand nachzuweisen?

Ich kann also meine Fotoausrüstung pauschal mit z.B 10.000€ versichern und muss erst bei Schadensfall eine Geräteliste mit Bildern oder Rechnungen nachweisen? - Wenn das so ist, ist die Versicherung ein absolutes Top Produkt!
 
Ich bin auch von der Top Variante ein wenig verwirrt. Eine Geräteliste ist auch bei Anmeldung nicht notwendig? Ich kann also meine gebraucht gekauften Geräte bei Vertragsabschluss auf der aktuellen Tageszeitung fotografieren und bei einem Schadensfall dann erst einreichen um den Besitz und Zustand nachzuweisen?

Ich kann also meine Fotoausrüstung pauschal mit z.B 10.000€ versichern und muss erst bei Schadensfall eine Geräteliste mit Bildern oder Rechnungen nachweisen? - Wenn das so ist, ist die Versicherung ein absolutes Top Produkt!

Hallo,

ich hätte noch zwei Fragen zu der neuen TOP-Klausel, die evtl. auch von allgemeinem Interesse sind; daher stelle ich sie hier im Forum:

a) Bisher war es nicht möglich, eine ActionCam (z.B. GoPro o.ä.) zu versichern. In der neuen TOP-Klausel heißt es nun allerdings schlicht, dass Videokameras versichert sind. Einschränkungen dazu werden nicht genannt. Nun ist eine ActionCam nach meinem Verständnis ja durchaus eine Videokamera - bedeutet das, dass nun auch ActionCams versicherbar bzw. im Rahmen der TOP-Klausel versichert sind?

b) Im Rahmen der TOP-Klausel ist es ja nach meinem Verständnis nicht nötig, jeden versicherten Gegenstand einzeln vorab zu melden. Wie wird mit gebraucht gekauften Gegenständen umgegangen? Ich verstehe es so, dass es mindestens vorteilhaft ist, eventuell sogar notwendig, alle gebraucht gekauften Gegenstände weiterhin mit dem Verfahren "Foto auf Tageszeitung" vorab bei Ihnen einzureichen. (Wäre ja auch kein Problem, man muss es halt nur wissen bzw. vorab beachten). Liege ich hier richtig?

Für eine Beantwortung wäre ich dankbar, die TOP-Klausel klingt wirklich nach einem attraktiven Produkt das auf die Bedürfnisse der Kunden eingeht!

M. Höller


Hallo,

ja, auch Actioncams sind über die Top-Klausel versichert !

Hier mal der Wortlaut der Klausel, daraus ergibt sich auch die Antwort der Frage zu den Foto gebraucht gekaufter Gegenstände, diese müssen VOR Schadenfall
vorliegen:

-------------------
Klausel PF2016-050 - TOP-Klausel

Abweichend von §1 der Bedingungen gelten alle im persönlichen rechtmässigen Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers befindlichen fotografischen/videotechnischen Gegenstände bis
zur gewählten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. §12 Abs. 3 (Unterversicherung) der AVB-PF-01-2016 findet keine Anwendung.

Als fotografisches/videotechnisches Gerät gelten im Sinne dieser Klausel ausschliesslich:

Fotoapparate
Videokameras
Objektive
Blitzgeräte und Dauerleuchten
maximal 2 Laptop´s bis zu einem Alter von 3 Jahren
maximal 2 Tablett PC ´s (KEINE Mobiltelefone/Smartphones) bis zu einem Alter von 3 Jahren
maximal 2 Ferngläser
Stative und Stativköpfe und deren Zubehör
zu den im Besitz befindlichen fotografischen/videotechnischen Geräten passende Speicherkarten, Filter, Gegenlichtblenden, Generatoren, Mikrofone, Kabel und Akkus
Kamerarucksäcke, -koffer und -taschen, -gurte
fotografische/videotechnische Reflektoren und Softboxen

Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung eingereicht werden. Auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.

Die Klauseln PF2010-001, 002 und 006 der Bedingungen AVB-PF-01-2016 finden keine Anwendung.

Die Maximalentschädigung je Versicherungsjahr ist auf das einfache der gewählten Versicherungssumme begrenzt.
--------------

Gruß
Sven
 
Sven, ist es wirklich so, dass die Bilder bei euch VOR dem Schadenfall vorliegen müssenbei "Top"?
Bisher (bei den anderen Versicherungsoptionen) war es ja so, dass es zwar sinnvoll war die Bilder im Vorfeld einzureichen (doppelte Datenhaltung, schnellere Bearbeitung etc.), aber es nicht zwingend notwendig war.. Wichtig war ja nur, dass die Fotos vor dem Schadenfall erstellt wurden und konnten ja dann bei einem Schaden entsprechend nachgereicht werden..
 
Ich habe die TOP Klausel genutzt, musste eine Geräteliste einreichen und die fotografischen Nachweise (per Zeitung) bzw. Rechnung, dass die Geräte zu Beginn der Versicherung auch tatsächlich da sind und funktionieren.
Im Gegensatz zu vorher, ist die Liste jetzt wirklich lang, da ich auch das zum Teil teure Zubehör mit drin habe. Versichert ist die Hälfte der Gesamtwertes, so viel nehme ich aber vermutlich ohnehin nie mit. Ich hab die niedrigste SB gewählt. Okay, das kostet schon einiges, aber die Fototechnik kostet auch so viel wie ein Auto.... Und die Fotoversicherung kostet dann halt auch so viel wie die meines Autos...
 
Sven, ist es wirklich so, dass die Bilder bei euch VOR dem Schadenfall vorliegen müssenbei "Top"?
Bisher (bei den anderen Versicherungsoptionen) war es ja so, dass es zwar sinnvoll war die Bilder im Vorfeld einzureichen (doppelte Datenhaltung, schnellere Bearbeitung etc.), aber es nicht zwingend notwendig war.. Wichtig war ja nur, dass die Fotos vor dem Schadenfall erstellt wurden und konnten ja dann bei einem Schaden entsprechend nachgereicht werden..

Da bei der TOP-Klausel ja keine Liste geführt wird müssen die Bilder von Gegenständen für die keiner Rechnung auf Namen des Kunden vorliegen zur Verhinderung eines all zu leichten Betruges vorher eingereicht werden. Ansonsten könnte man ja all seinen Freunden und Bekannten dem Tipp geben schon mal all Ihre Sachen zu fotografieren und die Fotos könnten im Nachhinein eingereicht werden falls an deren Ausrüstung etwas passiert :)

Leider ist die Welt und deren Bewohner nicht immer nur gut :rolleyes:

Gruß
Sven
 
Hallo,

vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten! Diese Form der Versicherung klingt wirklich super auf die Bedürfnisse von uns Hobbyfotografen abgestimmt.

Ich hätte noch eine organisatorische Anschluss-Frage:
Die Menge der nun einzureichenden Vorab-Fotos ist ja, insb durch den Entfall der Kleinteile-Klausel, u.U. sehr groß. Wie soll hier am besten verfahren werden? Bisher habe ich die Fotos immer wenn ich einen neuen Ausrüstungsgegenstand eingeschlossen hatte, per Mail als ZIP Datei angehängt. Bei der großen Menge an Fotos mit insg. mehreren 100MB Dateigröße, die jetzt einmalig anfallen werden, erscheint mir das allerdings als wenig praktikabel.

Gibt es hier bessere Möglichkeiten der Einreichung?

M. Höller
 
Hallo,


okay verstehe und bei Geräten, wo eine Rechnung vorgelegt werden kann (Name auf Rechnung gleich Versicherungsnehmer) muss diese erst eingereicht werden, wenn ein Schadensfall vorliegt?

Gruß
 
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