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Bildrechte an Aufnahmen im Rahmen von Privatveranstaltungen

laloschifrin

Themenersteller
Hallo,
bezüglich Bildrechten interessiert mich folgender Fall:
Wenn ich als Dienstleister für eine Privatveranstaltung (z. B. eine Promotion-Veranstaltung für Produkte einer Firma mit eigens eingeladenen Gästen - also nicht öffentlich) engagiert bin - nicht als Fotograf, sondern z. B. als Organisator, Techniker, Caterer oder in sonst einer Funktion - und ich auf dieser Veranstaltung Fotos mache, kann ich diese dann z. B. auf meiner eigenen Firmen-Website im Rahmen meiner Referenzen (Kunden-/Projektreferenz) veröffentlichen?

Es soll hier nicht in erster Linie um Persönlichkeitsrechte von Fotografierten gehen, sondern insbesondere um abgelichtete Produkte, die möglicherweise (aber nicht ausschließlich) auch Prototypen oder speziell für diese Veranstaltung hergerichtete Produktvarianten sein können.
Außerdem geht davon aus, das mein Vertrag mir dem Veranstalter entweder mündlich zustande gekommen ist bzw. keine Klauseln bzgl. Bildrechte enthält (da ich ja auch nicht als Fotograf engagiert bin).

Kennt sich jemand mit der gültigen Rechtslage aus und/oder hat Erfahrungen bzgl. dem oben geschilderten oder ähnlichen Fällen?
 
Stell Dir mal vor, Du hast das Bild deines Lebens geschossen.
Nun hast Du das Bild vergrößert und stellst es im Rahmen einer Vorpremiere deiner Ausstellung einem kleinen Kreis deiner Bekannten und Geschäftspartner vor.
Du erhoffst Dir durch die Ausstellung viele Einnahmen durch Eintrittsgelder, weil jeder Dein Bild sehen will.

Nun kommt einer und macht ein Bild deines Bildes und veröffentlicht es auf seiner Homepage. Oder gar noch schlimmer, er verkauft es an BILD/Spiegel/Süddeutsche/FAZ und jeder kennt nun Dein Bild. Nun kommt keiner mehr zu Deine Ausstellung. Würdest Du das lustig finden? Würdest Du stillschweigend dabeistehen und zuschauen?

Wenn Du was von jemanden willst: Mach den Mund auf und frag Ihn. Lass dir problematische Zusagen schriftlich geben. Bekommst Du den Mund nicht auf ...
 
Wäre es nicht am einfachsten den Veranstalter um Bilder für deine Referenzen zu bitten ?

Wenn du als z.B. Caterer da bist interessiert doch hauptsächlich das Catering und evtl noch das Ambiente. Brauchst du da wirklich Detailbilder von der neuen E-Klasse, nach der sich die AutoBLÖD die Finger leckt (als Beispiel).
 
Das Beispiel vom Bild vom Bild ist schon sehr speziell und trifft so auf andere Produkte wie Rasenmäher, Autos, Shampoos nicht zu.
Das Fragen nach Erlaubnis kann bei großen Unternehmen oder verzwickten Konstellationen (wie: Veranstalter nicht gleich Hersteller, sondern z. B. Vertriebspartner) schon schwierig werden. Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens als Veranstalter dir die Erlaubnis gibt, kann das die Rechtsabteilung des Unternehmens schon wieder ganz anders sehen. Wenn du die Rechtsabteilung bemühst, riskierst du womöglich eine Absage aus Bequemlichkeitsgründen (In der Rechtsabteilung gelauscht: "Was für Bilder? Welche Veranstaltung? Wer ist das überhaupt? Nee, schreib dem mal, das kann er sich gleich wieder abschminken.").
Außerdem geht es jetzt um Bilder, die auf diversen vergangenen Veranstaltungen gemacht gewurden, und das Bemühen um eine nachträgliche Erlaubnis würde - abgesehen von meinen o.g. Einwänden - eine elendige Lauferei bedeuten.
Ein klare Rechtslage zugunsten des Nebenbei-in-eigener-Sache-Fotografen wäre da natürlich die einfachste Lösung (wenn möglich natürlich).
 
Man muss versuche Bilder zu machen, die nur deine Produkte erkennbar zeigen und den Rest nicht eindeutig zeigt. Also mit großer Blende und Nahaufnahme. Ansonsten kannst du das bei der nächten Veranstalltung davor klären.
AGB nach dem Moto: Du darfst im Rahmen der Veranstaltung Bilder deiner Produkte machen und sie im Rahmen deiner Firmenrepräsentanz präsentieren.
 
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