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Ist auch die Versicherung von Leasinggeräten möglich?
VG, Tom
Guten Tag, ich hätte auch noch eine Frage und zwar ist es auch versichert wenn man sein Display zerkratzt hat? Danke
Inwieweit sind Händlerrechnungen, die auf meinen Namen ausgestellt sein müssen (was sie nicht sind, auch ist die Seriennummer nicht auf dem Kaufbeleg vermerkt), denn überhaupt noch relevant, wenn ich doch eh alles, was älter als drei Monate ist (also meine gesamte Ausrüstung) eh von allen Seiten auf der Tageszeitung fotografieren muss??
Frage 2 wäre, inwieweit ich auch die mit 10% bzw. 500€ mitversicherten Kleinteile per Fotobeweis sichern muss??
Wie kann ich sicher sein, dass die von mir erbrachte Besitz- / Zustandsdoku in Form von Bildern den Ansprüchen des Versicherers genügt und nicht im Schadensfall zu Diskussionen führt??
Viele Grüße
Quincy
Wenn die Nachweissbilder vorliegen benötigen wir keine Rechnungen mehr, wie die Nachweise aussehen müssen, ist im Antrag und auch in der Deckungsbestätigung genau beschrieben und leicht nachzuvollziehen. Wenn diese vorliegen gibt es auch keine Diskussion mit dem Versicherer im Schadenfall
Ok, danke für die Info!
Was im Antrag allerdings nicht erwähnt ist (oder ich bin zu blind ), dass nicht nur Bilder VON den zu versichernden Artikeln, sondern auch welche MIT den zu versichernden Bodys / Linsen einschl. EXIFS einzureichen sind.
Das könnte man doch vielleicht noch mit in die Vorabinfos aufnehmen?
In meinen Augen ist es schon recht zeitaufwändig, jedes Teil von allen Seiten zu fotografieren, um den Zustand zu dokumentieren und dann noch Aufnahmen *mit* allen Objektiven zu erstellen. Mit zunehmender Zahl an Ausrüstungsgegenständen potenziert sich der Aufwand schon irgendwie...
Viele Grüße
Quincy
Moin Quincy,
die Bilder verlangen wir nicht weil wir das Bildersammeln so lieben, sondern weil einfach zu oft versucht wird bereits beschädigte Gegenstände nochmal schnell zu versichern
Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Seriennummern. Mein Nikon AF 70-210 besitzt (oder zumindest finde ich sie nicht) keine Seriennummer. Kann ich das Objektiv dann schlicht nicht versichern?
Ok, ist ja nachvollziehbar - aber das hätte man auch klarer kommunizieren können, damit man die "Eigenleistung" für die Absicherung im Schadensfall realistisch abschätzen kann...
Aber gleich noch eine Frage: laut Produktinformationsblatt bin ich u.a. verpflichtet "" dem Versicherer den Ort, an dem besichtigt werden kann, bekannt zu geben und das Schadensbild so lange unverändert zu lassen...."
Wie verhält es sich bei unbefugter Öffnung einer Hoteltüre mittels Code-Karte, wobei keinerlei nachweisbare Einbruchspuren entstehen???
Ein Einbruch / -diebstahl wäre ja überhaupt nicht nachzweisen und ein Schadensbild gibt es ja auch nicht??
Lt. Regelwerk wären aber Gegenstände in einem verschlossenem Raum (= Hotelzimmer) versichert - das ist enorm wichtig, weil ja oft nicht alles in den Safe passt.
Derartig mit Codekarten gesicherte Türen sind ja im eigentlichen Sinne auch nicht abschließbar, man zieht die Türe hinter sich zu und geht.
Viele Grüße
Quincy
Beim 70-210 ist die Serien Nr. in den Blendenring eingraviert.
So verstehe ich es auch. Allerdings steht es Dir ja frei, auch Zubehörteile zu versichern bzw. in die Liste einzutragen. Die Begrenzung auf 10% gilt ja nur für die Kleinteilklausel, die großzügigerweise Kleinteile versichert, ohne dass man die Kleinteile anmeldet.Verstehe ich das richtig: Im Fall der Fälle wird nur 10% des Versicherungswertes also bei ~1700€ 170€ an Zubehör erstattet?
Denn da summiert sich doch so einiges (allein bei den Speicherkarten bin ich bei über 120€, dazu kommen dann noch über 150€ an Filterwert...)
Prinzipiell würde ich den durchschnittlichen Gebrauchtpreis angeben. Speziell von diesem Makler wird aber auch ein (die einzige?) Übersicht mit Gebrauchtpreisen für recht viele Produkte gepflegt: http://www.poepping.de/fotoversicherung/Poppings_Fotografenversicherung/Gebrauchtpreisliste.htmlWie gibt man den Wert bei alten Linsen, die es nur über den Gebrauchtmarkt gibt an? Den durchschnittlichen Gebrauchtwert?
"Neukaufdatum" muss nur ausgefüllt werden, wenn der Artikel neu gekauft worden ist?
Verstehe ich das richtig: Im Fall der Fälle wird nur 10% des Versicherungswertes also bei ~1700€ 170€ an Zubehör erstattet?
Denn da summiert sich doch so einiges (allein bei den Speicherkarten bin ich bei über 120€, dazu kommen dann noch über 150€ an Filterwert...)
Wie gibt man den Wert bei alten Linsen, die es nur über den Gebrauchtmarkt gibt an? Den durchschnittlichen Gebrauchtwert?
MFG
Hi Sven,
ich befürchte dass Dir diese Frage schon gestellt worden ist, aber was ist mit der Versicherung von sehr alten Objektiven, die sowohl reparierbar als auch preisstabil sind, aber nicht in eurer Zeitwertliste auftauchen?
Wenn ich mein altes 50er Summicron hinschmeiße, bekomme ich dann das Geld wieder, dass ich bräuchte, um auf ebay ein neues zu erstehen?
Brauche ich für die Wertermittlung ein Gutachten von einem Fotogeschäft?
Vielen Dank für deine tollen, schnellen Antworten hier!
ab einem Alter von 10 Jahren benötigen wir einen aktuellen Inspektionsbericht.
Wie soll das aussehen / was ist damit genau gemeint?
Soll heißen: Es macht keinen Sinn 30 Jahre alte Linsen, die heute aber auch noch ihre 80€ (oder mehr) wert sind, zu versichern?
MFG
Wenn ich Teile meines Equipments beispielsweise zum Service verschicke, ist ein Verlust auf dem Postweg dann durch die Fotografen-Versicherung abgedeckt oder ist man hier auf die Transportversicherung des Postdienstleisters angewiesen?