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der 'Tod' vieler Foren/Blogs/Vlogs zu erwarten..?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Das Problem ist nur, daß nicht nur Bilder betroffen sind…
 
Auch Texte unterliegen in der Regel einem Schutzrecht.
Stichworte « Schöpfungshöhe » und « Kleine Münze ».
Allgemeines Geplauder auch in schriftlicher Form fällt da nicht mehr in einen urheberrechtlich schutzwürdigen Bereich. Seit RGZ 64, 401 (404) hat sich nichts grundlegend geändert. Siehe Fromm / Nordemann, Kommentar zum UrheberrechtsG, 12. Aufl. 2018, §2 UrhG, Rdnr.60 mit weiteren Nachweisen.
 
Stichworte « Schöpfungshöhe » und « Kleine Münze ».
Allgemeines Geplauder auch in schriftlicher Form fällt da nicht mehr in einen urheberrechtlich schutzwürdigen Bereich. Seit RGZ 64, 401 (404) hat sich nichts grundlegend geändert. Siehe Fromm / Nordemann, Kommentar zum UrheberrechtsG, 12. Aufl. 2018, §2 UrhG, Rdnr.60 mit weiteren Nachweisen.
Betroffene Plattformbetreiber können sich dann ja zur juristischen Expertise an dich wenden.

Zumal auch deine Ausführung nichts an der Richtigkeit meiner Aussage, dass auch Texte in der Regel einem Schutzrecht unterliegen, ändert.
 
Stichworte « Schöpfungshöhe » und « Kleine Münze ».
Allgemeines Geplauder auch in schriftlicher Form fällt da nicht mehr in einen urheberrechtlich schutzwürdigen Bereich. Seit RGZ 64, 401 (404) hat sich nichts grundlegend geändert. Siehe Fromm / Nordemann, Kommentar zum UrheberrechtsG, 12. Aufl. 2018, §2 UrhG, Rdnr.60 mit weiteren Nachweisen.

Das mag bestimmt so sein. Aber wenn ich in meinem Beitrag einen Artikel einer Fachzeitschrift reinkopiere spielt es doch keine Rolle ob der Rest nur Dampfgeplauder ist, oder verstehe ich jetzt etwas falsch? Man könnte also mutwillig dem Forum schaden.

Gruß,

Axel
 
Das mag bestimmt so sein. Aber wenn ich in meinem Beitrag einen Artikel einer Fachzeitschrift reinkopiere spielt es doch keine Rolle ob der Rest nur Dampfgeplauder ist, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?
Sowas ist noch nie unter das Zitatrecht gefallen. Bisher wäre halt der postende User dafür verantwortlich gewesen mit dem Problem, dass dieser leider nicht zu ermitteln war und noch nicht einem eine Anschluisshaftung existiert. Von daher würde ich den Vorstoß wie aus AT sehr begrüßen.

Ich halte dich für so clever, ihn selbst zu finden.
Danke und ich dachte schon, es gehe hier mittlerweile um einen konkreten Gesetzesgentwurf in Deutschland. Diese Richtlinie muss doch erst einmal in Deutsches Recht übertragen werden.

In einer Sache bin ich mir jedenfalls ganz sicher...wo User sich zu stark eingeschränkt fühlen, da werden die aufs Darknet ausweichen.
Es wäre ja mal eine interessante Statistik, wie viele der Gelegenheitsuser (oder gar der Neuanmeldungen) auf direkte Empfehlung hier landen und wie viele durch Suchmaschinen. Anstatt auf das (langsame) Darknet wird m.M.n. eher auf VPN und Foren im außereuropäischen Ausland ausgewichen.

Gilt das dann unabhängig davon ob im Land wo der Anbieter ansässig ist weniger restriktive Regeln gelten?
Wenn ich mein Presseerzeugnis nach AT liefere, muss ich (oder der Importeur) mich auch an die Gesetze dort halten und nicht nur an die, die im Land der Redaktion/der Druckerei gelten. Wie das technisch umsetzbar wäre, ist ein andere Punkt. Google muss sich heutzutage auch schon in der EU mehr zensieren wie außerhalb (schwachsinniges Recht auf "nicht einfach gefunden werden"), für Presseschnipsel gelten auch innerhalb der EU unterschieliche Rechte, an die sich (nicht nur) Google halten muss.
 
Sowas ist noch nie unter das Zitatrecht gefallen. Bisher wäre halt der postende User dafür verantwortlich gewesen ...

Genau das meine ich ja. Bisher mußte der Forumsbetreiber nur das unrechtmäßige Posting löschen wenn er dovon Kenntnis erhält - jetzt muß er es von vorneherein verhindern -> wie soll das praktisch gehen ohne jedes einzelne Posting zu prüfen? Und selbst dann kann ich (wenn ich dem Forum schaden will, oder die Abmahnindustrie stützen will) das ja als meine eigene Recherche ausgeben und wenn der Prüfer (Mensch oder KI) das Original nicht kennt, dann bleibt nur noch die Hoffnung, daß die Prüfmittel dem technischen Stand entsprachen, bzw. die mit hinreichenden Mitteln erfogte.
Das ist doch die Crux!

...mit dem Problem, dass dieser leider nicht zu ermitteln war und noch nicht einem eine Anschluisshaftung existiert. Von daher würde ich den Vorstoß wie aus AT sehr begrüßen...

Ja klar, deshalb auch Nummernschilder für Fußgänger und Ausweispflicht in der Kneipe. Weil wenn mich als Radfahrer ein Fußgänger behindert oder mich jemand in der Kneipe beleidigt ich diesen ja sonst nicht ermitteln kann...
OK, ist ein bisschen Whataboutism, aber es ist vielleicht doch klar auf was ich hinaus will...

Gruß,

Axel
 
Bisher wäre halt der postende User dafür verantwortlich gewesen mit dem Problem, dass dieser leider nicht zu ermitteln war und noch nicht einem eine Anschluisshaftung existiert. Von daher würde ich den Vorstoß wie aus AT sehr begrüßen.
Das kann man so oder so sehen:
Eine Einführung des Identitätsnachweises wäre nichts anderes als (schon wieder) eine Vorratsdatenspeicherung.
Ungefähr so wie wenn ich eine Kneipe, Veranstaltung oder was auch immer betreten möchte dazu meine persönlichen Daten angeben muss und diese auf Vorrat gepeichert werden - ich könnte ja da drinnen jemand beleidigen, mobben oder sonstetwas Verbotenes sagen oder tun... :ugly:

PS:
Da aber dieser Aspekt zwar ebenso Foren betrifft, jedoch mit dem ursprünglichen Threadthema Uploadfilter und Co. nicht direkt zu tun hat: wäre es ev. besser diese Thematik im bereits existierenden Thread hier zu diskutieren?


EDIT: ups- sehe ja dass der Thread mittlerweile geschlossen wurde. Da aber - wie man hier sieht - offenbar doch Diskussionsbedarf besteht ev. wieder öffnen?
 
Also wenn die grobe Zusammenfassung vom SPIEGEL stimmt... :eek:
Wie soll man denn bitte ohne Upload-Filter dem Gesetzesbeschluss nachkommen? Soll erstmal alles über eine drittte Stelle laufen, welche als Upload-Filter fungiert, damit die "Kleinen" nicht vor unüberwindbaren Hindernissen diesbezüglich stehen?
Wer soll das zahlen?

Da könnte man glatt heulen...
 
Und der nächste Tiefschlag durch unsere Politdarsteller...

https://spon.de/afsNl

Weitere Infos:
https://www.golem.de/news/terrorinh...gesetzliche-schnellloeschung-1904-140754.html

Eig. mit das wichtigste
"Alle Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten betroffen

Betroffen von der Verordnung sind laut Factsheet alle Internetunternehmen, "die in der EU Dienste anbieten, unabhängig von ihrer Größe und ihrem Hauptsitz in der Welt". Im Entwurf selbst ist von "Hostingdiensteanbietern" die Rede (Artikel 2). Darunter sind jedoch nicht nur Webhoster zu verstehen oder größere Plattformen wie Facebook, sondern alle Anbieter, die Informationen von "Inhalteanbietern" speichern und verfügbar machen. Als "Inhalteanbieter" gilt jedoch jeder "Nutzer, der Informationen bereitgestellt hat, die in seinem Auftrag von einem Hostingdiensteanbieter gespeichert wurden oder gespeichert werden", heißt es weiter. Das bedeutet, jeder Anbieter mit nutzergenerierten Inhalten müsste die Anforderungen des Gesetzes erfüllen.

Zu "terroristischen Inhalten" gehören unter anderem "der Aufruf zu oder die Befürwortung von terroristischen Straftaten, auch durch ihre Verherrlichung, mit der damit einhergehenden Gefahr, dass solche Taten begangen werden könnten" oder "die Ermutigung, an terroristischen Straftaten mitzuwirken". Weiter zählen "technische Anleitungen oder Methoden für das Begehen terroristischer Straftaten" dazu. "
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein kleines Update
Heute habe ich Post (E-Mail) von Axel Voss bekommen...
Eig hätte er sich diese Heißluftabsonderung jetzt im Nachhinein sparen können.
Aber wen es interessiert, hier seine Zeilen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail zur Reform des EU-Urheberrechts.

Da ich in den letzten Wochen mehrere tausend Anfragen, Meinungsäußerungen und auch Beschimpfungen sowie Bedrohungen zu dem Thema erhalten habe, war es meinen Mitarbeitern und mir leider nicht möglich, diese Zuschriften und Fragen während der umfangreichen Beratungen und Diskussionen zum europäischen Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zeitnah zu beantworten.
Auch bitte ich um Verständnis, dass es aufgrund dieser Menge auch nach Abschluss der Beratungen nicht möglich ist, auf die vielen tausend Anfragen individuell eingehen zu können.

Auf diesem Weg möchte ich deshalb auf die vielen ernst gemeinten Zuschriften antworten und möglichst viele Fragen und Aspekte abdecken.

Vorab ein paar generelle Hinweise: In den vergangenen Monaten hat es ganz offensichtlich Internetkampagnen gegeben, u.a. unterstützt und gesponsert durch die großen amerikanischen Internetfirmen, denen leider sehr viele Menschen „auf den Leim“ gegangen sind. Mit dem Beschluss über die Richtlinie zum Urheberrecht wird nach der Datenschutzgrundverordnung ein zweiter Schritt zur Anpassung des bestehenden europäischen Rechts für den waren- und Dienstleistungsverkehr an die moderne Internet- und Digitalwirtschaft unternommen. Dieser Schritt ist längst überfällig, da die großen Internetkonzerne auf der Grundlage der eCommerce-Richtlinie bisher als reine Plattformen agieren, obwohl sie durch eine Vielzahl von Filtermechanismen wirtschaftlichen Interessen ihrer Nutzer herausfinden und mit Milliardengewinnen verwerten, ohne dass das Eigentumsrecht anderer respektiert worden ist und eine Zustimmung zu diesem Geschäftsmodell gegeben wurde.

Es geht gerade auch um die Zukunft der jungen Generation, wenn diesen Internetgiganten ganz normale rechtliche Schranken gezogen werden. Allein gegen Google sind 8,2 Milliarden Euro an Bußgeldern von der europäischen Union in den letzten zwei Jahren verhängt worden, weil sie den Wettbewerb gerade mit Start-Ups und mittleren Unternehmen drastisch unterbunden haben. Gerade weil die Digitalwirtschaft zu einer weiteren Revolution der Gesellschaft führen wird, ist es notwendig, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass ein fairer Wettbewerb und eine Mitfinanzierung der Demokratien, des Sozialstaates und der öffentlichen Infrastruktur durch diese Konzerne stattfinden kann.


Im Einzelnen:

Notwendigkeit der Reform des EU-Urheberrechts

Nach 18 Jahren war die Reform des EU-Urheberrechtes dringend geboten, denn das Internet und der Umgang mit geschützten Werken hat sich massiv verändert – mit erheblichen Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen.
Das Recht auf geistiges Eigentum muss auch online gelten. Rechteinhaber wie Künstler, Musiker oder Journalisten haben ein Recht auf faire Vergütung. Deshalb sollen sich zukünftig nicht mehr die Nutzer, sondern die Plattformbetreiber um den Urheberrechtsschutz kümmern.
Die aktualisierte Richtlinie schafft deshalb auch kein neues Recht, sondern überträgt nur das, was in der analogen Welt schon lange gilt, auf die digitale Ebene.
Zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas gehört auch ein funktionierender Urheberrechtsschutz!

Art. 17 (vorher Art. 13)

Hier geht es darum, dass Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, auch die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen sollen. (siehe auch Art. 2.5 zur Definition dieser aktiven Plattformen)
Die viel diskutierten Upload-Filter sind im Gesetzestext nicht enthalten. Es geht auch nicht darum, dass Uploads verhindert werden sollen, sondern das kommerzielle Plattformen endlich lizensieren (z.B. über Verwertungsgesellschaften).

Wenn also Lizenzen vorliegen, müssen große Plattformen „nur“ verhindern, dass solche Werke hochgeladen werden, für welche die Rechteinhaber konkret mitgeteilt haben, dass sie nicht ihren Webseiten erscheinen sollen. Dies bedeutet, dass z.B. eine solche Identifizierungssoftware nur auf die Daten reagieren müsste, welche die Rechteinhaber vorher den Plattformen zur Verfügung gestellt haben. Es können dann also auch nur diese Werke beim Upload erkannt werden. Für Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, gibt es überdies eine Sonderregelung, wenn sie weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und fünf Millionen Klicks haben.

Für detaillierte Informationen übersende ich in der Anlage ein FAQ zu den wichtigsten Fragen zum neuen Urheberrecht, das sich auf Art. 15 und 17 bezieht. Ebenso erhalten Sie einen Artikel aus der FAZ vom 13. März 2019 unter dem Titel „Das Urheberrecht führt nicht zu Zensur“.

Europäisches Gesetzgebungsverfahren

Auch wenn ich als Berichterstatter des Europäischen Parlaments immer wieder als Person mit dieser Richtlinie verbunden werde, bleibt festzustellen, dass das neue Urheberrecht in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit demokratischen Mehrheiten verabschiedet worden ist.

Dies bedeutet: die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie unterbreitet, der über zwei Jahre sehr kontrovers in verschiedenen Gremien debattiert wurde und schließlich mit zahlreichen Änderungen von einer Mehrheit des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat verabschiedet worden ist. Es handelt es sich hierbei also um einen demokratischen Prozess, der die Mehrheiten der gewählten 751 Europaabgeordneten und der gewählten 28 nationalen Regierungen widerspiegelt.

In der Anlage übersende ich die deutschsprachige Fassung der beschlossenen Richtlinie, die 118 Seiten umfasst.

Nationale Umsetzung

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die deutsche Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung, die ich ebenfalls in der Anlage (beginnt auf Seite 2) beigefügt habe, deutlich gemacht, dass es bei der Umsetzung Ziel sein soll, „Upload-Filter weitgehend unnötig zu machen”.


Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen einige Hintergründe und Details der Diskussion näher gebracht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Axel Voss MdEP"

Dazu noch 4 PDFs als Anhang. Inkl einem Artikel aus der FAZ von Lobby-Herwig und seinem Paladin Lukas Schneider (beide auch gerne als TAG-Team bei Twitter unterwegs, tlw. auch noch in Verbindung mit Volker Rieck)

[FONT=&quot][/FONT]
 
Wie soll man denn bitte ohne Upload-Filter dem Gesetzesbeschluss nachkommen?
Dass niemand auf die Filter pocht, wird einen einfachen Grund haben. Upload-Filter ist nicht mehr als ein schönes Schlagwort. Funktionierende Filter existieren ganz einfach nicht.

Und da ist das Hauptproblem nicht, dass "gute" Inhalte fälschlich ausgeklammert werden könnten, sondern dass man nicht verhindern kann, dass Inhalte für die man abgemahnt oder verklagt werden kann, trotz des Filters durchgehen.
 
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