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Fotografieren von kompromittierden Situationen zukünftig strafbar - reloaded

Aus der Art und Anzahl der Antworten und der Resonanz allgemein zu schließen:
Viel dürfte sich für die Fotografiergewohnheiten des einzelnen dadurch nicht geändert haben...
(y);) Das argwöhnte ich bereits seinerseits im besagten Thread. Was damals so alles als "Argument" herangezogen wurde,
was seinerzeit so für Horrorszenarien skizziert wurden, war über allerweiteste Strecken schlicht grotesk.

Damals wie heute gilt: wer sein Hirn beim Fotografieren einschaltet, ist klar im Vorteil. Wer sich gemäß allgemeiner
Verhaltensstandards verhält, hat kein Problem. Sensationsfotografen und grundsätzlich-alles-Veröffentlicher dürften
da eher nen latendes Problem haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Art und Anzahl der Antworten und der Resonanz allgemein zu schließen:
Viel dürfte sich für die Fotografiergewohnheiten des einzelnen dadurch nicht geändert haben...

Definiere "der Einzelne"… .

Das sich die Resonanz gerade in diesem Forum bescheiden ausnimmt ist nun wenig verwunderlich, da sich hier wohl zu 99% Amateure tummeln und Journalismus/Street/Reportage/ hier randständige bis inexistente Themen sind.
Eine Umfrage bei bff, freelens oder djv dürfte ziemlich anders ausschauen.
 
Eigentlich hat das Gesetz nur dazu beigetragen, das ich noch weniger gern in Deutschland auf der Straße fotografiere.

Weniger das konkrete Gesetz, als viel mehr die extrem gestiegene Sensibilität gegenüber Kameras im öffentlichen Raum verdirbt einem da jeden Spaß. Und das obwohl die selben Personen vermutlich deutlich schlimmere Fotos von sich in den sozialen Medien posten.
 
Also ich habe seit einem kleinen Vorfall mit meinem Sohnemann eine klein wenig andere Sicht auf die Dinge.

Was ist passiert ?
Den Kleenen hat bei einer öffentlichen Veranstaltung eine Biene ins Gesicht gestochen.
Ich also ab zum Samariterbund mit ihm der dort anwesend war.
Als er verarztet wurde haben sich zwei Hilfskräfte dazu bemüßigt gefühlt das ganze zu fotografieren und auf Video aufzunehmen.

Trotz meiner recht energischen Bitte dies zu unterlassen und das Material zu löschen kamen die beiden dem nicht nach und motzten mich auch noch an.

Am nächsten Tag hab ich direkt in der Zentrale angerufen und meine Beschwerde eingereicht. Natürlich sehr freundlich aber auch sehr bestimmt.
Seit dem ist dieses Thema auch Teil der Ausbildung für Hilfskräfte dort.

Ich kann seit dem sehr gut verstehen, warum so ein Gesetz beschlossen wurde.

Für mich persönlich hat sich mit diesen Gesetz gar nichts geändert, ich weiß aber auch was ich so fotografiere und was besser nicht.;)
 
Definiere "der Einzelne"… .

Das sich die Resonanz gerade in diesem Forum bescheiden ausnimmt ist nun wenig verwunderlich, da sich hier wohl zu 99% Amateure tummeln und Journalismus/Street/Reportage/ hier randständige bis inexistente Themen sind.
Mit dem "Einzelnen" meinte ich was sich für den Fotografen - sei es Hobbyfotograf oder Profi - dadurch persönlich und konkret geändert hat, und nicht die allgemeine Stimmungslage einer Gruppe, eventuell drohende Szenarien usw.

Aber was hat sich nun für die Journalisten und Profis geändert?

(Dass sich für die Unfall-Gaffer, Spanner usw. etwas geändert haben könnte finde ich ja nicht mal schlecht...)
 
Als er verarztet wurde haben sich zwei Hilfskräfte dazu bemüßigt gefühlt das ganze zu fotografieren und auf Video aufzunehmen.

Das ist nicht unüblich. Rettungseinsätze werden ganz oft zu Dokumentations- und Schulungszwecken fotografiert/gefilmt. Einige größere Rettungszentralen haben dafür sogar ausgebildete Kamerateams.

Dass die Bildaufnahmen nicht auf Verlangen sofort eingestellt oder gelöscht wurden, ist übrigens keine Frage des § 201a StGB, sondern ggf. u.a. der §§ 22-24 KunstUrhG.

Am nächsten Tag hab ich direkt in der Zentrale angerufen und meine Beschwerde eingereicht. Natürlich sehr freundlich aber auch sehr bestimmt.
Seit dem ist dieses Thema auch Teil der Ausbildung für Hilfskräfte dort.

Da ist der Wunsch wohl Vater Deines Gedankens... Ich schätze, die haben Dir eher mitteilen wollen, dass das aufgenommene Material Teil der Ausbildung für Hilfskräfte ist... :cool:

Mit dem "Einzelnen" meinte ich was sich für den Fotografen - sei es Hobbyfotograf oder Profi - dadurch persönlich und konkret geändert hat, und nicht die allgemeine Stimmungslage einer Gruppe, eventuell drohende Szenarien usw.

Was soll sich geändert haben? Nichts. Die Gaffer gaffen weiterhin und lassen es halt darauf ankommen, ob sie erwischt und bestraft werden.

Und die "Streetfotografen" haben es auch schon immer auf einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild ankommen lassen.

Aber was hat sich nun für die Journalisten und Profis geändert?

Wenig bis nichts. Nur dass bestimmte Paparazzo-Abschüsse nicht mehr ohne weiteres in D angefertigt und veröffentlicht werden können. Egal, verkauft man es halt an die Yellowpress mit einem Sitz offshore und vereinbart mit dem Verlag eine Freistellungsklausel für etwaige Geldstrafen... :devilish:

"Seriöse" Bildberichterstattung war schon immer und ist weiterhin durch den Ausnahmenkatalog in § 201a StGB, §§ 22-24 KunstUrhG u.a. geschützt.
 
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