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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Sven,

vielen Dank - Ich habe den Änderungsantrag gerade eben versendet und hoffe, dass Euer Postfach groß genug ist. :)

Eine letzte Frage noch zum Mitversichern eines iPads. Wie gefordert habe ich drei Fotos angefertigt: Vorne, Hinten (je auf einem aktuellen Handelsblatt.de-Ausdruck) und ein Foto, dass mit dem iPad selber gemacht wurde und den aktuellen Tagesnachweis abbildet. Zusätzlich habe ich noch die Rechnungskopie aus Januar beigelegt - Dort ist allerdings leider keine Seriennummer ersichtlich.

Ist das insgesamt als Nachweis ausreichend?

Vielen Dank nochmal! (y)

Hallo,
solche, nur für deinen Vertrag geltenden Fragen kann ich hier im Forum leider nicht beantworten. Bitte sende eine Mail mit der Frage unter Angabe deines Namens und der Versicherungsschein Nr. an unser Büro. Dort werden deine Nachweise dann geprüft und Dir eine verbindliche Antwort gegeben.

Gruß
Sven
 
Ab sofort ist unsere neue Gebrauchtpreisliste der Marken Canon, Nikon & Sigma für das 3. Quartal 2019 online!

Neu! Jetzt auch mit den Spiegellosen Systemen der Hersteller!

Ihr findet die Liste wie immer unter www.fotoversicherung.com

Gruß
Sven
 
Ich hätte nochmal eine Frage, nachdem ich zwischenzeitlich nur sehr wenig Equipment hatte, nun aber doch wieder mehr fotografiere und vor meinem Urlaub das Thema "Versicherung" wieder hoch kommt.

Ich habe einige Geräte (Kamera-Gehäuse, Objektive), die ich gebraucht gekauft habe. Und ich habe Objektive, die ich kürzlich neu gekauft habe.
Ebenso ein iPad Pro zur Bildbearbeitung und auch eine Drohne.
Das alles (Gesamt-Neuwert "heute" sind ca. 4.000 €) möchte ich gerne versichern.
Bei den "neuen" Geräten ist das klar, da hab ich eine "relativ" aktuelle Rechnung (gekauft zwischen Mai und Juni 2019), aber wie läuft das mit den gebrauchten Teilen?
Muss ich die dann trotzdem vorher noch auf Tageszeitung fotografieren?
Und welche Anträge brauche ich?

Danke!
 
Ich hätte nochmal eine Frage, nachdem ich zwischenzeitlich nur sehr wenig Equipment hatte, nun aber doch wieder mehr fotografiere und vor meinem Urlaub das Thema "Versicherung" wieder hoch kommt.

Ich habe einige Geräte (Kamera-Gehäuse, Objektive), die ich gebraucht gekauft habe. Und ich habe Objektive, die ich kürzlich neu gekauft habe.
Ebenso ein iPad Pro zur Bildbearbeitung und auch eine Drohne.
Das alles (Gesamt-Neuwert "heute" sind ca. 4.000 €) möchte ich gerne versichern.
Bei den "neuen" Geräten ist das klar, da hab ich eine "relativ" aktuelle Rechnung (gekauft zwischen Mai und Juni 2019), aber wie läuft das mit den gebrauchten Teilen?
Muss ich die dann trotzdem vorher noch auf Tageszeitung fotografieren?
Und welche Anträge brauche ich?

Danke!

Hallo,

von gebraucht gekauften Gegenständen benötigen wir entsprechende Fotonachweise. Diese kannst Du auch nachreichen, Sie müssen allerdings vor einem etwaigen Schadenfall vorliegen! Drohnen können nur im Rahmen der optionalen Flugdrohnenklausel eingeschlossen werden.

Wir benötigen also einen der folgenden Anträge:

https://www.fotoversicherung.com/wp...cherung-DSLR-Forum-DSGVO-FORMULAR-05-2018.pdf

https://www.fotoversicherung.com/do...g-DSLR-TOP-Klausel-DSGVO-FORMULAR-09-2018.pdf

sowie den Antrag für die Flugdrohnenklausel:

http://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-Flugdrohnenklausel-FORMULAR-PF2016-0043.pdf

Bitte denke daran das Du für die Drohne die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung benötigst. Unsere entsprechenden Angebote findest Du
unter:

www.drohnenkasko.de

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich hätte auch ein paar Fragen zum Thema Top Klausel. Laut der Top Klausel brauche ich keine Geräteliste führen. Wenn ich nun ein Equipment von ca. 10.000€ habe, wie gebe ich bei der Top Klausel meine Gegenstände im Schadensfall an? Müssen da vor bzw. zum Abschluss auch meine neu- und gebrauchtgekauften Geräte auf einer Zeitung abfotografiert werden bzw. eine Rechnung eingereicht werden? Oder wie wird dies genau gelistet?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
 
Hallo,

ich hätte auch ein paar Fragen zum Thema Top Klausel. Laut der Top Klausel brauche ich keine Geräteliste führen. Wenn ich nun ein Equipment von ca. 10.000€ habe, wie gebe ich bei der Top Klausel meine Gegenstände im Schadensfall an? Müssen da vor bzw. zum Abschluss auch meine neu- und gebrauchtgekauften Geräte auf einer Zeitung abfotografiert werden bzw. eine Rechnung eingereicht werden? Oder wie wird dies genau gelistet?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo Viker,

bei der TOP-Klausel muss keine Geräteliste geführt werden. Zu den notwendigen Nachweisen zitiere ich mal direkt aus der TOP-Klausel:

-
Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung eingereicht werden. Auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.
-

Für Geräte die bei Vertragsabschluss älter als 3 Monate sind, gilt immer, dass Fotos zum Zustands- und Funktionsnachweis eingereicht werden müssen.

Gruß
Sven
 
Hallo Viker,

bei der TOP-Klausel muss keine Geräteliste geführt werden. Zu den notwendigen Nachweisen zitiere ich mal direkt aus der TOP-Klausel:

-
Als Besitznachweis müssen im Schadenfall Händlerrechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers vorgelegt werden, hilfsweise können VOR einem Schadenfall auch Fotos der zu versichernden Gegenstände auf einer aktuellen Tageszeitung eingereicht werden. Auf diesen Bildern muß der Zustand, die Funktionsfähigkeit und die Serien Nr. (soweit vorhanden) vollumfänglich zu erkennen sein.
-

Für Geräte die bei Vertragsabschluss älter als 3 Monate sind, gilt immer, dass Fotos zum Zustands- und Funktionsnachweis eingereicht werden müssen.

Gruß
Sven

Danke für deine Antwort!

D.h. bei gebrauchten Geräten oder älter als 3 Monate sollte ich den Zustand fotografieren. Funktionsnachweise bei der Kamera und Objektiv sind wie zu bringen?

Vielen Dank.
 
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Gruß
Sven

Hallo,
wird sich hier in der Gebrauchtpreisliste auch mal was für SONY tun?

Andere Frage:
Ich habe eine Sony A6400 inklusive 5 Jahren Pannenschutz gekauft.

Abgesehen davon, das dort vermutlich Diebstahl nicht mit abgesichert ist, frage ich mich ob ich bei eurer Fotoversicherung nur meine sonstigen Objektive versichern kann, ohne Body?

Muss immer ein Body dabei sein oder können auch nur Objektive und Zubehör versichert werden?

VG Oliver
 
Funktionsnachweise bei der Kamera und Objektiv sind wie zu bringen?

Einfach durch Fotos die mit der Kamera / dem Objektiv bei mittlerer Blende aufgenommen wurden.



Hallo,
wird sich hier in der Gebrauchtpreisliste auch mal was für SONY tun?

Andere Frage:
Ich habe eine Sony A6400 inklusive 5 Jahren Pannenschutz gekauft.

Abgesehen davon, das dort vermutlich Diebstahl nicht mit abgesichert ist, frage ich mich ob ich bei eurer Fotoversicherung nur meine sonstigen Objektive versichern kann, ohne Body?

Muss immer ein Body dabei sein oder können auch nur Objektive und Zubehör versichert werden?

VG Oliver

Eine Erweiterung der Gebrauchtpreisliste auf Sony ist zur Zeit leider nicht geplant.

Welche Gegenstände Du in deinen Fotoversicherungsvertrag einschließt bleibt Dir überlassen, ein Body muss nicht zwingend dabei sein.

Gruß
Sven
 
Hi Sven,

ich habe meine Ausrüstung verändert und muss nun meinen Vertrag anpassen. Den Änderungsantrag inkl. Bilder etc. schicke ich dir die Tage zu dir. Aber vorab drei kleine Fragen:

1.) Du schreibst auf der ersten Seite "Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR - max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird". Aus Neugier: da ich die Cam nun grob 2-3 Wochen habe wollte ich nur Wissen, falls etwas passiert wäre - hätte ich (Wert der neuen Cam ca. 2500 EUR) die volle Summe von 2500 EUR bekommen weil "bis 3000 EUR" oder gilt dieses maximal 10% was in meinem Fall bei ca 5000 EUR Versicherungssumme "nur" 500 EUR wäre? Einfach weil der Änderungsantrag noch nicht geschickt worden ist?

2.) Ich habe meine Backupcam verkauft, meine jetzige "alte" Cam würde ich von Neuwert auf Zeitwert verändern und halt die neue Cam mit Neuwert in die Liste aufnehmen. Da die Versicherungssumme nun wahrscheinlich größer wird, als die bei der letzten Abbuchung (Januar ca.), wäre die Frage ob ich für das restliche Jahr noch die Differenz nachzahlen muss/soll damit der Schutz voll da ist und die neue Cam voll drin ist? Oder...

3.) Die neue Cam nach dem Änderungsantrag automatisch zur vollen Summe versichert ist (Vorsorgeklausel) und der Beitrag dann im Januar mit angepasster Summe einfach abgebucht wird?

Danke dir vorab!
 
Hi Sven,

ich habe meine Ausrüstung verändert und muss nun meinen Vertrag anpassen. Den Änderungsantrag inkl. Bilder etc. schicke ich dir die Tage zu dir. Aber vorab drei kleine Fragen:

1.) Du schreibst auf der ersten Seite "Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR - max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird". Aus Neugier: da ich die Cam nun grob 2-3 Wochen habe wollte ich nur Wissen, falls etwas passiert wäre - hätte ich (Wert der neuen Cam ca. 2500 EUR) die volle Summe von 2500 EUR bekommen weil "bis 3000 EUR" oder gilt dieses maximal 10% was in meinem Fall bei ca 5000 EUR Versicherungssumme "nur" 500 EUR wäre? Einfach weil der Änderungsantrag noch nicht geschickt worden ist?

2.) Ich habe meine Backupcam verkauft, meine jetzige "alte" Cam würde ich von Neuwert auf Zeitwert verändern und halt die neue Cam mit Neuwert in die Liste aufnehmen. Da die Versicherungssumme nun wahrscheinlich größer wird, als die bei der letzten Abbuchung (Januar ca.), wäre die Frage ob ich für das restliche Jahr noch die Differenz nachzahlen muss/soll damit der Schutz voll da ist und die neue Cam voll drin ist? Oder...

3.) Die neue Cam nach dem Änderungsantrag automatisch zur vollen Summe versichert ist (Vorsorgeklausel) und der Beitrag dann im Januar mit angepasster Summe einfach abgebucht wird?

Danke dir vorab!

Hallo,

gern beantworte ich deine Fragen wie folgt:

zu 1.):
Es gilt das was zuerst Eintritt, in deinem Beispiel also die Maximierung auf 10% der Versicherungssumme. Bei 5.000 € dann 500 €.

zu 2. & 3.)
Der Differenzbetrag wird nach Vertragsumstellung tagesgenau berechnet und wie üblich abgebucht.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich habe noch eine Frage:

Meine Ausrüstung beläuft sich aktuell auf ca. 13.000 (Neukaufpreise 03.08.19).

In der Anlage muss ich meine Gegenstände angeben. Dort steht auch, dass pro Gegenstand das Neukaufdatum gefordert wird. Da meine Ausrüstung teilweise aus gebrauchten Gegenständen besteht, was muss ich dort angeben? Beim Wert des gebrauchten Gegenstandes wird der aktuelle Neupreis angegeben, so lange der Zeitwert von 50% nicht unterschritten ist oder?

Was macht dann mehr Sinn? die normale Versicherung oder Top-Klausel? Meine Ausrüstung wird sich aktuell nicht erweitern.

Vielen Dank.

Grüße
Fabian
 
Hallo,

ich habe noch eine Frage:

Meine Ausrüstung beläuft sich aktuell auf ca. 13.000 (Neukaufpreise 03.08.19).

In der Anlage muss ich meine Gegenstände angeben. Dort steht auch, dass pro Gegenstand das Neukaufdatum gefordert wird. Da meine Ausrüstung teilweise aus gebrauchten Gegenständen besteht, was muss ich dort angeben? Beim Wert des gebrauchten Gegenstandes wird der aktuelle Neupreis angegeben, so lange der Zeitwert von 50% nicht unterschritten ist oder?

Was macht dann mehr Sinn? die normale Versicherung oder Top-Klausel? Meine Ausrüstung wird sich aktuell nicht erweitern.

Vielen Dank.

Grüße
Fabian

Hallo Fabian,

wenn Dir das Neukaufdatum nicht bekannt ist, lasse das Feld einfach frei oder gib wenn möglich zumindest das Jahr an.

Richtig, soweit die 50% Grenze nicht erreicht ist gebe bitte den Neuwert an.

Bei der TOP-Klausel musst Du keine Einzelwerte angeben. Wenn Du für gewöhnlich nicht die gesamte Ausrüstung mitnimmst, ist es günstiger die TOP-Klausel mit einer
Pauschalsumme die dem Wert der maximal mitgeführten Ausrüstung entspricht abzuschließen.

Bei weiteren Fragen kannst Du gern unter 0251-789000 anrufen.

Gruß
Sven
 
Guten Tag,

gebrauchte Geräte und Objektive trage ich einfach nur in der Liste ohne Neukaufdatum ein (also nur die Felder Hersteller, Modellbezeichnung sowie Seriennummer und Wert in €)? Nachweis in Form von Tageszeitung + Gerät wird natürlich beigefügt.

Für ein Objektiv habe ich den Wert in € über eure Gebrauchteilpreisliste ermitteln können, woher kann ich den Wert (zur Berechnung des Beitrags) von dort nicht aufgeführten Objektiven ermitteln?


Danke!
 
Guten Tag,

gebrauchte Geräte und Objektive trage ich einfach nur in der Liste ohne Neukaufdatum ein (also nur die Felder Hersteller, Modellbezeichnung sowie Seriennummer und Wert in €)? Nachweis in Form von Tageszeitung + Gerät wird natürlich beigefügt.

Für ein Objektiv habe ich den Wert in € über eure Gebrauchteilpreisliste ermitteln können, woher kann ich den Wert (zur Berechnung des Beitrags) von dort nicht aufgeführten Objektiven ermitteln?


Danke!

Hallo,
wenn Dir das Neukaufdatum nicht bekannt ist, kannst Du das Feld frei lassen. Es wäre allerdings schön wenn Du zumindest das Jahr eintragen könntest.

Zur Ermittlung der Gebrauchtpreise von nicht gelisteten Equipment, kannst Du Dir am besten die verkauften Artikel bei Ebay anzeigen lassen oder schau hier im Forum im Gebrauchtmarkt was die Teile kosten.

Gruß
Sven
 
Hallo,

danke für die Antwort. Das Problem ist das ich ein Objektiv gebraucht vom Händler gekauft habe, also nur die Rechnung der Gebrauchtteile vom "Wiederverkäufer" habe. Kann leider nicht bestimmen aus welchem Jahr das Teil kommt.

Viele Grüße,

Sebastian
 
Hallo,

danke für die Antwort. Das Problem ist das ich ein Objektiv gebraucht vom Händler gekauft habe, also nur die Rechnung der Gebrauchtteile vom "Wiederverkäufer" habe. Kann leider nicht bestimmen aus welchem Jahr das Teil kommt.

Viele Grüße,

Sebastian


Dann lass bei diesem Objektiv das Neukauffeld einfach frei, im Bedarfsfall können wir das ungefähre Datum über die Serien Nr. herausfinden.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich hätte eine Frage, die sicherlich schon gestellt wurde. Ich habe allerdings nichts dazu gefunden... :rolleyes:

Kann ich auch nur bestimmte Teile meiner Ausrüstung mit Einzelliste und definierten Werten versichern?

Danke für Antwort! (y)

Grüße
renwer
 
Hallo,
ich hätte eine Frage, die sicherlich schon gestellt wurde. Ich habe allerdings nichts dazu gefunden... :rolleyes:

Kann ich auch nur bestimmte Teile meiner Ausrüstung mit Einzelliste und definierten Werten versichern?

Danke für Antwort! (y)

Grüße
renwer

Klar, bei einem Vertrag mit Listenführung kannst Du die Teile versichern, die es Dir wert sind. Alles andere lässt Du raus.

Gruß
Sven
 
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