Sollte ein guter Anwalt seine Mandanten nicht auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit beraten?
Hm, werden Anwälte nicht anhand des Streitwertes bezahlt?
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In eigener Sache!
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Sollte ein guter Anwalt seine Mandanten nicht auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit beraten?
Na ja,.. das Kopieren von fremden Inhalten von einer Homepage und anschließendem Hochladen auf der eigenen SM-Plattform sollte man nicht hinnehmen - noch weniger, wenn zudem noch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen verletzt werden....
Geht es denn darum?
Ich persönliche kann mich nicht des Eindrucks verwehren: eher nicht.
...
Er ist nah dran.Hoffe nur, der Thread wird nicht wegen zu viel OT geschlossen
Respekt, Akzeptanz und gegenseitige Achtung sind aber offensichtlich Konzepte, die in der heutigen Zeit der jungen Generation nicht mehr vermittelt werden."Es geht mir rein darum Euch zu zeigen wie so etwas ausgeht/ausgehen kann, welche Hürden man zunehmen hat usw...!
Und dies auf eine mir möglichst objektiven Weise.
Ich möchte nicht, dass dieser Thread geschlossen wird, da es eine Art Tagebuch darstellen soll."
Ich kann nicht verstehen, wieso man nicht einfach das Anliegen des TO respektieren kann...
1. Habe ich bisher nicht bewiesen, dass ich tatsächlich der Urheber der Fotografien bin um die es geht. Solange dafür kein Beweis vorliegt, lässt sich auch kein Urheberrecht meinerseits ableiten.
2. Die abfotografierte Galerie meiner Seite ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Da die Bilder von mir ja auf meiner Seite der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind sie nicht einem neuem Publikum präsentiert worden.
Des weiteren ist es nicht verboten geschützte Werke mit Hilfe der Verlinkung oder der Framing- Technik zu veröffentlichen.
3. Für den Beitrag des Beschuldigten gilt die Zitierfreiheit. Für das Zitat ist es nötig gewesen meine Galerie abzufotografieren und zu veröffentlichen, damit sich andere Leser schnell einen Überblick verschaffen können.
4. Hier greift die private Kopierfreiheit der Gegenseite.
5. Da ich den Beklagten mit meinen Kommentar beleidigt habe, (ja ich ich gesagt dass ich sein Bild nicht gut finde), hat er das Recht sich dagegen zu wehren.
Hier greift das Recht dass eine Beleidigung die andere aufhebt.
Ich finde deine Schilderungen von Anfang an höchst interessant.
Bitte berichte weiter!
Ich bin gespannt wies weitergeht! Hoffe nur, der Thread wird nicht wegen zu viel OT geschlossen
Ich kann nicht verstehen, wieso man nicht einfach das Anliegen des TO respektieren kann.
Leute, lasst den TO doch einfach berichten. Und zwar ohne seine Handlungen oder Maßnahmen zu kommentieren oder zu diskutieren.
Na ja,.. das Kopieren von fremden Inhalten von einer Homepage und anschließendem Hochladen auf der eigenen SM-Plattform sollte man nicht hinnehmen - noch weniger, wenn zudem noch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen verletzt werden.
Wie soll die Plattform dann die Person identifizieren? Enthält das abfotografierte Portfolio den Namen der Personen (für ein Portfolio eher unwahrscheinlich), wurde der Name bei der illegalen Nutzung genannt (verlinkt geht ja ohne Account nicht, da der Kommentar nichts mit dem "Zitat" zu tun haben soll, vermutlich eher nicht).Die Social Media Plattform hat nun biometrische Daten von Leuten die eben nicht dort aktiv oder angemeldet sind.
Da die Bilder sowieso im Netz frei verfügbart sind (Annahne von mir) und dort auch noch die Personen identifizierbar sind (noch so eine Annahme von mir, wie sollte das die Plattform sonst schaffen) macht das für mich allenfalls noch bei den Nutzungsrechten der SM-Plattform einen Unterschied. Aus dem Netz löschbar sind die Bilder jedenfalls auch ohne diese (vermeintich illegale) veröffentlichung nicht mehr.Diese werden wohl auch nie wieder gelöscht denke ich.
Ich gehe davon aus, dass Du ein Erziehungsberechtigter bist. "Familienmitglied" kann auch etwas ganz anderes bedeuten, ich kann die Einhaltung der Persönlickeitsrechte meiner minderjährigen Schwester oder Cousine m.W.n. nirgendwo einfordern, das müssen die Erziehungsberechtigten machen.Eine dieser Personen ist eben Minderjährig und gehört zu meiner Familie.
Wie oben schon angedeutet, in Teilen ja, in Teilen nur, wenn ich dutzende von Annahmen treffe. Dazu gehört auch die Frage nach der Höhe des Streitwertes.Ich denke viele von Euch würden da auch nicht anders reagieren.
Es geht doch wohl darum, in wie weit Deine Erfahrungen auf andere, illegale Nutzungen/Veröffentlichungen anwendbar ist.Ich möchte Euch alle nochmals darum bitten, keine sinnfreien Kommentare abzugeben in der Sache, wer Schuld hat, ob sich das überhaupt Auszahlt so zu reagieren ect.
Sich etwas nicht gefallen zu lassen ist legitim - und einfach so über Anwälte herziehen infantil.
Der Beweis sollte mMn. recht einfach zu führen sein, wenn du die Raw-Dateien oder zumindest höher aufgelöste Dateien der Bilder hast.1. Habe ich bisher nicht bewiesen, dass ich tatsächlich der Urheber der Fotografien bin um die es geht. Solange dafür kein Beweis vorliegt, lässt sich auch kein Urheberrecht meinerseits ableiten.
Es gab da ein höchstrichterliches Urteil (ich meine EU-Gerichtshof), das die Verlinkung und Einbettung (d. h. nicht der Link sondern das Bild direkt ist zu sehen) erlaubt, solange dies über einen Link auf die Seite des Urhebers geschieht. Begründung war, dass so der eigentliche Urheber jederzeit durch Ändern der URL-Adresse des Bildes oder durch Löschen desselben die weitere Veröffentlichung unterbinden könne.2. Die abfotografierte Galerie meiner Seite ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Da die Bilder von mir ja auf meiner Seite der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind sie nicht einem neuem Publikum präsentiert worden.
Des weiteren ist es nicht verboten geschützte Werke mit Hilfe der Verlinkung oder der Framing- Technik zu veröffentlichen.
Tut sie bestimmt nicht. Einmal veröffentlicht ist das keine Privatkopie mehr.4. Hier greift die private Kopierfreiheit der Gegenseite.
Google Personensuche o. Ä.Wie soll die Plattform dann die Person identifizieren?
Das Internet ist ein Jahrmarkt der Eitelkeiten. Ich verzichte daher darauf, ein Portfolio zu zeigen. Allerdings habe ich auch keinen Bedarf, Werbung machen zu müssen.Am besten merkst du dir für die Zukunft, dass eine negative Kritik zu einem im Internet ausgestellten Bild in 99,99% der Fälle nicht erwünscht ist, man stellt ein Bild öffentlich zur Schau, um Lob zu kassieren und nicht eine Kritik,
... in dem der Schreiber genau das fleißig bewertet und kommentiert, was er vom Leser keinesfalls ...
Hier wird ein Thread aufgemacht in dem der Schreiber genau das fleißig bewertet und kommentiert, was er vom Leser keinesfalls kommentiert und bewertet haben will.
Einerseits führt das ein Diskussionsforum und darin die Rubrik "Foto-Talk" ad absurdum, andererseits führt er inhaltlich eben doch einen "Rechtstalk" und zwar mit sich selbst. Dieser Rechtstalk ist zudem durch die Vorgehensweise des Autors gegen jede inhaltliche Kritik gehärtet worden.
Weiterhin halte ich es für hinreichend darauf hinzuweisen, dass es laut den Ausführungen des Autors keineswegs ausschließlich um die Durchsetzung seiner Urheberrechte geht.
Soso, worum geht es mir denn Deiner Meinung nach sonst noch?
Mehr habe ich dazu unter den gegebenen Bedingungen nicht zu sagen.