• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ist auch die Versicherung von Leasinggeräten möglich?

VG, Tom
 
Inwieweit sind Händlerrechnungen, die auf meinen Namen ausgestellt sein müssen (was sie nicht sind, auch ist die Seriennummer nicht auf dem Kaufbeleg vermerkt), denn überhaupt noch relevant, wenn ich doch eh alles, was älter als drei Monate ist (also meine gesamte Ausrüstung) eh von allen Seiten auf der Tageszeitung fotografieren muss??
Frage 2 wäre, inwieweit ich auch die mit 10% bzw. 500€ mitversicherten Kleinteile per Fotobeweis sichern muss??

Wie kann ich sicher sein, dass die von mir erbrachte Besitz- / Zustandsdoku in Form von Bildern den Ansprüchen des Versicherers genügt und nicht im Schadensfall zu Diskussionen führt??

Viele Grüße
Quincy
 
Guten Tag, ich hätte auch noch eine Frage und zwar ist es auch versichert wenn man sein Display zerkratzt hat? Danke

Kratzer sind nur Vorder- und Rücklinsen von Objektiven versichert, ansonsten müsste der Versicherer für jedes Gehäuse 3 mal im Jahr eine neue Lackierung finazieren ;)


Inwieweit sind Händlerrechnungen, die auf meinen Namen ausgestellt sein müssen (was sie nicht sind, auch ist die Seriennummer nicht auf dem Kaufbeleg vermerkt), denn überhaupt noch relevant, wenn ich doch eh alles, was älter als drei Monate ist (also meine gesamte Ausrüstung) eh von allen Seiten auf der Tageszeitung fotografieren muss??
Frage 2 wäre, inwieweit ich auch die mit 10% bzw. 500€ mitversicherten Kleinteile per Fotobeweis sichern muss??

Wie kann ich sicher sein, dass die von mir erbrachte Besitz- / Zustandsdoku in Form von Bildern den Ansprüchen des Versicherers genügt und nicht im Schadensfall zu Diskussionen führt??

Viele Grüße
Quincy

Wenn die Nachweissbilder vorliegen benötigen wir keine Rechnungen mehr, wie die Nachweise aussehen müssen, ist im Antrag und auch in der Deckungsbestätigung genau beschrieben und leicht nachzuvollziehen. Wenn diese vorliegen gibt es auch keine Diskussion mit dem Versicherer im Schadenfall :)

Gruß
Sven
 
Wenn die Nachweissbilder vorliegen benötigen wir keine Rechnungen mehr, wie die Nachweise aussehen müssen, ist im Antrag und auch in der Deckungsbestätigung genau beschrieben und leicht nachzuvollziehen. Wenn diese vorliegen gibt es auch keine Diskussion mit dem Versicherer im Schadenfall :)

Ok, danke für die Info!
Was im Antrag allerdings nicht erwähnt ist (oder ich bin zu blind :)), dass nicht nur Bilder VON den zu versichernden Artikeln, sondern auch welche MIT den zu versichernden Bodys / Linsen einschl. EXIFS einzureichen sind.
Das könnte man doch vielleicht noch mit in die Vorabinfos aufnehmen?
In meinen Augen ist es schon recht zeitaufwändig, jedes Teil von allen Seiten zu fotografieren, um den Zustand zu dokumentieren und dann noch Aufnahmen *mit* allen Objektiven zu erstellen. Mit zunehmender Zahl an Ausrüstungsgegenständen potenziert sich der Aufwand schon irgendwie...

Viele Grüße
Quincy
 
Ok, danke für die Info!
Was im Antrag allerdings nicht erwähnt ist (oder ich bin zu blind :)), dass nicht nur Bilder VON den zu versichernden Artikeln, sondern auch welche MIT den zu versichernden Bodys / Linsen einschl. EXIFS einzureichen sind.
Das könnte man doch vielleicht noch mit in die Vorabinfos aufnehmen?
In meinen Augen ist es schon recht zeitaufwändig, jedes Teil von allen Seiten zu fotografieren, um den Zustand zu dokumentieren und dann noch Aufnahmen *mit* allen Objektiven zu erstellen. Mit zunehmender Zahl an Ausrüstungsgegenständen potenziert sich der Aufwand schon irgendwie...

Viele Grüße
Quincy

Moin Quincy,

die Bilder verlangen wir nicht weil wir das Bildersammeln so lieben, sondern weil einfach zu oft versucht wird bereits beschädigte Gegenstände nochmal schnell zu versichern :grumble: ;)

Gruß
Sven
 
Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Seriennummern. Mein Nikon AF 70-210 besitzt (oder zumindest finde ich sie nicht) keine Seriennummer. Kann ich das Objektiv dann schlicht nicht versichern?
 
Moin Quincy,

die Bilder verlangen wir nicht weil wir das Bildersammeln so lieben, sondern weil einfach zu oft versucht wird bereits beschädigte Gegenstände nochmal schnell zu versichern :grumble: ;)

Ok, ist ja nachvollziehbar - aber das hätte man auch klarer kommunizieren können, damit man die "Eigenleistung" für die Absicherung im Schadensfall realistisch abschätzen kann...

Aber gleich noch eine Frage: laut Produktinformationsblatt bin ich u.a. verpflichtet "" dem Versicherer den Ort, an dem besichtigt werden kann, bekannt zu geben und das Schadensbild so lange unverändert zu lassen...."

Wie verhält es sich bei unbefugter Öffnung einer Hoteltüre mittels Code-Karte, wobei keinerlei nachweisbare Einbruchspuren entstehen???
Ein Einbruch / -diebstahl wäre ja überhaupt nicht nachzweisen und ein Schadensbild gibt es ja auch nicht??
Lt. Regelwerk wären aber Gegenstände in einem verschlossenem Raum (= Hotelzimmer) versichert - das ist enorm wichtig, weil ja oft nicht alles in den Safe passt.
Derartig mit Codekarten gesicherte Türen sind ja im eigentlichen Sinne auch nicht abschließbar, man zieht die Türe hinter sich zu und geht.

Viele Grüße
Quincy
 
Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Seriennummern. Mein Nikon AF 70-210 besitzt (oder zumindest finde ich sie nicht) keine Seriennummer. Kann ich das Objektiv dann schlicht nicht versichern?

Beim 70-210 ist die Serien Nr. in den Blendenring eingraviert.


Ok, ist ja nachvollziehbar - aber das hätte man auch klarer kommunizieren können, damit man die "Eigenleistung" für die Absicherung im Schadensfall realistisch abschätzen kann...

Aber gleich noch eine Frage: laut Produktinformationsblatt bin ich u.a. verpflichtet "" dem Versicherer den Ort, an dem besichtigt werden kann, bekannt zu geben und das Schadensbild so lange unverändert zu lassen...."

Wie verhält es sich bei unbefugter Öffnung einer Hoteltüre mittels Code-Karte, wobei keinerlei nachweisbare Einbruchspuren entstehen???
Ein Einbruch / -diebstahl wäre ja überhaupt nicht nachzweisen und ein Schadensbild gibt es ja auch nicht??
Lt. Regelwerk wären aber Gegenstände in einem verschlossenem Raum (= Hotelzimmer) versichert - das ist enorm wichtig, weil ja oft nicht alles in den Safe passt.
Derartig mit Codekarten gesicherte Türen sind ja im eigentlichen Sinne auch nicht abschließbar, man zieht die Türe hinter sich zu und geht.

Viele Grüße
Quincy

Hallo Quincy,

keine Angst wir haben schon viele Hoteldiebstähle reguliert :) Da auch Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl besteht, also wenn weder ein Einbruchdiebstahl noch ein Raub vorliegt, brauchst Du Dir da keine Sorgen machen.

Gruß
Sven
 
"Neukaufdatum" muss nur ausgefüllt werden, wenn der Artikel neu gekauft worden ist?
Verstehe ich das richtig: Im Fall der Fälle wird nur 10% des Versicherungswertes also bei ~1700€ 170€ an Zubehör erstattet?
Denn da summiert sich doch so einiges (allein bei den Speicherkarten bin ich bei über 120€, dazu kommen dann noch über 150€ an Filterwert...)
Wie gibt man den Wert bei alten Linsen, die es nur über den Gebrauchtmarkt gibt an? Den durchschnittlichen Gebrauchtwert?

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich das richtig: Im Fall der Fälle wird nur 10% des Versicherungswertes also bei ~1700€ 170€ an Zubehör erstattet?
Denn da summiert sich doch so einiges (allein bei den Speicherkarten bin ich bei über 120€, dazu kommen dann noch über 150€ an Filterwert...)
So verstehe ich es auch. Allerdings steht es Dir ja frei, auch Zubehörteile zu versichern bzw. in die Liste einzutragen. Die Begrenzung auf 10% gilt ja nur für die Kleinteilklausel, die großzügigerweise Kleinteile versichert, ohne dass man die Kleinteile anmeldet.


Wie gibt man den Wert bei alten Linsen, die es nur über den Gebrauchtmarkt gibt an? Den durchschnittlichen Gebrauchtwert?
Prinzipiell würde ich den durchschnittlichen Gebrauchtpreis angeben. Speziell von diesem Makler wird aber auch ein (die einzige?) Übersicht mit Gebrauchtpreisen für recht viele Produkte gepflegt: http://www.poepping.de/fotoversicherung/Poppings_Fotografenversicherung/Gebrauchtpreisliste.html
Ansonsten könnte man behilfsweise den aktuellen Zeitwert über eine allgemeine Formel berechnen. Ich weiß aber gar nicht, was bei Objektiven aktuell so üblich ist. Mehr als 2 Prozentpunkte Wertverlust pro Monat gegenüber dem Kaufpreis [Kaufpreis - (Nutzungsmonate * 2%)] würde ich aber nicht ansetzen.
 
"Neukaufdatum" muss nur ausgefüllt werden, wenn der Artikel neu gekauft worden ist?
Verstehe ich das richtig: Im Fall der Fälle wird nur 10% des Versicherungswertes also bei ~1700€ 170€ an Zubehör erstattet?
Denn da summiert sich doch so einiges (allein bei den Speicherkarten bin ich bei über 120€, dazu kommen dann noch über 150€ an Filterwert...)
Wie gibt man den Wert bei alten Linsen, die es nur über den Gebrauchtmarkt gibt an? Den durchschnittlichen Gebrauchtwert?

MFG

Moin,

Dadri, hat zwar schon viel beantwortet, Danke dafür, ich möchte das aber noch ein wenig verfeinern ;)

Wenn Du das Neukaufdatum nicht kennst, lass das Feld einfach frei über die SN kann man dies zur Not herausfinden. Über die Kleinteileklausel sind als besonderer Service Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten, einfache Filter kostenlos bis 10% der Versicherungssumme, maximal 500 EUR mitversichert, sollte deine Kleinteile einen höheren Wert haben gib Sie einfach in der Liste der zu versichernden Gegenstände mit an. Solange der Zeitwert der gebrauchten Geräte über 50% des Neuwertes liegt gib bitte den letzten bekannten Neuwert an, ansonsten den aktuellen Zeitwert.

Gruß
Sven
 
Hi Sven,

ich befürchte dass Dir diese Frage schon gestellt worden ist, aber was ist mit der Versicherung von sehr alten Objektiven, die sowohl reparierbar als auch preisstabil sind, aber nicht in eurer Zeitwertliste auftauchen?
Wenn ich mein altes 50er Summicron hinschmeiße, bekomme ich dann das Geld wieder, dass ich bräuchte, um auf ebay ein neues zu erstehen?

Brauche ich für die Wertermittlung ein Gutachten von einem Fotogeschäft?

Vielen Dank für deine tollen, schnellen Antworten hier!
 
Hi Sven,

ich befürchte dass Dir diese Frage schon gestellt worden ist, aber was ist mit der Versicherung von sehr alten Objektiven, die sowohl reparierbar als auch preisstabil sind, aber nicht in eurer Zeitwertliste auftauchen?
Wenn ich mein altes 50er Summicron hinschmeiße, bekomme ich dann das Geld wieder, dass ich bräuchte, um auf ebay ein neues zu erstehen?

Brauche ich für die Wertermittlung ein Gutachten von einem Fotogeschäft?

Vielen Dank für deine tollen, schnellen Antworten hier!

Hallo,

solange vom Hersteller noch Ersatzteile für die Objektive geliefert werden, sind diese noch versicherbar, ab einem Alter von 10 Jahren benötigen wir einen aktuellen Inspektionsbericht.

Als Versicherungswert muß genauso wie bei allen anderen versicherten Gegenständen, solange der Zeitwert nicht unter 50% des seinerzeitigen
Neuwertes gerutscht ist, der Neuwert angegeben werden, ansonsten der Zeitwert wie er zur Zeit z.B. bei ebay gezahlt wird.

Gruß
Sven
 
Wenn ich Teile meines Equipments beispielsweise zum Service verschicke, ist ein Verlust auf dem Postweg dann durch die Fotografen-Versicherung abgedeckt oder ist man hier auf die Transportversicherung des Postdienstleisters angewiesen?
 
Wie soll das aussehen / was ist damit genau gemeint?
Soll heißen: Es macht keinen Sinn 30 Jahre alte Linsen, die heute aber auch noch ihre 80€ (oder mehr) wert sind, zu versichern?

MFG

Nein, für ein 80 EUR Objektiv lohnt sich der Aufwand nicht, zudem wird der Hersteller für ein 30 Jahre altes Objektiv sicherlich keine Ersatzteile mehr liefern können.


Wenn ich Teile meines Equipments beispielsweise zum Service verschicke, ist ein Verlust auf dem Postweg dann durch die Fotografen-Versicherung abgedeckt oder ist man hier auf die Transportversicherung des Postdienstleisters angewiesen?

Versicherungsschutz besteht wenn das Equipment als Reisegepäck aufgegeben wurde, der reine Postversand ist nicht versichert, hier musst Du eine gesonderte Transportversicherung beim Beförderer abschließen. Ist bei DHL bis 500 EUR kostenlos, darüber hinaus entstehen Mehrkosten je nach Wert des versendeten Gegenstandes.

Gruß
Sven
 
Entschuldigung,dass ich so teils doof frage. Für mich ist aber noch ein wenig unklar:

1.: Diebstahl und Raub bezieht alles in dieser Form ein?

Bsp: Diebstahl aus Wohnung, Auto, Pension(Hotel,...), gewaltsames entwenden vom Mann. Die betroffene Ausrüstung wird dann in Verbindung mit einer Anzeige ausgezahlt?

2.: "Versicherungsschutz gegen Verschrammen & Verkratzen von Linsen"

Könnte dies allgemein näher erläutert werden?

Wenn dies bspw. durch eigenverschulden geschied, erfolgt eine eine entsprechende Neuwert(oder gebrauchtwert) Auszahlung? Bezieht "Verkratzen" schon einen kleinsten Kratzer auf der Linse ein?

Bestimmt wurden diese Fragen schon gestellt:eek:
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten