Ich hatte heute einen Videodreh mit einem Fackeljongleur. Dabei ist irgendwann eine brennende Fackel gegen das Objektiv geschlagen. Zum Glück ging alles gut und nichts wurde beschädigt aber das gibt einem doch zu denken. Die Frage lautet: wäre das Objektiv im Schadensfall versichert gewesen?
In diesem Fall muss grundsätzlich erst der Verursacher haften, nur wenn von diesem nichts zu bekommen ist würde die Fotoversicherung einspringen und dann Regress beim Verursacher nehmen.
Hallo,
habe jetzt gesucht, aber nichts gefunden:
Zahlt die Versicherung auch bei einem unverschuldetem (also Equipment normal in der Wohnung gelagert,...) Pilzbefall?
Grüße
Lordfelice
Pilzbefall ist immer ein schwieriger Fall, hier müssen die betroffenen Gegenstände
eingesandt und auf Feststellbarkeit der Ursache geprüft werden. Eine allgemeine Aussage kann ich daher hier nicht treffen.
Eine konkrete Rückfrage zum Änderungsantrag (der scheint sich seit meiner letzten Änderung geändert zu haben...).
Ich habe zwei Objektive verkauft, die ich ausschließen möchte und zwei, die ich mir gekauft habe (eines vor kurzem, eines schon vor einigen Jahren), die ich einschließen möchte.
So wie ich das neue Änderungsantragsformular verstehe, muss ich nicht mitteilen, welche Objektive ich verkauft habe (und welche somit ausgeschlossen werden), sondern auflisten, was (weiter/neu) versichert sein soll, richtig? Was rausfällt erkennt ihr dann eigenständig?
Zwei der bisher schon versicherten Objektive, die eingeschlossen bleiben sollen, habe ich gebraucht gekauft und damals mit Zeitungsfotos nachgewiesen. Im Änderungsformular ist eine Spalte mit "Neukaufdatum". Dort trage ich einfach "gebraucht" ein, oder?
Muss ich dann erneut für die weiter zu versichernden Objektiv einen Nachweis (Foto vor Zeitung) einreichen oder wird das bei Prüfung als bereits efolgt erkannt?
Vielen Dank!
Der Änderungsantrag hat sich nicht geändert, es gibt nur zwei Verschiedene, einen für Einzelteile und einen für eine neue Gesamtlist. Beide kannst Du unter folgendem Link downloaden:
http://www.fotoversicherung.com/downloads/
Für Dinge die bereits durchgehend im Vertrag eingeschlossen waren und für die alle Nachweise vorliegen musst Du natürlich keine neuen einreichen.
Gruß
Sven