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Meisterpflicht für Fotografen

Von Meisterpflicht habe ich noch nie was gehalten. Egal, um welche Betriebsart es sich handelt.
Es handelt sich um Sicherung von Pfründen, Abschottung gegen Konkurrenz und letztendlich um ein Merkmal des Dirigismus.
Was würde denn passieren, wenn man den Markt machen ließe?
Jeder würde eine Leistung so gut und günstig anbieten, wie er kann. Nach einer Zeit bleiben einige Anbieter übrig. Und zwar die, die Aufträge mit einer akzeptierten Mindestleistung, zu einem akzeptierten Preis anbieten. Im Rahmen des beackerten Umfeldes sichert dies das Überleben.
Allein dies sichert schon besser das angebotene Niveau, als man es sich mit Meisterpflicht nur erträumen kann.
In der heutigen Zeit würde das zur Erfordernis starken Umdenkens im Angebot von fotografischen Dienstleistungen führen. Will man das verhindern? Sind die "Profis" nicht in der Lage, ihre Geschäftsmodelle den geänderten Ansprüchen anzupassen? Schreien deshalb einige nach der Dirigismuskeule, um alte Geschäftsmodelle weiter betreiben zu können, respektive zu exhumieren? - Sieht wohl so aus, oder :devilish:
Schimpft mich ob dieser Aussagen den bösen Marktradikalen. Ihr hättet Recht (y)
 
Interessante Diskussion, auch wenn ich mir persönlich ziemlich sicher bin, dass die Meisterpflicht für Fotografen niemals eingeführt werden könnte. Punkte wie Bestandsschutz oder EU-Freizügigkeit von Arbeitnehmern sind juristisch nur schwer abzudecken. Man denke auch an die Grauzone also z.B. die vielen "Influencer" die Fotos und/oder Videos in Social Media Plattformen anbieten und dafür entlohnt werden. Die meisten von den Großen haben ja ein Gewerbe und fielen dann auch unter die Meisterpflicht. Aus taktischer Sicht hätte dies katastrophale Auswirkungen auf jede Partei die sich bei der nächsten Wahl Stimmen von Jungwählern erhofft.

Letztendlich könnte sich selbst nach der Einführung ein Nicht-Meister sein Gewerbe einfach im EU-Ausland anmelden und in Deutschland auch ohne Meister seine Dienstleistung anbieten (https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-meisterzwang-und-das-uwg_024378.html).

Zitat: Abschließend hatte das BVerfG auch angezweifelt, ob mit der wachsenden Konkurrenz aus dem EU-Ausland ein solch großer Befähigungsnachweis zur Sicherung der Qualität auch wirklich erforderlich sei. Im Hinblick auf diese Konkurrenz stelle eine solche Meisterprüfung einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand dar und könne daher unzumutbar sein. Handwerker aus dem EU-Ausland, die in Deutschland tätig werden wollten, mussten nämlich den Nachweis einer solchen Meisterprüfung nicht erbringen.


Dadurch wären diejenigen die die Mühnen eines Meisters auf sich nehmen und ihr Gewerbe in Deutschland anmelden stark benachteiligt. Es sollte also auch in deren Interesse sein, dass die Meisterpflicht nicht eingeführt wird. Der von manchen erhoffte Protektionismuseffekt verpufft größtenteils. Der Vorschlag hat daher eher was mit Parteistrategie zu tun als mit Realpolitik.

Aber warum nicht etwas ähnliches wie der Meisterzwang in abgeschwächter Form? Wenn ich z.B. in einer Metzgerei als Verkäufer anfangen wollte, müsste ich zunächst eine Prüfung beim Gesundheitsamt ablegen. Sowas könnte es sinngemäß doch z.B. auch für Fotografen geben. Ich denke gerade Berufs- oder Quereinsteiger wären froh wenn sie v.a. in juristischen Themen ihr Handwerk betreffend wie z.B. DSGVO offiziell geschult würden. Vielleicht könnten Sie dann die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Fotograf" tragen als Abgrenzung zu den Hobbyisten. Nur mal als Idee :)
 
Der Unterschied zwischen FleischverkaufDings und KnipsDings ist:

+ Wenn der VerkaufsDings seine Hygiene-Vorschriften etc. nicht einhält kriege ich Dünnschiss (oder schlimmeres)

+ Wenn das KnipsDings seinen Job nicht beherscht gibt es schlechte Bilder

Schlechte Bilder sind nicht schädlich für die Gesundheit des KundenDings(1) und damit braucht es für das KnipsDings keine Zwangs-Schulungen irgend welcher Art. Berufe in denen aus AusübDings das KundenDings gefährden kann wenn es seinen Job nicht beherscht sollten REGELMÄSSIGE Zwangs-Prüfungen/Weiterbildungen haben um sicher zu gehen das nicht Alzheimer/Suff/Whatever die Fähigkeiten des AusübDings beeinträchtigt haben. Alle anderen kann man dem Markt überlassen.

(1) Schlechte Bilder von der Übergabe der Harley and den freundlichen Engel oder von der "Hochzeit der Tochter von Mr. Corleone" KÖNNEN ggf. gesundheitsschädlich für das KnipsDings sein.
 
Ja, ich verstehe schon worauf du hinaus willst. Aber ob ein Bild schlecht ist oder nicht liegt m.M. im Auge des Betrachters. Jeder Fotograf den ich kenne der seine Leistung käuflich anbietet hat ein Onlineportfolio. Sei es auf einer eigenen Seite, in Social Media oder hier im Forum. Mancher sogar im eigenen Schaufenster. Als Kunde kann ich mich also vorab darüber informieren ob mir der persönliche Stil des Fotografen zusagt oder nicht. Falls ich das nicht tue ist das schon sehr fahrlässig. Und falls die Bilder zwar im Portfolio gut aussahen aber beim eigenen Shooting nicht, hatte der Fotograf wohl leider einen schlechten Tag. Davor schützt der Meisterzwang aber leider nicht.

Den Vergleich Hygiene-Vorschriften bei Fleischverkäufern vs. Juristische-Vorschriften bei Fotografen finde ich gar nicht so weit hergeholt. Klar wird niemand krank beim betrachten schlechter Fotos. Allerdings können aus Unwissenheit der rechtlichen Rahmenbedingungen schnell hohe Schadensersatzforderungen auf den Fotografen zukommen insb. wenn Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das kann soweit kommen dass es existenzbedrohend wird. Warum also nicht ein 1-2 tägiges Pflichtseminar bei einer zertifizierten Stelle? Den Drohnenführerschein gibt es ja inzwischen auch in manchen Staaten aus genau den genannten Gründen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist halt der Unterschied "Wer hat den Schaden". Solange es nur der "Unternehmer" ist - dessen Pech/Verantwortung. Wer sich selbstständig machen will muss halt sehen was er dazu braucht oder glaubt zu brauchen.

Dazu kommt zB. im Fotobereich braucht nicht jeder alles z.B. Knipsende ITler, gar nicht so selten unter den Nebenberuflichen, können oft das DSGVO-Ding HALTEN. Und die Frage ist schnell "was für Pflichtschulungen dann noch anfallen" den es geht da um GELD. Und die Kammern würden es gerne haben / werden ihren Einfluss also nutzen.

Ne, dann lieber ein paar Fotographen/Schneider/Maler/<Hier Beruf der heute ohne Meisterpflicht> die ins offene Messer rennen weil sie zu blauäugig waren.
 
Von Meisterpflicht habe ich noch nie was gehalten. Egal, um welche Betriebsart es sich handelt.
...
Was würde denn passieren, wenn man den Markt machen ließe?
...
Dirigismuskeule
...

Nun, eine Folge kann man jetzt schon deutlich spüren: Branchen ohne Meisterzwang haben zunehmend Nachwuchssorgen, weil schlicht zu wenige Fachkräfte ausgebildet werden...

Und unabhängig davon, ob es ein Meisterzwang oder andere Formen des Dirigismus sind:
  • sinkt das Sicherheitsniveau, was bei manchen Gewerken lebensgefährlich werden kann
  • nutzt es dem konkreten Kunden wenig, wenn der Murks fabrizierende Unternehmer später vom Markt verschwindet
  • besteht die Gefahr, dass das Qualitätsniveau ein Level erreicht, das wir als Gesellschaft nicht wollen

Selbstverständlich ist der letzte Punkt diskussionswürdig. Aber auch hier bin ich der Meinung, dass eine Gesellschaft durchaus das Recht und die Pflicht hat, ein gewisses Qualitätsniveau zu definieren und das nicht allein dem Spiel der Märkte zu überlassen.

Und bei den ersten beiden Punkten sehe ich den Staat absolut in der Pflicht: Sicherheit und Verbraucherschutz sind zwei Bereiche, in denen "der Markt" noch nie erfolgreich war (schon immer kläglich versagt hat)...
 
Und unabhängig davon, ob es ein Meisterzwang oder andere Formen des Dirigismus sind:
  • sinkt das Sicherheitsniveau, was bei manchen Gewerken lebensgefährlich werden kann
Umkehrschluß:

In Branchen, in denen von der Arbeit des Unternehmers weder Lebensgefahr noch die Gefahr eines erheblichen Vermögensschadens für den Auftraggeber ausgeht, sind mE von allen dirigistischen Eingriffen freizuhalten.

Von schlechten Fotografen geht schlimmstenfalls eine Gefahr für den guten Geschmack aus. Lebensgefahr: Fehlanzeige.
Fotografen verwalten auch keine fremden Vermögen. Gefahr eines Vermögensschadens: Fehlanzeige.
 
In der Theorie klingt das ja alles machbar. Schwierig wird es dann aber bei der konkreten, juristisch einwandfreien Ausgestaltung der Bedeutung des Begriffs "Qualitätsniveau" in Bezug auf Fotografen. Ein Vergleich mit anderen Handwerkern fällt hier schwer.

Damit das juristisch funktioniert müsste doch erst ein einheitlicher Qualitätsbegriff für Fotografen definiert werden, natürlich möglichst ohne großen Interpretationsspielraum. Und genau hier ist doch das Problem. Beim Verlegen von Elektrokabeln oder Wasserrohren gibt es ganz klar definierte Normen z.B. das Material betreffend. Wenn also ein Elektriker ein mehradriges Stromkabel durch die Wohnung verlegt, dass dafür nicht zugelassen ist, liegt ganz objektiv ein Qualitätsmangel vor. Wie soll das beim Fotografen aussehen?

Falls jemand z.B. ein (schlechtes) Suppenzoom verwendet um eine Hochzeit zu fotografieren und die Bilder am Ende vor CAs nur strotzen und auch nicht besonders scharf sind, liegt hier schon ein Qualitätsmangel vor? Müsste man dem Fotografen dann nicht vorschreiben welche Kameras und Objektive "staatlich zugelassen sind" und den Qualitätskriterien entsprechen?

Solche Gedanken kann man aber auch noch über den technischen Aspekt weiter fassen. Man nehme an ein Fotograf fotografiert mit der best möglichen Ausrüstung. Alle Bilder sind knackscharf und absolut makellos. Doch leider hat er kein Händchen für Bildaufbau. Seine knackscharfen Bilder sind leider alle langweilig im Auge seiner Auftraggeber. Liegt hier ein Qualitätsmangel vor? Wer definiert was langweilige Bilder sind und was nicht? Der Auftraggeber wohl kaum sonst bliebe die der Schutz des Fotografen auf der Strecke. Der Fotograf aber auch nicht, sonst hätten wir ebenfalls keinen besseren Verbraucherschutz.

Solche Probleme lassen sich meiner Meinung nach nur individuell im Rahmen der Vertragsfreiheit lösen. Fotograf und Kunde verhandeln individuell die Rahmenbedingungen einschließlich Qualitätskriterien und wenn sich beide einig sind wird der Dienstleistungsvertrag unterschrieben. Je detaillierter dieser ausgearbeitet ist, desto besser. Dann lässt sich auch ganz einfach festlegen wie viel individuellen kreativen Spielraum man als Auftraggeber dem Fotografen einräumen möchte. Wo passt hier der Meisterzwang rein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal Pro und Kontra zur Wiedereinführung der Meisterpflicht von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern am Volkswirtschaftlichem Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen
https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2018/8/pro-contra-wiedereinfuehrung-der-meisterpflicht/

Und hier mal das Eckpunktepapier der Koalitionsgruppe "Meisterbrief"
https://www.cducsu.de/sites/default/files/2019-04/Eckpunkte Meisterbrief.pdf

Und eine Zusammenfassung eines Unternehmens- und Gründungsportales:
https://www.unternehmenswelt.de/die-wiedereinfuehrung-der-meisterpflicht

Damit mal an konkreten Argumenten diskutiert werden kann, nicht an irgendwelchen selbst ausgedachten Sachverhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Links. Besonders den ersten fand ich interessant. Wenn man das Eckpunktepapier liest, erkennt man glaube ich, dass bei den Gedanken zur Einführung der Meisterpflicht die besonderen Umstände des Fotografenhandwerks nicht wirklich berücksichtigt wurden. Daher auch meine praktischen Beispiele zum Qualitätsbegriff. Über das generelle Für und Wider zur Meisterpflicht wurde ja schon viel gesagt. Das kann man sehen wie man möchte. Letztendlich wird es wohl darauf hinauslaufen dass zwei Lobbyverbände gegeneinander antreten werden.

Worauf ich hinaus wollte ist, dass ich denke, dass FALLS beschlossen würde eine Meisterpflicht für Fotografen einzuführen, dass dieses Vorhaben dann an der konkreten Ausgestaltung scheitern muss. Das liegt an den Besonderheiten des Fotografenhandwerks.
 
Ich nenne ein reales Beispiel aus der Praxis:
Zwei Orte weiter gibt es ein (Foto)Geschäft welches zunächst nur alle nur erdenklichen Dinge rund um die Fotografie angeboten hat, vom Bilderrahmen, über Fototaschen bis hin zu einfachen Kompaktkameras. Irgendwann war damit aber nicht mehr ausreichend Geschäft zu machen, also wurden zusätzlich zunächst Passbilder per Sofortbildkamera angeboten. Diese waren noch relativ einfach gehalten, statischer Grauverlauf im Hintergrund und ein Dauerlicht von vorn. Irgendwann kamen aber auch Anfragen nach Fotos die jenseits des Passbildes waren. Über die Zeit hat sich eine weitere Säule des Geschäfts aufgebaut - die Fotografin, die sich ihr Wissen autodidaktisch angeeignet hat macht einen tollen Job und das ganz ohne Meister - sondern weil sie praktisches Wissen und einen Blick für die fotografischen Bedürfnisse ihrer Kunden hat. Würde hier jetzt jemand mit Meisterpflicht kommen - die würde am praktischen Ergebnis ihrer Arbeit nichts ändern, dafür jedoch unter Umständen ihre Existenz bedrohen.
 
Immerhin scheinen sie zu wissen, dass das Gesetz ohne Bestandsschutz kassiert werden wird, deswegen scheint der ja da drinnen vorgesehen zu sein, und zwar als dauerhafte Lösung.

Will heissen: Wer sich als Fotograf selbständig machen will, muss das dann wohl bald tun, oder dann halt hinter der Grenze. Möglichkeiten gibt es dazu ja genug. Man kann die Firmenbeschreibung ja was allgemeiner fassen. Neben dem Erstellen von Bildern auch z.B. den handel mit fototechnischem Zubehör. Dann kann man ja erstmal das nebenbei laufen lassen, China Import und hier etwas teurer verkaufen, wirft einen kleinen Gewinn ab. Der Betrieb bleibt so aktiv, versteuert jedes Jahr was und man kann jederzeit später mit dem Fotografieren anfangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, eine Folge kann man jetzt schon deutlich spüren: Branchen ohne Meisterzwang haben zunehmend Nachwuchssorgen, weil schlicht zu wenige Fachkräfte ausgebildet werden...
Das betrifft im Übrigen alle Bereiche. Auch mit Meisterzwang. ;)

Für mich ist der Meisterbrief in erster Linie ein Nachweis eines betriebswirtschaftlichen Hintergrunds mit fachlichen Abschluss. In Prinzip ist es ein Fachschulabschluss. Das war es dann aber auch. Das kann man sich dann über das Geschäft hängen und damit werben. Ob es mehr Umsatz bringt, sei dahingestellt. Ob man damit eine Ausbildungserlaubnis verknüpfen muss, sehe ich schon kritisch. In anderen Bereichen funktioniert es ja auch, dass man eine Ausbildung macht, damit wirbt aber jeder andere das auch machen darf. Es wird sich dann zeigen wer sich durchsetzt.

Beispiel aus der Praxis.
Ich hatte mal eine Situation einen einfachen Carport aufbauen zu wollen. Ich selbst konnte es aus gesundheitlichen Gründen zu der Zeit nicht. Ich erhielt ein Angebot, welches deutlich überteuert war. Auf meine Ablehnung hin versuchte man nicht den Preis anzupassen sondern diskutierte mit mir, man hätte ja schließlich einen Meisterbrief und das wäre ja auch etwas wert und ich könnte ja "Ali, Muhammad & Co" beauftragen. Ich würde ja sehen was ich davon habe. Also beauftragte ich "Ali, Muhammad & Co", das kostete mich ein Drittel und die Arbeit wurde sachgerecht gemacht.

Was ich damit sagen will, es gibt Bereiche in denen ein höherer Abschluss zwingend wichtig ist. Jedoch bestimmt nicht in der Fotografie. Informatiker darf sich auch jeder nennen, auch wenn er nie eine Uni von innen gesehen hat.
 
Die Frage ist doch, wenn jemand etwas kann, das bereits am praktischen Beispiel immer wieder beweist - also mit Fotografie die Kundenbedürfnisse voll und ganz bedient - wozu dann zusätzlich/nachträglich eine Meisterpflicht??? Ich finde da einfach keine sachlichen Gründe.
 
Die Frage ist doch, wenn jemand etwas kann, das bereits am praktischen Beispiel immer wieder beweist - also mit Fotografie die Kundenbedürfnisse voll und ganz bedient - wozu dann zusätzlich/nachträglich eine Meisterpflicht??? Ich finde da einfach keine sachlichen Gründe.

Ohne mich auf die Pro- oder Kontra-Seite zu stellen:

Um einen (Fotografie-) Handwerksbetrieb zu führen und zu leiten, bedarf es etwas mehr als Bilder zu knipsen, die irgendjemandem gefallen und damit ein paar Euro zu verdienen, damit man sich den nächsten Body oder ein drittes Objektiv kaufen kann.

Ich hatte weiter vorne im Thread bereits die Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung verlinkt. Nur mal um aufzuzeigen, dass der (Ausbildungs-) Beruf des Fotografen eben doch etwas mehr umfasst, als "Knips" zu machen.

Ohne Meister wird es diese ausgebildeten Fotografen aber bald nicht mehr geben.
 
Nachtrag zur Fachkräfteausbildung:

"Im Jahr 2004 habe jeder „meisterpflichtige“ Betrieb statistisch 0,84 Lehrlinge ausgebildet. 2018 waren es 0,92 Lehrlinge je Betrieb. Bei den zulassungsfreien Betrieben sackte der Wert laut Hund im selben Zeitraum von 0,43 auf 0,08 Auszubildenden pro Betrieb ab. Ausbildung fände in diesen Berufen fast nur noch in den meistergeführten Altbetrieben statt, sagte der Kammerpräsident. Deren Zahl werde aber mit der Zeit immer weiter sinken, weil auch immer weniger Fachkräfte nachwachsen."
Quelle: https://www.wn.de/Welt/Wirtschaft/3...Handwerk-fordert-Rueckkehr-zur-Meisterpflicht
 
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