Im Prinzip ists ja keine Rechtsunsicherheit. Man muss im Verein nur klar entscheiden, wie es mit den Fotos (oder auch Sieger- oder Teilnehmerlisten - gilt ja da genauso) gehandhabt werden soll. Wir waren auf einer Info-Veranstaltung des Bayerischen Landessportverbands und haben da folgende Infos mitgenommen:
Der bayerische Fußballverband hat beispielsweise bereits vorgegeben, dass auf Sportveranstaltungen des BFV jeder, der das Sportgelände betritt, Spieler oder Zuschauer, damit rechnen muss, dass Bilder von ihm gemacht werden und auf Internetseiten oder in Zeitungen veröffentlicht werden. Dazu muss keine gesonderte Erlaubnis eingeholt werden. Das steht jetzt auf den Eintrittskarten auch nicht explizit drauf.
Bei reinen Vereinsveranstaltungen (z.B. Gaudi-Turnier) gilt dies erstmal nicht, aber es reicht im Prinzip, wenn an den Eingängen zum Sportgelände ein Hinweis aushängt, dass man sich mit dem Betreten einverstanden erklärt, dass Bilder gemacht und veröffentlicht werden. Wenn man das als Besucher dennoch nicht will, kann man zu einem Vereinsoffiziellen gehen und versuchen zu erwirken, dass dann eine Ausnahme gemacht werden kann. Man dreht sozusagen den Spieß um. Man deklariert eine positive Generalbestimmung, und wer eine Veröffentlichung nicht haben will, muss sich selbst drum kümmern oder muss in letzter Konsequenz der Veranstaltung fernbleiben.
Ist alles machbar und auch nicht soo umständlich, wie man meint. Aber man muss halt einen Aufwand bei der Organisation treiben mit Teilnahmeerklärungen, Hinweisen am Eingang oder bei Aufnahmeanträgen, die solche Textpassagen enthalten.
Nicht dass es zu solchen Stilblüten kommt, dass ein Siegerfoto des Schüler-Geländelaufs nicht veröffentlicht werden darf, weil die Eltern des Zweitplatzierten die Veröffentlichung abgelehnt haben. Ist für den Sieger und den Drittplatzierten dann auch blöd.