Boarbuster
Themenersteller
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und habe eine Frage, für die ich weder hier noch im Netz eine Antwort gefunden habe:
Darf ich meine eigenen Kinder nach neuester EU-Datenschutz Rechtsprechung in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn andere, unbeteiligte Personen mit im Bild sind?
Mein (laienhaftes) Verständnis ist, dass das Fotografieren von unbeteiligten Personen ("Beiwerk") so lange erlaubt ist, so lange ich meine Fotos nicht teile oder poste.
Gibt/ gab es hierzu evtl. hier im Forum bereits eine Diskussion?
Vielen Dank.
J.
Ich bin neu hier und habe eine Frage, für die ich weder hier noch im Netz eine Antwort gefunden habe:
Darf ich meine eigenen Kinder nach neuester EU-Datenschutz Rechtsprechung in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn andere, unbeteiligte Personen mit im Bild sind?
Mein (laienhaftes) Verständnis ist, dass das Fotografieren von unbeteiligten Personen ("Beiwerk") so lange erlaubt ist, so lange ich meine Fotos nicht teile oder poste.
Gibt/ gab es hierzu evtl. hier im Forum bereits eine Diskussion?
Vielen Dank.
J.