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Equipment absetzen/abschreiben?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Endigi

Themenersteller
Hallo zusammen,

für meine (zur Zeit) Nebenberufliche Tätigkeit als Fotograf (ja, Finanzamt + Gewerbe sind geklärt ;)) stehen größere Anschaffungen ins Haus.

Meine Frage: Wie funktioniert das mit dem Abschreiben?

Kamera & Co sind ja nicht voll absetzbar.

Wenn ich jetzt im Januar z.B eine D700 mit Objektiven + Blitzen für ca 6000 Euro kaufe. Wie läuft das dann? Wird dann jährlich ein Betrag von ca 800-900 Euro von meinem zu versteuerten Betrag abgezogen?

So habe ich zumendest meinen Steuerberater verstanden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
 
Entweder Du reichst alles beim Steuerberater ein und er gibt es an die Steuerfachgehilfin, die alles für Dich erfasst. Das musst du natürlich bezahlen - es ist aber tragbar.

Wenn Du selbst zu Werke gehen willst: Du trägst die Anschaffung in ein AfA-Blatt ein (Buchhaltungsprogramme haben so etwas - wenn man weiß wie es geht, kann man es auch selbst erstellen).

Die Anschaffungskosten teilst Du auf 84 Monate auf. Wenn Du es beispielsweise im Februar kaufst, kannst Du im entsprechenden Jahr 11 Monatsbeträge abschreiben. Die nächsten sechs Jahre jeweils 12 und im letzten Jahr den Rest von einem Monat.

Diese Tabelle gibst Du dem Steuerberater und er macht den Rest.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
1000 Dank!
 
Übrigens: Anschaffungskosten bedeutet nicht nur der Preis des Equipments, sondern auch Kosten für Treibstoff bei der Beschaffung, Kapitaldienst bei Finanzierung etc.
Gruß, Andy
 
Wenn du einen Presseausweis besitzt, dann kriegst du auch noch 20 Prozent wieder. (y)
 
Meine Frage: Wie funktioniert das mit dem Abschreiben?

Du machst für das FA eine Gewinn- und Verlustrechnung. Das ist im einfachsten Fall ein Excel-Sheet mit Einnahmen und (absetzbaren) Ausgaben. Dabei kannst Du aber - jedenfalls bei teurerer Equipment (es gibt eine Grenze, die Du mal nachlesen musst) Kamera / Blitze etc. nicht "auf einmal" absetzen, sondern muss über mehrere Jahre abschreiben, kannst also pro Jahr nur einen Teil absetzen. Die Abschreibungsdauer soll der typischen Nutzungszeit entsprechen. Hilfsmittel (nicht mehr!) finden sich in den Steuererlassen.

Bei Kameras hat man früher sieben Jahre angenommen, also pro Jahr 1/7 abzusetzen. Das ist natürlich Quatsch für heutige Digitalkameras. Bei mir hat das FA für meine 5D drei Jahre akzeptiert. Ggf. muss man das einfach gut begründen - das FA ist meist hilfreich und in Grenzen einsichtig.

Bei der jetzigen 1Ds III wollte ich kein Risiko eingehen und habe diese geleast auf drei Jahre. Die Leasingraten sind vollständig absetzbar. Allerdings nur, wenn das Leasing keine versteckte Finanzierung ist. Die "Restrate" (wenn Du das Recht hat, die Kamera zu Schluss der Zeit zu kaufen) muss mind. 10% der Leasingsumme betragen. Dann macht das FA mit.
 
Hi

kleiner Tip am Rande... bzw. zu den Fahrtkosten oben zurückzukkommen.

Das ist nicht zu unterschätzen. Bin in nem anderen Bereich auch gewerblich tätig.

Bevor du dir so ne teure Kamera kaufst, bist du natürlich mindesten 5 verschiedene Läden angefahren, um dort persönliche Beratungsgespräche zu führen (man fährt ja schonmal 100 Kilometer zum nächsten Fachgeschäft). Diese Fahrten einfach mit angeben. Wenn ich mich nicht ganz täusche... 30 Cent pro Kilometer. Hört sich wenig an, macht aber ne Menge in Summe.

Und was die Rechnungen angeht: Alles was du kaufst, und unter dieser 800 - 900 Euro Grenze liegt (habe sie nicht genau im Kopf) sind so genannten GWG´s (geringfügige Wirtschaftsgüter) und auf einen Schlag direkt im ersten Jahr komplett abzusetzen7 anzuschreiben. Kaufst du dir also die Cam mit Objektiven, wäre es ggfs. sinnvoll, die Objektive auf ne separate Rechnung laufen zu lassen, sofern sie unter die GWG Grenze fallen. Bei der Cam wird es schwierig, aber hier gab es ja schon Tips zu.

Weiterhin gutes Licht.

PS: Ich hasse diesen Steuerkram.... wollte demnächst mal fragen, ob man aus dem Finanzamt nicht wie aus der Kirche austreten kann. Gibt´s bestimmt ein Formula für :):)
 
Also, Steuerberatung ist das jetzt nicht. Nur allgemeines zu dem Thema:

Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb für längere Zeit zu dienen bestimmt sind, dürfen nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sondern diese unterliegen einer Absetzung für Abnutzung (kurz AfA). Diese geht z.B. bei Fotoequipment von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren aus. Das bedeutet, eine Anschaffung von 7.000 Euro wird mit jährlich 1.000 Euro abgeschrieben.

Und das mit der monatsweisen Betrachtung (wir Fachleute sagen dazu pro rata temporis = p.r.t.) ist richtig.

Das mit den GWGs ist falsch! GWGs müssen selbständig nutzbar sein. Sofort absetzbar sind nur noch Anschaffungen unter 150,00 Euro, zwischen 150 und 1000 wird immer über 5 Jahre abgeschrieben ("Pool-AfA"), und wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Pool verkauft wird oder kaputt geht, muss es trotzdem noch bis zum Ende drin sein.

Kleines Beispiel: Laptop für 900 Euro netto; muss über 5 Jahre abgeschrieben werden = 180,00 pro Jahr. Wenn das Ding nach einem halben Jahr kaputt geht, wird trotz des Totalverlustes weiter über die Restdauer abgeschrieben (vermutlich "gewollter Fehler" im System). Das Problem dürfte m.E. aber bei DSLRs und Objektiven nicht bestehen, da diese für sich nicht selbständig nutzbar sind (außer z.B. ein D60 Kit?).

Die Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung darfst Du natürlich auch absetzen. Genauso alles z.B. an Fahrtkosten, Büromaterial, EDV (im Regelfall über AfA), Porto, Literatur etc. im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

Welcher Umfang plausibel ist hängt wie immer vom Einzelfall ab.

Zu allen speziellen Fragen zu Deinem Fall hilft Dir Dein Steuerberater gerne weiter, das dürfen die Experten hier gar nicht -> § 2 Steuerberatungsgesetz
 
Hallo zusammen,

für meine (zur Zeit) Nebenberufliche Tätigkeit als Fotograf (ja, Finanzamt + Gewerbe sind geklärt ;)) stehen größere Anschaffungen ins Haus.

Meine Frage: Wie funktioniert das mit dem Abschreiben?

Kamera & Co sind ja nicht voll absetzbar.

Wenn ich jetzt im Januar z.B eine D700 mit Objektiven + Blitzen für ca 6000 Euro kaufe. Wie läuft das dann? Wird dann jährlich ein Betrag von ca 800-900 Euro von meinem zu versteuerten Betrag abgezogen?

So habe ich zumendest meinen Steuerberater verstanden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Das Zauberwort heißt "leasen" z.B. über 3 Jahre.
 
Wenn du einen Presseausweis besitzt, dann kriegst du auch noch 20 Prozent wieder. (y)

Darf ich fragen, von wem? Was für ein Schwachsinn . . .

Gruß, Sascha (Inhaber eines "echten" Presseausweises seit 15 Jahren)



Edit: Zur eigentlichen Frage: Meine Ausrüstung hatte beim Finanzamt eine Abschreibungszeit zwischen drei und vier Jahren (abhängig vom Gegenstand - früher waren es sogar sechs Jahre) . . . die Märchensteuer gab es natürlich direkt zurück . . . (so Du der Umsatzsteuerpflicht unterliegst) . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

kleiner Tip am Rande... bzw. zu den Fahrtkosten oben zurückzukkommen.

Das ist nicht zu unterschätzen. Bin in nem anderen Bereich auch gewerblich tätig.

Bevor du dir so ne teure Kamera kaufst, bist du natürlich mindesten 5 verschiedene Läden angefahren, um dort persönliche Beratungsgespräche zu führen (man fährt ja schonmal 100 Kilometer zum nächsten Fachgeschäft). Diese Fahrten einfach mit angeben. Wenn ich mich nicht ganz täusche... 30 Cent pro Kilometer. Hört sich wenig an, macht aber ne Menge in Summe.

Und was die Rechnungen angeht: Alles was du kaufst, und unter dieser 800 - 900 Euro Grenze liegt (habe sie nicht genau im Kopf) sind so genannten GWG´s (geringfügige Wirtschaftsgüter) und auf einen Schlag direkt im ersten Jahr komplett abzusetzen7 anzuschreiben. Kaufst du dir also die Cam mit Objektiven, wäre es ggfs. sinnvoll, die Objektive auf ne separate Rechnung laufen zu lassen, sofern sie unter die GWG Grenze fallen. Bei der Cam wird es schwierig, aber hier gab es ja schon Tips zu.

Weiterhin gutes Licht.

PS: Ich hasse diesen Steuerkram.... wollte demnächst mal fragen, ob man aus dem Finanzamt nicht wie aus der Kirche austreten kann. Gibt´s bestimmt ein Formula für

GWG Grenze liegt bei 150 Euro, früher bei 410 Euro siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut. Was ist das für ein quatsch von wegen 2te Rechnung? Du kannst einzelne Positionen einer Rechnung unterschiedlich verbuchen! Sprich günstiger Blitz, Speicherkarten etc sind GWG. Der Rest wird laut Afa-Tabelle abgeschrieben! Bekommt man am einfachsten und aktuellsten beim Finanzamt.
Bei Gegenständen wie Kameras, Autos und anderen Gegenständen die zu beginn hohe Wertverluste haben ist eine degressive Abschreibung vorteilhafter. Es empfiehlt sich darüber hinaus später auf eine lineare Abschreibung zu wechseln. Geht aber nur innerhalb eines gewissen Zeitraums... weiß leider auch nicht mehr innerhalb welchen Zeitraums das war.

Für alle die sich damit etwas mehr beschäftigen wollen empfehle ich:
Günter Wöhe; Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Franz Vahlen Verlag, 1065 S., 23. Aufl., ISBN 978-3-8006-3524-5

Gruß,

dickdoof
 
Vielen Dank nochmal soweit!

Eine dumme Frage erlaube ich mir dann doch noch :D

Wie sieht es aus, wenn ich mir das ganze Geraffel in England kaufen würde?

Bei Grays of Westminster wäre der Preisunterschied ja schon fies. Bei der Größenordnung würde sich das richtig lohnen.

Wie sieht es dann aber mit der Abschreibung aus? England ist ja Eurohandelszone. Wurde ja schon in ettlichen Threads diskutiert.
Ich bin nicht Umsatzsteuerpflichtig. Würde das FA eine Rechnung aus England annehmen?
 
Ich hatte mit Ausrüstung aus dem Ausland keine Probleme. Selbst wenn Du der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würdest, dafür gibt es spezielle Formulare, mit denen Du die Umsatzsteuer (Märchensteuer) zurückbekommen würdest . . . also alles kein Problem . . .

Gruß, Sascha
 
Kleines Beispiel: Laptop für 900 Euro netto; muss über 5 Jahre abgeschrieben werden = 180,00 pro Jahr. Wenn das Ding nach einem halben Jahr kaputt geht, wird trotz des Totalverlustes weiter über die Restdauer abgeschrieben (vermutlich "gewollter Fehler" im System). Das Problem dürfte m.E. aber bei DSLRs und Objektiven nicht bestehen, da diese für sich nicht selbständig nutzbar sind (außer z.B. ein D60 Kit?).

Die Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung darfst Du natürlich auch absetzen. Genauso alles z.B. an Fahrtkosten, Büromaterial, EDV (im Regelfall über AfA), Porto, Literatur etc. im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

auch falsch! Laut Afa-Tabelle http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html?__nnn=true werden folgende Geräte:
Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) über 3 Jahre abgeschrieben! (Siehe Punkt: 6.14.3.2)
Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.) werden über 7 Jahre abgeschrieben (Siehe Punkt: 6.14.4 )

Zu der Sache mit dem Verlust:
Da die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu dem Kamera, Rechner etc gehören dem Anlagevermögen angehören für das das strenge bzw. gemilderte Niederstwertprinzip gilt musst du es sogar außerordentlich Abschreiben, sprich den Wertverlust auf einen Schlag. Genaueres findet ihr hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Außerordentliche_Abschreibung
- Nur als Tipp: Was meinst du warum die ganzen Banken grad so Probleme haben? Sind ihre Kredite nicht mehr das Wert was sie mal waren? -

Gruß,

dickdoof

P.S.:
Bitte nehmt mir meine bösen Worte nicht persönlich, aber ich hasse es wenn Halbwahrheiten rum geistern.
 
Zur Umsatzsteuer/Vorsteuer: (auch Mehrwertsteuer (BILDZEITUNG) genannt)
Wenn du kein Kleinunternehmer bist und bei deinen Rechnungen Umsatzsteuer auffürst kannst du die Umsatzsteuer, die du btw. ans Finanzamt zahlen musst, mit der Vorsteuer, die du für Einkäufe etc. bezahlt hast, verrechnen. Das ganze heißt dann auch Umsatzsteuerzahllast.
Bei Wikipedia findet ihr jede Menge dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer#Allphasen-Netto-Umsatzsteuer_mit_Vorsteuerabzug
Sprich: Ihr bezahlt 19% weniger, wers immer noch nicht glaubt: NOCHMAL Wikipedia lesen!
 
Darf ich fragen, von wem? Was für ein Schwachsinn . . .

Gruß, Sascha (Inhaber eines "echten" Presseausweises seit 15 Jahren)



Edit: Zur eigentlichen Frage: Meine Ausrüstung hatte beim Finanzamt eine Abschreibungszeit zwischen drei und vier Jahren (abhängig vom Gegenstand - früher waren es sogar sechs Jahre) . . . die Märchensteuer gab es natürlich direkt zurück . . . (so Du der Umsatzsteuerpflicht unterliegst) . . .

Er ist Studioleiter beim NDR oder ZDF...
 
Er ist Studioleiter beim NDR oder ZDF...

Das war nicht meine Frage, es sei denn, er gibt mir 20% zurück . . . :D
Ich denke, Du meinst die direkten Firmen (Nikon, Canon) . . .

Zu analogen Zeiten gab es mal Journalistennachlaß bei Nikon . . . die Zeiten sind lange vorbei. Seit x Jahren gibt es keinen Cent "Journalistenrabatt" mehr . . . man kann nicht einmal mehr direkt da einkaufen, was früher über die Presseabteilung noch möglich war . . . klar, wenn die dpa auf einen Schlag einkauft, gibt es Konditionen, aber das hat nix mit eigentlichen "Journalistennachlaß" zu tun . . .

Allgemein ist der Journalistenrabatt auch nicht mehr das, was er früher mal war . . . zum Beispiel gibt es bei Dell lächerliche 5% . . . :p

Gruß, Sascha
 
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