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Darf ich meine eigenen Kinder nach neuester EU-Datenschutz Rechtsprechung in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn ande

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Boarbuster

Themenersteller
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und habe eine Frage, für die ich weder hier noch im Netz eine Antwort gefunden habe:
Darf ich meine eigenen Kinder nach neuester EU-Datenschutz Rechtsprechung in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn andere, unbeteiligte Personen mit im Bild sind?
Mein (laienhaftes) Verständnis ist, dass das Fotografieren von unbeteiligten Personen ("Beiwerk") so lange erlaubt ist, so lange ich meine Fotos nicht teile oder poste.
Gibt/ gab es hierzu evtl. hier im Forum bereits eine Diskussion?
Vielen Dank.
J.
 
AW: Darf ich meine eigenen Kinder nach neuester EU-Datenschutz Rechtsprechung in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn

Eine Rechtsberatung hier im Forum ist unerwünscht. ;)

Aber wie hast du es denn vor der DSGVO gemacht - und was hat die "damalige" Datenschutz-Richtlinie ausgesagt? *hust*schmückendes Beiwerk *hust*wieknipseichdenKöllnerDom*hust*
 
AW: Darf ich meine eigenen Kinder nach neuester EU-Datenschutz Rechtsprechung in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn

Eine Rechtsberatung hier im Forum ist unerwünscht. ;)

Korrekt. Zumal es die gar nicht geben kann, denn hier werden nur unverbindliche Meinungen wiedergegeben. Das hilft im Fall der Fälle aber nichts. "Die im DSLR-Forum haben aber geschrieben, dass ..." schafft nichts weg.

Deshalb: Konsultiere jemanden, der sich damit auskennt. Juristen findet man leicht in den Gelben Seiten.

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