Wenn man jedoch bspw. "nur" ein fremdes Grundstück betritt, dann kann es sein, dass man den Grundstückseigentümer nervt und damit ärgert, aber mir tut das prinzipiell nicht so weh als wenn eben sich im Naturschutzgebiet daneben benommen wird.
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Das kommt drauf an.
Gehst du einfach ohne Erlaubnis auf ein "befriedetes" Grundstück, also ein eindeutig als "nicht frei zugänglich" gekennzeichnetes Grundstück (und sei es mit Stahlstäben + Flatterband), dann ist das direkt mal ein Hausfriedensbruch, der bei einer Anzeige verfolgt wird und meist zu einer Geldstrafe führt ("Einstellung gegen Geldauflage"). Bei notorischen Hausfriedensbrechern kann das aber auch irgendwann hinter Gittern enden. Also besser vorher um Erlaubnis fragen, bevor man über die Kette am Eingang steigt um auf dem Gelände dann sein Stativ hin zu stellen.
Und wenn das Grundstück ein Feld, eine Weide oder Wiese ist, die gerade landwirtschaftlich genutzt wird (= Vegetationszeit), dann kann auch das Betreten dort mal teuer werden. Zum einen weil man da entsprechend der Landesnaturschutzgesetze bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes ein saftiges Bußgeld riskiert, zum anderen weil z.B. auch Felder einen Wert haben und ein Durch trampeln Schaden verursachen kann - den man dem Bauern unter Umständen ersetzen muss.
Nicht "befriedete" Wiesen und Felder darf man aber z.B. dann nach belieben betreten (in den meisten Bundesländern), wenn sie gerade abgeerntet sind. In dieser Zeit kann einem der Besitzer das nicht mal so ohne weiteres verbieten. Das gilt auch für den Wald, auch da kann einem der Besitzer nicht einfach grundlos das Betreten seines Waldes verbieten, wenn da nicht eine Schutzzone oder ähnliches ist oder wenn da nicht gerade Holz gemacht wird. Und "ungenutzte Flächen" dürfen ebenfalls einfach so betreten werden.
(-->Betretungsrecht, da gibt es eine Einschränkung des Eigentumsrechts in den Naturschutz- und Waldschutzgesetzen usw.)