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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Das heißt also wenn ich meine Fotoausrüstung versichern wollen würde die zum Großteil aus professionellen Mittel- und Großformatkameras besteht die schon seit 20 und mehr Jahren nicht mehr hergestellt werden ist das nicht möglich?

Falls doch, wie würde sich der Versicherungswert bestimmen? Was 1980 Mal 10.000 D-Mark gekostet hat würde heute in der Wiederbeschaffung teilweise wieder mehr als den Neupreis kosten.

Hallo,

bei so alten Geräten ist die Ersatzteilversorgung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben. Daher sind diese Geräte, falls dem tatsächlich so ist, leider nicht mehr versicherbar.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,
auf S. 6 des Antrags unter "Was ist nicht versichert?" findet sich der Passus "Wenn die versicherten Sachen sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum nicht verschlossen ist."

Die Aussage widerspricht jedoch der in § 4 Abs. 1b) stehenden Formulierung, nach welcher Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen [...] sich in einem Raum eines festen Gebäudes (auch Hotelzimmer) befinden und entweder das Gebäude oder der Raum (in Gebäuden mit nicht vom versicherungsnehmer kontrollierten Zugang) verschlossen ist

Im oberen Fall greift die Versicherung nur, wenn beide, sowohl die Türen zu Raum und Gebäude verschlossen sind (was ich im Fall der Eingangstür in bspw. einem Hotel überhaupt nicht kontrollieren kann). Im unteren Fall hingegen reicht eine der Türen. Ich nehme an, die Formulierung aus den AGB gilt?

Dann habe ich noch eine Frage zum nächsten Absatz:
"Die versicherten Sachen als Reisegepäck nicht in ordnungsgemäß erschlossenen,
nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind."

Hierbei geht es ja darum, dass Diebe von außen nicht sehen sollen, dass sich in den Taschen eine Kamera befindet. Wie verhält sich das mit einem Kamerarucksack oder -trolley? Da ist recht offensichtlich, dass sich eine Fotoausrüstung darin befindet. Und wie verhält sich das, wenn ich die Tasche als mitversichern lasse? Dem Wortlaut nach müsste ich Tasche/Trolley noch einmal einpacken, damit diese "nicht einsehbar" ist. Müsste ich den jetzt nochmal separat einpacken?

Danke und VG
Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,
auf S. 6 des Antrags unter "Was ist nicht versichert?" findet sich der Passus "Wenn die versicherten Sachen sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum nicht verschlossen ist."

Die Aussage widerspricht jedoch der in § 4 Abs. 1b) stehenden Formulierung, nach welcher Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen [...] sich in einem Raum eines festen Gebäudes (auch Hotelzimmer) befinden und entweder das Gebäude oder der Raum (in Gebäuden mit nicht vom versicherungsnehmer kontrollierten Zugang) verschlossen ist

Im oberen Fall greift die Versicherung nur, wenn beide, sowohl die Türen zu Raum und Gebäude verschlossen sind (was ich im Fall der Eingangstür in bspw. einem Hotel überhaupt nicht kontrollieren kann). Im unteren Fall hingegen reicht eine der Türen. Ich nehme an, die Formulierung aus den AGB gilt?

Dann habe ich noch eine Frage zum nächsten Absatz:
"Die versicherten Sachen als Reisegepäck nicht in ordnungsgemäß erschlossenen,
nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind."

Hierbei geht es ja darum, dass Diebe von außen nicht sehen sollen, dass sich in den Taschen eine Kamera befindet. Wie verhält sich das mit einem Kamerarucksack oder -trolley? Da ist recht offensichtlich, dass sich eine Fotoausrüstung darin befindet. Und wie verhält sich das, wenn ich die Tasche als mitversichern lasse? Dem Wortlaut nach müsste ich Tasche/Trolley noch einmal einpacken, damit diese "nicht einsehbar" ist. Müsste ich den jetzt nochmal separat einpacken?

Danke und VG
Christoph

Hallo Christoph,

für mich sagen beide Passagen aus das ENTWEDER der Raum ODER das Gebäude verschlossen sein müssen. Das heisst das in beiden Fällen eins von beiden erfüllt sein muss, nicht beides. Aber egal, letztendlich gilt immer der Inhalt der Bedingungen selbst. So steht es ja auch deutlich im ersten Satz des Produktinformationsblattes. Dort steht:

"Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein
und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch."

Zu deiner zweiten Frage, hier geht es um die ordnungsgemässe Verpackung nicht darum das man von aussen keine Vermutung auf den Inhalt anstellen kann. Wenn Du also einen ordentlichen verschliessbaren Fototrolley hast, musst Du den nicht nochmal extra verpacken.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Katze-Laptop-1200pix.jpeg

Mit etwas Verspätung sind unsere neuen Gebrauchtpreislisten für Canon, Nikon und Sigma des 2. Quartals 2023 online.

Wie immer findet Ihr Sie unter:

www.fotoversicherung.com

Gruß
Sven
 
Hi,

ich habe Interesse an der Versicherung mit TOP-Klausel, ein paar Fragen hätte ich jedoch noch. Entschuldigen Sie wenn ich nicht 100 Seiten aus den letzten 10 Jahren durchlese :)

Eins meiner Objektive hat einen Kratzer auf der Frontlinse.
In Teil 1 Vertragsbestimmungen §3 "Nicht ersatzpflichtige Schäden" steht unter e):
e ) von Verschrammen und Verkratzen, es sei denn, es handelt sich um Schrammen und Kratzer
 auf Vorder- oder Rücklinsen von Objektiven die sich auf die sichtbare Abbildungsqualität auswirken (Der Bildfehler muss bei mittlerer Blende mit blossem Auge zu erkennen sein).

Aktuell ist der Kratzer kein Problem, ist jedoch mein erster und habe keine Erfahrung. Daher weiss ich nicht ob dieser sich "ausweiten" können oder zur Schwächung des Materials führen und später zum Problem wird. Sollte dieser irgendwann sichtbar werden oder eine andere Beschädigung auftreten. Ist das Objektiv dann trotzdem komplett/teilweise/gar nicht versichert?

Zum Dokumentieren des Zustand und Funktionsfähigkeit:
  • Muss bei der TOP-Klausel unterschieden/dokumentiert werden zwischen Gebraucht und Neukauf? Implizit wäre das ja auch ersichtlich aus der Rechnung (diese sind bei allen Geräten vorhanden)
  • Wie ist der Funktionsfähigkeit bei Objektiven zu dokumentieren? Bei Bodys lässt sich Ein-Zustand mit funktionierenden Display etc. ja fotographieren.
  • Sollten die Fotos der Geräte einzeln oder als kombiniertes PDF eingereicht werden?
  • Sollten Garantieerweiterungen mit eingereicht werden?

Vielen Dank
 
Hallo Sven,

vermutlich wurde die Frage schon längst beantwortet, leider mag die Forensuche und mein Laptop aber gerade nicht kooperieren.

Ich habe bereits einige Jahre lang bei euch eine Fotoversicherung mit Geräteliste abgeschlossen. Ich würde jetzt gerne auf eine Versicherung mit TOP-Klausel wechseln. Wie muss ich hier vorgehen? Einen Antrag ausfüllen? Muss die alte Versicherung vorher gekündigt werden?

Eine zweite Frage hätte ich auch noch:
Können Spektive ebenfalls mit versichert werden?.

Jetzt ist mir eben noch ein weitere Frage eingefallen:
Ich arbeite beruflich als Ornithologe. Heißt ich nutze mein Spektiv und Ferngläser beruflich. Ab und an habe ich auch eine Kamera dabei. Ist das für die Versicherung relevant und muss angegeben werden?

Viele Grüße
Leonard
 
Zuletzt bearbeitet:
@tylerakad

Wenn ich es richtig erkannt habe wurde Dir seinerzeit bereits per Mail geantwortet. Bitte enstchuldige das ich deinen Post hier übersehen habe.


Hallo Sven,

vermutlich wurde die Frage schon längst beantwortet, leider mag die Forensuche und mein Laptop aber gerade nicht kooperieren.

Ich habe bereits einige Jahre lang bei euch eine Fotoversicherung mit Geräteliste abgeschlossen. Ich würde jetzt gerne auf eine Versicherung mit TOP-Klausel wechseln. Wie muss ich hier vorgehen? Einen Antrag ausfüllen? Muss die alte Versicherung vorher gekündigt werden?

Eine zweite Frage hätte ich auch noch:
Können Spektive ebenfalls mit versichert werden?.

Jetzt ist mir eben noch ein weitere Frage eingefallen:
Ich arbeite beruflich als Ornithologe. Heißt ich nutze mein Spektiv und Ferngläser beruflich. Ab und an habe ich auch eine Kamera dabei. Ist das für die Versicherung relevant und muss angegeben werden?

Viele Grüße
Leonard

Hallo Leonard,

zum Wechsel auf die TOP-Klausel übersende uns einfach einen entsprechenden Antrag und trage unter Vorversicherung deinen bisherigen Vertrag ein, dieser wird dann schnellstmöglich umgestellt und dein etwaig bestehender Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

Gerne kannst Du auch Spektive und Ferngläser über deine Fotoversicherung absichern. Wenn Du die Gegenstände auch beruflich nutzt gebe deine Tätigkeit einfach im Antrag an, dies hat keine Auswirkung auf den Beitrag.

Gruß
Sven
 
Nein, mir wurde nicht per Mail geantwortet, habe auch keine Frage per Mail geschrieben.

@tylerakad

Wenn ich es richtig erkannt habe wurde Dir seinerzeit bereits per Mail geantwortet. Bitte enstchuldige das ich deinen Post hier übersehen habe.




Hallo Leonard,

zum Wechsel auf die TOP-Klausel übersende uns einfach einen entsprechenden Antrag und trage unter Vorversicherung deinen bisherigen Vertrag ein, dieser wird dann schnellstmöglich umgestellt und dein etwaig bestehender Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.

Gerne kannst Du auch Spektive und Ferngläser über deine Fotoversicherung absichern. Wenn Du die Gegenstände auch beruflich nutzt gebe deine Tätigkeit einfach im Antrag an, dies hat keine Auswirkung auf den Beitrag.

Gruß
Sven
 
Nein, mir wurde nicht per Mail geantwortet, habe auch keine Frage per Mail geschrieben.

Dann habe ich Dich leider mangels kompletten Namen mit jemand der ganz ähnliche Fragen per Mail gestellt hat verwechselt, tut mir leider!

Gerne beantworte ich Dir deine Fragen dann jetzt wie folgt:


Hi,

ich habe Interesse an der Versicherung mit TOP-Klausel, ein paar Fragen hätte ich jedoch noch. Entschuldigen Sie wenn ich nicht 100 Seiten aus den letzten 10 Jahren durchlese :)

Eins meiner Objektive hat einen Kratzer auf der Frontlinse.
In Teil 1 Vertragsbestimmungen §3 "Nicht ersatzpflichtige Schäden" steht unter e):

Aktuell ist der Kratzer kein Problem, ist jedoch mein erster und habe keine Erfahrung. Daher weiss ich nicht ob dieser sich "ausweiten" können oder zur Schwächung des Materials führen und später zum Problem wird. Sollte dieser irgendwann sichtbar werden oder eine andere Beschädigung auftreten. Ist das Objektiv dann trotzdem komplett/teilweise/gar nicht versichert?

Zum Dokumentieren des Zustand und Funktionsfähigkeit:
  • Muss bei der TOP-Klausel unterschieden/dokumentiert werden zwischen Gebraucht und Neukauf? Implizit wäre das ja auch ersichtlich aus der Rechnung (diese sind bei allen Geräten vorhanden)
  • Wie ist der Funktionsfähigkeit bei Objektiven zu dokumentieren? Bei Bodys lässt sich Ein-Zustand mit funktionierenden Display etc. ja fotographieren.
  • Sollten die Fotos der Geräte einzeln oder als kombiniertes PDF eingereicht werden?
  • Sollten Garantieerweiterungen mit eingereicht werden?

Vielen Dank

Hallo,

gerne kannst Du auch das an der Frontlinse beschädigte Objektiv versichern. Allerdings ist die bereits beschädigte Frontlinse natürlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Soweit die Geräte bei Abschluss der Fotoversicherung nicht älter als 3 MOnate sind reicht die Rechnung auf deinen Namen als Nachweis aus. Sind die Geräte älter oder wurden gebraucht gekauft, benötigen wir Fotos von allen Seiten sowie als Funktionsnachweis ein Bild das mit der Kamera oder dem Objektiv bei mittlerer Blende aufgenommen wurde. Die Fotos sende uns bitte einzeln im JPG Format. Garantieerweiterungen kannst Du, musst Du aber nicht mit einreichen.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven
Für die Top-Klausel braucht ihr ja immer Fotonachweise auf aktueller Tageszeitung.Ich habe mir eine gebrauchte Drohne zugelegt-was müssen diese Fotos in meinem Fall zeigen?
Muß ich da eine Flugeinlage filmen/fotografieren?;-)
Oder reichen Fotos der Seriennummer und des ganzen Geräts auf Tageszeitung?
LG.
Christoph
 
Hallo Sven
Für die Top-Klausel braucht ihr ja immer Fotonachweise auf aktueller Tageszeitung.Ich habe mir eine gebrauchte Drohne zugelegt-was müssen diese Fotos in meinem Fall zeigen?
Muß ich da eine Flugeinlage filmen/fotografieren?;-)
Oder reichen Fotos der Seriennummer und des ganzen Geräts auf Tageszeitung?
LG.
Christoph
Mmmmh...schon gesehen.Die Drohne muss ich wohl separat mit in die Versicherung einschließen.Trotzdem danke für die Info!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

was ist denn der Unterschied zwischen:
  • TOP-Klausel
  • Deklarationsverzichtsklausel
  • Pauschalversicherungsklausel
im Endeffekt läuft es doch immer darauf hinaus, dass keine Geräteliste geführt werden muss, oder?
 
Moin, ein Bekannter hatte gerade dass Problem mit einer Versicherung (keine Foto), dass sein Kofferraum nicht den Versicherungsbedingungen entsprach. Als fest umschlossener Kofferaum gelte nur ein tatsächlicher Metallkofferraum, nicht die heutzutage übliche Version mit Plastikabdeckung.
Wie sieht es da bei der Fotoversicherung aus? Die Bedingungen lassen ja sogar vermuten, dass es reicht, wenn die Fototasche abgedeckt (nicht sichtbar) im Fahrzeugraum selbst liegt. Allerdings kommt die Formulierung „fest umschlossen“ hier auch vor.
... solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches)

Die Frage wäre also, ob man Fotosachen überhaupt im Auto lassen kann, wenn man nicht einen „echten“ Kofferraum hat.
 
Die Frage wäre also, ob man Fotosachen überhaupt im Auto lassen kann, wenn man nicht einen „echten“ Kofferraum hat.
Dieser Frage schließe ich mich an, den ein VW Bus hat z.B. gar keinen klassischen Kofferraum oder einen separat umschlossenen Bereich.
Da ist maximal nicht einsehbar unter dem Heckboard (Originalbegriff: Multiflexboard, sofern eingebaut) möglich.
 
Moin,
gerne beantworte ich eure Fragen wie folgt:

Hallo Sven,

was ist denn der Unterschied zwischen:
  • TOP-Klausel
  • Deklarationsverzichtsklausel
  • Pauschalversicherungsklausel
im Endeffekt läuft es doch immer darauf hinaus, dass keine Geräteliste geführt werden muss, oder?

Bei der Deklarationsverzichtsklausel musst Du keine Geräteliste führen aber den kompletten tatsächlichen Wert deiner
Ausrüstung versichern.

Bei der Pauschalversicherungsklausel musst Du eine Liste führen, kannst aber eine pauschale Versicherungssumme ab
10.000 € wählen die unter dem tatsächlichen Wert der Ausrüstung liegt ohne das eine Unterversicherung angerechnet
wird.

Die TOP-Klausel vereint die beiden Vorteile der Deklarationsverzichtsklausel und Pauschalversicherungsklausel, Du musst
also keine Geräteliste führen und kannst eine Pauschale Versicherungssumme wählen die unter dem tatsächlichen Wert
deiner Ausrüstung liegt ohne das eine Unterversicherung angerechnet wird.

Moin, ein Bekannter hatte gerade dass Problem mit einer Versicherung (keine Foto), dass sein Kofferraum nicht den Versicherungsbedingungen entsprach. Als fest umschlossener Kofferaum gelte nur ein tatsächlicher Metallkofferraum, nicht die heutzutage übliche Version mit Plastikabdeckung.
Wie sieht es da bei der Fotoversicherung aus? Die Bedingungen lassen ja sogar vermuten, dass es reicht, wenn die Fototasche abgedeckt (nicht sichtbar) im Fahrzeugraum selbst liegt. Allerdings kommt die Formulierung „fest umschlossen“ hier auch vor.


Die Frage wäre also, ob man Fotosachen überhaupt im Auto lassen kann, wenn man nicht einen „echten“ Kofferraum hat.

Bei uns reicht es aus wenn das Fahrzeug ordnungsgemäss verschlossen ist und man die Ausrüstung von aussen nicht erkennen
kann. Wenn bei einem Kombi oder Bulli also z.B. das Kofferraumrollo drüber gezogen ist. Ein Tresor im verschlossenen Kofferraum ist also
nicht nötig :ROFLMAO:

Gruß
Sven
 
Hi Sven,

drei Fragen:

1.) Mein Jahresbeitrag wurde Anfang Januar abgebucht. Zum Jahreswechsel habe ich spontan eine neue Kamera + Objektiv gekauft. Wenn ich dir nun einen Änderungsantrag schicke, wird das laufende Jahr noch angepasst oder läuft es bis nächsten Januar ohne die neue Kamera usw. weiter und die neuen Sachen sind erst ab 01/25 versichert? Mein Problem: Die Kamera habe ich schon bei mir, das Objektiv ist frühestens Februar lieferbar und kann es erst dann abholen - zwecks Seriennummer, Rechnung und Bildnachweise. Somit würde der Änderungsantrag im Februar kommen.

2.) Ist die neue Kamera aktuell schon mitversichert oder ist die Kamera aktuell bis zum Änderungsantrag unversichert? Frage wegen: "Vorsorgeklausel: Neugekaufte Gegenstände gelten bis 10.000 EUR max. 40% der Versicherungssumme kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert wenn eine Anmeldung versehentlich vergessen wird".

3.) Meine bestehende Liste ändert sich durch viele Verkäufe von vorhandener Ausrüstung und wird durch viele neue Käufe ergänzt. Willst du da 1x einen Änderungsantrag für die Verkäufe + 1x einen Änderungsantrag für die neuen Käufe - oder - einfach ein neuer Änderungsantrag mit neuer Gesamtliste? Sprich: Alles was da drin fehlt, ist einfach weg? Ist sicher am einfachsten für dich?

Vielen Dank für das Feedback vorab!
 
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