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der 'Tod' vieler Foren/Blogs/Vlogs zu erwarten..?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo,

nach langer und reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass unsere lieben Politiker recht haben. Wir brauchen einen potenten Filter der unser Problem löst, das Problem mit den Politikern.
Wie kann es sein, dass massenhaft Leute in Ämter gespühlt werden die scheinbar nicht oder nur minimal mit der Realität verbunden sind? Das betrifft jetzt nicht nur die Sache mit den Uploads, sondern eigentlich alle Themen welches dieses Land betreffen. Ich schlage daher vor alle Äußerungen und Taten von Politikern in einer noch zu bestimmenden Form zu dokumentieren und mit Punkten zu bewerten. Also ähnlich der Kartei in Flensburg.
Politiker mit zu vielen Punkten könnte man für einige Monate den "Quassellappen" entziehen und ohne Diäten auf Diät setzen. Für dauerhaftes Gerede an der Realität vorbei müsste es eine permanente Entziehung der politischen Rede und Betätigungserlaubnis geben, ganz ähnlich wie bei den Leuten die zeigen, dass sie dauerhaft nicht willig oder fähig sind sich an die Verkehrsregeln zu halten.
Natürlich sollte es auch die Möglichkeit geben das Punktekonto zu entlasten. zu bezahlende Praktika der Politiker könnten hier eine Lösung sein. Sechs Monate in einem Problembezirk arbeiten, Hospitieren in Schulen oder Prüfen der Infrastruktur könnten hier Maßnahmen sein.

Ja ich weiß, das ist eine Traumvorstellung, aber man wird doch wohl noch mal träumen dürfen ...


MfG

Rainmaker
 
Am 2. März findet am Axel-Spinger-Hochhaus (Rudi-Dutschke-Straße/Lindenstraße) in Berlin ab 13 Uhr die nächste Demo gegen Artikel 13 statt.
 
Antwort Arndt Kohn, SPD:


Guten Tag,

danke für Ihre Anfrage bezüglich Artikel 13 der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich habe in den letzten Wochen über 15.000 E-Mails zu diesem Thema erhalten und kann Ihnen versichern, dass ich Ihre Meinung teile und gegen Uploadfilter stimme!

Derzeit ist es noch unklar, wann die nächste Abstimmung stattfindet und wie sie ablaufen wird. Für mich ist aber sicher, dass ich mich bei zukünftigen Abstimmungen gegen Artikel 13 positionieren werde.
Die Justizministerin Katarina Barley konnte für die SPD leider nicht die von der CDU/CSU mehrheitlich gewollte Filterpflicht für Plattformen aus dem finalen Kompromiss herausstreichen. Nun liegt es an uns im Europäischen Parlament, dies zu verhindern.
Die ausführliche Position der Europa-SPD können Sie hier nachlesen:
https://www.spd-europa.de/pressemitteilungen/uploadfilter-stoppen-3886

An der letzten Abstimmung der Urheberrechtsrichtlinie im September 2018 konnte ich leider aus familiären Gründen nicht teilnehmen, weshalb ich in der Liste der Abstimmenden als "abwesend" markiert bin. Meine Erklärung dazu finden Sie hier:
https://twitter.com/arndtkohn/status/1095726560525668353?s=21

Ich hoffe, dass Sie weiterhin neugierig bleiben und sich für solche wichtigen Themen einsetzen! Gerne können Sie mich und/oder Ihren zuständige*n Abgeordnete*n wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Arndt Kohn MdEP
 
Antwort Ingeborg Gräße

Sehr geehrter Herr xxx,



zunächst möchte ich Ihnen für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der geplanten Reform des Urheberrechtes im Binnenmarkt danken.



Im Internet gibt es die Sorge, dass die geplante Reform des europäischen Urheberrechts zu einem Aus für YouTuber führen würde und das „Ende des freien Internets“ bedeute. Fakt ist aber: YouTuber bzw. Nutzer von Online-Plattformen werden auch in Zukunft weiterhin das tun dürfen, was sie heute tun, nämlich kreative Inhalte hochladen. In der Reform des Urheberrechts geht es darum, die Position derjenigen zu stärken, die die Rechte an ihren kreativen Werken haben und darüber mit großen Online-Plattformen verhandeln müssen. Das neue EU-Gesetz soll ihnen so eine bessere Vergütung für die Nutzung ihrer kreativen Inhalte ermöglichen. Derzeit bleibt die Wertschöpfung weitestgehend bei den Plattformen.



Mit Artikel 13, der für die meiste Kritik sorgt, soll erreicht werden, dass Plattformen, deren Geschäftsmodell auf der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Materialien basiert für diese auch bezahlen müssen. Bisher ist die Rechtslage so, dass im Falle eines Uploads von zum Beispiel Musik ohne das Einverständnis des Eigentümers, derjenige haftbar ist, der den Upload vorgenommen hat. Artikel 13 ändert diese Rechtslage. Anstatt jeden einzelnen Nutzer haftbar zu machen, soll nunmehr die Plattform haften. Die Plattform muss dann entweder eine Lizenz erwerben, die die nichtkommerziellen Uploads der Nutzer mit abdeckt (das schützt also den Nutzer) oder aber Sorge dafür tragen, dass niemand Inhalte hoch lädt, die ohne das Einverständnis des Eigentümers (z.B. Sängers) hochgeladen werden. Wenn die Plattform weder eine Lizenz kauft, noch den Upload irgendwie verhindert, kann der Eigentümer die Plattform verklagen, anstatt gegen die Nutzer vorzugehen. Dies schützt also direkt alle privaten Nutzer.



Wie sollen Plattformen Uploads überprüfen? Im Text steht, dass die Plattformen nach industrieüblichen Standards größtmögliche Anstrengungen („best efforts“) machen müssen, um nicht autorisierte Werke ausfindig zu machen. Diese „best efforts“ müssen zudem nur verhältnismäßig zur Plattformgröße, Besucherzahl und Menge der Werke stehen. Eine kleinere Plattform muss daher nicht dieselben Anstrengungen vornehmen, wie eine größere. Eine technologische Überprüfung durch Identifizierungssoftware ist aber auch nicht verboten, um die künstlerischen Werke zu erkennen, die nicht hochgeladen werden dürfen. Diese wird zwar gerne als „Upload-Filter“ bezeichnet, ist aber in der Sache nicht gleichbedeutend, weil diese nur auf die Daten reagiert, die der Rechteinhaber vorher der Plattform zur Verfügung gestellt hat.



Wikipedia, Open-Source-Plattformen, nicht-kommerzielle Plattformen, Dropbox, Ebay oder Datingportale fallen nicht unter den Artikel 13. Auch Plattformen, die wenige Werke veröffentlichen und Kleinst- und kleine Unternehmen, wie Start-Ups, sind von Artikel 13 ausgenommen. Wer bis zu 10 Millionen Euro globalen Jahresumsatz, bis zu 5 Millionen Euro monatliche Onlinebesucher aufweist und als Unternehmen nicht älter als drei Jahre ist, soll deutlich geringere Pflichten erfüllen müssen. Zudem werden Memes und Gifs nicht betroffen sein. Der User kann hier nicht haftbar gemacht werden.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Inge Gräßle
 
Hat es auch nicht verstanden und betet nur das CDU interne Papier runter. :ugly:

Von den CDU Abgeordneten braucht man echt keine differenzierte oder kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der Richtlinie erwarten!
Da ist ja quasi von vornherein Hopfen und Malz verloren.
Die 2 1/2 Leute mit Expertise in dem Verein stehen einfach auf verlorenem Posten bei soviel Ignoranz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denkt doch mal realistisch... als ob jemand das "Internet" töten würde. Das ist gar nicht möglich und dann würden die echt mit Mistgabeln vom Hof gejagt.

Ich denke es kommt wie bei der DSVGO... Viel Wind um am Ende nichts beim Privatmann.

Was war das für ein Drama im letzten Jahr und siehe da - alles beim alten für Privatleute. Keiner sitzt im Knast und niemand hat Millionen Euros an Strafen bezahlt.

Das ganze Thema wird wieder heißer gekocht als gegessen.
 
Das ganze Thema wird wieder heißer gekocht als gegessen.

...während auf dem Weg dahin Unmengen an Porzellan zerschlagen wird!

Kann ja sein das Gerichte div. Schwachstellen der Richtlinie "gradeziehen"...aber das wird ein Prozess sein der sich um viele Jahre ziehen dürfte...und bis dahin ist es zu spät...wie lange es dauert bis mal eine Thematik beim BGH oder EuGH landet und dort ein Grundsatzurteil gefällt wird, sollte doch jedem halbwegs Interessierten klar sein.
Es bleibt bis dahin nur leider für kleine Plattformen inkl. Blogs und Foren eine unglaubliche Rechtsunsicherheit bestehen, die schlicht zwangsläufig dazu führt das Angebote verschwinden werden, weil das mit massiven Kosten verbunden ist.

Und das auch alles noch gleichzeitig zum Nachteil der eigentlichen Urheber, weil die Richtline faktisch nur die Verwerter und Verlage stärkt!

Und nein...mit der DSGVO hat, was in dem Papier gefordert wird, von seiner Tragweite her, nix zu tun! :ugly: Das "Problem" haben eh nicht die Privatleute...das haben sie nur indirekt, weil die Möglichkeiten Nutzergenerierten Content zu verbreiten damit faktisch massivst eingeschränkt werden wird! Alles was du irgendwo hoch-lädst (Ausser in der Wikipedia und den anderen direkt genannten Ausnahmen) wird ab inkrafttreten, vor(!) der Veröffentlichung geprüft werden müssen. D.h. eine Plattform wird dir noch mehr vorschreiben als bisher was, bzw was du nicht posten oder hochladen darfst!
Und das ist definitiv eine einzige Zensurmaschinerie.

Bitte lies dir mal Artikel 11 bis 13 durch.
Div. Dinge die vor allem die CDU zu dem Inhalt verbreitet ist nämlich schlicht dort nicht wirklich so wiederzufinden.

Bspw. das Kleine Plattformen nicht betroffen wären oder User nicht mehr haften würden.

Und folgendes Geschwurbel haben sie bisher auch noch nicht erklärt:

Eine technologische Überprüfung durch Identifizierungssoftware ist aber auch nicht verboten, um die künstlerischen Werke zu erkennen, die nicht hochgeladen werden dürfen. Diese wird zwar gerne als „Upload-Filter“ bezeichnet, ist aber in der Sache nicht gleichbedeutend, weil diese nur auf die Daten reagiert, die der Rechteinhaber vorher der Plattform zur Verfügung gestellt hat.

Wie soll ein Algorithmus bitte korrekt auf Daten reagieren die er nicht kennt? :ugly:
Und inwiefern ist diese Forderung nicht gleichbedeutend zu einem "Upload-Filter"? :rolleyes:
Es ginge doch gar nicht anders als im Zweifel erstmal ALLES zu blocken...und erst dann freizugeben wenn definitiv klar ist, das eine Lizenz vorliegt.

Wenn die das wirklich so wollen, ist das schlicht der Tod JEDER Plattform die usergenerierten Content bereitstellt, weil bei einem unbekannten Inhalt erstmal davon ausgegangen werden muss das KEINE Lizenz vorliegt!

Faktisch wäre das die Abschaffung des Upstreams für den normalen Anwender im Netz außer für "legitimierte" Anbieter...und wer wird das wohl sein? Ausschließlich Major-Label, Große Verlage & Co!
Wunderbar...wir bauen das Netz EU Weit mal eben einfach so zu einer reinen Shopping-Mall für große Contentanbieter um. Juhu wie toll.
Endlich nur noch reines Konsum- und Wahlvieh sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Viel Wind um am Ende nichts beim Privatmann.

es geht nicht um den "Privatmann", sondern um diejenigen, die die Plattform bereitstellen.

Der Betreiber beispielsweise dieses Forums ist sehr wohl eine der betroffenen Plattformen in der Aufzählung von Frau Gräßle. Ausgenommen ist nämlich ihrer Aussage nach nur "wer bis zu 10 Millionen Euro globalen Jahresumsatz, bis zu 5 Millionen Euro monatliche Onlinebesucher aufweist und als Unternehmen nicht älter als drei Jahre ist …" – man beachte das "und". Folgt man der Argumentation von Frau Gräßle, wird daher der Betreiber der Plattform umfassende Pflichten erfüllen müssen.

Das Risiko von Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer der Plattform – in diesem Fall hier also durch die Diskutanten – liegt damit beim Betreiber der Plattform. Wenn der Betreiber der Plattform dieses Risiko nicht tragen möchte, wird er daher den Betrieb der Plattform mindestens stark einschränken, wenn nicht einstellen – und dann ist in der Tat "nichts beim Privatmann", allerdings in ganz anderer Bedeutung: Kein Forum, keine Inhalte, keine Nutzer.

M. E. fallen Plattformen wie dieses Forum aus ganz anderen Gründen aus der Regelung heraus, wie ich hier bereits geschrieben habe. Dieser Auffassung folgen aber nur wenige.
 
Moin,

Und folgendes Geschwurbel haben sie bisher auch noch nicht erklärt: … Wie soll ein Algorithmus bitte korrekt auf Daten reagieren die er nicht kennt? … Und inwiefern ist diese Forderung nicht gleichbedeutend zu einem "Upload-Filter"? … Es ginge doch gar nicht anders als im Zweifel erstmal ALLES zu blocken...und erst dann freizugeben wenn definitiv klar ist, das eine Lizenz vorliegt.

ich halte den Begriff "Upload-Filter" ebenso wie die "Link-Steuer" genau deshalb für problematisch, weil sie zwar in der Sache durchaus auf einen richtigen Aspekt deuten, sich aber für die Befürworter des Artikel 13 sehr gut dafür eignen, gegen diese Begriffe zu argumentieren, ohne die Konzepte zu hinterfragen, die dahinter liegen.

Ein "Upload-Filter" im Sinne von Frau Gräßle wäre vermutlich eine Software, die jeglichen Upload zunächst einmal verhindert und nur dann zulässt, wenn durch den Upload keine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Der Algorithmus muss aber tatsächlich eben nicht "korrekt auf Daten reagieren, die er nicht kennt", sondern lediglich einen Abgleich des Uploads mit den Inhalten vornehmen, die der Rechteinhaber dem Plattformbetreiber vorab zur Verfügung gestellt hat. Es wird also gerade nicht alles geblockt.

Problematisch ist das aber natürlich dennoch: Wenn beispielsweise ein Rechteinhaber von Musik befürchtet, dass hier Musik verbreitet würde, könnte der dem Plattformbetreiber seinen vollständigen Musikkatalog zur Verfügung stellen. Dann müsste der Plattformbetreiber (immer unter der Voraussetzung, dass er unter die Regulierungen fällt) jeden Upload mit diesem Katalog abgleichen. Und das natürlich nicht nur für diesen einen Rechteinhaber, sondern für jeden, der ihm seine Werke für diese Zwecke zur Verfügung stellt. Dies ist auch, was die Kritiker unter "Upload-Filter" verstehen – im Gegensatz zu Frau Gräßle.

Ob dann ein solcher Abgleich zuverlässig funktionieren kann (Stichworte sind hier: Zitatrecht, Beiwerk, Parodie etc.), ist dann eine weitere Frage, die die Probleme nicht kleiner werden lässt.
 
(...)Der Algorithmus muss aber tatsächlich eben nicht "korrekt auf Daten reagieren, die er nicht kennt", sondern lediglich einen Abgleich des Uploads mit den Inhalten vornehmen, die der Rechteinhaber dem Plattformbetreiber vorab zur Verfügung gestellt hat. Es wird also gerade nicht alles geblockt.(...)

Das wäre aber der Status Quo, wie er bspw. mit dem Content-ID System umgesetzt ist...und der wird von der Richtline ja eben grade nicht gefordert (also Blacklisting!)...sondern eine proaktive und präventive Verhinderung von Urheberrrechtsverstößen seitens der Plattformbetreiber und das geht vollständig nun mal nur über ein Whitelisting!
Andernfalls trägt der Betreiber nun mal jedes Risiko.
Was gefordert wird ist die exakte Umkehrung des momentanen Zustands...also genau das Gegenteil dessen was du da beschreibst!

(...) Dies ist auch, was die Kritiker unter "Upload-Filter" verstehen – im Gegensatz zu Frau Gräßle.(...)

Das Whitelisting ist aber nun mal genau das was die Richtline zwangsläufig erfordert!
Also genau das:

Ein "Upload-Filter" im Sinne von Frau Gräßle wäre vermutlich eine Software, die jeglichen Upload zunächst einmal verhindert und nur dann zulässt, wenn durch den Upload keine Urheberrechtsverletzung begangen wird.

Genau das ist es was die Kritiker auch unter einem Upload-Filter im Sinne dieser Richtline verstehen.

Ein "Filter" sortiert und kategorisiert sowieso erstmal nur Daten und im Falle eines besseren "KI" basierten Filters bewertet er ggf. auch den Inhalt bestenfalls halbwegs akkurat...was ich dann mit dieser Bewertung und Kategorisierung mache ist absolut Zweitrangig.
Das Problem ist nicht der Filter selbst, sondern der Zwang zum Whitelisting, weil die Technik bisher einfach sowas nicht ansatzweise korrekt leisten kann!

Deshalb verlangen sie in der Form einfach etwas, dass höchstens mit irgendwelchen Hirngespinsten zu erfüllen sein wird...und das nur weil sie mal irgendwo was von dem Buzzword "KI" gelesen haben.
Man schaue sich doch nur mal die affige Forderung an das sie von einem Google einfach erwarten, dass sie einen Filter nutzen der halt gefälligst Fehlerfrei zu funktionieren hat.
Also ob die inkompetente Amateure auf dem Gebiet wären....wenn denen das nur vorher mal einer gesagt hätte. :rolleyes::ugly:

Das ist alles einfach Dunning-Kruger in Reinstform! :grumble:

ist dann eine weitere Frage, die die Probleme nicht kleiner werden lässt.

Das ist eine Frage die sich absolut Zweifelsfrei auch bisher direkt verneinen lässt!
Gibt ja schon genug echte Menschen die regelmäßig an Fakes und Satire scheitern.
Alleine Der Postillion beweißt das doch oft zur genüge!

Und solange eine "KI" nicht mindestens den Turing-Test besteht, wird ein technisches System das einfach alles nicht leisten können.
Nichtmal annähernd!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Plattform muss dann entweder eine Lizenz erwerben, die die nichtkommerziellen Uploads der Nutzer mit abdeckt (das schützt also den Nutzer) oder aber Sorge dafür tragen, dass niemand Inhalte hoch lädt, die ohne das Einverständnis des Eigentümers (z.B. Sängers) hochgeladen werden.

Genau das ist doch der entscheidende Punkt, den die Politiker nicht verstehen (wollen). Beide dieser genannten Möglichkeiten sind zwar richtig, aber unmöglich zu erfüllen von den Plattformbetreibern. Und die denken halt nicht so weit, dass die Plattformen dann evtl. auch schließen, anstatt diese unmöglichen Vorgaben zu erfüllen! :mad:

YouTuber bzw. Nutzer von Online-Plattformen werden auch in Zukunft weiterhin das tun dürfen, was sie heute tun, nämlich kreative Inhalte hochladen.

Ist ja auch richtig, aber wenn es die Plattformen dann nicht mehr gibt, bringt das alles nichts! Oder die Plattformen gibt es noch, werden aber nur noch für wenige kommerzielle oder öffentlich-rechtliche Institutionen freigegeben, mit denen man einzeln Verträge über Lizenzen abschließen kann :grumble:
 
Moin,

Das wäre aber der Status Quo, wie er bspw. mit dem Content-ID System umgesetzt ist …

zum Status Quo aus juristischer Sicht: Ein spezifisches, vom Rechteinhaber beanstandetes Werk muss gelöscht werden, wenn die erforderlichen Angaben vorliegen (zum Urheber bzw. Rechteinhaber, zu dem eigenen urheberrechtlich geschützten Werk und zu der konkreten Verletzung) und belegt werden – vgl. dazu auch den Fall Peterson vs. YouTube. In wie weit sich daraus erstens eine Verpflichtung ergibt, auch zukünftige Uploads zu verhindern, und ob bzw. unter welchen Bedingungen der Plattformbetreiber haftet, ist noch nicht letztinstanzlich geklärt. Gerade das Problem der zukünftigen Uploads versucht YouTube mit dem Content-ID-System umzusetzen; das ist aber keineswegs Standard bei allen Plattformbetreibern.

Zu Artikel 13 (in der derzeit diskutierten Fassung): Dort wird in Absatz 4 sehr deutlich die Mitwirkung des Rechteinhabers gefordert – beispielsweise unter Lit. c: "to disable access to the notified works and subject matters, and made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph (b)" – immer (auch in Lit. b) – bezogen auf "notified works". Für den Fall, dass es zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, sind sogar explizit Mechanismen vorgesehen, die "subject to human review" sind.

Entsprechend heißt es auch in Recital 38b: "Additionally, these services should also be liable if they fail to demonstrate that they have made their best efforts to prevent the future uploads of specific unauthorised works, based on relevant and necessary information provided by rightholders for that purpose." Auch hier ist wieder von spezifischen Werken und von der Mitwirkung des Rechteinhabers die Rede.

Weiter heißt es dann: "When rightholders do not provide the service providers, with the necessary and relevant information on their specific works and other subject matter or when no notification concerning the removal or disabling access to specific unauthorised works or other subject matter has been provided by rightholders and, as a result, online content sharing service providers cannot make their best efforts to avoid on their services the availability of unauthorised content in accordance with the high standard of professional diligence, the service providers should not be liable for unauthorised acts of communication to the public or of making available to the public of these unidentified works and other subject matter." Ohne die entsprechenden Angaben zu spezifischen Werken und die Mitwirkung des Rechteinhabers ist der Plattformbetreiber damit aus der Haftung heraus.
 
Auch hier ist wieder von spezifischen Werken und von der Mitwirkung des Rechteinhabers die Rede

Ja...also anhand eines Whitelistings lizenzierter Werke!
Das ist doch immer noch die Umkehrung des bisherigen Prinzips...

Vorgehensweise:
Rechteinhaber lizensiert ein Paket an Inhalten -> diese werden von der Plattform über eine Datenbank abgeglichen und der Inhalt darf dann absolut sicher veröffentlicht werden.

Raus ist der Betreiber doch nur wenn er von den Rechteinhabern, für per se unlizensierte aber geschützte Inhalte, keinerlei für diesen Abgleich notwendigen Informationen und Daten erhält!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ergibt sich doch im Grunde schon aus 4....ohne (b) oder (c)

Die Anbieter sind nur dann raus wenn sie
a) für jeden potenziellen Inhalt einen direkten Lizensierungsversuch mit den Rechteinhabern unternommen haben
UND
b) eine Möglichkeit für das Blocken bekannter und unlizensierter Inhalte vorsehen
UND
c) in jedem Fall ihr Möglichstes tun um gegen gemeldete Verstöße vorzugehen.

Wie soll denn alleine schon (a) erfüllt werden bei >7,5 Mrd Urhebern? Für alle aktuellen und zukünftigen geschützten Werke?!

So kann ein Anbieter doch gar nicht mehr Inhalte anbieten von denen er nicht weiß ob er eine Lizenz hat oder nicht und wer überhaupt der genaue Urheber ist mit dem man verhandeln muss, ohne sich einem direkten Risiko auszusetzen, selbst wenn er b) und c) beachtet!

Man kann halt nur das lizenzieren von dem man Kenntnis hat und von dem man auch weiß wer der Rechteinhaber ist.
Insofern muss man doch auch alles was man bekommt erstmal grundsätzlich als unlizensiert betrachten und dann nachsehen ob man dafür 4(a) erfüllt hat oder nicht (was klar auf ein Whitelisting hinausläuft...und vor allem und wie soll das überhaupt ohne die "bösen" Filter gehen?)...(b) und (c) sind dann u.a. nur nochmal Reißleinen für besondere Problemfälle mit ständigen Re-Uploads usw.

Bisher wird einfach davon ausgegangen das der Uploader auch der Rechteinhaber ist, dieser mit dem Upload eine Lizenz erteilt aber dann auch dieser dafür haftet wenn er es nicht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist jmd ver.di Mitglied?


Diese schöne Gewerkschaft (in der ich auch Mitglied bin) betreibt die Seite
https://urheber.info
Nachzulesen im dortigen Impressum:
https://urheber.info/impressum


So wie es aussieht wollen die auch für uns Kreative hier auf Teufel komm raus diese unselige Gesetzesnovelle durchlobbyieren...


https://urheber.info/aktuelles/2019-02-25_ja-zur-eu-richtlinie-zum-urheberrecht


Als ver.di-Mitglied habe ich der guten Dame, die als ASP genannt wird, meine Meinung mitgeteilt und ihr gesagt, dass die ver.di hier NICHT in meinem Namen spricht.


Wenn sich vlt noch ein paar ver.di-Mitglieder bei ihr beschweren wollen...?
 
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