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Frage zu Garantie und Gewährleistung bei Weiterverkauf

AHW

Themenersteller
Hallo,
eine Frage bezüglich der Weitergabe der Garantie.
Ich habe evtl. die Absicht zu Nikon zu wechseln, meine Pentax K7 mit Restgarantie/Gewährleistung zu verkaufen.
Ist die Angabe der Restgarantie/Gewährleistung für einen Käufer meiner K7 überhaupt interessant, oder bekommt er die sowieso nicht?
Bei einigen Sigma Objektiven habe ich eine 3 jährige Zusatzgarantie bekommen, diese gilt allerdings nur für mich als Erstkäufer, ein Zweitkäufer hat davon überhaupt nichts. Das wird einem bei der Registrierung bei Sigma für die drei Zusatzjahre auch deutlich angezeigt.
Trotzdem werden hier im Biete Bereich oft Sigmas mit 5 Jahre Garantie Gewährleistung angeboten, also Objektiv ist registriert bei Sigma für 3 Jahre Zusatzgarantie, ist ja eine irreführende Ausssage für den Zweitkäufer.
Wie wird das nun bei Pentax und anderen Herstellern gehandhabt, die generelle Übertragung der 2 jährigen Gewährleistung/Garantie?
Besonderes Interesse an Pentax und Nikon Handhabung dieser Regelungen.
Bitte nur Antworten von Zweitkäufern die schon mal mit Nikon und Pentax auf Garantie und Gewährleistungsbasis zu tun hatten.
Bitte keine nutzlose Rechtsdiskussion, nur Erfahrungsberichte von Gebrauchtkäufern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Willst Du jetzt Tipps, wie Du geltendes Recht aushebeln kannst?

Weder Garantie noch Gewährleistung gehen bei einem Weiterverkauf auf deinen Käufer über, da dieser in keinem Vertragsverhältnis zum ursprünglichen Händler steht.

Damit sollte die Frage erstmal hinreichend beantwortet sein.

PS: Was bei anderen gut gegangen ist, muss nicht zwangsläufig bei jedem anderen auch gutgehen.

Es gibt zwar nebulöse Vorgehensweisen, um das ganze halbwegs auszuhebeln, aber keinen, bei dem Du deinen Kopf nicht mit hin hältst.

Die meisten, die das anbieten, bieten halt mit an, dass man das Ganze dann über sie abwickelt. Nur was ist, wenn man sich für die Abwicklung dazwischen schaltet und nach einschicken der defekten Sache, heisst es plötzlich: Sorry, das war eindeutig ein Anwenderfehler. Der KVA kostet Sie nun (BSP) 45€. Spätestens damit ist der Ärger dann vorprogrammiert.
 
Sorry, das ist eigentlich nicht mein Ding einfach was zu nem Thema zu schreiben, aber bei diesem gefährlichen halbwissen ist das alles so nen Ding.


Aus meiner Erfahrung gibt es meist aber keine Probleme, wenn die Geräte verkauft werden und der nächste einen Garantiefall hat, AUSSER der Hersteller sagt explezit, dass nur der Erstkäufer die Garantie hat.

da gibt es zwar das Schlupfloch, dass der Käufer in einem Garantiefall das Produkt an dich und du es dann an den Hersteller schicken kannst, aber ob das dann so ok ist, ist dann fraglich.

So alles ohne Rechtsansprüche, nicht dass mich jemand festnagelt.

Cu
 
Gewährleistung: Pflichtleistung des Händlers. Wird keinesfalls weitergegeben.

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers. Kann übertragbar sein, wenn dieser das will.

Also wie lösen wir das Problem? Einfach mal den Garantiezettel lesen und den Support fragen.
 
Garantieansprüche sind, wie im genannten Fall "Sigma" freiwillige Leistungen und i.d.R. auch wirksam auf den Erstkäufer begrenzt.
Das die Gewährleistung generell nur dem Erstkäufer zusteht, würde ich nicht so pauschal sagen. Diese sollte sich problemlos an den zweiten Käufer abtreten lassen, was wohl regelmäßig durch Übereignung der Originalrechnung auch gemacht wird. Im BGB ist mir nichts bekannt, was dies ausschließen könnte. Klauseln in den AGB zwischen Erstkäufer und Verkäufer, die eine entsprechende Übereignung ausschließen, würde ich für unwirksam halten.
 
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