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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

die Versicherung klingt wirklich gut. Ich würde die Versicherung hauptsächlich für einen 6-7 monatigen Auslandsaufenthalt in Südafrika abschließen, danach eine für mein Heiligtum zu haben, schadet sicher auch nicht.

Mein Hauptwohnsitz bleibt während meines Aufenthaltes weiterhin in Deutschland gemeldet und der Versicherungsschutz gilt weltweit. Gibt es eine Beschränkung auf die Dauer eines Aufenthalts im Ausland? Wird bei der Versicherung zwischen Ländern (z.B. nach Risiko) unterschieden?
Eine Selbstbeteiligung kann, muss aber nicht vereinbart werden?
Der Laptop/Netbook selbst kann ja auch mit in die Versicherung aufgenommen werden, wie sieht es mit anderer Hardware wie z.B. externe Festplatten, etc. aus?

Danke für Antworten. :)
 
Hallo,

die Versicherung klingt wirklich gut. Ich würde die Versicherung hauptsächlich für einen 6-7 monatigen Auslandsaufenthalt in Südafrika abschließen, danach eine für mein Heiligtum zu haben, schadet sicher auch nicht.

Mein Hauptwohnsitz bleibt während meines Aufenthaltes weiterhin in Deutschland gemeldet und der Versicherungsschutz gilt weltweit. Gibt es eine Beschränkung auf die Dauer eines Aufenthalts im Ausland? Wird bei der Versicherung zwischen Ländern (z.B. nach Risiko) unterschieden?
Eine Selbstbeteiligung kann, muss aber nicht vereinbart werden?
Der Laptop/Netbook selbst kann ja auch mit in die Versicherung aufgenommen werden, wie sieht es mit anderer Hardware wie z.B. externe Festplatten, etc. aus?

Danke für Antworten. :)

Hi

Ein paar der Fragen kann ich schon beantworten:
- Es gibt keine Beschränkung der Dauer des Auslandsaufenthaltes.
- Es wird nach Riskio unterschieden, allerdings nur sehr wenig: und zwar gilt kein Versicherungsschutz in Ländern, für die das auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat. Allerdings gilt nur dann dort kein Schutz, wenn dein Versicherungsfall direkt damit zusammenhängt. Wenn im Norden eines Landes Bürgerkrieg herrscht und du im Süden des Landes deine Kamera fallen lässt, ist auch das versichert, nur wenn es eine Warnung gibt, die wegen Bürgerkrieg und Kriminalität warnt und dir dann im Eifer des Gefechts dort die Kamera runtefällt oder sie dir dort geklaut wird, gilt kein Schutz. Also kurz beim auswärtigen Amt auf der Internetseite schauen, ob es eine Reisewarnung gibt. Gibt es keine, ist alles versichert dort.
- Laptop/Netbook lässt sich mit versichern, ja.
- Externe HDD könnte ich mir auch vorstellen, dazu (und zu weiterem Zubehör) müsste der "Papagei" aber genaueres sagen.

//EDIT: So, ich bin nun versichert. :) Danke für die so schnelle Abwicklung, damit mein Freund die Kamera gleich heute noch mit zur standesamtlichen Trauung eines Freundes nehmen kann (privat, nicht beruflich). 12 Minuten nach dem Einsenden der letzten nötigen Unterlagen war die Mail da, dass alles geklärt sei, nochmal 20 Minuten später kam die Deckungsbestätigung. Schneller gehts wirklich nicht! Top! Daumen hoch :)
Schade, dass die gewählte 0€ SB wegen Unterwasserequipment nicht möglich war - zwar ist es irgendwie auch nachvollziehbar, aber eine Info vorher, die sagt, dass bestimmte SB nicht bei Unterwasserequipment möglich sind (schließlich wird ja explizit auch Unterwasserequipment mit als versicherbar aufgeführt), hätte nicht geschadet :) Wäre schon fair gewesen, das vorher zu wissen, oder wenn diese 250€ SB dann auch nur bei Unterwassereinsätzen gelten würden. Jetzt muss ich bei Schäden an 360-363 Tagen im Jahr mehr SB bezahlen, weil ich meine Kamera auch wasserdicht verpacken kann und das vielleicht an 2-5 Tagen tue? Aber naja, passt schon so, sonst hätte ich ja auch nicht mein ok gegeben :) Danke nochmal und dann hoffen wir mal, dass ich die Versicherung nie in Anspruch nehmen muss. (Ich schätze, sowas wünschen sich beide Seiten - Versicherung und Versicherungsnehmer) WENN ich sie nie in Anspruch nehmen muss, habe ich durch die jetzt geringere Versicherungsprämie ja sogar einen Vorteil und weniger bezahlt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die Versicherung klingt wirklich gut. Ich würde die Versicherung hauptsächlich für einen 6-7 monatigen Auslandsaufenthalt in Südafrika abschließen, danach eine für mein Heiligtum zu haben, schadet sicher auch nicht.

Mein Hauptwohnsitz bleibt während meines Aufenthaltes weiterhin in Deutschland gemeldet und der Versicherungsschutz gilt weltweit. Gibt es eine Beschränkung auf die Dauer eines Aufenthalts im Ausland? Wird bei der Versicherung zwischen Ländern (z.B. nach Risiko) unterschieden?
Eine Selbstbeteiligung kann, muss aber nicht vereinbart werden?
Der Laptop/Netbook selbst kann ja auch mit in die Versicherung aufgenommen werden, wie sieht es mit anderer Hardware wie z.B. externe Festplatten, etc. aus?

Danke für Antworten. :)

Hallo Christine,

da Cuco eigentlich schon alles richtig beantwortet, für den Auslandsaufenthalt gibt es keine zeitliche Grenze, wichtig ist nur das Du einen Wohnsitz in der EU beibehältst. Eine externe FP kannst Du auch mitversichern.

@cuco
Durch die SB bei bekannter Unterwassernutzung wollen wir die Kunden anhalten, eine gründliche Kontrolle vor dem Tauchgang durchzuführen, leider hat die Vergangenheit gezeigt das dies oft nicht der Fall war.

Gruß
Sven
 
Es darf auch nicht vergessen werden, dass sich eingedrungene Flüssigkeit von einem Tauchgang u.U. auch erst später in Form von Korrosion äußern kann.
 
Was ändert sich denn bei beruflicher Nutzung genau (an den Bedingungen?)?

Meine Ausrüstung kommt nämlich unter anderem für Produktfotos für eine Zeitschrift und recht regelmäßig auch auf Messen zur Berichterstattung zum Einsatz. Das zählt denke ich mal darunter (teilt sich ca. 50/50 zum Privatgebrauch auf)?

Ansonsten mache ich hauptsächlich Sportfotografie (American Football GFL2 und Fußball eher in den unteren Ligen mit Akkreditierung für meine Website und regionale Sportberichterstattungsseiten). Wie ist das da geregelt? Ich denke mal, wenn mich da einer "umrennt" ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen (eigene Gefahr etc; oder?), aber wie sieht es bei anderen "Vorkommnissen" in dem Rahmen aus?
 
Die Bedingungen sind Amateur- und Berufsfotografen die selben, es gibt also keine Einschränkungen.

Gruß
Sven
 
Hallöchen,
also ich interessiere mich auch sehr für die Versicherung, hab aber natürlich auch noch Fragen.

Also ich würde gerne natürlich meine Kamera versichern. Zusätzlich habe ich ein ipad welches ich aber vor einem Jahr gewonnen habe und da besitze ich natürlich keine Quittung oder Rechnung. Wie müsste ich da vorgehen?

Und meine zweite Frage: mein Freund hat mir sein Macbook air geschenkt, die Rechnung ist auf seinen Namen ausgestellt, kann ich das trotzdem mitversichern???

Vielen Dank für deine Mühe!!
 
Hallöchen,
also ich interessiere mich auch sehr für die Versicherung, hab aber natürlich auch noch Fragen.

Also ich würde gerne natürlich meine Kamera versichern. Zusätzlich habe ich ein ipad welches ich aber vor einem Jahr gewonnen habe und da besitze ich natürlich keine Quittung oder Rechnung. Wie müsste ich da vorgehen?

Und meine zweite Frage: mein Freund hat mir sein Macbook air geschenkt, die Rechnung ist auf seinen Namen ausgestellt, kann ich das trotzdem mitversichern???

Vielen Dank für deine Mühe!!

Hi

Sieh es als gebrauchte Gegenstände an, für die gilt dann folgendes:
Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.
 
Hallöchen,
also ich interessiere mich auch sehr für die Versicherung, hab aber natürlich auch noch Fragen.

Also ich würde gerne natürlich meine Kamera versichern. Zusätzlich habe ich ein ipad welches ich aber vor einem Jahr gewonnen habe und da besitze ich natürlich keine Quittung oder Rechnung. Wie müsste ich da vorgehen?

Und meine zweite Frage: mein Freund hat mir sein Macbook air geschenkt, die Rechnung ist auf seinen Namen ausgestellt, kann ich das trotzdem mitversichern???

Vielen Dank für deine Mühe!!

Moin,

wie Cuco schon schreibt reichen in diesem Fall entsprechende Nachweisfotos.

Gruß
Sven
 
Liebes DSLR-Forum!
Da es hier keinen Erfahrungen-Thread gibt, antworte ich hier.
Ich möchte Euch kurz meine Erfahrungen mit der Fotoversicherung Pöpping darstellen, damit sich jeder der hier Interessierten ein Bild machen kann:

Von Januar bis April 2012 war ich für einige Wochen in Australien unterwegs und habe mich daher für den Abschluss einer Fotoversicherung für meine Ausrüstung (Canon EOS 50D, EF 24-105 L, 580EXII, alles etwa 2,5 Jahre alt) ohne Selbstkostenbeitrag für etwa 140 Euro entschieden, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Kurz nach meiner Rückkehr in Deutschland habe ich dann bemerkt, dass die Kamera bzw. das Objektiv nicht mehr richtig funktionieren (Fokuspunkte konntne nicht scharfgstellt werden, Objektiv macht Geräusche, Kamera schaltet sich ab). In Australien hat die Kamera bis zum Rückflug tadellos Ihren Dienst verrichtet, wonach ergo irgendwo auf der Reise zwischen Australien und Deutschland die Kamera Schaden genommen haben muss, trotz Transport im Handgepäck im speziell gepolsterten Fotorucksack. Ein Kostenvoranschlag bei Martin Achatzi (wo die Kamera erworben wurde) bzw. Foto Geissler in Reutlingen (der Werkstatt, die die Reparatur übernimmt) veranschlagte Reparaturkosten in Höhe von rund 470 Euro, da laut Angaben der Fa. Achatzi/Geissler die Blende Schaden genommen habe und getauscht werden müsse.

Bevor ich die Reparatur zusagte, reichte ich den Kostenvoranschlag bei Herrn Pöpping ein, mit der Bitte um Schadensbegleichung.

To cut a long story short: Die Kosten wurden nicht übernommen, da es sich bei dem Defekt an der Blende laut Aussagen der Versicherung um einen Verschleißschaden handle und die Fluggesellschaft hätte informiert werden müssen.
Nun kann sich jeder von Euch selbst einen Reim davon machen, inwiefern die Blende eines hochwertigen L-Objektives einem Verschleiss unterliegt,
ich für meinen Fall bin allerdings eher der Hobbyfotograf, der im Urlaub ab und an ein Foto macht, weswegen es mir wirlich schwerfällt, die Diagnose
"Verschleiss" zu akzeptieren, zumal die Kamera bzw. das Objektiv ja nicht wirklich alt sind.
Der Schaden ist auf der Rückreise eingetreten, ein wirkliches Schadensereignis war nicht eruierbar, so dass ich in der Schadensmeldung wahrheitsgemäß die Tatsachen berichtete.

Ich möchte hier keine Kritik üben, sondern lediglich meinen Fall darstellen, damit Leute sich ein Bild machen können.

Ich für meinen Fall werde die Versicherung im kommenden Jahr nicht verlängern, da ich mich ob der vielen Versprechen im Vorfeld getäuscht fühle
und die 140 Euro besser in die jetzt anfallende Reparatursumme hätte investieren können.

mondberg
 
Konnten die Servicefirmen nicht einschätzen, wodurch der Schaden entstanden sein könnte? Man müsste doch sehen, ob nur etwas verschlissen oder eben doch z.B. durch Sturz beschädigt ist (Beispiel: Besuch Bordtoilette, anderer Fluggast geht ans Gepäckfach, passt nicht auf, Rucksack stürzt)?
 
Liebes DSLR-Forum!
Da es hier keinen Erfahrungen-Thread gibt, antworte ich hier.
Ich möchte Euch kurz meine Erfahrungen mit der Fotoversicherung Pöpping darstellen, damit sich jeder der hier Interessierten ein Bild machen kann:

Von Januar bis April 2012 war ich für einige Wochen in Australien unterwegs und habe mich daher für den Abschluss einer Fotoversicherung für meine Ausrüstung (Canon EOS 50D, EF 24-105 L, 580EXII, alles etwa 2,5 Jahre alt) ohne Selbstkostenbeitrag für etwa 140 Euro entschieden, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Kurz nach meiner Rückkehr in Deutschland habe ich dann bemerkt, dass die Kamera bzw. das Objektiv nicht mehr richtig funktionieren (Fokuspunkte konntne nicht scharfgstellt werden, Objektiv macht Geräusche, Kamera schaltet sich ab). In Australien hat die Kamera bis zum Rückflug tadellos Ihren Dienst verrichtet, wonach ergo irgendwo auf der Reise zwischen Australien und Deutschland die Kamera Schaden genommen haben muss, trotz Transport im Handgepäck im speziell gepolsterten Fotorucksack. Ein Kostenvoranschlag bei Martin Achatzi (wo die Kamera erworben wurde) bzw. Foto Geissler in Reutlingen (der Werkstatt, die die Reparatur übernimmt) veranschlagte Reparaturkosten in Höhe von rund 470 Euro, da laut Angaben der Fa. Achatzi/Geissler die Blende Schaden genommen habe und getauscht werden müsse.

Bevor ich die Reparatur zusagte, reichte ich den Kostenvoranschlag bei Herrn Pöpping ein, mit der Bitte um Schadensbegleichung.

To cut a long story short: Die Kosten wurden nicht übernommen, da es sich bei dem Defekt an der Blende laut Aussagen der Versicherung um einen Verschleißschaden handle und die Fluggesellschaft hätte informiert werden müssen.
Nun kann sich jeder von Euch selbst einen Reim davon machen, inwiefern die Blende eines hochwertigen L-Objektives einem Verschleiss unterliegt,
ich für meinen Fall bin allerdings eher der Hobbyfotograf, der im Urlaub ab und an ein Foto macht, weswegen es mir wirlich schwerfällt, die Diagnose
"Verschleiss" zu akzeptieren, zumal die Kamera bzw. das Objektiv ja nicht wirklich alt sind.
Der Schaden ist auf der Rückreise eingetreten, ein wirkliches Schadensereignis war nicht eruierbar, so dass ich in der Schadensmeldung wahrheitsgemäß die Tatsachen berichtete.

Ich möchte hier keine Kritik üben, sondern lediglich meinen Fall darstellen, damit Leute sich ein Bild machen können.

Ich für meinen Fall werde die Versicherung im kommenden Jahr nicht verlängern, da ich mich ob der vielen Versprechen im Vorfeld getäuscht fühle
und die 140 Euro besser in die jetzt anfallende Reparatursumme hätte investieren können.

mondberg

Konnten die Servicefirmen nicht einschätzen, wodurch der Schaden entstanden sein könnte? Man müsste doch sehen, ob nur etwas verschlissen oder eben doch z.B. durch Sturz beschädigt ist (Beispiel: Besuch Bordtoilette, anderer Fluggast geht ans Gepäckfach, passt nicht auf, Rucksack stürzt)?

Um eine solche Bestätigung hatten wir mondberg gebeten, diese konnte er uns aber nicht beibringen und ohne ein versichertes Schadenereignis und ohne sichtbare äusserliche Schäden kann bei einem L Objektiv keine Blende kaputt gehen ausser halt durch Verschleiss oder einen Materialfehler. Es tut mir wirklich Leid aber da sind auch uns die Hände gebunden !

Gruß
Sven
 
Martin Achatzi hat mir eine solche Bestätigung zukommen lassen, die ich an Herrn Pöpping weitergegeben habe. Nach Dafürhalten von Martin Achatzi sei der Schaden durch einen Stoß-Fallschaden entstanden. Es wurde außerdem explizit erwähnt, dass der Schaden nicht durch Verschleiss entstehen könne.
Kann die entsprechenden Nachweise/Korrespondenz gerne per PM/Mail den Interessierten zukommen lassen.
 
Martin Achatzi hat mir eine solche Bestätigung zukommen lassen, die ich an Herrn Pöpping weitergegeben habe. Nach Dafürhalten von Martin Achatzi sei der Schaden durch einen Stoß-Fallschaden entstanden. Es wurde außerdem explizit erwähnt, dass der Schaden nicht durch Verschleiss entstehen könne.
Kann die entsprechenden Nachweise/Korrespondenz gerne per PM/Mail den Interessierten zukommen lassen.

Moin,

eigentlich sollte man solche Schadenfälle nicht öffentlich diskutieren, da der Vorgang nun aber hier eingestellt wurde, muss ich auch dazu Stellung nehmen .

Bei diesem Schaden gab es leider sehr viele Ungereimtheiten, Schadenmeldung über 3 Monate nach Feststellung der Fehlfunktion (Obliegenheitsverletzung), kein Schadenereignis, kein Schadenzeitpunkt, keine äusserliche Beschädigungen, keine Meldung des evtl. Transportschadens bei der Fluggesellschaft (Das es sich um Handgepäck handelte, ging aus der Schadenanzeige nicht hervor). Nachdem eine Stellungnahme der Reparaturwerkstatt zur Schadenursache angefordert wurde, kam eine Stellungnahme des Händlers (NICHT der Werkstatt), dass es sich nach deren DAFÜRHALTEN (also ohne jegliche sachliche Begründung) um einen Stoß/Fall-Schaden handeln könnte, da eine Blende für gewöhnlich nicht kaputt geht (Eine allgemeingehaltene Aussage also ohne jeden Bezug zum vorliegenden Fall).
Von der Werkstatt wurde nur ausgesagt: "Blende muß getauscht werden" ohne jegliche weitere Begründung.

Was soll man da machen ? Bei einem Neukunden, der ein über 3 Jahre altes Objektiv versichert, dass nach knapp 3 Monaten ohne jede Begründung (Keine äusserliche Einwirkung und Beschädigung) einfach nicht mehr funktioniert ?
Da kann man nur den Schluss ziehen, Verschleiss oder Materialfehler und diese Punkte sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn Sie dies nicht wären, müsste jedes versicherte Teil irgendwann bezahlt werden, denn irgendwann geht alles durch Verschleiss oder Materialfehler kaputt und die Prämie für die Versicherung wäre nicht mehr bezahlbar.

An Alex (mondberg) möchte ich die Bitte richten uns bei weiterem Klärungsbedarf per Mail (info@fotoversicherung.com) oder telefonisch (0251-789000) zu kontaktieren. Hier werde ich alle weiteren Beiträge zum Thema löschen.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war und ist nicht mein Anliegen, hier etwas "durchzudrücken". Das möchte ich nur kurz klarstellen. Ich möchte nur neutral darstellen, wie es bei mir gelaufen ist, that's it.
 
Naja. Aber 3 Monate später ist nichts mehr prüfbar, deswegen hat jede Versicherung bei sowas Klauseln drin.
 
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